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Datenerhebungsbogen verbrauchsorientierter Energieausweis

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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäudegemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)Ausfüllhinweise<strong>Energieausweis</strong> beauftragen – ganz leicht gemacht!Egal, ob Sie schon Kunde von ista sind oder nicht: Mit diesem <strong>Datenerhebungsbogen</strong>können Sie für alle Nichtwohngebäude einen verbrauchsorientierten<strong>Energieausweis</strong> in Auftrag geben.A. Informationen zum Kunden/RechnungsempfängerFalls Sie schon registrierter ista-Kunde sind, geben Sie uns bitte IhreKundennummer (siehe Schlussrechnung) zur einfachen Identifizierungan. Neukunden bitten wir um Angabe des Namens und der vollständigenPostanschrift.B. Informationen zum Gebäude/LeistungsempfängerErstellt ista für das Gebäude die Heizkostenabrechnung, dann tragen Siebitte die Liegenschaftsnummer ein. Andernfalls füllen Sie bitte die Felder„Straße“, „PLZ“ und „Ort“ aus. Im Rahmen des Vorsteuerabzugsmüssen auf einer Rechnung gemäß § 14 UStG neben den bisherigenAngaben der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers(Vorsteuerabzugsberechtigter) aufgeführt werden.Dies ist in der Regel der Eigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaftder Liegenschaft. Sollten Sie sowohl Rechnungs- als auchLeistungsempfänger sein, dann kreuzen Sie auf dem Bogen „ja“ an. Andernfallsist die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift desLeistungsempfängers erforderlich.Wenn Sie wünschen, dass auf dem <strong>Energieausweis</strong> Ihr interner Ordnungsbegriffdes Objektes angedruckt wird, dann geben Sie uns diesenbekannt.Bitte füllen Sie das Feld Gebäudeteil nur aus, wenn der <strong>Energieausweis</strong>für einen bestimmten Teil eines Gebäudes (z.B. bei gemischt genutztGebäuden für den Nichtwohnbereich) zu erstellen ist. Dazu ist es erforderlich,den gesamten Brennstoffverbrauch der Liegenschaft auf einzelneGebäudeteile aufzuteilen. ista bietet diese Zusatzdienstleistung gegeneinen Aufpreis an.Der nichtwohnähnliche Flächenanteil ist entscheidend für die Anzahlder <strong>Energieausweis</strong>e für das Gebäude bzw. den Gebäudeteil. BeantwortenSie die Frage mit „ja“, wenn der Flächenanteil des Nichtwohnbereichs90% übersteigt. Bei einem „nein“ müssen für das Gebäude zwei<strong>Energieausweis</strong>e ausgestellt werden: Ein <strong>Energieausweis</strong> für den Nichtwohnbereichund ein <strong>Energieausweis</strong> für den Wohnbereich. <strong>Energieausweis</strong>ewerden grundsätzlich für ein Gebäude ausgestellt. Teilen Sieuns daher mit, ob die Heizanlage ein Gebäude oder eine Gebäudegruppeversorgt. Ein Gebäude wird dabei mindestens durch einen eigenenAufgang sowie einen durchgehenden baulichen Verbund der wärmedämmendenHülle (Dach, Außenwände) definiert. Eine zusammenhängendeReihenhauszeile mit mehreren Eingängen kann dabei als ein Gebäudebetrachtet werden. Werden dagegen mehrere einzelne freistehendeGebäude gemeinsam von einer zentralen Heizungsanlage versorgt,ist für jedes Gebäude ein eigenständiger <strong>Energieausweis</strong> zuerstellen. Von dieser Regel kann nur abgewichen werden, wenn durchfehlende dezentrale Messeinrichtungen der Energieverbrauch pro Gebäudenicht ermittelt werden kann. Kreuzen Sie in dem Falle bitte auchein „ja“ an.Als Flächenbezugsgröße wird gemäß DIN 277 bei Nichtwohngebäudendie Nettogrundfläche aller Geschosse zu Grunde gelegt. Für die Ermittlungsind die lichten Maße zwischen den Bauteilen (Wände o.ä.) in Höheder Fußbodenoberkante anzusetzen. Sollte Ihnen z.B. bei gemischt genutztenGebäuden nur die Wohnfläche vorliegen, so darf über einenUmrechnungsfaktor auf die Nettogrundfläche geschlossen werden. GebenSie uns bitte an, ob Sie sich bei den Flächenangaben zum Gebäudeauf die Wohn- oder Nettogrundfläche beziehen.Als nächstes ist die Angabe der Art und Größe der Nichtwohnnutzungerforderlich. Sollten es sich um mehrere unterschiedliche Nutzungsartenhandeln, machen Sie bitte die Angaben für jede dieser Arten.Nennen Sie uns das Baujahr des Gebäudes, des Wärmeerzeugersund –insofern vorhanden- der Klimaanlage. Sollten Sie Modernisierungenan der Heizungsanlage vorgenommen haben, tragen Sie bitte diesesJahr ein. Bei Fernwärmeanlagen ist z.B. das Alter der Übergabestationanzugeben. Bei dem Baujahr zum Wärmeerzeuger und zur Klimaanlagesind Mehrfachangaben möglich.Im <strong>Energieausweis</strong> sollen mehr Details zum Einsatz alternativer Energiesystemeaufgeführt werden. Falls in Ihrem Objekt Erneuerbare Energieneingesetzt werden, geben Sie uns bitte die Art an. Als nächstessind Informationen zur Lüftungsart notwendig.Zum Abschluss teilen Sie uns bitte noch den Anlass der Ausstellungeines <strong>Energieausweis</strong>es an. Bei Gebäuden mit mehr als 1.000 m 2 Nutzflächeund starkem Publikumsverkehr, in denen Behörden oder sonstigeEinrichtungen öffentliche Dienstleistungen erbringen, sind zusätzlichspezielle <strong>Energieausweis</strong>e an gut sichtbaren Stellen auszuhängen.Wenn bei Ihrem Gebäude ein Aushang erforderlich ist, teilen Sie es unsentsprechend mit.C. Informationen zum VerbrauchWenn ista für Sie schon seit mindestens 3 Jahren eine Heizkostenabrechnungerstellt und Sie die Brennstoffmengen jährlich übermittelt haben,dann benötigen wir von Ihnen keine weiteren Angaben zumVerbrauch für Heizung und Warmwasser. Andernfalls geben Sie unsbitte die Art der Warmwasserbereitung an. Teilen Sie uns mit, ob in derverbrauchten Energiemenge auch die Warmwassererwärmung enthaltenist. Tragen Sie dann die Verbrauchsdaten in chronologischer Reihenfolgein die Tabelle ein. Nach Vorgabe des Abrechnungszeitraumsnennen Sie uns die Brennstoffart unter Verwendung der angegebenenSchlüssel. Bei erdgasversorgten Liegenschaften gehen wir davon aus,dass Ihr Energielieferant brennwertbezogen abrechnet. Eine abweichendeHandhabung teilen Sie uns bitte mit. Danach ist der Eintrag des E-nergieverbrauchs inklusive der Brennstoffeinheit erforderlich. Sollte inIhrem Gebäude der Energieanteil für die Warmwasserbereitung alsMesswert oder Rechenwert aus der erwärmten Warmwassermenge vorliegen,dann tragen Sie bitte den Anteil als Menge oder in Prozent in dieTabelle ein. Brennstoffwechsel innerhalb eines Abrechnungsjahres könnenSie in der 4. Zeile der Tabelle dokumentieren. Bei Liegenschaften,die von ista noch nicht seit 3 Jahren abgerechnet werden, brauchen Sienur die uns noch nicht bekannten Abrechnungsperioden anzugeben.Längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen.Mit Erlass einer neuen Berechnungsvorschrift sind nun sämtliche Leerstandszeitenab einem Monat mit der dazugehörigen Bezugsfläche zuerfassen. In Abhängigkeit von der ermittelten Leerstandsquote werdendann Zuschläge für Heizung, Warmwasser und Strom berechnet.Tragen Sie die Verbrauchsdaten von Strom für die 3 vorhergehendenAbrechnungszeiträume von allen Nichtwohnbereichen als Gesamtwertein. Denken Sie daran, bei gemischt genutzten Gebäuden nur denStromverbrauch für den Nichtwohnbereich anzugeben. Sollten Ihnennicht alle Angaben vollständig vorliegen, so ist ggf. eine Hochrechnungzulässig. Zur Unterstützung wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unserServicecenter. Abschließend geben Sie uns bitte noch bekannt, welcheAnlagentechnik bei der Stromerfassung von Nichtwohngebäudenberücksichtigt worden ist.D. Informationen zum ModernisierungszustandEinem <strong>Energieausweis</strong> sind stets auch objektspezifische Empfehlungenzur Verbesserung der Energieeffizienz beizufügen. Um eine kostenträchtigeVor-Ort-Begutachtung durch den Aussteller zu vermeiden, kann derEigentümer selbst eine Einschätzung des Modernisierungszustandesvornehmen.Bitte dokumentieren Sie uns daher für die 5 aufgeführten Gebäudebestandteilejeweils den Modernisierungszustand.E. AuftragserteilungIn dem Bemerkungsfeld können Sie etwaige Hinweise übermitteln. BenötigenSie zusätzliche Farbkopien, so tragen Sie bitte die gewünschteAnzahl ein. Bitte denken Sie an die Unterzeichung und schicken den<strong>Datenerhebungsbogen</strong> an:ista Deutschland GmbHService Center LeipzigWestringstr. 5304435 SchkeuditzTelefon: 0201/50796755Fax: 034205/43-3550<strong>Energieausweis</strong>@ista.deSeite 4 von 4


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2011)1. Vertragsschluss und MitwirkungNachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringendenLieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen Ihnenund uns vereinbart ist. Für unseren Rauchwarnmelderservice geltengesonderte Bedingungen.Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichendeBedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhaltist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Diese giltals verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen.Sie stellen Ihrerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher.Dazu gehört, dass Sie uns alle erforderlichen Informationen und Datenvollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die wir benötigen,um unsere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle vonÄnderungen dieser Informationen und Daten.2. GefahrübergangDie Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahrmit dem Absenden der Ware auf Sie über.3. Preise und GebührenDie derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit Ihnengeschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlageunserer künftigen Gebührenrechnung ist die dann gültige Preisliste.Preis-/Gebührenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildendenFaktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten,unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durchSteuern, Abgaben, Umlagen etc.), behalten wir uns künftig vor.Preis-/Gebührenanpassungen, die wir auf Verlangen nachweisen, sinderstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vierMonaten nach Vertragsschluss möglich.4. RechnungsstellungDie Miet- und Garantiewartungsgebühren werden jährlich im Vorauserhoben. Erstellen wir nicht auch die Abrechnung für Sie, berechnenwir zusätzlich eine jährliche Gebühr für die Stammdatenpflege. Wirsind berechtigt, eine Teilrechnung für die zur Ermittlung geprüfterVerbrauchswerte notwendigen Arbeiten zu stellen. Diese Teilrechnungist erst dann fällig, wenn die Ablesung durch uns erfolgt ist. Mit derAbrechnung bekommen Sie dann die Schlussrechnung, in der alleLeistungen aufgeführt sind. Bereits geleistete Zahlungen aus derTeilrechnung und anderen Zusatzservices werden dabei berücksichtigt.5. ZahlungsbedingungenUnsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzugfällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche ausTeillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen.Ihre Zahlungen verrechnen wir mit der ältesten offenen Forderung.Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, wenn IhreGegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. DieAbtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung istausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht,auch nicht das des § 369 HGB, zu. Sind Sie kein Kaufmann, stehtIhnen ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselbenVertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – beiKaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunktenüber dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. Wir habenjedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Schaden geltend zumachen. Umgekehrt können Sie eine Herabsetzung des Zinses verlangen,wenn Sie nachweisen, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nichtentstanden ist.6. Montage/Austausch von GerätenSoweit für die Montage oder den Austausch unserer Geräte ein Eingriffins Rohrleitungsnetz notwendig ist, müssen Sie diesen Eingriff auf IhreKosten bei einem Fachhandwerker beauftragen. Bei der Montage vonHeizkostenverteilern ist es für eine einwandfreie und manipulationssichereFunktionsweise des Gerätes in der Regel notwendig, dessenRückenseite mittels Schweißbolzen am Heizkörper zu befestigen. Sieerklären sich mit dieser Befestigungsart einverstanden und damit, dasswir bei einem Gerätewechsel bzw. bei Beendigung des Mietverhältnissesdiese Befestigungen und etwaige Lackschäden nicht entfernen.Die Montagetermine werden jedem Nutzer durch eine Benachrichtigungskartemindestens acht Tage zuvor angekündigt. Für den Fall, dass dieLeistung auch im zweiten Termin von uns nicht erbracht werdenkonnte, werden Sie durch ein Anschreiben informiert. Sie erteilen unsdann einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag. Wir behalten unsvor, Messgeräte gegebenenfalls auch unterjährig zu tauschen.7. Ablesung der Geräte, NutzerwechselDen Ablesetermin teilen wir Ihnen mindestens zehn Tage vorher mit.Die einzelnen Nutzer werden, soweit erforderlich, ebenfalls informiert.Ist eine Ablesung zu diesem Termin nicht möglich, wird innerhalb vonzwei Wochen – nach vorhergehender Ankündigung – ein zweiterAbleseversuch unternommen. Wird auch dieser Termin vom Nutzernicht eingehalten, wird der Verbrauch in der betreffenden Nutzeinheitvon uns geschätzt, sofern nicht mit uns eine kostenpflichtige,individuelle Nachablesung vereinbart wird. Diese Nachablesung solltejedoch spätestens zwei Wochen nach dem zweiten Ableseversucherfolgen, bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip sogarnach acht Tagen. Bei der Ablesung müssen die Geräte für unsere Ableserohne Schwierigkeiten erreichbar und zugänglich sein. Eine Nutzerbestätigungder Ablesewerte durch Unterschrift erfolgt nicht. DieDurchführung einer Zwischenablesung innerhalb des Abrechnungszeitraums(z.B. wegen Nutzerwechsels) bedarf eines von Ihnen zuerteilenden kostenpflichtigen Zwischenableseauftrages. Bitte beachtenSie, dass Sie die Gebühren für Zwischenablesung und Nutzerwechsel IhrenMietern nur dann weiterbelasten können, wenn Sie dies vereinbart haben.Sofern Sie uns nichts Gegenteiliges mitgeteilt haben, gehen wir davonaus, dass Sie eine solche Vereinbarung mit Ihren Mietern getroffen haben.Dementsprechend werden diese Kosten dann in der Abrechnung denbetreffenden Mietern belastet.8. Abrechnung, Ausweis gemäß § 35 a EStGSie erhalten eine Gesamtabrechnung der Liegenschaft und für jedenNutzer eine Einzelabrechnung. Bevor Sie die Einzelabrechnungen andie Nutzer weitergeben, überprüfen Sie bitte die Abrechnung aufUnrichtigkeiten. Die Abrechnung und der Ausweis von haushaltsnahenBeschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen gemäß § 35 a EStGin den Einzelabrechnungen erfolgt in Ihrem Auftrag und von unsungeprüft ausschließlich nach Ihren Angaben.9. Gerätemiete, GarantiewartungDie gemieteten Geräte werden während der Mietzeit durch unsfunktionsfähig gehalten; etwaige Mängel werden durch uns kostenlosbehoben, soweit diese von uns zu vertreten sind. Nach Ablauf desVertrages sind Sie verpflichtet, uns die Geräte zur Abholung zurVerfügung zu stellen. Holen wir die Geräte nicht ab, gilt dies nicht alsstillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses, welche ausdrücklichausgeschlossen wird. Setzen Sie nach Beendigung des Mietverhältnissesden Gebrauch der Geräte fort, nutzen Sie diese insbesondere zu Zweckender Abrechnungserstellung, stehen uns die in § 546a BGB bezeichnetenAnsprüche auf Entschädigung zu.Die Garantiewartung und die Gerätemiete umfassen die nachfolgendenLeistungen:• Überwachung der Eichgültigkeit und der technischen Gerätesicherheit• Regelmäßiger Austausch der Geräte bei Ablauf der Eichgültigkeit bzw.nach der üblichen technischen Nutzungsdauer, soweit dafür keinEingriff in das Leitungssystem durch das Fachhandwerk erforderlich ist• Austausch defekter Geräte während der Vertragslaufzeit, derenFehlerhaftigkeit wir zu vertreten haben10. Gewährleistung, MängelhaftungBinnen einer Woche nach Lieferung von Sachen oder sonstigenLeistungen haben Sie alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchungerkennbaren Mängel schriftlich bei uns anzuzeigen; andere Mängelhaben Sie, falls Sie Kaufmann sind, nach ihrer Entdeckung innerhalb dervorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei nicht form- oder fristgemäßerMängelrüge gilt die Lieferung oder sonstige Leistung insoweit alsmangelfrei. Anderenfalls beheben wir den Mangel im Wege der Nacherfüllungnach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oderLieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einermangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern werdenwir den Fehler berichtigen. Sind Sie Kaufmann, sind Ihre Ansprüche aufNacherfüllung auf Lieferung einer mangelfreien Sache, jedoch ohne Ersatz


etwaiger Ein- und Ausbaukosten, beschränkt. Sie sind dann zum Rücktrittoder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn wirdie Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder für Sie unzumutbarist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlichausgeschlossen ist –, dass eine von Ihnen gesetzte angemessene Fristzur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzungist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehrzwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegenMangels ein Jahr.11. HaftungIm Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichenPflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung odersonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur imFalle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht,deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckesgefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall desVorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischenSchaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichtenist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichteFahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haften wir zwarauch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5% des mituns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung.Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit.12. EigentumsvorbehaltWir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den vonuns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungenaus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Sind Sie kein Kaufmann,behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zurvollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Sie dürfen – vorbehaltlichunseres Widerrufs, falls Sie in Zahlungsverzug geraten – über die unterunserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßenGeschäftsverkehr verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignungdürfen Sie nicht vornehmen. Sie treten hiermit im Vorausalle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbauoder der sonstigen Verwertung der von uns gelieferten Ware an unszur Sicherung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindungab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungenunsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20%, sosind wir verpflichtet, auf Ihr Verlangen die darüber hinausgehendenSicherheiten an Sie zurückzuübertragen bzw. aufzugeben.13. Vertragsdauer/KündigungDie Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuellvereinbart und ergibt sich aus der entsprechenden Anlage derAuftragsunterlagen. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbartenFestlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenenVerlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigtwerden. Das Kündigungsrecht des § 649 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.Sind Sie Kaufmann, verlängert sich der mit Ihnen geschlosseneVertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraumder Festlaufzeit. Sind Sie Verbraucher und hat der Vertrag eine WerkoderDienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice),verlängert er sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils umein weiteres Jahr.Sind Sie Verbraucher und hat der mit Ihnen geschlossene Vertrag eineGerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, verlängert sich derVertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraumder Festlaufzeit, es sei denn, es handelt sich um einen Mietvertrag miteiner Festlaufzeit von zehn Jahren. In diesem Falle verlängert sichder Mietvertrag um jeweils acht Jahre. Wird ein Abrechnungsvertragzum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellenwir für Sie für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung underbringen die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigtenaußerordentlichen Kündigung durch Sie sind wir berechtigt, unsereLeistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeitgeschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgtzu Ihren Gunsten eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. DesWeiteren bringen wir – außer bei der Gerätemiete – die von uns erspartenAufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils beiunseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nichtmehr als 15% unserer Vergütung. Der Nachweis, dass unsere erspartenAufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.14. DatenschutzWir beachten sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzeshinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dassauch Sie sich insoweit, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern,datenschutzkonform verhalten. Die Bearbeitung von Teilprozessenerfolgt gegebenenfalls durch unsere ausländischen Konzerngesellschaften.Auch in diesen Fällen sind wir jedoch verpflichtet, die Standards desBundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.15. GerichtsstandMit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Essen als Gerichtsstandvereinbart.84674/IX-11 • ista Deutschland GmbH • 45131 Essenista Deutschland GmbH · Grugaplatz 2 · 45131 Essen. · Tel.: 0201 459-02 · Fax: 0201 459-3630 · info@ista.de · www.ista.de

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