SICHERHEITFÜR MICH :DIE GESETZLICHEUNFALLVERSICHERUNGLandesverband Bayern und Sachsender gewerblichenLVBGBerufsgenossenschaftenDie ges. Unfallvers.
SICHERHEITFÜR MICH :DIE GESETZLICHEUNFALLVERSICHERUNGDIE 5 ZWEIGE DER SOZIALVERSICHERUNG:Krankenversicherungseit 1883Unfallversicherungseit 1884Rentenversicherungseit 1889Arbeitslosenversicherungseit 1927Pflegeversicherungseit 1995Landesverband Bayern und Sachsender gewerblichenLVBGBerufsgenossenschaftenDie ges. Unfallvers. · Folie 1
SICHERHEITFÜR MICH :DIE GESETZLICHEUNFALLVERSICHERUNGAUFBAU UND GLIEDERUNG EINER BERUFSGENOSSENSCHAFT:ArbeitgeberWÄHLENArbeitnehmerWÄHLENVertreterversammlungWÄHLTVorstandArbeitgeber/ArbeitnehmerBERÄTWÄHLTHauptgeschäftsführerLEITET DIE VERWALTUNGLeistungsabteilungMitglieder- undBeitragsabteilungTechnischerAufsichtsdienstArbeitsmedizinischerDienstLandesverband Bayern und Sachsender gewerblichenLVBGBerufsgenossenschaftenDie ges. Unfallvers. · Folie 2
SICHERHEITFÜR MICH :DIE GESETZLICHEUNFALLVERSICHERUNGAUFGABEN DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG:● Verhütung von Arbeitsunfällen undOrganisation derErsten Hilfe● Wiederherstellung der Gesundheit desVerletzten● Berufliche Wiedereingliederungdes Verletzten● EntschädigungdurchGeldleistungenLandesverband Bayern und Sachsender gewerblichenLVBGBerufsgenossenschaftenDie ges. Unfallvers. · Folie 3
SICHERHEITFÜR MICH :DIE GESETZLICHEUNFALLVERSICHERUNGVERSICHERUNGSFÄLLE SIND:● Arbeitsunfall:Unfall, den ein Versicherter in ursächlichemZusammenhang mit seiner Tätigkeit erleidet● Wegeunfall:Unfall auf dem direkten Wege von derWohnung zum Arbeitsplatz und von dortwieder zurück zur Wohnung● Berufskrankheit:Erkrankung, die sich der Versicherte währendseiner Tätigkeit am Arbeitsplatz zuziehtund die in der Berufskrankheitenverordnungaufgeführt istLandesverband Bayern und Sachsender gewerblichenLVBGBerufsgenossenschaftenDie ges. Unfallvers. · Folie 4
SICHERHEITFÜR MICH :DIE GESETZLICHEUNFALLVERSICHERUNGDER UNTERNEHMERist Mitglied der Berufsgenossenschaft,er zahlt die Beiträge.BERUFSGENOSSENSCHAFTDER MITARBEITERdes Unternehmens ist kraft Gesetzbei der Berufsgenossenschaft versichert.Landesverband Bayern und Sachsender gewerblichenLVBGBerufsgenossenschaftenDie ges. Unfallvers. · Folie 5