klassenspezifisches zusatzwissen für die klasse b+e - Fahrschule ...
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B+EKLASSENSPEZIFISCHESZUSATZWISSENFÜR DIE KLASSE B+ESeiteLenkberechtigung B+EFachbegriffeVorschriftenBeladung des AnhängersAn- und Abkuppelndes AnhängersFahrverhaltenAusstattung des AnhängerB+E.2B+E.3B+E.3B+E.6B+E.7B+E.9B+E.11
B+EKLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+ERAUM FÜR NOTIZEN:1. Lenkberechtigung B+EDabei ist zu beachten: Die (momentane)Gesamtmasse des Anhängers darf <strong>die</strong> in derZulassungsbescheinigung eingetrageneAnhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.Grundsätzlich gilt außerdem:■ Das Ziehen von auflaufgebremstenAnhängern ist nur erlaubt, wenn <strong>die</strong>momentane Gesamtmasse des Anhängers<strong>die</strong> höchste zulässige Gesamtmasse desZugfahrzeugs nicht übersteigt■ Das Ziehen von auflaufgebremstenAnhängern ist mit „geländegängigen“Zugfahrzeugen nur erlaubt, wenn <strong>die</strong>momentane Gesamtmasse des Anhängers<strong>die</strong> 1,5-fache höchste zulässige Gesamtmassedes Zugfahrzeugs nicht übersteigt.Das betrifft vor allem jeneGeländefahrzeuge mit Allradantrieb, <strong>die</strong>einen stabilen Leiterrahmen haben, an dessenhinterem Querträger <strong>die</strong>Anhängekupplung montiert ist. Ob einFahrzeug „geländegängig“ ist, wird imTypenschein angegebenMit der Lenkberechtigung der Klasse B+E dürfenSie mit einem Zugfahrzeug der Klasse Bjene Anhänger ziehen, <strong>die</strong> von der Klasse Bnicht mehr umfasst sind.■Bei druckluftgebremsten Anhängern ist keinbestimmtes Massenverhältnis vorgeschrieben.Sattelzugfahrzeuge der Klasse B könnendaher mit einem druckluftgebremstenSattelanhänger große Nutzlasten transportierenB+E.2
KLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+EB+ERAUM FÜR NOTIZEN:2. Fachbegriffe3. VorschriftenFAHRVERBOTEFAHRVERBOT FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE MITANHÄNGERAls Kraftwagenzug bezeichnet man einenKraftwagen mit einem schweren Anhänger(höchste zulässige Gesamtmasse über 750 kg)oder ein Zugfahrzeug mit mehr als einemAnhänger; Sattelkraftfahrzeuge undGelenkkraftfahrzeuge gelten jedoch nicht alsKraftwagenzüge.Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mitAnhänger ist verboten. Eine Gewichtsangabebezieht sich auf <strong>die</strong> momentane Gesamtmassedes Anhängers. Der Verkehr von Sattelkraftfahrzeugenund von Zugmaschinen mit einemAnhänger ist weiterhin gestattet.FAHRVERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE MITANHÄNGEREin Einachsanhänger ist ein Anhänger mit einerstarren Zugeinrichtung, dessen Achse nahe demSchwerpunkt des gleichmäßig beladenenFahrzeugs angeordnet ist. Zwei Achsen miteinem Achsabstand von höchstens 1 m geltenals eine (Doppel-)Achse.Das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit allen Artenvon Anhängern ist verboten. Eine Gewichtsangabebezieht sich auf <strong>die</strong> höchste zulässigeGesamtmasse des Anhängers. Eine Längenangabebezieht sich auf <strong>die</strong> Länge desAnhängers.WOCHENENDFAHRVERBOTAls Anhängewagen bezeichnet man Anhängermit mindestens zwei Achsen (mindestens einedavon gelenkt) und einer relativ zum Anhängersenkrecht beweglichen Zugeinrichtung, <strong>die</strong>keine wesentliche Last auf das Zugfahrzeugüberträgt.Am Wochenende und an gesetzlichenFeiertagen ist das Fahren mit■ Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen undselbstfahrenden Arbeitsmaschinen über7500 kg höchster zulässiger GesamtmasseB+E.3
B+EKLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+ERAUM FÜR NOTIZEN:■Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn <strong>die</strong>höchste zulässige Gesamtmasse desLastkraftwagens oder des Anhängers mehrals 3500 kg beträgtzu folgenden Zeiten auf allen Straßen in Österreichverboten:■ Samstag von 15:00 bis 24:00 Uhr■ Sonn- und Feiertage von 00:00 bis 22:00UhrWährend der Ferienzeit gilt zusätzlich einFahrverbot auf wichtigen Transitstrecken, dasbereits in den Morgenstunden des Samstagsbeginnt.Begutachtung und ein Jahr nach der zweitenund nach jeder weiteren Begutachtung fällig.Die Begutachtung kann – ohne Wirkung fürden Zeitpunkt der nächsten Begutachtung –auch in der Zeit vom ersten Tag des vorausgehendenKalendermonates bis zum Ablauf desvierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommenwerden.Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplakettenan einem Fahrzeug ist sowohl nebeneinanderals auch aufeinander unzulässig. Diebisherige Plakette muss daher beim Aufklebeneiner neuen Plakette entfernt werden.Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit vom25 km/h nicht überschritten werden darf, müssennicht wiederkehrend begutachtet werden.AUFSCHRIFTENABMESSUNGENAnhänger (Ausnahme: Wohnwagen) müssenauf der rechten Fahrzeugseite folgende Aufschriftenführen:■ Eigenmasse■ Höchste zulässige Gesamtmasse■ Höchste zulässige Achslasten■ Höchste zulässige NutzlastWIEDERKEHRENDEBEGUTACHTUNGFahrzeuglänge max.Fahrzeughöhe max.Fahrzeugbreite max.Gesamtlänge Zugfahrzeug undAnhänger max.Gesamtlänge der Ladeflächen max.FAHRGESCHWINDIGKEIT12 m4 m2,55 m18,75 m15,65 mDie wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“) istfür Anhänger mit einer höchsten zulässigenGesamtmasse bis 3500 kg drei Jahre nach derersten Zulassung, zwei Jahre nach der erstenBeim Überqueren von Eisenbahnkreuzungengelten folgende Mindestgeschwindigkeiten:■ Bis 10 m Länge mindestens 4 km/h,■ Ab 10 m bis 16 m Länge mindestens 5 km/h■ Über 16 m Länge mindestens 7 km/hB+E.4
KLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+EB+EABSTELLEN DES ANHÄNGERSDIGITALER TACHOGRAPHRAUM FÜR NOTIZEN:Anhänger dürfen nur mit einem Zugfahrzeugauf öffentlichen Verkehrsflächen abgestelltwerden. Ausnahmen:■ Beim Be- und Entladen■ Bei besonders wichtigen Gründen■ Bei behördlicher BewilligungBei entsprechenden Bodenmarkierungen oderVerkehrszeichen ist das Halten und Parken bis3500 kg momentane Gesamtmasse auch amGehsteig gestattet.PERSONENBEFÖRDERUNGEin EU-Kontrollgerät ist erforderlich, wenn folgendedrei Voraussetzungen zutreffen:■ Das Fahrzeug <strong>die</strong>nt zur Güterbeförderung■ Die höchste zulässige Gesamtmasse vonZugfahrzeug und Anhänger oderSattelanhänger übersteigt 3500 kg■ Der Transport bzw. <strong>die</strong> Fahrt <strong>die</strong>nt nichtausschließlich privaten, nicht gewerblichenZweckenDiese Ausrüstungs- und Verwendungspflichtgilt daher auch für Zugfahrzeuge, <strong>die</strong> mit derKlasse B zu lenken sind, wenn derKraftwagenzug <strong>die</strong> Klasse B+E erfordert.Kombinationskraftwagen (Typisierungs<strong>klasse</strong>M1) benötigen für Fahrten in Österreich auchüber 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasseder Fahrzeugkombination kein Kontrollgerät.AUTOBAHNVIGNETTEDie Personenbeförderung auf und in allenAnhängern ist grundsätzlich verboten. Das giltauch für Wohnwagenanhänger.Ausnahmen gelten für Omnibusanhänger, <strong>die</strong>Land- und Forstwirtschaft und das Bundesheersowie für besondere Möbel- undSchülertransporte.Für alle Anhänger, <strong>die</strong> hinter Zugfahrzeugen derKlasse B gezogen werden, ist in Österreich keineeigene Mautvignette erforderlich – selbst wenn<strong>die</strong> Kombination nur mit der Klasse B+E gelenktwerden darf.B+E.5
B+EKLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+ERAUM FÜR NOTIZEN:4. Beladung des Anhängers■■■■Höchste zulässige Massen und Achslastenbeachten (Zulassungsbescheinigung)Leuchten, Rückstrahler und Kennzeichen desAnhängers dürfen nicht verdeckt seinSchwere Gegenstände über der Achse undmöglichst tief einladen (geringereKippgefahr)Ladegut sichern, Staubentwicklung vermeiden,blendende Gegenstände abdecken■■Anhänger erst beladen, erst dann ankuppeln(Ausnahme: Pferdeanhänger,Fahrzeugtransporter)Die Deichsellast soll <strong>die</strong> maximale Stützlastder Anhängekupplung (ist auf einem Schildangeschrieben) möglichst genau erreichen,aber nicht überschreiten■■■■■Ragt <strong>die</strong> Ladung vorne oder hinten mehr als1 m hinaus, muss sie gekennzeichnet sein:weiße Tafel 25 x 40 cm, 5 cm breiter, rotrückstrahlender Rand, bei Dämmerung undDunkelheit zusätzlich Rückstrahler undLeuchtenDie Tafel darf hinten höchstens 90 cm hochangebracht seinDie Anbringung der Tafel ist nicht erforderlich,wenn reflektierende Warnmarkierungen(diagonal rot/weiß gestreift) angebrachtsindDie Ladung darf vorne höchstens 1/4 derFahrzeuglänge hinausragenDie größte Breite des Fahrzeugs darf seitlichum 20 cm überragt werden (max. bis 2,55 m)Kontrolle der Deichsellast:Badezimmerwaage unter <strong>die</strong> Deichsel stellenoder Stützrad mit integrierterLastanzeige verwenden.Eine zu geringe Stützlast führt zum Pendelndes Anhängers. Eine zu hohe Stützlastbewirkt eine unzulässige Belastung derAnhängevorrichtung und bewirkt außerdemeine Entlastung der Vorderräder desZugfahrzeugs.Als Langgutfuhre gilt der Anhänger, wenn■ Die Ladung hinten mehr als 1/4 derFahrzeuglänge hinausragt■ Der Anhänger samt Ladung länger als 14 mistDie Höchstgeschwindigkeit für Langgutfuhrenbeträgt auf Freilandstraßen 50 km/h, aufAutobahnen und Autostraßen 70 km/h.B+E.6
KLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+EB+E5. An- und Abkuppeln desAnhängersANKUPPELN DES ANHÄNGERSRAUM FÜR NOTIZEN:Kontrollieren Sie mit den Zulassungsbescheinigungen,ob und allenfalls unter welchenVoraussetzungen das Zugfahrzeug denAnhänger ziehen darf.RUNDGANGKONTROLLESichtüberprüfungen am Anhänger:■ Gültigkeit der Begutachtungsplakette■ Lesbarkeit des Kennzeichens und derAufschriften auf der rechten Seite■ Staubschutzmanschette der Auflaufbremseauf festen Sitz prüfen■ Zustand der Leuchten und Rückstrahler■ Zustand der Anhängekupplung, desSicherungsseiles und der elektrischenVerbindung■ Stoßdämpfer und Federung (Ölaustritt,gebrochene Federblätter)■ Aufbau frei von Beschädigungen■ Reifen (Profil, Beschädigungen, sichtbareUnterschiede im Luftdruck der einzelnenReifen)■ Korrekte Deichsellast laut Stützlast-Aufschrift am Zugfahrzeug überprüfen,erforderlichenfalls Verteilung der Ladungändern■ Korrekte form- oder kraftschlüssigeSicherung der Ladung■ Bordwände, Heckklappe etc. geschlossenund verriegelt, Planenaufbau geschlossenund gesichert■ Bei Planenanhängern:Regenwasseransammlung am Dach entfernt■ Schnee und Eis auf dem Anhänger entfernt■■■■■■Prüfen Sie bei abmontierbarenAnhängekupplungen, ob der Zughaken korrektgesichert istBei Anhängern ohne Schlingerdämpfungsoll <strong>die</strong> Kugel am Zugfahrzeug leicht gefettetseinMit dem Auto zum Anhänger fahren, nieumgekehrt (sonst besteht Verletzungs- undBeschädigungsgefahr)Ein Einweiser darf nicht zwischen denFahrzeugen stehen (Unfallgefahr) und mussdeutliche, eindeutige Zeichen gebenDeichsel mit der Kurbel am Stützrad absenken,bis <strong>die</strong> Kupplung einrastetKupplung auf sicheren Sitz überprüfen,dabei dürfen Sie sich nicht nur auf <strong>die</strong>Sicherungsanzeige (wenn vorhanden) verlassen:Sichtkontrolle von unten, Deichselkräftig anhebenB+E.7
B+EKLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+ERAUM FÜR NOTIZEN:■Stützrad und Anhängerstützen in der oberstenPosition fixieren■■■■Funktionskontrolle der LeuchtenBetätigen Sie bei eingeschaltetemAbblendlicht gleichzeitig <strong>die</strong> Fußbremse(Pedal verspreizen oder zweite Person) und<strong>die</strong> Blinker: Bei einem Masseschluss derLeuchten blinkt das Bremslicht mitUnterlegkeil(e) entfernenFeststellbremse prüfen (Anfahrprobe)Feststellbremse lösen■■Abreißseil einhängen (wenn möglich ineiner Öse am Rahmen). Achten Sie darauf,dass das Seil möglichst straff gespannt ist,damit <strong>die</strong> Bremse beim unbeabsichtigtenLösen der Anhängerkupplung sofort betätigtwird.Wenn <strong>die</strong> Anhängekupplung IhresFahrzeuges keine eigene Öse aufweist, müssenSie das Reißseil mit einer Schlinge (evtl.mehrfach) um den Kugelkopf wickelnElektrische Verbindung (gleicheBetriebsspannung beachten!) herstellen,evtl. Steckdosenadapter (7-polig auf 13-polig) verwenden■■Überprüfen Sie <strong>die</strong> gleichmäßige Wirkungder Betriebsbremse mit einerRollbremsprobe bei 10-15 km/h (Länge undFarbe der Bremsspuren)Wenn bei einer Vollbremsung der beweglicheTeil der Anhängerdeichsel mehr als <strong>die</strong>Hälfte des möglichen Weges in <strong>die</strong> Deichseleinfährt, müssen Sie <strong>die</strong> Bremse nachstellenlassen.Zur Kontrolle machen Sie <strong>die</strong> Rollbremsprobeauf einer kaum merkbar geneigtenGefällestrecke: Dann bleibt <strong>die</strong> Deichselbeim Stillstand der Kombination in dergebremsten Stellung, weil <strong>die</strong> Kraft derDämpfungsfeder in der Deichsel nicht ausreicht,um den Anhänger „bergauf“ zuschiebenB+E.8
KLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+EB+ERAUM FÜR NOTIZEN:6. Fahrverhalten■■■■■■■■■Wenn Sie bei der Rollbremsprobe nach demZum-Stillstand-Kommen noch einen halbenMeter nach vorne fahren, können Sie auch<strong>die</strong> Länge der Schlupfspuren auf denLaufflächen der Reifen vergleichen(„Zerrbildprobe“)Kontrolle des Reifendrucks (Angaben derBetriebsanleitung beachten) bei der erstenGelegenheit im Rahmen der FahrtEvtl. zusätzliche Rückspiegel amZugfahrzeug anbringenABKUPPELN DES ANHÄNGERSZugfahrzeug abstellen – nach demZurückschieben wieder ein Stück vorrollen,damit <strong>die</strong> Bremse entspannt istFeststellbremse am Anhänger anziehenKeil(e) unterlegenStützrad absenken: Wenn Sie das Stützradein wenig über der Fahrbahnoberflächefixieren, können Sie hintereAnhängerstützen leichter ausfahren undden Anhänger sicher abstellen. Außerdemerleichtern Sie so das Ankuppeln bei einemFahrzeug mit einer niedriger montiertenAnhängevorrichtungReißseil und elektrische Verbindung lösen,Stecker am Anhänger „regensicher“anbringenKupplung geöffnet halten und gleichzeitigDeichsel mit der Kurbel am Stützrad anheben■■■■■Kontrollieren Sie bei der Geradeausfahrt inregelmäßigen Abständen mit denAußenspiegeln <strong>die</strong> Fahrlinie des Anhängersund das Verhalten des NachfolgeverkehrsSie müssen eine bevorstehende Änderungder Fahrtrichtung oder einen bevorstehendenWechsel des Fahrstreifens so rechtzeitiganzeigen, dass sich andere Straßenbenützerdarauf einstellen können: NachfolgendeFahrzeuglenker benötigen auch Zeit, umihre Fahrlinie und/oder ihre Fahrgeschwindigkeitanzupassen. In der Regel wirdfünf Sekunden vorher Blinken reichen.Längere Blinkdauer ist nötig, wenn Sie imVerhältnis zum Nachfolgeverkehr besonderslangsam fahren.Auch wenn Sie „nur“ wegen eines abgestelltenFahrzeugs <strong>die</strong> Fahrspur versetzen, müssenSie das durch Blinkzeichen rechtzeitigankündigen. Beachten Sie dabei stets dengrößeren Platzbedarf des AnhängersDurch <strong>die</strong> größere Masse Ihrer Fahrzeugkombinationund den verzögerten Bremsbeginneiner Auflaufbremse wird derBremsweg in jedem Fall länger.Berücksichtigen Sie das durch vorausschauendesFahren und niedrigere GeschwindigkeitSie dürfen beim Einbiegen und Queren vonKreuzungen bevorrangte Fahrzeuglenkernicht behindern. Berücksichtigen Sie <strong>die</strong>größere Fahrzeuglänge und <strong>die</strong> schlechtereBeschleunigung: VorrangberechtigteFahrzeuglenker müssen ca. 7 bis 10 s entferntsein (ca. 300 m)Berücksichtigen Sie an windigen Tagen <strong>die</strong>erhöhte Seitenwindanfälligkeit vonAnhängern mit großem Aufbau und hohemSchwerpunkt (zB Wohnwagen) durch langsameresFahren. Bei Sturm sollten SieLeerfahrten unterlassen, bei Planenaufbautenkönnen Sie zur Sicherheit zumindest<strong>die</strong> Planen entfernenB+E.9
B+EKLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+ERAUM FÜR NOTIZEN:KURVENSTEIGUNGEN UND GEFÄLLE■■■Passen Sie <strong>die</strong> Geschwindigkeit vor derKurve an, vermeiden Sie das Bremsen inKurven. Das gilt besonders für ein Einbiegenaus schneller FahrtDurch den höheren Schwerpunkt bestehtvor allem bei einseitiger, schlecht gesicherteroder beweglicher Beladung (Pferde, nurteilweise gefüllte Flüssigkeitstanks, …) <strong>die</strong>Gefahr, dass der Anhänger kippt. Das giltbesonders bei Anhängern mitDrehkranzlenkung, weil <strong>die</strong> Kippkante durchden Drehkranz des Anhängers läuftKontrollieren Sie beim Einbiegen <strong>die</strong>Fahrlinie der kurveninneren Räder desAnhängers rechtzeitig vor demScheitelpunkt der KurveHINTEREINANDERFAHREN,ÜBERHOLEN■■■■Berücksichtigen Sie bei IhrerRoutenplanung, dass manche Straßenstückefür Anhänger gesperrt sind oder dass dasBefahren mit Anhängern zumindest nichtempfohlen wirdSchalten Sie auf Steigungen rechtzeitigzurück, damit Sie das Drehmoment desMotors optimal nutzen könnenBehalten Sie beim Befahren von Steigungenstets <strong>die</strong> Motortemperatur im Auge,erforderlichenfalls müssen Sie KühlpauseneinlegenBeim Befahren von Gefällestrecken könnenauflaufgebremste Anhänger überhitzen, weil<strong>die</strong> Bremse dauernd wirkt: Nach Möglichkeitdurch Motorbremswirkung nicht schnellerals 30 km/h fahren. Erforderlichenfalls müssenSie Kühlpausen einlegen, dabei soll derAnhänger nicht gebremst sein – daher mitUnterlegkeil(en) sichernSCHLEUDERN DES ANHÄNGERS■■■Auf Freilandstraßen müssen Sie hinteranderen längeren Fahrzeugen einenMindestabstand von 50 m einhaltenDamit Sie nicht stark und plötzlich bremsenmüssen, sollten Sie den Sicherheitsabstandum 1 s erhöhen. So vermeiden Sie kritische,instabile FahrzuständeDurch <strong>die</strong> größere Masse wird <strong>die</strong>Beschleunigung schlechter. Nachdem <strong>die</strong>Fahrzeugkombination außerdem deutlichlänger ist als ein PKW, müssen Sie vor demÜberholen eine besonders große ÜberholsichtweitehabenDer Anhänger schleudert, wenn <strong>die</strong> Räder <strong>die</strong>Haftgrenze überschritten haben, z.B.■ In engen, schnellen Kurven bei niedrigemSchwerpunkt■ Bei heftigen Lenkbewegungen auf rutschigerFahrbahn■ Bei Blockierbremsungen mit dem Anhänger,z.B. bei Zugfahrzeugen mit ABSGegenmaßnahmen: Auskuppeln, Bremse lösen,in <strong>die</strong> gewünschte Fahrtrichtung lenken.B+E.10