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Grenzüberschreitender Warenverkehr aus Sicht der Umsatzsteuer ...

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Vorwort<br />

Vorwort<br />

Der grenzüberschreitende <strong>Warenverkehr</strong> über die Außengrenzen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

wird zumeist mit zolltechnischen Abwicklungsfragen in Zusammenhang gebracht.<br />

Leicht übersehen wird, dass die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) finanziell weit mehr ins<br />

Gewicht fällt als <strong>der</strong> Zoll. In Deutschland beträgt die Einfuhrumsatzsteuer regelmäßig<br />

19% des Warenwertes, in den übrigen Mitgliedstaaten bis zu 25%, während Zoll<br />

aufgrund von Zollpräferenzen überhaupt nur in rund 50% <strong>der</strong> Einfuhren anfällt und<br />

ansonsten deutlich unter den <strong>Umsatzsteuer</strong>sätzen liegt. Auch wenn die zollrechtlichen<br />

Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer in den Mitgliedstaaten sinngemäß gelten,<br />

ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht Zoll, son<strong>der</strong>n Teil des <strong>Umsatzsteuer</strong>systems.<br />

Bei innergemeinschaftlichen Anschlusslieferungen wird <strong>der</strong> Zusammenhang von<br />

Einfuhrumsatzsteuer und „innerer“ <strong>Umsatzsteuer</strong> beson<strong>der</strong>s deutlich.<br />

Ausfuhrzölle sind wegen des großen Exportinteresses <strong>der</strong> Gemeinschaft kein Thema.<br />

Allerdings verteuert ein mangelhafter Ausfuhrnachweis die Ausfuhr, weil dann<br />

die nationale <strong>Umsatzsteuer</strong> auf das jeweilige Exportgeschäft angewendet wird.<br />

Das gilt im Übrigen für Nachweismängel bei <strong>der</strong> innergemeinschaftlichen Lieferung<br />

gen<strong>aus</strong>o. Die Abwicklung des innergemeinschaftlichen <strong>Warenverkehr</strong>s hat eine Flut<br />

von umsatzsteuerlichen Obliegenheiten und neuen Risikofel<strong>der</strong>n nach sich gezogen.<br />

Dabei vollzieht sich mehr als die Hälfte des deutschen Außenhandels mit an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaaten. Längst hat sich die <strong>Umsatzsteuer</strong> von einer reinen Buchhaltersteuer<br />

zu einer höchst anspruchsvollen Materie für Fachspezialisten entwickelt, die neben<br />

Chancen auch erhebliche Störpotenziale birgt. Dessen ungeachtet werden die<br />

<strong>Umsatzsteuer</strong>experten in <strong>der</strong> Praxis oft erst dann zu Rate gezogen, wenn „das Kind<br />

in den Brunnen gefallen ist“. Dann kann es aber auch schon zu spät sein. Steuerliche<br />

Nacherhebungen, Zinsen, Bußgel<strong>der</strong> und die Kosten einer Aufarbeitung sprengen<br />

schnell den vorgegebenen Rahmen. Nachträgliche Korrekturen können bestehende<br />

Geschäftsbeziehungen empfindlich belasten. Fehlerhafte Abwicklungen münden<br />

nicht selten in Strafverfahren.<br />

Der vorliegende Beitrag versucht auf engem Raum, dem Leser Hilfen an die Hand zu<br />

geben, um das Alltagsgeschäft möglichst sicher zu gestalten. Sinn und Zweck <strong>der</strong><br />

umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen im grenzüberschreitenden <strong>Warenverkehr</strong><br />

werden dargestellt, ebenso wie die Zusammenhänge zwischen <strong>Umsatzsteuer</strong> und<br />

Zoll. Der Schwerpunkt beim innergemeinschaftlichen <strong>Warenverkehr</strong> liegt bei den Reihengeschäften.<br />

Beim <strong>Warenverkehr</strong> mit Drittlän<strong>der</strong>n wird vor allem auch den Beson<strong>der</strong>heiten<br />

nachgegangen, die sich <strong>aus</strong> unregelmäßigen Steuerschulden ergeben.<br />

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