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Mediadaten NORR Magazin 2013

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DIE BESTEN SEITENSKANDINAVIENS<strong>Mediadaten</strong> <strong>NORR</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>2013</strong>Als <strong>NORR</strong>GREEN PARTNERbis zu 50%sparen<strong>NORR</strong> <strong>Magazin</strong> ist dieführende Skandinavien-Zeitschrift im deutschsprachigenRaum. Outdoor,Reisen und Natur sindunsere wichtigsten Themen,nordisches Design, Musik,Fotografie und Umweltweitere Schwerpunkte.<strong>NORR</strong> wird in Stockholmproduziert und ist seit 2005 inDeutschland, Österreich undder Schweiz erhältlich.www.norrmagazin.de


AllgemeineGeschäftsbedingungen1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungenist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrererAnzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einerDruckschrift zum Zwecke der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahresnach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlussesdas Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftraginnerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufenund veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbartenbzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannteAnzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nichtzu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weitererRechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem dertatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten.Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt imRisikobereich des Verlages beruht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilendem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßenausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder anbestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssenso rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vorAnzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weisenicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrikabgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an denText und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrerredaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden alssolche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufeim Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufräge wegen des Inhalts,der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichgerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhaltgegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder derenVeröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,die bei Geschäfts stellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegebenwerden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage einesMusters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durchFormat oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils derZeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werdennicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeberunverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreierDruckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Fürerkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlagunverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegtenTitel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagengegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigemoder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch aufZahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur indem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßtder Verlag eine ihm hierfür gestellte angemesseneFrist verstreichen oderist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber einRecht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldenbei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch beitelefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatz ansprücheaus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatzdes vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeigeoder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobeFahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seinesErfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen desFehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischenGeschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobeFahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüberKaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf denvoraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltsbeschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichenMängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung undBeleg geltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. DerAuftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandtenProbeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, dieihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Fristmitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nachArt der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnungzugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnungsofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeigeübersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichenvom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichtim einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbartist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preislistegewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskostenberechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitereAusführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellenund für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegenbegründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist derVerlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlussesdas Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartesZahlungsziel von der Voraus zahlung des Betrages und von demAusgleich offenstehender Rechnungs-beträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,Belegseiten oder vollständige Belegnummern ge liefert. Kannein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindlicheBescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunter-lagen sowie für vomAuftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungenursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Gerichtsstand ist Stuttgart.Zusätzliche Bedingungendes Verlagesa) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihrenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibendenan die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährteMittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweiseweitergegeben werden.b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen desVerlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter odertechnische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicherBestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.c) Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel,Preiserhöhungen) gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an,auch für laufende Abschlüsse. Für Preiserhöhungen steht dem Auftraggeberdas Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu; dieEntscheidung ist dem Verlag rechtzeitig mitzuteilen.d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt unddie rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestelltenText- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag vonAnsprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags(auch wenn er storniert sein sollte) gegen den Verlag erwachsen. DerVerlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen,ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierteAnzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüchegegen den Verlag zu.e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbarsondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat derAuftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Seine Zahlungspflichtfür diese Anzeige besteht weiter.f ) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B.Arbeitskämpfe, Beschlagnahme oder dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volleBezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % dergarantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sindnach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantiertenverkauften Auflage zu bezahlen.g) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeberzurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monatenach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.h) Beilagen für Zeitschriften müssen spätestens 14 Tage vor dem Beilegetermindem Verlag vorliegen. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagensind die dem Verlag entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu ersetzen.i) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungenübernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.Abbestellungen und Änderungen müssen schrift lich erfolgen und spätestenszum Anzeigenschluß bzw. Rücktrittstermin der betreffenden Ausgabedem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkostenberechnet.Norr Scandinavian Publishing AB,Stand: Oktober 2012e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbarsondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat derAuftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Seine Zahlungspflichtfür diese Anzeige besteht weiter.f ) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B.Arbeitskämpfe, Beschlagnahme oder dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volleBezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % dergarantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sindnach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantiertenverkauften Auflage zu bezahlen.g) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeberzurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monatenach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.

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