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Empfohlen <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><strong>Die</strong><strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><strong>von</strong> <strong>logo</strong>! <strong>einfach</strong> erklärtherausgegeben vomBenno SchickAndrea Kwasniok


ImpressumHerausgeber:Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend11018 Berlinwww.bmfsfj.<strong>de</strong>Redaktion:Eva RadlickiHR Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugend,Redaktion Information/<strong>logo</strong>!55100 MainzText:Benno Schick, Andrea KwasniokTitelgestaltung, Satz:Illustrationen:Produktion, Herstellung:neuegestalten, Mainz-KostheimThomas LeinbergerPV Projekt Verlag GmbH, StuttgartAlle <strong>Rechte</strong> vorbehalten. Der Nachdruck <strong>von</strong> Fotos, Illustrationen undTexten, auch auszugsweise, bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> ausdrücklichen Zustimmung<strong>de</strong>s Herausgebers.6. geän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Auflage: Frühjahr 2007Fotoquellen:Der „Global March“ 1998: S.53 (Fotograf Patrick Aviolats)UNHCR-Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>: S.22


<strong>Die</strong><strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><strong>von</strong> <strong>logo</strong>! <strong>einfach</strong> erklärtherausgegebenvomEmpfohlen <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>Benno SchickAndrea Kwasniok


InhaltVorwort94. Öffentliche <strong>Rechte</strong>43I. Einleitung13Meine Bildung44Wer erklärt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention?15Mein Glaube46Warum gibt´s die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention?17Meine Meinung47Wann gilt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention ineinem Staat?18<strong>logo</strong>!-die Nachrichtensendung<strong>von</strong> A bis Zebra49Wie kommen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu ihrem Recht?Für wen gilt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention?Bringt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionwirklich was?1920215. Schutz vor Ausbeutung undGewaltKin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeitSexueller Missbrauch515254II. Das sind die <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>25Misshandlung durch ElternKin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Krieg56581. Gleiches Recht für alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>25Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als Flüchtlinge6072. Private <strong>Rechte</strong>29Drogen63Briefgeheimnis31Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als Straftäter64Sport, Spiel und Ruhe3. Groß wer<strong>de</strong>n3335III.So kümmern sich Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>um ihre <strong>Rechte</strong>69Recht auf Leben36Persönliche <strong>Rechte</strong>70Wer bin ich?36Politische <strong>Rechte</strong>72Meine Eltern und ichTrennung <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Eltern3738Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aktionen fürKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte75AdoptionHilfe zum Leben4040IV.Übereinkommen über die<strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s vom20. November 1989*78


Vorwort <strong>von</strong>Ursula <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> LeyenHallo,Bun<strong>de</strong>sjugendministerinKin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben <strong>Rechte</strong> – Ihr habt <strong>Rechte</strong>! <strong>Die</strong> ganzwichtigen stehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.Sie gelten auf <strong><strong>de</strong>r</strong> ganzen Welt für alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> undJugendliche bis 18 Jahre. Ganz egal ob Junge o<strong><strong>de</strong>r</strong>Mädchen, welche Hautfarbe das Kind hat o<strong><strong>de</strong>r</strong>welche Sprache es spricht, ob die Eltern arm sindo<strong><strong>de</strong>r</strong> reich. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte sind Menschenrechte undsollen für alle gelten! Deswegen haben 1989 auchfast alle Län<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> die UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionunterschrieben. <strong>Die</strong>se Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionbesteht aus 54 Artikeln, die sagen, worauf alleKin<strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch haben sollen.9Einige <strong><strong>de</strong>r</strong> dort festgehaltenen <strong>Rechte</strong> wie das- Recht auf Leben- Recht auf Bildung o<strong><strong>de</strong>r</strong> das- Recht auf Schutz vor Gewaltscheinen für viele <strong>von</strong> Euch selbstverständlich. Aberes gibt lei<strong><strong>de</strong>r</strong> auch Län<strong><strong>de</strong>r</strong>, in <strong>de</strong>nen Kriege o<strong><strong>de</strong>r</strong>Hungersnöte herrschen. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n gezwungenals Soldaten auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Menschen zu schießen, zumor<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> sterben selbst. Bil<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n inNot kennt Ihr sicherlich aus <strong>de</strong>n täglichen Nachrichtensendungenund machen oft traurig. Vor allemin <strong>de</strong>n armen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n gibt es viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die <strong>de</strong>nganzen Tag arbeiten müssen, dabei wür<strong>de</strong>n sie viellieber zur Schule gehen. Kaum jemand kümmertsich dort um die <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>.Auch in Deutschland geht es nicht allen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n gut.Ihnen wird Gewalt angetan, einige wer<strong>de</strong>n sexuellmissbraucht o<strong><strong>de</strong>r</strong> haben darunter zu lei<strong>de</strong>n, dassihre Eltern keine Arbeit fin<strong>de</strong>n. Ausländische Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>wer<strong>de</strong>n oft ausgegrenzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> schlecht behan<strong>de</strong>lt.An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Probleme, die auch gelöst wer<strong>de</strong>n sollten,sind zum Beispiel zu wenige Spielmöglichkeiten in<strong>de</strong>n Städten.


Damit Ihr wisst, welche <strong>Rechte</strong> Ihr habt, sind alle54 Artikel für Euch ab Seite 78 <strong><strong>de</strong>r</strong> Broschüreabgedruckt. Damit Ihr auch alles gut verstehenkönnt, erklärt Euch die Broschüregenau, was mit <strong>de</strong>n einzelnen Artikeln<strong><strong>de</strong>r</strong> Konvention gemeint ist – Nora, Jan,Nicole und Hassan begleiten Euch dabei.10Wenn Ihr Euch über Eure <strong>Rechte</strong> informierthabt, solltet Ihr möglichst vielen Leuten da<strong>von</strong>erzählen. So könnt Ihr dabei mithelfen, dass sieauch <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Großen beachtet wer<strong>de</strong>n. VieleErwachsene wissen nämlich gar nicht, welche<strong>Rechte</strong> die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>nn genau haben! Am bestenIhr diskutiert zu Hause, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule, mit EurenFreun<strong>de</strong>n, in Eurem Verein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Politikerndarüber und sagt Ihnen auch, was verbessertwer<strong>de</strong>n muss. Je mehr über die <strong>Rechte</strong> gere<strong>de</strong>twird, und je mehr Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> – und auch Erwachsene –darüber Bescheid wissen, <strong>de</strong>sto größer ist dieChance, dass es viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in Zukunft besserhaben wer<strong>de</strong>n. Vielleicht ent<strong>de</strong>ckt Ihr auch einigeUngerechtigkeiten, bei <strong>de</strong>nen die <strong>Rechte</strong> aus <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention verletzt wer<strong>de</strong>n. Dannsolltet Ihr etwas dagegen unternehmen! Ab Seite 70fin<strong>de</strong>t Ihr Tipps, die Euch helfen können, wenn Ihraktiv wer<strong>de</strong>n wollt und Telefonnummern, wohin IhrEuch wen<strong>de</strong>n könnt. Auch wenn Ihr selber Kummerhabt, können Euch die genannten Telefonnummernnützlich sein.Ich wünsche allen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n Mut und tolle I<strong>de</strong>en füreine kin<strong><strong>de</strong>r</strong>gerechte Welt!EureUrsula <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Leyen


Hier könnt ihr ein Passfotoeures Freun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong>eurer Freundin einklebenund seine o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre Datennotieren.11


Einleitung I.13


Wer erklärt dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention?Nora, Jan, Nicole, Hassan und(tragt euren Namen ein!)wollen wissen, welche <strong>Rechte</strong> nicht nur sie, son<strong><strong>de</strong>r</strong>nalle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> haben. Allerdings ist es fürsie zu schwierig Gesetzes- o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rechtstextezu lesen, in <strong>de</strong>nen darüber vielleicht etwassteht.Was können sie machen?Hier könnt ihrein Passfoto <strong>von</strong>euch einkleben!<strong>Die</strong>ses Heft hier lesen! Denn hier steht drin, welche<strong>Rechte</strong> die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> haben. Fast alle Staaten<strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> haben nämlich einen Vertrag über die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtegeschlossen. Das war am 20. November1989. Fünfzehn Jahre alt wur<strong>de</strong> die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionim Jahr 2004.Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertrag zwischen mehr als zwei Staatenabgeschlossen wur<strong>de</strong>, heißt er Konvention. Das be<strong>de</strong>utetÜbereinkunft. <strong>Die</strong> Konvention gilt nur für dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong> und gibt ihnen die wichtigsten <strong>Rechte</strong>: <strong>Die</strong>se<strong>Rechte</strong> heißen Grundrechte.15Der Vertrag, <strong>de</strong>n die Län<strong><strong>de</strong>r</strong> abgeschlossen haben,heißt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.Wir schreiben über die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention mitBeispielen <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und mit Bil<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.


Wer sind wir?Wir sind Mitarbeiter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nachrichtensendung<strong>logo</strong>!. In <strong>logo</strong>! wird Kompliziertes <strong>einfach</strong> erklärt.<strong>logo</strong>! bringt Nachrichten aus aller Welt und wirddabei <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Zebra Gunnar unterstützt.<strong>logo</strong>! ist <strong>von</strong> Montag bis Freitag um 16.50Uhr und <strong>von</strong> Montag bis Donnerstag um19.50 Uhr im KI.KA und am Samstag um8.50 Uhr im ZDF zu sehen.16Verträge und Gesetzestexte sind oft ziemlich kompliziert,sodass sie kaum jemand versteht, die meistenErwachsenen auch nicht. Wir haben uns <strong>de</strong>shalbangestrengt, alles möglichst <strong>einfach</strong> auszudrücken,so wie ihr das <strong>von</strong> <strong>de</strong>n <strong>logo</strong>!-Nachrichtengewohnt seid.Wenn ihr einen Satz o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Wort beim ersten Lesennicht versteht, dann wartet ab. Manches kommtspäter nochmal dran. Und: Ihr könnt das Buch kreuzund quer lesen – also <strong>einfach</strong> mit <strong>de</strong>m anfangen,was euch am meisten interessiert.Wer sofort wissen will, was in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventiondrinsteht, blättert auf Seite 25. Wenneuch interessiert, wie es zu <strong><strong>de</strong>r</strong> I<strong>de</strong>e mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionkam, für wen sie gilt und wer allesmitmacht, dann <strong>einfach</strong> hier weiterlesen.


Warum gibt´s dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention?Das Jahr 1979 war auf <strong><strong>de</strong>r</strong> ganzen Er<strong>de</strong> das Jahr<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s. Deshalb hat die Regierung unseresNachbarlan<strong>de</strong>s Polen vorgeschlagen, in diesemJahr in <strong>de</strong>n Vereinten Nationen eine Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionzu beschließen.<strong>Die</strong> Vereinten Nationen, das ist die Organisation, in<strong><strong>de</strong>r</strong> fast alle Staaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> vertreten sind, und diefür Frie<strong>de</strong>n und gegen die Armut arbeitet. <strong>Die</strong>Vereinten Nationen heißen auf Englisch „UnitedNations“ und wer<strong>de</strong>n daher mit UN abgekürzt.Einige Staaten verlangten mehr Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte. Vielearme Staaten waren dagegen, weil manche Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechteganz schön teuer sind (z.B. Schulen für alle)und die armen Län<strong><strong>de</strong>r</strong> kein Geld dafür haben.Insgesamt dauerten die Verhandlungen in <strong>de</strong>n VereintenNationen 10 Jahre lang!So lange dauert es oft, bis sich die vielen verschie<strong>de</strong>nenStaaten auf einen Vertrag geeinigt haben.Allerdings haben sich die Diplomaten – also die Vertreter<strong><strong>de</strong>r</strong> Staaten – auch nur einmal im Jahr getroffen.1989 dann endlich war <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertrag fertig.17Nun könnt ihr euch sicher vorstellen, dasses gar nicht <strong>einfach</strong> ist, so eben mal schnellneue Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte zu schreiben.Welche <strong>Rechte</strong> sollen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben, undwelche z.B. ihre Eltern?In <strong>de</strong>n Vereinten Nationen konnten die Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong>verschie<strong>de</strong>nen Staaten zunächst nicht klären, welche<strong>Rechte</strong> die Eltern gegenüber <strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n behaltensollten.Einig war man sich nur darüber, dass die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>spezielle Grundrechte erhalten sollen, damit sie inZukunft <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Erwachsenen ernster genommenwer<strong>de</strong>n müssen. Wie aber die Grundrechte aussehensollten, darüber wur<strong>de</strong> lange gestritten.


Wie kommen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zu ihrem Recht?In <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention steht nun lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht,dass es ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Amt gibt, bei <strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ihrRecht verlangen können. <strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> müssen versuchensich in ihrem eigenen Staat zu beschweren.Tipps, wie ihr dabei vorgehen könntet, fin<strong>de</strong>t ihr hintenim Kapitel III, ab Seite 69.Wichtig ist es, dass die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> unterstützt wer<strong>de</strong>n,beispielsweise <strong>von</strong> Organisationen. In vielen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>ngibt es Koalitionen, also Bündnisse, die daraufachten, dass die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention in ihremStaat tatsächlich eingehalten wird.In Deutschland beteiligen sich 90 Organisationen an<strong><strong>de</strong>r</strong> National Coalition für die Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention (Adresse auf Seite 75): ZumBeispiel das Deutsche Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk, <strong><strong>de</strong>r</strong> Verein„Kind und Umwelt“ und die Deutsche Sportjugend.19


Für wen gilt dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention?<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention beginnt mit einer Präambel.So heißt die Einleitung. Dann folgen die Regelungen:die Artikel, abgekürzt Art.Art.1 legt fest, wie alt ein Mensch sein muss, damiter ein Kind ist und <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventiongeschützt wird. Es heißt dort: Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Staat legt fest,bis zu welchem Alter seine Menschen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind.Normalerweise zählen nach Art.1 alle als Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, diejünger als 18 sind.20In <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Gesetzen zum Beispielheißt es, dass Menschen mit 18 Jahren volljährigwer<strong>de</strong>n. Also sind in Deutschland Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>diejenigen, die unter 18 Jahre alt sind.An<strong><strong>de</strong>r</strong>s ist es in <strong>de</strong>m asiatischen Land Nepal.Dort ist ein Mensch mit 15 Jahren schonnicht mehr Kind und wird <strong>de</strong>shalb auchnicht mehr <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventiongeschützt.Das ist zwar ungerecht, aber viele ärmere Staatenhätten eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Regelung nicht unterschrieben.Sie sagen: Wir können es uns nicht leisten, alleMenschen bis zum Alter <strong>von</strong> 18 Jahren so zu schützen,wie es in <strong><strong>de</strong>r</strong> Konvention steht.


Bringt dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionwirklich was?Alle Staaten müssen immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Berichtdarüber abliefern, was bei ihnen für die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventiongetan wur<strong>de</strong>.Seit 2003 sitzt ein Deutscher in <strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss.Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> nächsten Seite könnt ihr sehen,wer es ist.Der Bericht muss <strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss <strong><strong>de</strong>r</strong>Vereinten Nationen vorgelegt wer<strong>de</strong>n. In ihm sitzen18 gewählte Personen, die überprüfen, ob die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionin <strong>de</strong>n Staaten, die die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionabgeschlossen haben, auch wirklicheingehalten wird (Art.43).<strong>Die</strong>se 18 Expertinnen und Experten können auchVerbesserungsvorschläge machen (Art. 45).Schaut mal im Atlas nach aus welchen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n die18 zur Zeit kommen.21Ägypten (im Nor<strong>de</strong>n Afrikas), Algerien (imNordwesten Afrikas), Argentinien ( im Sü<strong>de</strong>nAmerikas), Brasilien (im Sü<strong>de</strong>n Amerikas),Burkina Faso (im Westen Afrikas), Deutschland(das müsstet ihr sofort fin<strong>de</strong>n), Italien(im Sü<strong>de</strong>n Europas), Jamaica (eine Inselzwischen Nord- und Südamerika), Kenia (imWesten Afrikas), Korea (eine Halbinsel imOsten Asiens), Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong> (an <strong><strong>de</strong>r</strong> Südseite<strong><strong>de</strong>r</strong> Nordsee), Norwegen (im Nor<strong>de</strong>nEuropas), Paraguay (in <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitte Südamerikas),Qatar (im Osten <strong><strong>de</strong>r</strong> ArabischenHalbinsel), Saudi-Arabien (<strong><strong>de</strong>r</strong> Name sagt,wo es liegt), Serbien und Montenegro ( imSüdosten Europas), Thailand (im Sü<strong>de</strong>nAsiens), Tunesien (im Nor<strong>de</strong>n Afrikas).


3Experten aus <strong>de</strong>mKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss22Lothar Krappmann aus DeutschlandEr wur<strong>de</strong> 2003 in die Kommission gewählt. Er istProfessor und hat Untersuchungen über Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>spiele,Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>streit, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>freundschaften und überdas Lernen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule gemacht.„Ich frage immer beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s genau nach, ob alleKin<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Schule gehen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ob sie schon alsKin<strong><strong>de</strong>r</strong> Geld verdienen müssen. Mich interessiertauch, ob auch alle Mädchen zur Schule gehen.Wir verlangen <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Regierungen auch, dassKin<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule nicht geschlagen und nichtschlecht behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n dürfen.“Joyce Aluoch aus KeniaSie wur<strong>de</strong> 2003 in die Kommission gewählt. Sie istRichterin in Familien- und Jugendangelegenheitenam höchsten Gericht Kenias. Sie ist Vorsitzen<strong>de</strong><strong>de</strong>s afrikanischen Ausschusses für die <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>.„Das Komitee ist immer sehr erfreut zu beobachten,dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> die Regierungs<strong>de</strong>legationen zu <strong>de</strong>nKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rrechtsdiskussionen begleiten. Damit wirdunterstrichen, dass dies zu <strong>de</strong>n <strong>Rechte</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>weltweit gehört, und wir möchten das sichern undschützen.“Rosa Maria Ortiz aus ParaguaySie wur<strong>de</strong> 2003 in die Kommission gewählt. Siearbeitet in mehreren Organisationen mit, die sich fürdie <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in Lateinamerika einsetzen.„Im Komitee versuchen wir, dass die Regierungenihre Verantwortung erfüllen, die Lebensbedingungen<strong>von</strong> Jungen, Mädchen und Heranwachsen<strong>de</strong>n zuverbessern.Mein Anliegen ist, dass die RegierungsprogrammeFamilien unterstützen, damit im Rahmen <strong>de</strong>s Möglichen,die Jungen und Mädchen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> ganzenWelt mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Liebe ihrer Eltern aufwachsen.“


<strong>Die</strong> <strong>de</strong>utsche Regierung hat 1994 ihren ersten Bericht<strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss vorgelegt und wirddas alle fünf Jahre wie<strong><strong>de</strong>r</strong> tun (Art.44).Im Jahr 1999 war die <strong>de</strong>utsche Regierung mit einemBericht wie<strong><strong>de</strong>r</strong> dran: Sie musste einen neuen Berichtvorlegen. <strong>Die</strong>ser Bericht wur<strong>de</strong> 2001 vorgelegtund im Januar 2004 mit <strong>de</strong>n Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>de</strong>s Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschussesin Genf (Schweiz) besprochen.Der Ausschuss hat erneut darauf hingewiesen, dassin Deutschland schon viel für die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventiongetan wur<strong>de</strong>, dass aber auch einiges nochverbessert wer<strong>de</strong>n muss. Der Ausschuss fand zumBeispiel, dass in Deutschland die Meinung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>noft nicht beachtet wird und dass wir Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n,die <strong>von</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>swo nach Deutschland geflohen sind,teilweise nicht ausreichend helfen. Außer<strong>de</strong>m solltesich die <strong>de</strong>utsche Regierung überlegen, ob es eineStelle für ganz Deutschland geben sollte, die sichspeziell um die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kümmert.Hier könnt ihr ein Passfotoeures Freun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong>eurer Freundin einklebenund seine o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre Datennotieren.23<strong>Die</strong> <strong>de</strong>utsche Regierung muss ihren nächsten Berichtim Jahr 2009 <strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss vorlegen.


Das sind die <strong>Rechte</strong><strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>II.1GleichesRechtfür alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>


26Sonja hat einen Traum – schon lange:Sonja will zur Feuerwehr. Genauso wie vieleJungen aus ihrem Dorf möchte sie bei <strong><strong>de</strong>r</strong>Jugendorganisation <strong><strong>de</strong>r</strong> Freiwilligen Feuerwehrmitmachen, eine Uniform tragen, beiÜbungen mal die Löschspritze halten. Doch<strong><strong>de</strong>r</strong> Feuerwehrhauptmann sagt: „Nein, daskannst du nicht. Du bist ein Mädchen.“Sonja ist wütend, aber sie gibt nicht auf. Siegeht sich beschweren. Beim Kreisbrandinspektor.Und sie ruft bei <strong>logo</strong>! an, damit ihrgeholfen wird zu ihrem Recht zu kommen.Sonja hat nämlich genau die gleichen <strong>Rechte</strong> wiedie Jungen aus ihrem Dorf.Denn: Alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind gleich.Egal, ob sie Jungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mädchen sind, egal, auswelchem Land sie stammen, welche Hautfarbe o<strong><strong>de</strong>r</strong>Religion sie haben, welche Sprache sie sprechen.Egal, ob sie behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong> gesund sind, egal, wasihre Eltern tun. Alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind gleich,und keines darf aus irgendwelchenGrün<strong>de</strong>n „diskriminiert“, also benachteiligtwer<strong>de</strong>n. Das steht in Artikel 2<strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention. Unddie gilt für alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong>,die <strong><strong>de</strong>r</strong> Konvention zugestimmthaben.Es gibt Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die brauchen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutz,weil sie nicht so gut <strong>de</strong>nken und sprechen können,wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht so gut laufen, seheno<strong><strong>de</strong>r</strong> hören können. <strong>Die</strong>se Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben eine o<strong><strong>de</strong>r</strong>mehrere Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen; sie sind zum Beispiel <strong>von</strong>Geburt an taub o<strong><strong>de</strong>r</strong> blind o<strong><strong>de</strong>r</strong> es durch eine Krankheitgewor<strong>de</strong>n. O<strong><strong>de</strong>r</strong> sie hatten einen schweren Verkehrsunfall,sind seit<strong>de</strong>m gelähmt und müssen ineinem Rollstuhl sitzen. Man unterschei<strong>de</strong>t die Arten<strong><strong>de</strong>r</strong> Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen; es gibt geistige Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,körperliche und seelische Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<strong>Die</strong>se Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben die gleichen <strong>Rechte</strong> wie allean<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>. Aber sie können oft nicht alleinedarauf achten, dass sie diese <strong>Rechte</strong> auch bekommeno<strong><strong>de</strong>r</strong> sie können sich nicht so beschweren wieSonja, wenn an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Menschen diese <strong>Rechte</strong> verletzen.Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> brauchen einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enSchutz und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, damit sie genausoleben können wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>. Alle Staaten,die die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention unterzeichnet haben,wollen behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s schützen undför<strong><strong>de</strong>r</strong>n.Das steht in Artikel 23.Wenn euch also jemand benachteiligt,so wie <strong><strong>de</strong>r</strong> FeuerwehrhauptmannSonja, ist das„Diskriminierung“ und verboten.Dann könnt ihr euch beschwerenund euer Recht einfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n,so wie Sonja.In Deutschland wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb z.B. in vielenKin<strong><strong>de</strong>r</strong>gärten und in Schulen behin<strong><strong>de</strong>r</strong>teKin<strong><strong>de</strong>r</strong> durch beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geschulte Erzieherinnen,Lehrer o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personen geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t,damit sie gemeinsam mit nicht behin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenKin<strong><strong>de</strong>r</strong>n an <strong>de</strong>n normalen Angeboten o<strong><strong>de</strong>r</strong>am Schulunterricht teilnehmen können.Und <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat sorgt auch dafür,dass die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong>zu Hause abgeholt,


zur Schule und auch wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurück gebrachtwer<strong>de</strong>n, weil die Eltern das z.B. nicht machenkönnen o<strong><strong>de</strong>r</strong> damit die Eltern dieserKin<strong><strong>de</strong>r</strong> auch arbeiten gehen können. Füreinen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kann es aber auchbesser sein, wenn sie eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>tageseinrichtungo<strong><strong>de</strong>r</strong> Schule besuchenkönnnen, in <strong><strong>de</strong>r</strong> sie dann noch besser geför<strong><strong>de</strong>r</strong>twer<strong>de</strong>n.Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutz gewährt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionauch Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, die einer Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit angehören.Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten sind Gruppen <strong>von</strong> Menschen, die z.B.zu einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Volk gehören und eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>eSprache sprechen o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Religion habenals die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschen in einem Staat.Ein gutes Beispiel ist Juri, ein Nachkomme<strong><strong>de</strong>r</strong> Sorben, eines slawischen Volkes.Er spricht <strong>de</strong>utsch und hat auch die <strong>de</strong>utscheStaatsangehörigkeit. Aber Juri sprichtauch die sorbische Sprache und kennt dieGeschichte seines Volkes. In einer beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enSchule für sorbische Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wird ihmall das beigebracht.Juri hat die gleichen <strong>Rechte</strong> wie je<strong>de</strong>s an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kindmit <strong>de</strong>utscher Staatsangehörigkeit. Aber: Juri hatauch das Recht, so zu leben, wie es in seinem Volküblich ist, obwohl er in Deutschland lebt. So steht esin Artikel 30 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention. Das be<strong>de</strong>utet:Juri darf seine eigene Sprache sprechen,eine Schule für sorbische Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> besuchen, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>esorbische Feste feiern, so wie es ihm <strong>von</strong>Großeltern und Eltern beigebracht wur<strong>de</strong>.Ein solcher Brauch ist die Vogelhochzeit, dieje<strong>de</strong>s Jahr am 25. Januar gefeiert wird. Wennnach einem langen Winter sich endlich <strong><strong>de</strong>r</strong>Frühling ankündigt und die ersten Vögel„Hochzeit halten“, also nisten und Eier legen,dann wer<strong>de</strong>n all die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> belohnt, diein <strong><strong>de</strong>r</strong> kalten Jahreszeit die daheim gebliebenenVögel gefüttert haben. Sie stellenleere Teller und Schüsseln ans Fenster undbekommen Süßigkeiten und Gebäck alsDankeschön. Mit einem Fest spielen dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong> die Vogelhochzeit nach: Es gibt eineBraut und einen Bräutigam in sorbischerTracht und viele, als Vögel verklei<strong>de</strong>te Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>an einer Hochzeitstafel.Es ist gut, dass es diesen Artikel gibt, <strong>de</strong>nn nichtimmer war <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten selbstverständlich.Als vor 60 Jahren in Deutschland <strong><strong>de</strong>r</strong> DiktatorHitler herrschte, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Sorben und an<strong><strong>de</strong>r</strong>enMin<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten ihre Eigenständigkeit genommen.Ganz wichtig ist es aber auch, dass alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>gleiche Chancen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildunghaben. Auch wenn sie noch nicht gut<strong>de</strong>utsch sprechen können, weil sie gera<strong>de</strong> erst nachDeutschland gekommen sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> weil in ihrerFamilie wenig <strong>de</strong>utsch gesprochen wird. Damit dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Schulunterricht mitkommen, wird bereitsin <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>tagesstätte eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Sprachför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungangeboten. Später wer<strong>de</strong>n die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vorallem in <strong>de</strong>n Schulen und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Berufsausbildungnoch mehr sprachlich geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Sie sollen dadurchbesser integriert wer<strong>de</strong>n und nicht nur wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong>Sprachkenntnisse schlechtere Noten o<strong><strong>de</strong>r</strong>keine Chance auf einen Ausbildungsplatz haben.27


Private <strong>Rechte</strong>229


Hier könnt ihr ein Passfotoeures Freun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong> eurerFreundin einkleben undseine o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre Datennotieren.30


BriefgeheimnisChristiane fin<strong>de</strong>t es völlig ätzend. Sie hatihren älteren Bru<strong><strong>de</strong>r</strong> schon ein paar Mal ertappt,wie er Briefe geöffnet hat, die für siewaren. Ihr Bru<strong><strong>de</strong>r</strong> meinte, er müsse auf sieaufpassen und dürfe <strong>de</strong>shalb ihre Post kontrollieren.kommen und ihre Tochter kontrollieren. Denn in <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention steht auch, dass es dieAufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Eltern ist ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu erziehen (Art.5,Art.18). Und dazu können sie die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> auch kontrollierenund auch einiges verbieten.Wer einen Brief mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Post verschickt, will sichersein: Nur die Person soll <strong>de</strong>n Brief öffnen, an die ich<strong>de</strong>n Brief schicke. Wer einen Brief bekommt, willsicher sein: Außer mir darf keiner <strong>de</strong>n Brief öffnen.Christianes Bru<strong><strong>de</strong>r</strong> wür<strong>de</strong> vielleicht auch gerne soviel Post wie Christiane bekommen. <strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionverbietet ihm aber ChristianesBriefe aufzumachen. Denn: Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sollen Geheimnisseverschicken o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Briefen lesen können.Niemand an<strong><strong>de</strong>r</strong>s hat das Recht ihre Post zu lesen(Art.16).31In <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention steht außer<strong>de</strong>m, dassKin<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht nur beim Briefeschreiben o<strong><strong>de</strong>r</strong> beimBriefelesen vor an<strong><strong>de</strong>r</strong>en geschützt wer<strong>de</strong>n:Geschützt wer<strong>de</strong>n sie auch, wenn sie mal ganz alleinebleiben wollen, z.B. in ihrem Zimmer. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>sollen nicht immer gestört wer<strong>de</strong>n.Es gibt aber schon Situationen, in <strong>de</strong>nen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong>ihren Eltern kontrolliert wer<strong>de</strong>n können. Es könnte jazum Beispiel sein, dass Christiane gerne Schlägereienanzettelt. Wenn sie in ihrem geschlossenenZimmer mit ihrer Freundin bespricht, wer als Nächstesverkloppt wer<strong>de</strong>n soll und die Eltern habeneinen Verdacht, dann dürfen die Eltern ins Zimmer


Sport, Spiel, RuheIn <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Schwerte wollen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> einenSportplatz behalten. <strong>Die</strong> Stadtverwaltungwill <strong>de</strong>n Platz verkaufen, da die Stadt dringendGeld braucht. <strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind aufgebracht,weil es für viele <strong>von</strong> ihnen zuschwierig ist zu einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Platz zukommen, <strong><strong>de</strong>r</strong> weiter weg liegt.Gera<strong>de</strong> für die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> aus Schwerte passt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention:In ihr steht, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> einRecht auf Spiel und auf Erholung haben. Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong>Sportplatz verkauft wird, haben es die SchwerterKin<strong><strong>de</strong>r</strong> viel schwerer ihr Recht zu bekommen.<strong>Die</strong>ses Recht auf Spiel und Erholung ist ein Recht<strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, das für Erwachsene noch nie in eineKonvention reingeschrieben wur<strong>de</strong>! Im Artikel 31steht auch noch, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Recht auf Ruheund Freizeit haben. Ein Grund zum Jubeln!Art.31 hat trotz<strong>de</strong>m einen Vorteil für die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>:Wenn sie mit <strong>de</strong>m Bürgermeister sprechen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihmBriefe schreiben, dann können sie sagen: „Herr Bürgermeister,haben Sie einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en guten Platz füruns? Einen, wo wir ohne Probleme hinkönnen? Bittebeachten Sie die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention, <strong>de</strong>nn daist festgelegt: Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> müssen genug Chancen habenzu spielen!“33Allerdings ist das Recht auf Spiel nicht so stark,dass die Stadt Schwerte <strong>de</strong>n Sportplatz nicht mehrverkaufen dürfte. <strong>Die</strong>ses Recht sagt nur, dassgenug getan wer<strong>de</strong>n soll, damit die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> spielenkönnen. <strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> können also nicht verlangen,dass die Stadtverwaltung Schwerte etwas ganzBestimmtes unternimmt – also zum Beispiel <strong>de</strong>nSportplatz für sie behält.


Groß wer<strong>de</strong>n 335


Recht auf LebenJe<strong>de</strong>s Kind hat das Recht zu leben. Das Land, in<strong>de</strong>m es geboren wur<strong>de</strong>, muss dafür sorgen, dassdie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in einer Welt groß wer<strong>de</strong>n, in <strong><strong>de</strong>r</strong> sieüberleben und groß wer<strong>de</strong>n können.So steht es in Artikel 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.Allerdings ist das nicht immer so <strong>einfach</strong>. Viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>kommen in Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n zur Welt, die Krieg führen.O<strong><strong>de</strong>r</strong> in Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n, in <strong>de</strong>nen die Menschen Not undHunger lei<strong>de</strong>n. Doch auch dann müssen diese Län<strong><strong>de</strong>r</strong>versuchen, <strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n genug zu essen zu gebenund einen Platz zu schaffen, wo sie überlebenkönnen. Manchmal gelingt das nur mit Hilfe <strong>von</strong> reichereno<strong><strong>de</strong>r</strong> sichereren Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n.36Wer bin ich?Sobald ein Kind geboren ist, erhält es einen Namenund eine Staatsangehörigkeit. Damit wird festgestellt,wer das Kind ist und wohin es gehört. DasKind hat eine „I<strong>de</strong>ntität“: es ist einzigartig und kannmit nieman<strong>de</strong>m verwechselt wer<strong>de</strong>n.Je<strong>de</strong>s Kind hat ein Recht auf seine I<strong>de</strong>ntität, dasRecht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat esgehört und wer seine Eltern sind. So steht es in <strong>de</strong>nArtikeln 7 und 8 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.


Meine Eltern und ich„Ein Kind hat, soweit möglich ...<strong>von</strong> seinen Elternbetreut zu wer<strong>de</strong>n.“ So steht es in Artikel 7 <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention. „Soweit möglich“, das be<strong>de</strong>utet:Normalerweise sorgen die Eltern für ihr Kind,und zwar gemeinsam, also Mutter und Vater. DerStaat mischt sich nicht in die Erziehung ein. Vielmehrachtet <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat das Recht und die Pflicht <strong><strong>de</strong>r</strong>Eltern, das Kind zu erziehen (Artikel 5 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention).Eltern und Kind können zum Beispielalleine entschei<strong>de</strong>n, ob ein Kind in <strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>gartengehen o<strong><strong>de</strong>r</strong> welche Schule es später einmalbesuchen soll. Der Staat hat aber die Pflicht, dieEltern bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Erziehung ihrer Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu unterstützen.So will es Artikel 18. Er soll zum Beispielgenügend Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>gartenplätze schaffen, damit dieEltern weiterarbeiten können und ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> gutbetreut wer<strong>de</strong>n.37Manchmal ist es aber nicht möglich, dass ein Kind<strong>von</strong> seinen eigenen Eltern erzogen wird. Vielleichtlebt das Kind nur bei Mutter o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vater, o<strong><strong>de</strong>r</strong> eskennt keines seiner Elternteile. Manchmal kümmernsich Eltern auch nicht genug um ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>. Danndarf sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat einmischen und dafür sorgen,dass man sich mehr um die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kümmert und sierichtig erzieht.


Trennung <strong>von</strong><strong>de</strong>n ElternWenn Eltern sich nicht richtig um ihr Kind kümmerno<strong><strong>de</strong>r</strong> ihr Kind quälen und misshan<strong>de</strong>ln, kann ein Gerichtdafür sorgen, dass ein Kind <strong>von</strong> seinen Elterngetrennt wird, auch wenn die Eltern das nicht wollen.Das steht in Artikel 9 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.Das Gericht wird eine solche Entscheidungaber nur dann treffen, wenn es zum Schutz <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s notwendig ist. Das Kind lebt dann in einerPflegefamilie o<strong><strong>de</strong>r</strong> kommt in ein Heim.38Manchmal stellen Eltern fest, dass sie sich nichtmehr lieb haben, dass sie vielleicht nicht richtig zusammenpassenund sie beschließen sich zu trennen.Sie können zwar auch in Zukunft weiter gemeinsamfür ihr Kind sorgen, aber es muss entschie<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n, ob das Kind jetzt nur bei Vatero<strong><strong>de</strong>r</strong> Mutter leben soll, o<strong><strong>de</strong>r</strong> vielleicht bei bei<strong>de</strong>n abwechselnd.Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben in einem solchen Fall das Recht ihreMeinung zu äußern. So steht es in Artikel 9. Siekönnen mit <strong>de</strong>m Richter o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Richterin über ihreInteressen, Wünsche und auch Ängste sprechen.Auch <strong>de</strong>n Elternteil, bei <strong>de</strong>m die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> dann nichtmehr leben, dürfen sie aber immer noch regelmäßigsehen. Sie können z.B. ein Wochenen<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> dieFerien mit ihm verbringen.Es kommt vor, dass ein Kind seine Eltern überhauptnicht kennt. Vielleicht sind sie gestorben, als esnoch sehr klein war, und es kann sich nicht an sie


erinnern. O<strong><strong>de</strong>r</strong> das Kind wur<strong>de</strong> zur Adoption freigegeben,weil seine Eltern z.B. zu jung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu armwaren um es großzuziehen. Manchmal wer<strong>de</strong>n Elternund Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> auch getrennt, weil die Eltern eineStraftat begangen haben und im Gefängnis sitzen.Wenn ein Kind alt und stark genug ist die Wahrheitzu ertragen, hat es ein Recht zu erfahren, wer seineEltern sind und was mit ihnen geschehen ist.So steht es in Artikel 9.Getrennt wer<strong>de</strong>n können Eltern und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> aberauch durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Grün<strong>de</strong>.Nun hat Nadjas Mutter sich um eine Stellebeim Goethe-Institut in <strong><strong>de</strong>r</strong> chinesischenHauptstadt Peking beworben. Dort könntesie als Lehrerin Chinesen Deutschunterrichtgeben. Sollte sie die Zusage bekommen,wäre die Familie endlich wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zusammen.Auch für solche Fälle for<strong><strong>de</strong>r</strong>t Artikel 10 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention,dass die Anträge zur Einreise <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und die Genehmigung für einen längerenAufenthalt schnell bearbeitet und erteilt wer<strong>de</strong>n.Familien sollen somit die Möglichkeit erhalten, auchin frem<strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n zusammenbleiben zu können.Nadjas Eltern leben aus beruflichen Grün<strong>de</strong>nin zwei Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Ihr Vater hat einen wichtigenJob bei einer <strong>de</strong>utschen Firma in China.Ihre Mutter arbeitet als Lehrerin in Frankfurtam Main. Nadja lebt bei ihrer Mutter. IhrenVater kann sie nur sehen, wenn er Urlaubhat o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie ihn in <strong>de</strong>n Ferien besucht.39Nach Artikel 10 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention hatNadja das Recht ihren Vater regelmäßig zu besuchen.Sie soll je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit aus ihrem Land aus- und indas frem<strong>de</strong> Land einreisen dürfen. Für <strong>de</strong>n Besuchin China braucht sie aber ein Visum, also eine Einreisegenehmigung.<strong>Die</strong> chinesischen Behör<strong>de</strong>n sollendieses Visum für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wie Nadja schnell undje<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit erteilen.


AdoptionHilfe zum Leben40Britta ist 5 Jahre alt. Seit 4 Jahren lebt sie ineinem Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>heim, weil ihre Eltern bei einemAutounfall ums Leben kamen. Verwandte hatsie keine. Britta wünscht sich sehr in einerrichtigen Familie zu leben, mit Vater, Mutter,einem eigenen Zimmer.Anneliese und Helmut sind seit 3 Jahren verheiratet.Sie wünschen sich sehr, eigeneKin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu haben. Doch bei einer ärztlichenUntersuchung wur<strong>de</strong> festgestellt, dass diebei<strong>de</strong>n keine Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bekommen können.Deshalb haben sie beschlossen ein Kind zuadoptieren.Wenn ein Ehepaar ein Kind adoptieren, also als seineigenes Kind annehmen und erziehen möchte, dannmüssen die zuständigen Ämter sehr genau prüfen,ob dieses Ehepaar das auch wirklich kann. Denn einKind soll nur dann adoptiert wer<strong>de</strong>n dürfen, wenndies für das Kind das Beste ist.Das for<strong><strong>de</strong>r</strong>t Artikel 21.Anneliese und Helmut wer<strong>de</strong>n also z.B. vomJugendamt sehr genau unter die Lupe genommen.Haben sie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheitirgendwelche Straftaten begangen? Hatwenigstens einer <strong>von</strong> bei<strong>de</strong>n einen sicherenArbeitsplatz? Und verdient damit auch genugGeld um ein Kind wie Britta ernähren zukönnen? Machen sie <strong>de</strong>n Eindruck, dass siegut zu Britta sein wer<strong>de</strong>n?Marios Vater ist arbeitslos, schon seit fasteinem Jahr. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitslosenversicherungerhält er je<strong>de</strong>n Monat Geld. Das reichtaber kaum zum Leben. Vor allem seit diebei<strong>de</strong>n Babies da sind. Vor zwei Monatenbekam Marios Mutter Zwillinge. Jetzt hatMario insgesamt drei Geschwister. <strong>Die</strong> Mutterkann erst in einem Monat wie<strong><strong>de</strong>r</strong> arbeitengehen, wenn die Mutterschutzfrist vorbeiist. Aber sie hat nur einen Halbtagsjob alsVerkäuferin, und ihr Lohn ist sehr niedrig.Je<strong>de</strong>s Kind hat ein Recht auf Nahrung, auf Wohnung,auf Kleidung – das heißt, auf einen bestimmtenLebensstandard. So for<strong><strong>de</strong>r</strong>t es Artikel 27 <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention. Normalerweise bezahlendie Eltern <strong>de</strong>m Kind Essen, Wohnung und Kleidung.Mit <strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>geld erhalten alle Eltern einen Teildieser Ausgaben vom Staat ersetzt. Manche müssenauch weniger Steuern zahlen. Wenn die Elternaber trotz<strong>de</strong>m nicht genug verdienen, so wie beiMario, dann soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat <strong>de</strong>n Eltern zusätzlich helfen.Marios Vater war bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Agentur für Arbeit.Er hat dort <strong>von</strong> seinen Problemen erzähltund um Hilfe gebeten. Nun wird geprüft, obMarios Vater mit Geld unterstützt wird undwie man sonst noch helfen kann.Solche Fragen und noch viele an<strong><strong>de</strong>r</strong>e müssen dieBehör<strong>de</strong>n klären, bevor sie einer Adoption zustimmenkönnen.


Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat Familien in solchen Notsituationenunterstützt, dann nennt man das „soziale Sicherheit“.In Deutschland geht das, weil je<strong><strong>de</strong>r</strong> Mensch,<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeit hat, einen Teil seines Lohnes für die sogenannteSozialversicherung abgibt. Wenn er arbeitsloswird, erhält er Arbeitslosengeld.Wenn er krank wird, zahlt die Krankenkasse Arztrechnungen,Medikamente o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Krankenhausaufenthalt.Wenn er im Alter aufhört zu arbeiten, erhält er einemonatliche Rente, also Geld. Das alles wird mit <strong>de</strong>mGeld aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung bezahlt. Wenn dasGeld aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung nicht zum Lebenreicht, dann hilft <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat mit Geld aus einer Extra-Kasse. Er zahlt Sozialhilfe, die auch Miete undHeizkosten für die Wohnung umfasst.<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention for<strong><strong>de</strong>r</strong>t in <strong>de</strong>n Artikeln24 und 26, dass auch Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch auf Leistungenaus so einer sozialen Versicherung habensollen, z.B. wenn sie krank sind. Dazu gehört abernicht nur, dass eine Krankenkasse Arzt und Medizinbezahlt. Der Staat soll auch dafür sorgen, dass esgenügend Ärzte, Krankenhäuser und Medikamentegibt um kranke Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gesund zu machen.Außer<strong>de</strong>m soll es Beratungsstellen geben, die Elternerklären, wie sie ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> am besten ernähren,damit sie gesund bleiben.Allerdings ist es für die Staaten nicht immer so <strong>einfach</strong>,dafür zu sorgen, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in einer schönenund gefahrlosen Umgebung aufwachsen. Viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>wer<strong>de</strong>n in Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n geboren, die Krieg führeno<strong><strong>de</strong>r</strong> wo Menschen hungern müssen. Und mancheLän<strong><strong>de</strong>r</strong> sind so arm, dass sie es nicht alleine schaffen,Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n genug zu essen zu geben und einenPlatz, an <strong>de</strong>m sie überleben können.Damit auch solche Län<strong><strong>de</strong>r</strong> die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionerfüllen können, sollen reicheLän<strong><strong>de</strong>r</strong> sie dabei unterstützen, z.B. in<strong>de</strong>m sie Ärzteo<strong><strong>de</strong>r</strong> Medikamente in diese Län<strong><strong>de</strong>r</strong> schicken o<strong><strong>de</strong>r</strong>dort Krankenhäuser bauen lassen.41


Öffentliche <strong>Rechte</strong> 443


Meine Bildung44<strong>Die</strong> achtjährige Sita, ein Mädchen aus Indien,muss je<strong>de</strong>n Tag Teppiche knüpfen undarbeiten. Zur Schule gehen kann sie nicht.Andrea, ein achtjähriges Mädchen aus Rostock,will nicht zur Schule gehen.Sie versteht sich nicht mit <strong>de</strong>n Klassenkamera<strong>de</strong>nund sie hat auch keinen Spaß amUnterricht.Sita kann nicht, Andrea will nicht zur Schule gehen.Aber bei<strong>de</strong> sollen zur Schule gehen. Das verlangtdie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention. In Art. 28 steht: Einesmuss für alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kostenlos sein und eine Pflichtwer<strong>de</strong>n: in die Grundschule zu gehen. Es machtzwar nicht immer Spaß, aber nur wer in die Schulegeht, kann später alles lesen, wichtige Sachenausrechnen und einen Beruf lernen. Dann ist dieChance größer genug Geld für sich und die Familiezu verdienen.Weil die Ausbildung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Jugendlichendie Staaten viel Geld kostet, waren sie schon sehrvorsichtig, als sie Art. 28 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionformulierten. Das zeigt sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit nach <strong><strong>de</strong>r</strong>Grundschule: Wenn Andrea die Grundschule verlässt,muss sie in Deutschland weiterhin zur Schulegehen. Das steht in <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Gesetzen. In <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention steht nichts mehr <strong>von</strong> einerSchulpflicht nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundschule.Indien muss also dafür sorgen, dass Sita zur Grundschulegeht, und Deutschland muss dafür sorgen,dass Andrea zur Schule geht. Sita hat es schlecht:Ihr Staat, also Indien, hat Art. 28 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionnoch nicht erfüllt. Auch hier zeigt sichwie<strong><strong>de</strong>r</strong>: <strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention nutzt nur dannwas, wenn die einzelnen Staaten bei sich etwasdafür tun, dass sie Wirklichkeit wird.


Hier könnt ihr ein Passfotoeures Freun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong>eurer Freundin einklebenund seine o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre Datennotieren.45


Mein Glaube46Lennart (6 Jahre alt) und Sabine (15 Jahrealt) sind Geschwister. Bei<strong>de</strong> interessierensich nicht für Kirche und Religion.An<strong><strong>de</strong>r</strong>s die Eltern: Sie wollen, dass sich ihrSohn in <strong><strong>de</strong>r</strong> katholischen Kirche zur Kommunionanmel<strong>de</strong>t und dass sich ihre Tochterauf die Firmung vorbereitet.Es ist schwierig in diesem Punkt herauszufin<strong>de</strong>n, obdie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention <strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>nEltern Recht gibt. Einerseits steht darin, dass dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong> Religionsfreiheit haben. Dazu gehört, selbstentschei<strong>de</strong>n zu können, ob man in die Kirche gehtund ob man in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kirche zur Kommunion geht o<strong><strong>de</strong>r</strong>an <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmung teilnimmt.An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits steht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionaber auch, dass die Eltern ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Religionanleiten können. Und zwar so, dass die Elternmehr bestimmen können, wenn die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nochklein sind.Können Lennarts und Sabines Eltern also nur überLennart, nicht aber über Sabine bestimmen?<strong>Die</strong> Antwort darauf steht nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.Es kommt wie<strong><strong>de</strong>r</strong> mal darauf an, was in<strong>de</strong>n Gesetzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> steht.Sehen wir zunächst im Grundgesetz, <strong>de</strong>m obersten<strong>de</strong>utschen Gesetz, nach. Dort heißt es, dass dieEltern das Recht haben, ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu erziehen.Sie dürfen also über die religiöse Erziehung <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> entschei<strong>de</strong>n.Außer<strong>de</strong>m gibt es in Deutschland ein Gesetz überdie religiöse Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>erziehung, das aus <strong>de</strong>m Jahre1921 stammt. Dort steht, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> erst ab 14Jahren selbst entschei<strong>de</strong>n können, an welche Religionsie sich halten wollen.Also dürfen in unserem Beispiel die Eltern bestimmen,dass Lennart, <strong><strong>de</strong>r</strong> erst 6 Jahre alt ist, an <strong><strong>de</strong>r</strong>Kommunion teilnimmt.Sabine ist bereits 15 Jahre alt, also religionsmündig.Sie darf nach <strong>de</strong>m Gesetz über die religiöse Erziehungselbst entschei<strong>de</strong>n, ob sie gefirmt wird.Auch die katholische Kirche hält eine freiwilligeEntscheidung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s für sinnvoll. <strong>Die</strong> katholischeKirche sagt aber auch, dass sich die Elternauch dann um die religiöse Erziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>kümmern sollen, wenn sie 14 Jahre alt gewor<strong>de</strong>nsind. Sie müssen aber die Entscheidung ihrerreligionsmündigen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> achten.


Meine MeinungIn <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention betonen gleich mehrereArtikel, dass die Meinungen <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wichtigsind. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sollen ihre Meinung sagen dürfen.Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sollen angehört wer<strong>de</strong>n, bevor Behör<strong>de</strong>n undGerichte Entscheidungen treffen, die mit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n zutun haben.Eine Behör<strong>de</strong> kann zum Beispiel entschei<strong>de</strong>n, dasseine neue Straße gebaut wird. Wenn dazu Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>ihre Meinung in einem Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>parlament o<strong><strong>de</strong>r</strong> beieinem Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>beauftragten ihrer Stadt vorbringenkönnen, dann wird diese Meinung <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Erwachseneneher ernst genommen.Der UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss hat nach <strong>de</strong>m letztenBericht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Regierung kritisiert:In Deutschland steht noch zu selten in <strong>de</strong>n Gesetzen,dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Dingen, die für sie wichtig sind,angehört wer<strong>de</strong>n müssen.Wir wollen eure Meinung hören – zu eurem Rechtdie Meinung zu sagen! Könnt ihr uns <strong>von</strong> einem Fallschreiben, in <strong>de</strong>m ihr übergangen und überhörtwur<strong>de</strong>t? Konntet ihr euch dagegen wehren?Schreibt an:Außer<strong>de</strong>m sollen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> an Demonstrationen teilnehmeno<strong><strong>de</strong>r</strong> selbst welche machen dürfen – genauwie Erwachsene auch.In <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention steht sogar, dass dieMassenmedien, also das Fernsehen, das Radio, dieZeitungen und die Buchverlage, da<strong>von</strong> überzeugtwer<strong>de</strong>n müssen, extra für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> Sendungen, Artikelo<strong><strong>de</strong>r</strong> Bücher herzustellen. Denn nur wer viel weiß,kann sich eine eigene Meinung bil<strong>de</strong>n.Es klingt sehr gut, dass es so sehr auf die Meinung<strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ankommen soll.Allerdings: Das Recht die Meinung zu sagen, unddas Recht zu <strong>de</strong>monstrieren, gab es schon in <strong>de</strong>nmeisten Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n.ZDF, <strong>logo</strong>!,Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte, 55100 Mainzemail: <strong>logo</strong> @ zdf.<strong>de</strong>Das Recht <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Berichte in <strong>de</strong>n Medien istin Deutschland erfüllt. Es gibt gute Verlage, dieBücher und Zeitschriften für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> herausgebenund verkaufen. Im Fernsehen gibt es je<strong>de</strong>n Tag bis21 Uhr das Programm <strong>de</strong>s Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>kanals und amWochenen<strong>de</strong> zum Beispiel die Sendungen <strong>von</strong> ZDFund ARD.Mit <strong>logo</strong>!, <strong>de</strong>n Nachrichten extra für euch, erfüllendas ZDF und <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>kanal einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enAuftrag: Bei <strong>logo</strong>! wer<strong>de</strong>t ihr informiert, damit ihreuch eine eigene Meinung bil<strong>de</strong>n könnt.47


<strong>logo</strong>!Nachrichten für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><strong>logo</strong>!eine Nachrichtensendung für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>:die einzige im <strong>de</strong>utschen Fernsehen!<strong>logo</strong>!erzählt und erklärt, was in <strong><strong>de</strong>r</strong> Weltpassiert: in einer Sprache, die je<strong><strong>de</strong>r</strong>versteht.<strong>logo</strong>!zeigt, dass es in <strong><strong>de</strong>r</strong> Politik immer umMenschen geht.<strong>logo</strong>!überlegt immer, ob Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong> einemEreignis auch betroffen sind und welcheFragen sie dazu haben.<strong>logo</strong>!nimmt Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ernst und berichtet übersie. Zum Beispiel auch, wenn sie protestierenund Unterschriften sammelno<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn sie die Erwachsenenan ihre Verantwortung für die Zukunfterinnern.49<strong>logo</strong>!hat Platz für gute Nachrichten: bunte,witzige und lustige Neuigkeiten überMusik, Sport, Kinofilme, Tiere, undund und ...<strong>logo</strong>!hat eigene Wettertiere. Am En<strong>de</strong> je<strong><strong>de</strong>r</strong>Sendung kommentieren sie Sonne,Regen und Sturm auf ihre Weise.<strong>logo</strong>!hat eine Internetadresse. Mit <strong>de</strong>m<strong>logo</strong>!-Song. Mit ernsten und lustigen<strong>logo</strong>!-Nachrichten.Mit einer Tratschecke.Mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Überraschungen!www.<strong>logo</strong>.tivi.<strong>de</strong>


Schutz vor Ausbeutungund Gewalt551


52Elf Artikel <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention beschäftigensich allein damit, wie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vor Ausbeutung undGewalt geschützt wer<strong>de</strong>n können. Denn die Staaten,welche die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention unterzeichnethaben, wollen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in ihren Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n vorallen nur <strong>de</strong>nkbaren Formen <strong>von</strong> Ausbeutung undGewalt schützen, z.B. vor Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>han<strong>de</strong>l, sexuellemMissbrauch, Folter, Krieg, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeit.Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeitTobias hat ein teures Hobby: Er surft lei<strong>de</strong>nschaftlichgerne im Internet. Einen Computerhat er <strong>von</strong> seinen Eltern zu Weihnachten bekommen.Doch die Telefon- und Benutzungsgebührenfür das Internet wollen die Elternnicht alleine bezahlen. Deshalb hat Tobiaseinen Job angenommen. Zweimal in <strong><strong>de</strong>r</strong>Woche trägt er Zeitungen aus. Mit <strong>de</strong>m Geld,das er dabei verdient, beteiligt er sich an<strong>de</strong>n Telefonkosten.Tobias ist 13 Jahre alt. Nach <strong>de</strong>utschem Recht darfer arbeiten. Allerdings nur 2 Stun<strong>de</strong>n am Tag, undauch nur dann, wenn die Schule nicht darunter lei<strong>de</strong>t.Das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ regelt genau,ab welchem Alter Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wie viele Stun<strong>de</strong>n täglicharbeiten dürfen, damit ihre Sicherheit und Gesundheitgeschützt wer<strong>de</strong>n und ihre Entwicklung ungestörtverlaufen kann. <strong>Die</strong>ses Gesetz regelt auch,welche Arbeiten Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> erledigen dürfen. Und dieArbeitsschutzbehör<strong>de</strong> kontrolliert, dass dieses Gesetzauch wirklich befolgt wird.An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Län<strong><strong>de</strong>r</strong> haben keine solchen Gesetze o<strong><strong>de</strong>r</strong>nehmen es mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeitnicht so genau. So kommt es immer noch vor, dassKin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n ganzen Tag schwer arbeiten müssen.Insgesamt müssen sich – so wird geschätzt – weltweit250 Millionen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter zwischen 5 und14 Jahren das Geld zum Leben alleine verdieneno<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Einkommen <strong><strong>de</strong>r</strong> Familien beitragen.<strong>Die</strong> achtjährige Sita lebt in Indien.Ihre Eltern sind so arm, dass sie Sita undihre Geschwister nicht alleine ernähren können.Eines Tages kam ein Mann aus einergroßen Stadt. Er versprach für Sita zu sorgen.Also haben Sitas Eltern ihre Tochter an<strong>de</strong>n Mann verkauft. Mit <strong>de</strong>m Geld konnte dieFamilie eine Weile überleben. Sita lebt nunin einer frem<strong>de</strong>n Stadt. Von morgens bisabends sitzt sie auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n und knüpftTeppiche, gemeinsam mit vielen an<strong><strong>de</strong>r</strong>enKin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.Dort, wo sie arbeitet, isst und schläft sieauch. Lohn erhält Sita keinen.<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention will Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wie Sitaschützen. Denn Sita wird ausgebeutet. <strong>Die</strong> Arbeit,die sie verrichtet, scha<strong>de</strong>t ihrer Gesundheit und ihrerEntwicklung. Sita sollte zur Schule gehen und lernen,damit sie später einen or<strong>de</strong>ntlichen Beruf ausübenund ein besseres Leben führen kann als ihreEltern. In ihrer Freizeit sollte Sita mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nspielen und sich erholen.Auch dazu hat sie das Recht nach Artikel 31 <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeit muss aber noch aus einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>enGrund verboten wer<strong>de</strong>n.<strong>Die</strong> Fabrikbesitzer und Unternehmer sollen in ihrenBetrieben die Eltern beschäftigen, damit die genug


Geld verdienen können um ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu ernährenund zur Schule zu schicken. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> verdienen nichtviel Geld. Das heißt, für die Fabrikbesitzer ist esbilliger Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Arbeit zu zwingen als die Erwachsenenzu beschäftigen.Alle Staaten, die die Konvention unterschrieben haben,sollen Gesetze schaffen, die solche Ausbeutungdurch Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeit verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und die genauregeln, ab wann ein Kind wie viel und was arbeitendarf.So ähnlich wie es das in Deutschland schon gibt.Das for<strong><strong>de</strong>r</strong>t Artikel 32 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.<strong>Die</strong> meisten Staaten haben inzwischen gemerkt:Artikel 32 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention reicht nichtaus um gegen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s brutale Arten <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeitzu kämpfen.Daher haben die Staaten bei <strong>de</strong>n Vereinten Nationenim Juni 1999 in Genf eine neue Konventionbeschlossen: die Konvention gegen die schlimmstenFormen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeit.Nach Genf kamen schon im Sommer 1998 vieleKin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Erwachsene aus Südamerika, aus Asienund aus Europa. Denn schon 1998 wur<strong>de</strong> über dieKonvention beraten. <strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Erwachsenenmachten gegen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeit einen „Global March“,einen weltweiten Marsch. Sie haben sich dafür eingesetzt,dass die neue Konvention <strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nauch wirklich hilft.53Der „Global March“ 1998: aus Südamerika, Asien und Europa nach Genf.


Sexueller MissbrauchSexueller Missbrauch, das ist z.B.: Wenn einErwachsener mit Mädchen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jungen Dingetut, die die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht wollen. Wenn erzum Beispiel Fotos o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vi<strong>de</strong>os macht, auf<strong>de</strong>nen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nackt zu sehen sind un<strong><strong>de</strong>r</strong> diese Fotos und Vi<strong>de</strong>os dann verkauft.Wenn er zum Beispiel ihre Geschlechtsteileanfasst o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie bittet, an seinem Penis zu„spielen“. Wenn er Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> gegen ihren Willenmitnimmt, sie entführt und sie zwingt,mit ihm o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Personen Sex zuhaben.54Es gibt Erwachsene, die tun solche Dinge, weil siedamit Geld verdienen können. Es ist ihnen egal,dass diese Dinge verboten sind und sie damit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>ngroßen Scha<strong>de</strong>n zufügen.<strong>Die</strong>se Erwachsenen sind kriminell.Solche Menschen müssen bestraft wer<strong>de</strong>n, damitsie so etwas nie wie<strong><strong>de</strong>r</strong> mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n tun.Alle Staaten, die die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention unterschriebenhaben, wollen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vor sexuellem Missbrauchund sexueller Ausbeutung schützen, auchdann, wenn die Eltern die Täter sind. Es ist verbotenKin<strong><strong>de</strong>r</strong> zu entführen, zu verkaufen o<strong><strong>de</strong>r</strong> mitihnen zu han<strong>de</strong>ln. Überhaupt ist alles verboten, wasKin<strong><strong>de</strong>r</strong>n körperlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> geistig Gewalt zufügt(Art. 11, 19, 34, 35).


Ganz ein<strong>de</strong>utig und streng ist das <strong>de</strong>utsche Gesetzbei sexuellem Missbrauch und bei Gewalt gegenKin<strong><strong>de</strong>r</strong>.Damit ihr aber geschützt seid und die Täter bestraftwer<strong>de</strong>n können, müsst ihr darüber sprechen, wenneuch so etwas passiert ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn ihr das Gefühlhabt: Was da mit mir gemacht wird, ist nicht inOrdnung.Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind nie schuld, wenn sie sexuell missbrauchtwer<strong>de</strong>n. Sprecht mit einem Freund o<strong><strong>de</strong>r</strong>einer Freundin, mit <strong>de</strong>n Eltern, mit einem Lehrero<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einem Menschen, <strong>de</strong>m ihr vertraut. Wennes ganz schlimm ist, dann könnt ihr euch ans Jugendamtund an die Polizei wen<strong>de</strong>n. (Mehr dazu,wo ihr Hilfe und Ansprechpartner fin<strong>de</strong>t, steht imKapitel III ab Seite 69).Auch wenn es euch unangenehm o<strong><strong>de</strong>r</strong> peinlich ist,es ist ganz wichtig, dass ihr mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en darübersprecht, auch wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Täter aus eurer Familiekommt, Vater, Bru<strong><strong>de</strong>r</strong>, Onkel o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch Mutter ist.Denn nur dann könnt ihr geschützt, kann euch auchgeholfen wer<strong>de</strong>n.Euch steht auch das Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Jugendtelefon(Seite 71) für alle Fragen und Sorgen kostenlos zurVerfügung.Das steht in Artikel 39. Ob ein Kind nun sexuellmissbraucht o<strong><strong>de</strong>r</strong> entführt, misshan<strong>de</strong>lt o<strong><strong>de</strong>r</strong> gefoltertwur<strong>de</strong>, es gibt Menschen, mit <strong>de</strong>nen man re<strong>de</strong>nkann und die helfen das Geschehene zu verarbeiten.Psychologen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialpädagogen zumBeispiel.Manchmal ist es aber auch sinnvoll <strong>de</strong>n Eltern zuhelfen, wenn es zwischen Eltern und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n völligschief läuft.Wenn eure Eltern mit euch nicht klarkommen, liegtes vielleicht daran, dass sie mit sich selbst nicht zurechtkommeno<strong><strong>de</strong>r</strong> dass sie Probleme haben, diesie nicht in <strong>de</strong>n Griff kriegen. Es gibt Beratungsstellenfür Familien, in <strong>de</strong>nen über solche Problemegere<strong>de</strong>t und nach Lösungen gesucht wird.55<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention for<strong><strong>de</strong>r</strong>t nicht nur, dassdie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> geschützt und Täter bestraft wer<strong>de</strong>n,son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch, dass sie Hilfe bekommen, damit sieleichter über das hinwegkommen, was passiert ist.


56Misshandlungdurch ElternAnja ist abgehauen. Zuhause hat sie esnicht mehr ausgehalten. Anjas Vater trinkt –je<strong>de</strong>n Tag, manchmal schon morgens. Er hatkeine Arbeit mehr, seit die Fabrik zugemachthat. Nun sitzt er zu Hause und weiß nicht,was er tun soll. <strong>Die</strong> Mutter schimpft, wenn<strong><strong>de</strong>r</strong> Vater trinkt. Dann streiten sie und <strong><strong>de</strong>r</strong>Vater trinkt noch mehr. Manchmal, wenn erschon ganz betrunken ist, schlägt er Anja.Weil sie die Musik zu laut gemacht hat, sagter, o<strong><strong>de</strong>r</strong> weil sie ihn so komisch angeguckthat.Da hat Anja ihren kleinen Rucksack gepacktund ist gegangen. Beim Jugendamt hat manihr geholfen. Vorübergehend wohnt sie jetztin einer betreuten Wohngemeinschaft, zusammenmit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Betreuern.Eine Frau vom Amt war bei Anja zuhause,hat mit ihren Eltern gesprochen. Anjas Vaterweiß nun, dass er Alkoholiker ist und dassihm geholfen wer<strong>de</strong>n muss, mit einer Entziehungskurzum Beispiel. Dass er Anja soverletzt und ge<strong>de</strong>mütigt hat, tut ihm heuteLeid.Wenn Eltern ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> aber so verprügeln undmisshan<strong>de</strong>ln, dass ihr Leben in Gefahr ist, o<strong><strong>de</strong>r</strong> siesexuell missbrauchen, dann ist es besser, siewer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> ihren Eltern getrennt. Das ist zwartraurig, aber das Jugendamt sorgt dafür, dass sie ineiner lieben Pflegefamilie o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem Heimaufgenommen wer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> in einer Wohngemeinschaftmit Sozialpädagogen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nmit ähnlichen Problemen ein neues Zuhause fin<strong>de</strong>n.


<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vorje<strong><strong>de</strong>r</strong> Art <strong>von</strong> Gewalt zu schützen sind (Art.19). Bisvor ein paar Jahren war man sich in Deutschlandnoch nicht einig darüber, ob dies auch für Eltern geltensoll, die ihr Kind wegen eines Fehlverhaltensbestrafen wollen. So war eine Ohrfeige als Mittel <strong><strong>de</strong>r</strong>Erziehung nicht verboten. Im Jahr 2000 hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>stag,das Parlament, dies geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Er hat in dasErziehungsrecht geschrieben: „Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben einRecht auf gewaltfreie Erziehung.“57


Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im KriegIm Jahr 2005 gab es 28 Kriege und Bürgerkriegeauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong>. Dazu kamen noch einmal11 militärische Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen,bei <strong>de</strong>nen auch geschossen wur<strong>de</strong>. In vielenLän<strong><strong>de</strong>r</strong>n, vor allem in Afrika und Asien, müssenauch Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n Krieg ziehen: Manchmalmüssen sie als Soldaten kämpfen,manchmal wer<strong>de</strong>n sie über Fel<strong><strong>de</strong>r</strong> geschicktum zu sehen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Feind Minen gelegthat. Wenn die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> auf eine solche Minetreten, gibt es eine Explosion. Viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>sterben, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e sind ihr Leben lang verkrüppelt.<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention wollte verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, dassKin<strong><strong>de</strong>r</strong> in Kriegen kämpfen müssen. Doch das hatsie nicht geschafft.58Ein Kind, das als Soldat in <strong>de</strong>n Krieg geschickt wird,muss min<strong>de</strong>stens 15 Jahre alt sein. So steht es inArtikel 38 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.<strong>Die</strong>ser Artikel <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention schütztalso nur Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die jünger sind als 15 Jahre.Deutschland war mit diesem Artikel nie einverstan<strong>de</strong>n.Deutsche Politiker for<strong><strong>de</strong>r</strong>ten schon lange,dass diese Altersgrenze erhöht wird. Aber einigeLän<strong><strong>de</strong>r</strong>, die die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte unterschrieben haben,sind selbst in Kriege verwickelt. Manche da<strong>von</strong>setzen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als Soldaten ein. Wäre <strong><strong>de</strong>r</strong> Artikelüber Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Krieg strenger ausgefallen, hättendiese Län<strong><strong>de</strong>r</strong> wohl auch die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Artikel <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention nicht unterschrieben.


Das ist sehr traurig. Denn Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind in einemKrieg diejenigen, die am meisten lei<strong>de</strong>n und sich amwenigsten helfen können. Oft bleibt ihnen nur dieFlucht in ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es, sicheres Land.Auch die Vereinten Nationen sind mit <strong>de</strong>m Artikelüber Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>soldaten nicht zufrie<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> Mitarbeiter<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen versuchen <strong>de</strong>shalb, alleStaaten da<strong>von</strong> zu überzeugen, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht alsSoldaten in <strong>de</strong>n Krieg zu schicken. Bisher hatten dieMitarbeiter noch wenig Erfolg damit!Um die Situation etwas zu verbessern, haben dieVereinten Nationen im Mai 2000 einen weiterenVertrag geschlossen, <strong><strong>de</strong>r</strong> die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionergänzt. Darin heißt es, dass Soldatenmin<strong>de</strong>stens 16 Jahre alt sein müssen und sie auchzwischen 16 und 18 Jahren besser geschützt wer<strong>de</strong>nals bisher. <strong>Die</strong> Regel gilt aber nur für die Län<strong><strong>de</strong>r</strong>,die <strong>de</strong>n Vertrag unterschreiben und in Kraftsetzen. Deutschland hat, wie die Mehrzahl<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EuropäischenUnion, diesen Vertrag im September2000 unterschrieben. Am13. Januar 2005 wur<strong>de</strong> er fürDeutschland in Kraft gesetzt.59


Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als FlüchtlingeEin Kind, das als Flüchtling in ein frem<strong>de</strong>s Landkommt, soll Schutz und Hilfe erhalten, damit esseine <strong>Rechte</strong> wirksam wahrnehmen kann. Dabei solles keine Rolle spielen, ob es mit o<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Eltern indas Land geflohen ist. So for<strong><strong>de</strong>r</strong>t es Artikel 22 <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.60Das be<strong>de</strong>utet: Kommt ein Kind als Flüchtling in einfrem<strong>de</strong>s Land, dann soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat für Unterkunftund Essen sorgen. Er soll ihm auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Suchenach seinen Eltern helfen, wenn das Kind alleinefliehen musste. Erst wenn es in seinem Heimatlandwie<strong><strong>de</strong>r</strong> ruhig und sicher ist, soll das Kind zurückkehren.Können die Eltern <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s nicht gefun<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n, soll das Flüchtlingskind genausogeschützt wer<strong>de</strong>n wie ein einheimisches Kind, das<strong>von</strong> seinen Eltern getrennt ist. Ob in Deutschlanddieses Recht so erfüllt wird, wie es die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wird unterschiedlich beurteilt.Für Flüchtlinge aus <strong>de</strong>m Ausland ist es in <strong>de</strong>n letztenJahren schwerer gewor<strong>de</strong>n, nach Deutschlan<strong>de</strong>inzureisen – auch für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche. <strong>Die</strong>Regeln für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen,also Schutz vor Verfolgung und Gewalt in ihrerHeimat, sind strenger gewor<strong>de</strong>n.<strong>Die</strong> <strong>de</strong>utschen Politiker haben die Einreise erschwert.Sie sagen: Viele Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> sind nachDeutschland gekommen, die keine Flüchtlinge sind.Viele Menschen aus ärmeren Staaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Welt sindnach Deutschland gekommen und haben Asylbeantragt, um hier ein besseres Leben als in ihrerHeimat zu fin<strong>de</strong>n. Auch Eltern haben ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>allein nach Deutschland geschickt, weil sie hoffen,dass es ihnen hier besser geht als zu Hause.


Flüchtling ist aber nur, wer <strong>von</strong> seinem Heimatstaatverfolgt wird, weil er zum Beispielzu einer bestimmten Bevölkerungsgruppegehört o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen bestimmten Glauben hat.O<strong><strong>de</strong>r</strong> weil er eine politische Ansicht vertritt,die seiner Regierung nicht gefällt. Ob jemanddiese Voraussetzungen erfüllt unddadurch Flüchtling ist, wird in einem beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enAsylverfahren geprüft. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die 16Jahre alt sind, können selbst einen Antragauf Asyl stellen; für die jüngeren Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Asylantrag <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Eltern gestelltwer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong> einem Vertreter, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong>einem Gericht eingesetzt wird.Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> können schon an <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze o<strong><strong>de</strong>r</strong> imFlughafen <strong>von</strong> <strong>de</strong>utschen Grenzbeamten zurückgeschicktwer<strong>de</strong>n, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Erwachsene gleichermaßen.<strong>Die</strong> <strong>de</strong>utschen Grenzbeamten könneneinen Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückschicken, wenn er keineordnungsgemäßen Einreisepapiere hat und auch ineinem Staat, <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt neben Deutschland liegt,einen Antrag auf Asyl gestellt hat o<strong><strong>de</strong>r</strong> stellen kann.61Der UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsausschuss hat kritisiert, dassdiese Regeln für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche zu hartseien. <strong>Die</strong> Bun<strong>de</strong>sregierung teilt diese Auffassungnicht.Wenn ihr ausländische Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kennt, die <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>Abschiebung aus Deutschland bedroht sind, kannmeistens nur ein Rechtsanwalt helfen. Allerdingskümmern sich auch oft Wohlfahrtsverbän<strong>de</strong> wie dieCaritas o<strong><strong>de</strong>r</strong> aber die Kirchen um solche Fälle.


DrogenCool sein ist alles. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Clique dazugehören:die gleichen Klamotten, <strong><strong>de</strong>r</strong> gleicheGeschmack in Sachen Musik, dazu ein Zug<strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Zigarette. Let’s come together. Dasgehört dazu. Wer „nein“ sagt, bleibt draußen.Also wird mitgemacht, auch wenn’s amAnfang vielleicht gar nicht schmeckt. Dochaus einem Zug ab und zu wird irgendwannein Päckchen Zigaretten am Tag: eine zumAbreagieren, eine zum Entspannen, einegegen <strong>de</strong>n Stress, eine zum Nach<strong>de</strong>nken....Und irgendwann kann man nicht mehr ohne.Man ist abhängig, süchtig.Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmte Medikamentesind Drogen, sogenannte Suchtstoffe, unddie können abhängig machen bei regelmäßigem„Genuss“. Wer abhängig ist <strong>von</strong> bestimmten Drogen,kann ohne diesen Stoff nicht mehr auskommen,braucht immer mehr da<strong>von</strong>, obwohl er weiß,dass es krank macht. Viele Menschen sterben je<strong>de</strong>sJahr an ihrer Sucht: Lungenkrebs durch Zigaretten,Leberversagen durch Alkohol, Tod durch eine ÜberdosisHeroin.<strong>Die</strong> Staaten, die die Konvention unterschriebenhaben, sollen Gesetze schaffen, die <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l <strong>von</strong>Drogen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Gebrauch durch Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> verbieten.In Deutschland schreibt ein Gesetz vor, dassBier, Wein und Zigaretten an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendlicheunter 16 Jahren nicht verkauft wer<strong>de</strong>n dürfen.Außer<strong>de</strong>m sollen die Staaten in Schulen und Jugendzentren,durch Drogenberatungsstellen undInfo-Hefte Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> über die Gefahren <strong>de</strong>s Drogenmissbrauchsaufklären.Wenn Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> schon mit Drogen zu tun hatten, vielleichtsogar schon süchtig sind, dann müssen siedie Möglichkeit haben, mit Hilfe <strong>von</strong> Ärzten und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enBehandlungsmetho<strong>de</strong>n <strong>von</strong> ihrer Suchtloszukommen.63Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sind beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gefähr<strong>de</strong>t durch Drogen, weilsie noch wachsen, sich geistig und körperlich entwickeln.Das kann durch Drogen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.Deshalb müssen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vor Drogengeschützt wer<strong>de</strong>n, for<strong><strong>de</strong>r</strong>t Artikel 33 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention.


64 17Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als StraftäterManchmal kommt es vor, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht dieOpfer sind, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n selbst Täter. Sie stehlen, schlagenund zerstören, tun Dinge, die verboten undstrafbar sind. Vielleicht hat ihnen keiner beigebracht,was gut und böse, was recht und schlecht ist.Vielleicht tun sie diese Dinge aber auch um überlebenzu können. Viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> dieser Er<strong>de</strong> leben auf<strong><strong>de</strong>r</strong> Straße, ohne Zuhause, ohne Eltern, die für siesorgen.Joao lebt in Rio <strong>de</strong> Janeiro. Das ist eine Stadtin Brasilien in Südamerika, eine sehr großeStadt. Je<strong>de</strong>n Tag zieht er los mit einer kleinenKiste. Darin liegen eine Dose Schuhcreme,eine Bürste, ein Lappen. Je<strong>de</strong>n Tagstellt er sich an die Ecke einer viel besuchtenEinkaufsstraße und hofft auf Kun<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>nen er für ein bisschen Geld die Schuheputzen kann. Wenn er einen guten Tag un<strong>de</strong>twas Geld verdient hat, kauft er etwas zuessen. Für sich und die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, diewie er auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße leben. Ist es schlechtgelaufen, dann wird Joao zum <strong>Die</strong>b um sattzu wer<strong>de</strong>n. Manchmal stiehlt er nur etwaszu essen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu trinken. Ab und zu greift erauch nach einer locker sitzen<strong>de</strong>n Geldbörse.Am Abend treffen sich die Straßenkin<strong><strong>de</strong>r</strong>hinter einer großen Kirche. Dort wird geteilt,was je<strong><strong>de</strong>r</strong> ergattern konnte. Und dort wirdauch geschlafen.Vielen Polizisten sind die Straßenkin<strong><strong>de</strong>r</strong> einDorn im Auge. Deshalb kommt es immerwie<strong><strong>de</strong>r</strong> vor, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nacht eine Gruppe<strong>von</strong> Polizisten auftaucht und die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> insGefängnis bringt. Dort wer<strong>de</strong>n sie misshan<strong>de</strong>lt,gefoltert und sexuell missbraucht,manchmal sogar umgebracht. „Einer weniger,<strong><strong>de</strong>r</strong> unsere Straßen verschmutzt“,<strong>de</strong>nken Polizisten, die so etwas tun.Vor allem Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> wie Joao sollen durch die Artikel37 und 40 <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention davor geschütztwer<strong>de</strong>n, <strong>von</strong> Polizisten festgenommen undim Gefängnis misshan<strong>de</strong>lt zu wer<strong>de</strong>n.Aber auch Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jugendliche in Deutschland,die mit Ermittlungsmaßnahmen und <strong>de</strong>m Strafrechtin Berührung kommen, weil sie im Supermarktetwas gestohlen, ein Auto geknackt o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>eKin<strong><strong>de</strong>r</strong> verprügelt haben, sollen gegenüber Polizeiund Gericht beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutz genießen.


Deshalb for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention:Alle Staaten sollen ein Min<strong>de</strong>stalter festlegen, ab<strong>de</strong>m ein Kind strafmündig ist. Das be<strong>de</strong>utet: Erstwenn ein Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat,kann es für seine Tat strafrechtlich verantwortlichgemacht wer<strong>de</strong>n, festgenommen und z.B. vor einGericht gestellt wer<strong>de</strong>n. In Deutschland gibt es einesolche Altersgrenze, sie liegt bei 14 Jahren.In an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist das nicht so.Ab 14 Jahren heißen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in Deutschlandauch Jugendliche. Nur die Jugendlichen können alsoin Deutschland für eine Straftat verantwortlich gemachtund bestraft wer<strong>de</strong>n.<strong>Die</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention for<strong><strong>de</strong>r</strong>t:Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jugendliche, die verdächtigt wer<strong>de</strong>n,eine Straftat begangen zu haben, sollen solange alsunschuldig gelten, bis ihre Schuld ein<strong>de</strong>utig bewiesenist. In Deutschland gilt dies übrigens nicht nurfür Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n für alle Menschen,die verdächtigt sind, eine strafbare Handlungbegangen zu haben.Wenn ein Kind o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jugendlicher verhaftet wird,dann dürfen sie <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Polizei nicht misshan<strong>de</strong>ltwer<strong>de</strong>n. Keiner darf sie z.B. durch Folter zwingen zusagen: „Ich bin schuldig“. Wenn Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jugendlichein ein Gefängnis kommen, dann müssensie <strong>von</strong> erwachsenen Gefangenen getrennt wer<strong>de</strong>n.Und sie dürfen durch Briefe und Besuche mit ihrenFamilien in Kontakt bleiben.Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche, die verdächtigt wer<strong>de</strong>n,eine Straftat begangen zu haben, brauchen einenErwachsenen, <strong><strong>de</strong>r</strong> ihnen hilft, sich zu verteidigen.Das können die Eltern sein, aber auch ein Anwalt,<strong><strong>de</strong>r</strong> sie vor Gericht verteidigt.Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollenKin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche einen Richter haben, <strong><strong>de</strong>r</strong>auf sie eingeht. In Deutschland gibt es dafür beson<strong><strong>de</strong>r</strong>eJugendgerichte.Als Urteil soll eine Gefängnisstrafe nur als allerletztesMittel verhängt wer<strong>de</strong>n. To<strong>de</strong>sstrafe o<strong><strong>de</strong>r</strong>lebenslänglicher Freiheitsentzug sind verboten.Am besten ist es, so sagt die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention,wenn versucht wird das Kind o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Jugendlichenohne gerichtlichen Prozess und ohneGefängnis zu bestrafen. Denn für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jugendlichesoll Strafe immer gleichzeitig auch Hilfebe<strong>de</strong>uten <strong>de</strong>n richtigen Weg zu fin<strong>de</strong>n, um als Erwachsenerein normales Leben ohne Gewalt undVerbrechen führen zu können. Deshalb kann <strong><strong>de</strong>r</strong>Richter in Deutschland zum Beispiel verlangen,dass ein Jugendlicher über einen bestimmten Zeitraumregelmäßig an<strong><strong>de</strong>r</strong>en hilft. Damit sollen sie lernen,dass man einen angerichteten Scha<strong>de</strong>n auchwie<strong><strong>de</strong>r</strong> gutmachen kann. Teilweise wer<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>und Jugendliche auch in ein Heim eingewiesen, damitErzieher ihnen dort helfen.Junge Menschen, gegen die eine Straftat begangenwor<strong>de</strong>n ist, haben oft Angst vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzeige <strong><strong>de</strong>r</strong> Tat,weil sie nicht wissen, was nach einer Strafanzeigeauf sie zukommt. <strong>Die</strong>se Angst ist verständlich; siehin<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Mädchen und Jungen aber daran, sichwirkungsvoll zur Wehr zu setzen und Hilfe <strong>von</strong>an<strong><strong>de</strong>r</strong>en einzufor<strong><strong>de</strong>r</strong>n.65


66<strong>Die</strong> Broschüre <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong><strong>de</strong>r</strong> Justiz„Ich habe <strong>Rechte</strong>“ will dazu beitragen, <strong>de</strong>n Mädchenund Jungen die Angst und Unsicherheit, dieauf mangeln<strong>de</strong> Kenntnis über das Strafverfahrenzurückzuführen ist, zu nehmen. Man kann in ihrnachlesen, was Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte,Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,Richter und Richterinnen und Rechtsanwälte undRechtsanwältinnen tun, wenn Strafanzeige erstattetwor<strong>de</strong>n ist. Auch wird anhand <strong>von</strong> Beispielen gezeigt,in welchen unterschiedlichen VerhältnissenVertrauen missbraucht und (sexuelle) Gewaltausgeübt wer<strong>de</strong>n kann. Es kommen drei Mädchenzu Wort, gegen die selbst Straftaten begangen wor<strong>de</strong>nsind, und die bereit waren, über ihre Erfahrungenzu berichten.<strong>Die</strong> Broschüre kann auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Internet-Seite <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong><strong>de</strong>r</strong>Justiz heruntergela<strong>de</strong>n (http://www.bmj.bund.<strong>de</strong> >> Service >>Ratgeber) o<strong><strong>de</strong>r</strong> über dasOnline-Bestellsystem, auf<strong>de</strong>m Postweg (Publikationsversand<strong><strong>de</strong>r</strong>Bun<strong>de</strong>sregierung, Postfach48 10 09, 18132Rostock), telefonisch(01888-80 80 800) o<strong><strong>de</strong>r</strong>per Fax (01888-10-80 80800) bestellt wer<strong>de</strong>n.Sicher habt ihr bemerkt:Dauernd heißt es in diesem Buch... es soll... sie sollen usw.Zwingen kann die Staaten niemand, sich andie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention zu halten.Trotz<strong>de</strong>m ist es gut, dass es die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventiongibt.Ein Anfang für die <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>.Und je mehr darüber gere<strong>de</strong>t wird, je mehrKin<strong><strong>de</strong>r</strong> darüber Bescheid wissen, <strong>de</strong>sto größerist die Chance, dass viele Staaten sichdaran halten.Und <strong>de</strong>sto besser wird es auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> füralle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>.


Hier könnt ihr ein Passfotoeures Freun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong>eurer Freundin einklebenund seine o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre Datennotieren.67


So kümmern Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>sich um ihre <strong>Rechte</strong>III.69


70Wer ein<strong>de</strong>utig in einem <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> aus <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention verletzt wur<strong>de</strong>, sollteetwas dagegen unternehmen!Wir geben euch Hinweise, woran ihr <strong>de</strong>nkenmüsst, bevor ihr aktiv wer<strong>de</strong>t. Wohin ihreuch dann wen<strong>de</strong>n könnt? Wir nennen euchTelefonnummern.Persönliche <strong>Rechte</strong>(„Ich wer<strong>de</strong> dauernd <strong>von</strong> meinen Eltern geschlagen“;„Meine Eltern lassen sich schei<strong>de</strong>n“; „MeinVater greift mir manchmal zwischen die Beine“; „Ichhabe keine Freun<strong>de</strong>“; „Ich will etwas über Verhütungsmittelwissen“.)Es gibt Situationen, in <strong>de</strong>nen es sehr wichtig ist mitjeman<strong>de</strong>m zu sprechen, ohne dass es sonst irgendwererfährt.Seit einiger Zeit gibt es eine Telefonnummer überallin Deutschland, die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche wählenkönnen, wenn sie ein persönliches Problem haben.Am an<strong><strong>de</strong>r</strong>en En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Telefonleitung sitzen erwachseneHelfer, die eigens dafür ausgebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>nmit jungen Leuten zu sprechen. Der Verein Nummergegen Kummer – Mitglied im Deutschen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbund– hat diese Telefonlinie aufgebaut.<strong>Die</strong> Gespräche bleiben anonym.Das heißt: Der Erwachsene am Telefon erzählt nichtweiter, dass ihr angerufen habt. Ihr müsst auch nichteuren Namen sagen!Der Erwachsene kann nicht an seinem Telefonapparaterkennen, welche Telefonnummer ihr habtund <strong><strong>de</strong>r</strong> Anruf erscheint auch nicht auf eurer Telefonrechnung.Wichtig:Es kostet nichts dort anzurufen!


<strong>Die</strong> Helfer können nur am Telefon Tipps geben.Deshalb wer<strong>de</strong>n sie oft fragen, ob es nicht in eurerNähe Erwachsene gibt, die euch helfen können,zum Beispiel Bekannte, Lehrer, Ärzte. Nur wenn esganz dringend ist, wer<strong>de</strong>n die Helfer vielleicht fragen,ob nicht das Jugendamt eingreifen soll. Aber alldas wird nur passieren, wenn ihr es selbst wollt.<strong>Die</strong> Telefonnummer lautet <strong>von</strong> Montag bis Freitagzwischen 15 und 19 Uhr:71Wenn es am Wochenen<strong>de</strong> ein dringen<strong>de</strong>s Problemgibt, könnt ihr in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tageszeitung nachschauen, obauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Veranstaltungsseite ein Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzzentrumo<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Notruftelefonnummer extra für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>angegeben ist.In dringen<strong>de</strong>n Fällen könnt ihr auch das Jugendamt<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Kreises anrufen. <strong>Die</strong> Telefonnummersteht im Telefonbuch meistens unter <strong><strong>de</strong>r</strong>Überschrift „Stadtverwaltung“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> „Kreisverwaltung“.


Politische <strong>Rechte</strong>(„An unsere Straße muss dringend eine Ampel“;„Wir brauchen Sporthallen zum Inlineskating“; „MeinFreund soll abgeschoben wer<strong>de</strong>n, weil er Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>ist“; „Ich will etwas dagegen tun, dass es so viel Armutund so viel Umweltverschmutzung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong>gibt“).72Es gibt so viele I<strong>de</strong>en und Vorschläge, die ihr habenkönnt um eure politischen <strong>Rechte</strong> durchzusetzen.Und es gibt in Deutschland so viele Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>büros,Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>kommissionen, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Jugendparlamenteusw., dass wir euch hier nur raten können: Wennihr in eurem Dorf o<strong><strong>de</strong>r</strong> in eurer Stadt etwas än<strong><strong>de</strong>r</strong>nwollt, dann versucht in einer dieser Gruppen mitzuwirken.Dort sollten Leute sitzen, die euch zuhörenund vielleicht Tipps geben können, was man tunkann, damit sich tatsächlich etwas än<strong><strong>de</strong>r</strong>t.Vielleicht gibt es bei euch ja auch ein LokalesBündnis für Familie, an das ihr euch wen<strong>de</strong>n könnt.In einem solchen Bündnis haben sich mehrerePartner zusammengeschlossen, um durch konkreteProjekte Verbesserungen für Eltern und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vorOrt zu erreichen. Dabei geht es zum Beispiel umBetreuung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, Spielplätze, die Gefahrenauf Schulwegen und vieles mehr. Es bestehtnatürlich auch die Möglichkeit, bei euch ein neuesLokales Bündnis für Familie zu grün<strong>de</strong>n.


O<strong><strong>de</strong>r</strong> aber ihr mel<strong>de</strong>t euch in <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nachrichtenredaktion <strong>logo</strong>!montags bis freitags <strong>von</strong> 16 Uhr bis 19 Uhr:Wenn ihr im Telefonbuch eurer Gegend keine Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>einrichtungenfin<strong>de</strong>t, dann könnt ihr euch helfenlassen. Entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> unter <strong><strong>de</strong>r</strong> kostenlosen Telefonnummer,die wir gera<strong>de</strong> schon angegeben haben,also montags bis freitags <strong>von</strong> 15 bis 19 Uhr:O<strong><strong>de</strong>r</strong> ihr wen<strong>de</strong>t euch an das06131/ 70 61 23Wenn Ihr diese Telefonnummer o<strong><strong>de</strong>r</strong> aber das Internetnutzt, kostet es allerdings was.Dasselbe gilt auch für die Internetadressen undTelefonnummern, die jetzt folgen.73Deutsches Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk e.V.Infostelle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>politikLeipziger Str. 116-11810117 BerlinTel. 030/ 308693-0Internet:www.kin<strong><strong>de</strong>r</strong>sache.<strong>de</strong>www.kin<strong><strong>de</strong>r</strong>politik.<strong>de</strong> (für Erwachsene)www.dkhw.<strong>de</strong> (für Erwachsene)terre <strong>de</strong>s hommesTel. 0541/ 7101107 o<strong><strong>de</strong>r</strong>0541/ 710 10Internet: http://www.tdh.<strong>de</strong>terre <strong>de</strong>s hommes (sprich: „tär <strong>de</strong> somm“. Be<strong>de</strong>utetauf <strong>de</strong>utsch: „Er<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschlichkeit“) arbeitetgegen die Armut in <strong>de</strong>n Entwicklungslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n.Hier könnt ihr euch mel<strong>de</strong>n:- Wenn ihr bei einem Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtsteam <strong>von</strong> terre<strong>de</strong>s hommes mitmachen wollt o<strong><strong>de</strong>r</strong> aber – wennes diese Gruppe in eurer Gegend noch nicht gibt– eine solche Gruppe mitgrün<strong>de</strong>n möchtet.- Wenn ihr Fragen zu Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n in armen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>nhabt.


74die lobby für kin<strong><strong>de</strong>r</strong>Deutscher Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbundBun<strong>de</strong>sgeschäftsstelleHinüberstr. 830175 Hannoverwww.kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbund.<strong>de</strong>Der Deutsche Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbund möchte, dass alle<strong>Rechte</strong> für alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirklichkeit wer<strong>de</strong>n.Wenn Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> Sorgen und Nöte haben, können Siesich an <strong>de</strong>n örtlichen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbund wen<strong>de</strong>n (bitteim Telefonbuch o<strong><strong>de</strong>r</strong> unter www.kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbund.<strong>de</strong>– Verbandsdatenbank nachschauen),Ihr könnt auch beim Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Jugendtelefon <strong>de</strong>sKin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzbun<strong>de</strong>s anrufen, die kostenfreie Rufnummerist 0800 – 1110 333.Informationen zu Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechten fin<strong>de</strong>t Ihr unterwww.dksb-nrw.<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n KINDERSEITEN.Jugend im Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland(BUNDjugend)Tel. 030/ 275 86 580http://www.bundjugend.<strong>de</strong><strong>Die</strong> BUNDjugend hat bun<strong>de</strong>sweit über 40.000 Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>unter 25 Jahren. Es gibt über 450 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>und250 Jugendgruppen. Zusätzlich zum Natur- undUmweltschutz vor Ort bieten wir viele spannen<strong>de</strong>Wettbewerbe und Aktionen für je<strong>de</strong> Altersgruppe an.Mitmachen kann je<strong>de</strong>/r!GreenpeaceTel. 040/ 306 18 - 271o<strong><strong>de</strong>r</strong> 040/ 306 18 - 291http://www.greenpeace.<strong>de</strong>Bei Greenpeace haben 10- bis 15-jährige die Möglichkeitein „Greenteam“ zu bil<strong>de</strong>n. Das Greenteamsucht sich selbst ein Umweltproblem in seinem Ortaus und bearbeitet es dann.Bei<strong>de</strong> Organisationen bieten also jungen Leuten anetwas für <strong>de</strong>n Umweltschutz zu tun.ServicebüroLokale Bündnisse für FamilieCharlottenstr. 6510117 BerlinTel.: 0180/ 52 52 212Fax: 0180/ 52 52 213E-Mail: info@lokale-buendnissewww.lokale-buendnisse-fuer-familie.<strong>de</strong>Wenn ihr ausländische Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kennt, die <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>Abschiebung aus Deutschland bedroht sind, kannmeistens nur ein Rechtsanwalt helfen.Allerdings kümmern sich auch oft Wohlfahrtsverbän<strong>de</strong>wie die Caritas o<strong><strong>de</strong>r</strong> aber die Kirchen umsolche Fälle.


Hier könnt ihr mitmachen:Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aktionenfür Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechteNational Coalitionfür die Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong>UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionin DeutschlandMühlendamm 310178 BerlinTel.: 030/ 400 40 200E-Mail: info@national-coalition.<strong>de</strong>www.national-coalition.<strong>de</strong>In <strong><strong>de</strong>r</strong> National Coalition für die Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> UN-Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention in Deutschland (NC) habensich nahezu 100 Organisationen und Verbän<strong>de</strong>zusammengeschlossen, die es sich zum Ziel gesetzthaben, die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte in Deutschland bekanntzu machen.Um dieses Ziel zu erreichen, richtet die NC regelmäßigFachtagungen aus, erarbeitet Informationsbroschürenfür Erwachsene und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und bietetPoster, Ansteck-Pins und Postkarten zum Thema„Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte“ zum Kauf an.<strong>Die</strong> NC hat zu<strong>de</strong>m, als Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Delegationbeim Weltkin<strong><strong>de</strong>r</strong>gipfel <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen2002 in New York, die vier Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendlichenbegleitet, die am „Childrens Forum“ <strong>de</strong>s Weltkin<strong><strong>de</strong>r</strong>gipfelsteilgenommen haben. Des Weiteren hatdie Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> NC ein Beteiligungsprojektfür Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche zum „Nationalen Aktionsplanfür ein kin<strong><strong>de</strong>r</strong>gerechtes Deutschland 2005-2010“ durchgeführt. Unter <strong>de</strong>n Informationsbroschüren<strong><strong>de</strong>r</strong> NC fin<strong>de</strong>t ihr daher auch die Ergebnissedieser Beteiligungsprojekte, die zum Teil <strong>von</strong><strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Jugendlichen selbst geschriebenwur<strong>de</strong>n.75


Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte gelten weltweit, aber <strong>de</strong>nnoch wer<strong>de</strong>nsie täglich missachtet. UNICEF, das Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen will, dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendlicheihre <strong>Rechte</strong> kennen und sich für ihreVerwirklichung einsetzen. Deshalb ruft UNICEFKin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche dazu auf, sich als UNICEF-JuniorBotschafter für die <strong>Rechte</strong> ihrer Altersgenossenin aller Welt stark zu machen. Junior-Botschafter kann je<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich für dieKin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte einsetzt und darüber berichtet. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong>Homepage www.juniorbotschafter.<strong>de</strong> fin<strong>de</strong>t ihr Infoszu Aktionen, <strong>de</strong>m Wettbewerb und zu verschie<strong>de</strong>nenThemen wie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>arbeit, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Krieg.Weitere Informationen zu <strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechten und<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeit <strong>von</strong> UNICEF erhaltet ihr bei:UNICEF-DeutschlandHöninger Weg 10450969 KölnO<strong><strong>de</strong>r</strong> im Internet unter www.unicef.<strong>de</strong>76 Und vomDas Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat 1997und 1998 eine beliebte Sen<strong><strong>de</strong>r</strong>eihe über die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechteausgestrahlt: Captain Dork setzt sich überallauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Er<strong>de</strong> für die 20 wichtigsten <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonventionein.<strong>Die</strong> Sen<strong><strong>de</strong>r</strong>eihe können Lehrer bei <strong><strong>de</strong>r</strong>Kreisbildstelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadtbildstellein eurem Ort ausleihen und im Unterricht zeigen.Eure Lehrer können auch <strong>von</strong> UNICEF gutes Materialüber die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte für <strong>de</strong>n Unterrichtbekommen.<strong>Die</strong> Bestelladresse:Deutsches Rotes KreuzGeneralsekretariatJugendrotkreuzCarstennstr. 5812205 BerlinDer West<strong>de</strong>utsche Rundfunk (WDR) vergibt allezwei Jahre die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtepreise. <strong>Die</strong>se Preise bekommenKin<strong><strong>de</strong>r</strong>, Jugendliche und Erwachsene ausNordrhein-Westfalen, die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s viel für die<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n getan haben.Informationen gibt es bei:WDR, Stichwort: Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechte,50600 KölnWer das Buch über die <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, das dugera<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand hältst, bestellen will, schreibt an:Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend,Broschürenstelle53107 Bonn


Das Buch kann auch im Internet unter www.bmfsfj.<strong>de</strong>bestellt o<strong><strong>de</strong>r</strong> heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Wenn ihr schließlich vor o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach einer beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enAktion meint, die Sendung <strong>logo</strong>! könnte darüberberichten, ruft an unter <strong><strong>de</strong>r</strong>Hier könnt ihr ein Passfotoeures Freun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong>eurer Freundin einklebenund seine o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre Datennotieren.<strong>logo</strong>!-line:06131/ 70 61 23Habt ihr etwas, worüber ihr euch ärgert und womitihr alleine nicht weiterkommt? Dann ruft uns an unterdieser Nummer. Ihr könnt euch bei uns Rat holen.Vielleicht kommt auch das <strong>logo</strong>!mobil vorbei.Wir bringen euch dann mit <strong>de</strong>n Verantwortlichenzusammen.77Auf Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>hören!


IV. Übereinkommen über die <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>svom 20.November 1989*Präambel<strong>Die</strong> Vertragsstaaten dieses Übereinkommens –78●●●●●●●in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwägung, daß nach <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Charta <strong><strong>de</strong>r</strong> VereintenNationen verkün<strong>de</strong>ten Grundsätzen die Anerkennung <strong><strong>de</strong>r</strong> allenMitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> menschlichen Gesellschaft innewohnen<strong>de</strong>nWür<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichheit und Unveräusserlichkeit ihrer <strong>Rechte</strong>die Grundlage <strong>von</strong> Freiheit, Gerechtigkeit und Frie<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong>Welt bil<strong>de</strong>t,einge<strong>de</strong>nk <strong>de</strong>ssen, daß die Völker <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen in<strong><strong>de</strong>r</strong> Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an Wür<strong>de</strong>und Wert <strong>de</strong>s Menschen bekräftigt und beschlossen haben,<strong>de</strong>n sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen ingrößerer Freiheit zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n,in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkenntnis, daß die Vereinten Nationen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AllgemeinenErklärung <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte und in <strong>de</strong>n InternationalenMenschenrechtspakten verkün<strong>de</strong>t haben und übereingekommensind, daß je<strong><strong>de</strong>r</strong> Mensch Anspruch hat auf alle darin verkün<strong>de</strong>ten<strong>Rechte</strong> und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwanach <strong><strong>de</strong>r</strong> Rasse, <strong><strong>de</strong>r</strong> Hautfarbe, <strong>de</strong>m Geschlecht, <strong><strong>de</strong>r</strong> Sprache,<strong><strong>de</strong>r</strong> Religion, <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen Anschauung, <strong><strong>de</strong>r</strong>nationalen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sozialen Herkunft, <strong>de</strong>m Vermögen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Geburto<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m sonstigen Status,unter Hinweis darauf, daß die Vereinten Nationen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AllgemeinenErklärung <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte verkün<strong>de</strong>t haben, daßKin<strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch auf beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Fürsorge und Unterstützunghaben,überzeugt, daß <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie als Grun<strong>de</strong>inheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaftund natürlicher Umgebung für das Wachsen und Ge<strong>de</strong>ihen allerihrer Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>licheSchutz und Beistand gewährt wer<strong>de</strong>n sollte, damit sie ihre Aufgabeninnerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft voll erfüllen kann,in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkenntnis, daß das Kind zur vollen und harmonischenEntfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben<strong>von</strong> Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte,in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwägung, daß das Kind umfassend auf ein individuellesLeben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaft vorbereitet und im Geist <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong>Charta <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen verkün<strong>de</strong>ten I<strong>de</strong>ale und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>eim Geist <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns, <strong><strong>de</strong>r</strong> Wür<strong>de</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> Toleranz, <strong><strong>de</strong>r</strong>Freiheit, <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichheit und <strong><strong>de</strong>r</strong> Solidarität erzogen wer<strong>de</strong>n sollte,●●●●●●einge<strong>de</strong>nk <strong>de</strong>ssen, daß die Notwendigkeit, <strong>de</strong>m Kind beson<strong><strong>de</strong>r</strong>enSchutz zu gewähren, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Genfer Erklärung <strong>von</strong> 1924über die <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s und in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlungam 20. November 1959 angenommenen Erklärung<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s ausgesprochen und in <strong><strong>de</strong>r</strong> AllgemeinenErklärung <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte, im Internationalen Pakt überbürgerliche und politische <strong>Rechte</strong> (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n Artikeln23 und 24), im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, sozialeund kulturelle <strong>Rechte</strong> (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in Artikel 10) sowie in<strong>de</strong>n Satzungen und <strong>de</strong>n in Betracht kommen<strong>de</strong>n Dokumenten<strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>organisationen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en internationalen Organisationen,die sich mit <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s befassen, anerkanntwor<strong>de</strong>n ist,einge<strong>de</strong>nk <strong>de</strong>ssen, daß, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erklärung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s ausgeführt ist, »das Kind wegen seiner mangeln<strong>de</strong>nkörperlichen und geistigen Reife beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutzes und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>erFürsorge, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e eines angemessenen rechtlichenSchutzes vor und nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Geburt, bedarf«,unter Hinweis auf die Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erklärung über die sozialenund rechtlichen Grundsätze für <strong>de</strong>n Schutz und das Wohl<strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahmein eine Pflegefamilie und <strong><strong>de</strong>r</strong> Adoption auf nationaler und internationalerEbene, <strong><strong>de</strong>r</strong> Regeln <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen über dieMin<strong>de</strong>stnormen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln)und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erklärung über <strong>de</strong>n Schutz <strong>von</strong> Frauen und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n imAusnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten,in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkenntnis, daß es in allen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Welt Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> gibt,die in außeror<strong>de</strong>ntlich schwierigen Verhältnissen leben, unddaß diese Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Berücksichtigung bedürfen,unter gebühren<strong><strong>de</strong>r</strong> Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Traditionenund kulturellen Werte je<strong>de</strong>s Volkes für <strong>de</strong>n Schutz und die harmonischeEntwicklung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s,in Anerkennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> internationalen Zusammenarbeitfür die Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensbedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong>Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in allen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>n Entwicklungslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n– haben folgen<strong>de</strong>s vereinbart:


Teil IArtikel 1[Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung]Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind je<strong><strong>de</strong>r</strong> Mensch,<strong><strong>de</strong>r</strong> das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat, soweitdie Volljährigkeit nach <strong>de</strong>m auf das Kind anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nRecht nicht früher eintritt.Artikel 2[Achtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong>de</strong>srechte; Diskriminierungsverbot](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten<strong>Rechte</strong> und gewährleisten sie je<strong>de</strong>m ihrer Hoheitsgewaltunterstehen<strong>de</strong>n Kind ohne je<strong>de</strong> Diskriminierung unabhängig<strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Rasse, <strong><strong>de</strong>r</strong> Hautfarbe, <strong>de</strong>m Geschlecht, <strong><strong>de</strong>r</strong>Sprache, <strong><strong>de</strong>r</strong> Religion, <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen Anschauung,<strong><strong>de</strong>r</strong> nationalen, ethnischen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sozialen Herkunft,<strong>de</strong>s Vermögens, einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Geburt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s sonstigenStatus <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, seiner Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> seines Vormunds.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, umsicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskriminierungo<strong><strong>de</strong>r</strong> Bestrafung wegen <strong>de</strong>s Status, <strong><strong>de</strong>r</strong> Tätigkeiten, <strong><strong>de</strong>r</strong>Meinungsäußerungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Weltanschauung seiner Eltern,seines Vormunds o<strong><strong>de</strong>r</strong> seiner Familienangehörigen geschütztwird.Artikel 3[Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s](1) Bei allen Maßnahmen, die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> betreffen, gleichviel ob sie<strong>von</strong> öffentlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> privaten Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialen Fürsorge,Gerichten, Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgebungsorganengetroffen wer<strong>de</strong>n, ist das Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s ein Gesichtspunkt,<strong><strong>de</strong>r</strong> vorrangig zu berücksichtigen ist.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, <strong>de</strong>m Kind unter Berücksichtigung<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> und Pflichten seiner Eltern, seines Vormundso<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er für das Kind gesetzlich verantwortlicherPersonen <strong>de</strong>n Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, diezu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffensie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen sicher, daß die für die Fürsorge fürdas Kind o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>ssen Schutz verantwortlichen Institutionen,<strong>Die</strong>nste und Einrichtungen <strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>nfestgelegten Normen entsprechen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Bereich<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherheit und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit sowie hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlund <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen Eignung <strong>de</strong>s Personals und <strong>de</strong>s Bestehenseiner ausreichen<strong>de</strong>n Aufsicht.Artikel 4[Verwirklichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong>de</strong>srechte]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung<strong><strong>de</strong>r</strong> in diesem Übereinkommen anerkannten <strong>Rechte</strong>. Hinsichtlich<strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen <strong>Rechte</strong> treffendie Vertragsstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Maßnahmen unter Ausschöpfungihrer verfügbaren Mittel und erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichenfalls im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong>internationalen Zusammenarbeit.Artikel 5[Respektierung <strong>de</strong>s Elternrechts]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten achten die Aufgaben, <strong>Rechte</strong> und Pflichten<strong><strong>de</strong>r</strong> Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauchvorgesehen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren Familie o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft,<strong>de</strong>s Vormunds o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er für das Kind gesetzlichverantwortlicher Personen, das Kind bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausübung <strong><strong>de</strong>r</strong>in diesem Übereinkommen anerkannten <strong>Rechte</strong> in einer seinerEntwicklung entsprechen<strong>de</strong>n Weise angemessen zu leiten undzu führen.Artikel 6[Recht auf Leben](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen an, daß je<strong>de</strong>s Kind ein angeborenesRecht auf Leben hat.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfangdas Überleben und die Entwicklung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s.Artikel 7[Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit](1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Registereinzutragen und hat das Recht auf einen Namen <strong>von</strong> Geburtan, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweitmöglich das Recht, seine Eltern zu kennen und <strong>von</strong> ihnenbetreut zu wer<strong>de</strong>n.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser <strong>Rechte</strong> imEinklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungenaufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> einschlägigen internationalen Übereinkünftein diesem Bereich sicher, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Fall,daß das Kind sonst staatenlos wäre.Artikel 8[I<strong>de</strong>ntität](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s zuachten, seine I<strong>de</strong>ntität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit,seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen,ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.(2) Wer<strong>de</strong>n einem Kind wi<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtlich einige o<strong><strong>de</strong>r</strong> alle Bestandteileseiner I<strong>de</strong>ntität genommen, so gewähren die Vertragsstaatenihm angemessenen Beistand und Schutz mit <strong>de</strong>m Ziel, seineI<strong>de</strong>ntität so schnell wie möglich wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.79


80Artikel 9[Trennung <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Eltern; persönlicher Umgang](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen sicher, daß ein Kind nicht gegen<strong>de</strong>n Willen seiner Eltern <strong>von</strong> diesen getrennt wird, es sei <strong>de</strong>nn,daß die zuständigen Behör<strong>de</strong>n in einer gerichtlich nachprüfbarenEntscheidung nach <strong>de</strong>n anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechtsvorschriftenund Verfahren bestimmen, daß diese Trennung zum Wohl<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann imEinzelfall notwendig wer<strong>de</strong>n, wie etwa wenn das Kind durch dieEltern mißhan<strong>de</strong>lt o<strong><strong>de</strong>r</strong> vernachlässigt wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn bei getrenntleben<strong>de</strong>n Eltern eine Entscheidung über <strong>de</strong>n Aufenthaltsort<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s zu treffen ist.(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zugeben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zuäußern.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten achten das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, das <strong>von</strong> einemo<strong><strong>de</strong>r</strong> bei<strong>de</strong>n Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönlicheBeziehungen und unmittelbare Kontakte zu bei<strong>de</strong>n Elternteilenzu pflegen, soweit dies nicht <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>swi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht.(4) Ist die Trennung Folge einer <strong>von</strong> einem Vertragsstaat eingeleitetenMaßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe,Lan<strong>de</strong>sverweisung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Abschiebung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>seines o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Elternteile o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s (auch einesTo<strong>de</strong>s, <strong><strong>de</strong>r</strong> aus irgen<strong>de</strong>inem Grund eintritt, während <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreffen<strong>de</strong>sich in staatlichem Gewahrsam befin<strong>de</strong>t), so erteilt<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaat auf Antrag <strong>de</strong>n Eltern, <strong>de</strong>m Kind o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegebenenfallseinem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Familienangehörigen die wesentlichenAuskünfte über <strong>de</strong>n Verbleib <strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> abwesen<strong>de</strong>nFamilienangehörigen, sofern dies nicht <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>sabträglich wäre. <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen ferner sicher, daßallein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligenFolgen für <strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Betroffenen hat.Artikel 10[Familienzusammenführung; grenzüberschreiten<strong>de</strong> Kontakte](1) Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpflichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten nach Artikel9 Absatz 1 wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> einem Kind o<strong><strong>de</strong>r</strong> seinen Elternzwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Einreisein einen Vertragsstaat o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausreise aus einem Vertragsstaat<strong>von</strong> <strong>de</strong>n Vertragsstaaten wohlwollend, human undbeschleunigt bearbeitet. <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen ferner sicher,daß die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligenFolgen für die Antragsteller und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Familienangehörige hat.(2) Ein Kind, <strong>de</strong>ssen Eltern ihren Aufenthalt in verschie<strong>de</strong>nen Staatenhaben, hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungenund unmittelbare Kontakte zu bei<strong>de</strong>n Elternteilen zu pflegen,soweit nicht außergewöhnliche Umstän<strong>de</strong> vorliegen. Zudiesem Zweck achten die Vertragsstaaten entsprechend ihrerVerpflichtung nach Artikel 9 Absatz 1 das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s undseiner Eltern, aus je<strong>de</strong>m Land einschließlich ihres eigenen aus-zureisen und in ihr eigenes Land einzureisen. Das Recht aufAusreise aus einem Land unterliegt nur <strong>de</strong>n gesetzlich vorgesehenenBeschränkungen, die zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> nationalen Sicherheit,<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Ordnung (ordre public), <strong><strong>de</strong>r</strong> Volksgesundheit,<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Sittlichkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> undFreiheiten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er notwendig und mit <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en in diesemÜbereinkommen anerkannten <strong>Rechte</strong>n vereinbar sind.Artikel 11[Rechtswidrige Verbringung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n ins Ausland](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen Maßnahmen, um das rechtswidrigeVerbringen <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n ins Ausland und ihre rechtswidrigeNichtrückgabe zu bekämpfen.(2) Zu diesem Zweck för<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Vertragsstaaten <strong>de</strong>n Abschlußzwei- o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrseitiger Übereinkünfte o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Beitritt zu bestehen<strong>de</strong>nÜbereinkünften.Artikel 12[Berücksichtigung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>swillens](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten sichern <strong>de</strong>m Kind, das fähig ist, sich eineeigene Meinung zu bil<strong>de</strong>n, das Recht zu, diese Meinung in allendas Kind berühren<strong>de</strong>n Angelegenheiten frei zu äußern, undberücksichtigen die Meinung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s angemessen und entsprechendseinem Alter und seiner Reife.(2) Zu diesem Zweck wird <strong>de</strong>m Kind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gelegenheit gegeben,in allen das Kind berühren<strong>de</strong>n Gerichts- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsverfahrenentwe<strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbar o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch einen Vertretero<strong><strong>de</strong>r</strong> eine geeignete Stelle im Einklang mit <strong>de</strong>n innerstaatlichenVerfahrensvorschriften gehört zu wer<strong>de</strong>n.Artikel 13[Meinungs- und Informationsfreiheit](1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diesesRecht schließt die Freiheit ein, ungeachtet <strong><strong>de</strong>r</strong> StaatsgrenzenInformationen und Gedankengut je<strong><strong>de</strong>r</strong> Art in Wort, Schrift o<strong><strong>de</strong>r</strong>Druck, durch Kunstwerke o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e vom Kind gewählte Mittelsich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.(2) <strong>Die</strong> Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenenEinschränkungen unterworfen wer<strong>de</strong>n, die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichsinda) für die Achtung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Rufes an<strong><strong>de</strong>r</strong>er o<strong><strong>de</strong>r</strong>b) für <strong>de</strong>n Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> nationalen Sicherheit, <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichenOrdnung (ordre public), <strong><strong>de</strong>r</strong> Volksgesundheit o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichenSittlichkeit.Artikel 14[Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten achten das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s auf Gedanken-,Gewissens- und Religionsfreiheit.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten achten die <strong>Rechte</strong> und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Elternund gegebenenfalls <strong>de</strong>s Vormunds, das Kind bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausübungdieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechen<strong>de</strong>nWeise zu leiten.


(3) <strong>Die</strong> Freiheit, seine Religion o<strong><strong>de</strong>r</strong> Weltanschauung zu bekun<strong>de</strong>n,darf nur <strong>de</strong>n gesetzlich vorgesehenen Einschränkungenunterworfen wer<strong>de</strong>n, die zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Sicherheit,Ordnung, Gesundheit o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sittlichkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundrechteund -freiheiten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind.Artikel 15[Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s an, sichfrei mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en zusammenzuschließen und sich friedlich zuversammeln.(2) <strong>Die</strong> Ausübung dieses Rechts darf keinen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en als <strong>de</strong>n gesetzlichvorgesehenen Einschränkungen unterworfen wer<strong>de</strong>n,die in einer <strong>de</strong>mokratischen Gesellschaft im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> nationaleno<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Sicherheit, <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Ordnung(ordre public), zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Volksgesundheit o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>öffentlichen Sittlichkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong> und Freiheitenan<strong><strong>de</strong>r</strong>er notwendig sind.Artikel 16[Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Privatsphäre und Ehre](1) Kein Kind darf willkürlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtswidrigen Eingriffen insein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung o<strong><strong>de</strong>r</strong> seinenSchriftverkehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtswidrigen Beeinträchtigungen seinerEhre und seines Rufes ausgesetzt wer<strong>de</strong>n.(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solcheEingriffe o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beeinträchtigungen.Artikel 17[Zugang zu <strong>de</strong>n Medien; Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Jugendschutz]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Massenmedienan und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu Informationenund Material aus einer Vielfalt nationaler und internationalerQuellen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen, welche dieFör<strong><strong>de</strong>r</strong>ung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehenssowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheitzum Ziel haben. Zu diesem Zweck wer<strong>de</strong>n die Vertragsstaatena) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zuverbreiten, die für das Kind <strong>von</strong> sozialem und kulturellemNutzen sind und <strong>de</strong>m Geist <strong>de</strong>s Artikels 29 entsprechen;b) die internationale Zusammenarbeit bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Herstellung, beimAustausch und bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbreitung dieser Informationen unddieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationalerkultureller Quellen för<strong><strong>de</strong>r</strong>n;c) die Herstellung und Verbreitung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>büchern för<strong><strong>de</strong>r</strong>n;d) die Massenmedien ermutigen,<strong>de</strong>n sprachlichen Bedürfnisseneines Kin<strong>de</strong>s, das einer Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit angehört o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ureinwohnerist, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s Rechnung zu tragen;e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>svor Informationen und Material, die sein Wohlergehenbeeinträchtigen, för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigensind.Artikel 18[Verantwortung für das Kin<strong>de</strong>swohl](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, dieAnerkennung <strong>de</strong>s Grundsatzes sicherzustellen, daß bei<strong>de</strong> Elternteilegemeinsam für die Erziehung und Entwicklung <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s sind in erster Linie die Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegebenenfalls<strong><strong>de</strong>r</strong> Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s ihrGrundanliegen.(2) Zur Gewährleistung und För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> in diesem Übereinkommenfestgelegten <strong>Rechte</strong> unterstützen die Vertragsstaatendie Eltern und <strong>de</strong>n Vormund in angemessener Weise bei <strong><strong>de</strong>r</strong>Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für<strong>de</strong>n Ausbau <strong>von</strong> Institutionen, Einrichtungen und <strong>Die</strong>nsten fürdie Betreuung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, umsicherzustellen, daß Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> berufstätiger Eltern das Recht haben,die für sie in Betracht kommen<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>betreuungsdiensteund -einrichtungen zu nutzen.Artikel 19[Schutz vor Gewaltanwendung, Mißhandlung, Verwahrlosung](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kindvor je<strong><strong>de</strong>r</strong> Form körperlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> geistiger Gewaltanwendung,Scha<strong>de</strong>nszufügung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mißhandlung, vor Verwahrlosungo<strong><strong>de</strong>r</strong> Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbeutungeinschließlich <strong>de</strong>s sexuellen Mißbrauchs zu schützen,solange es sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Obhut <strong><strong>de</strong>r</strong> Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines Elternteils,eines Vormunds o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en gesetzlichen Vertreters o<strong><strong>de</strong>r</strong> eineran<strong><strong>de</strong>r</strong>en Person befin<strong>de</strong>t, die das Kind betreut.(2) <strong>Die</strong>se Schutzmaßnahmen sollen je nach <strong>de</strong>n Gegebenheitenwirksame Verfahren zur Aufstellung <strong>von</strong> Sozialprogrammenenthalten, die <strong>de</strong>m Kind und <strong>de</strong>nen, die es betreuen, die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>licheUnterstützung gewähren und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbeugungvorsehen sowie Maßnahmen zur Auf<strong>de</strong>ckung, Meldung,Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung undNachbetreuung in <strong>de</strong>n in Absatz 1 beschriebenen Fällenschlechter Behandlung <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und gegebenenfalls fürdas Einschreiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gerichte.Artikel 20[Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie getrennt leben<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>; Pflegefamilie; Adoption](1) Ein Kind, das vorübergehend o<strong><strong>de</strong>r</strong> dauernd aus seiner familiärenUmgebung herausgelöst wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbleib indieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet wer<strong>de</strong>nkann, hat Anspruch auf <strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutz und Beistand<strong>de</strong>s Staates.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen nach Maßgabe ihres innerstaatlichenRechts an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formen <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreuung eines solchen Kin<strong>de</strong>ssicher.81


82(3) Als an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreuung kommt unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em die Aufnahmein eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischemRecht, die Adoption o<strong><strong>de</strong>r</strong>, falls erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, die Unterbringungin einer geeigneten Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>betreuungseinrichtung in Betracht.Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschteKontinuität in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erziehung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s sowie die ethnische,religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s gebührendzu berücksichtigen.Artikel 21[Adoption]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten, die das System <strong><strong>de</strong>r</strong> Adoption anerkenneno<strong><strong>de</strong>r</strong> zulassen, gewährleisten, daß <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Adoption die höchste Be<strong>de</strong>utung zugemessen wird; dieVertragsstaatena) stellen sicher, daß die Adoption eines Kin<strong>de</strong>s nur durch die zuständigenBehör<strong>de</strong>n bewilligt wird, die nach <strong>de</strong>n anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nRechtsvorschriften und Verfahren und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlagealler verläßlichen einschlägigen Informationen entschei<strong>de</strong>n,daß die Adoption angesichts <strong>de</strong>s Status <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s in bezugauf Eltern, Verwandte und einen Vormund zulässig ist und daß,soweit dies erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist, die betroffenen Personen in Kenntnis<strong><strong>de</strong>r</strong> Sachlage und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage einer gegebenenfallserfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Beratung <strong><strong>de</strong>r</strong> Adoption zugestimmt haben;b) erkennen an, daß die internationale Adoption als an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Form<strong><strong>de</strong>r</strong> Betreuung angesehen wer<strong>de</strong>n kann, wenn das Kind nichtin seinem Heimatland in einer Pflege- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Adoptionsfamilieuntergebracht o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn es dort nicht in geeigneter Weise betreutwer<strong>de</strong>n kann;c) stellen sicher, daß das Kind im Fall einer internationalen Adoptionin <strong>de</strong>n Genuß <strong><strong>de</strong>r</strong> für nationale Adoptionen gelten<strong>de</strong>nSchutzvorschriften und Normen kommt;d) treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daßbei internationaler Adoption für die Beteiligten keine unstatthaftenVermögensvorteile entstehen;e) för<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Ziele dieses Artikels gegebenenfalls durch <strong>de</strong>n Abschlußzwei- o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrseitiger Übereinkünfte und bemühensich in diesem Rahmen sicherzustellen, daß die Unterbringung<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s in einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Land durch die zuständigenBehör<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stellen durchgeführt wird.Artikel 22[Flüchtlingskin<strong><strong>de</strong>r</strong>](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen,daß ein Kind, das die Rechtsstellung einesFlüchtlings begehrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach Maßgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nRegeln und Verfahren <strong>de</strong>s Völkerrechts o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s innerstaatlichenRechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenenSchutz und humanitäre Hilfe bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahrnehmung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong>erhält, die in diesem Übereinkommen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en internationalenÜbereinkünften über Menschenrechte o<strong><strong>de</strong>r</strong> überhumanitäre Fragen, <strong>de</strong>nen die genannten Staaten als Vertragsparteienangehören, festgelegt sind, und zwar unabhängigda<strong>von</strong>, ob es sich in Begleitung seiner Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>enPerson befin<strong>de</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht.(2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in <strong><strong>de</strong>r</strong> ihnen angemessenerscheinen<strong>de</strong>n Weise bei allen Bemühungen mit,welche die Vereinten Nationen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e zuständige zwischenstaatlicheo<strong><strong>de</strong>r</strong> nichtstaatliche Organisationen, die mit<strong>de</strong>n Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, umein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Elterno<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Familienangehörige eines Flüchtlingskindsausfindig zu machen mit <strong>de</strong>m Ziel, die für eine Familienzusammenführungnotwendigen Informationen zu erlangen. Könnendie Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Familienangehörige nicht ausfindig gemachtwer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>m Kind im Einklang mit <strong>de</strong>n in diesemÜbereinkommen enthaltenen Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong>selbe Schutz zugewähren wie je<strong>de</strong>m an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kind, das aus irgen<strong>de</strong>inemGrund dauernd o<strong><strong>de</strong>r</strong> vorübergehend aus seiner familiären Umgebungherausgelöst ist.Artikel 23[För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen an, daß ein geistig o<strong><strong>de</strong>r</strong> körperlichbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>tes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Lebenunter Bedingungen führen soll, welche die Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>swahren, seine Selbständigkeit för<strong><strong>de</strong>r</strong>n und seine aktiveTeilnahme am Leben <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft erleichtern.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht <strong>de</strong>s behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Kin<strong>de</strong>sauf beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Betreuung an und treten dafür ein und stellensicher, daß <strong>de</strong>m behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Kind und <strong>de</strong>n für seine BetreuungVerantwortlichen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> verfügbaren Mittelauf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die <strong>de</strong>m Zustand <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>n Lebensumstän<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>erPersonen, die das Kind betreuen, angemessen ist.(3) In Anerkennung <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedürfnisse eines behin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenKin<strong>de</strong>s ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweitirgend möglich und unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> finanziellenMittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Personen, die das Kindbetreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, daß sichergestelltist, daß Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste,Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufslebenund Erholungsmöglichkeiten <strong>de</strong>m behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Kind tatsächlichin einer Weise zugänglich sind, die <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichst vollständigensozialen Integration und individuellen Entfaltung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>seinschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung för<strong><strong>de</strong>r</strong>lichist.(4) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten för<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Geist <strong><strong>de</strong>r</strong> internationalen Zusammenarbeit<strong>de</strong>n Austausch sachdienlicher Informationen imBereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheitsvorsorge und <strong><strong>de</strong>r</strong> medizinischen, psychologischenund funktionellen Behandlung behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>


einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbreitung <strong>von</strong> Informationen über Metho<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Rehabilitation, <strong><strong>de</strong>r</strong> Erziehung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Berufsausbildungund <strong>de</strong>s Zugangs zu solchen Informationen, um es <strong>de</strong>nVertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihreFähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungenzu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungslän<strong><strong>de</strong>r</strong>beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu berücksichtigen.Artikel 24[Gesundheitsvorsorge](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s auf daserreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme<strong>von</strong> Einrichtungen zur Behandlung <strong>von</strong> Krankheitenund zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit. <strong>Die</strong> Vertragsstaatenbemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kinddas Recht auf Zugang zu <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Gesundheitsdiensten vorenthaltenwird.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichungdieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e geeigneteMaßnahmen, uma) die Säuglings- und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>sterblichkeit zu verringern;b) sicherzustellen, daß alle Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> die notwendige ärztliche Hilfeund Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei beson<strong><strong>de</strong>r</strong>erNachdruck auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> gesundheitlichen Grundversorgunggelegt wird;c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen<strong><strong>de</strong>r</strong> gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen,unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em durch <strong>de</strong>n Einsatz leicht zugänglicher Technikund durch die Bereitstellung ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> vollwertigerNahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahrenund Risiken <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltverschmutzung zu berücksichtigensind;d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor undnach <strong><strong>de</strong>r</strong> Entbindung sicherzustellen;e) sicherzustellen, daß allen Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaft, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>eEltern und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, Grundkenntnisse über die Gesundheitund Ernährung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, die Vorteile <strong>de</strong>s Stillens, dieHygiene und die Sauberhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umwelt sowie die Unfallverhütungvermittelt wer<strong>de</strong>n, daß sie Zugang zu <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>nSchulung haben und daß sie bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendungdieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärungund die <strong>Die</strong>nste auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Familienplanungauszubauen.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeignetenMaßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit<strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> schädlich sind, abzuschaffen.(4) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeitzu unterstützen und zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, um fortschreitenddie volle Verwirklichung <strong>de</strong>s in diesem Artikel anerkann-ten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungslän<strong><strong>de</strong>r</strong>beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu berücksichtigen.Artikel 25[Unterbringung]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen an, daß ein Kind, das <strong>von</strong> <strong>de</strong>nzuständigen Behör<strong>de</strong>n wegen einer körperlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> geistigenErkrankung zur Betreuung, zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit o<strong><strong>de</strong>r</strong>zur Behandlung untergebracht wor<strong>de</strong>n ist, das Recht hat auf eineregelmäßige Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Kind gewährten Behandlungsowie aller an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Umstän<strong>de</strong>, die für seine Unterbringung<strong>von</strong> Belang sind.Artikel 26[Soziale Sicherheit](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht je<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s auf Leistungen<strong><strong>de</strong>r</strong> sozialen Sicherheit einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherungan und treffen die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen, um dievolle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit<strong>de</strong>m innerstaatlichen Recht sicherzustellen.(2) <strong>Die</strong> Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung<strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Verhältnisse und <strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen Umstän<strong>de</strong><strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s und <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterhaltspflichtigen sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>er für dieBeantragung <strong>von</strong> Leistungen durch das Kind o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Namen<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt wer<strong>de</strong>n.Artikel 27[Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht je<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s auf einenseiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen undsozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.(2) Es ist in erster Linie Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er für dasKind verantwortlicher Personen, im Rahmen ihrer Fähigkeitenund finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>snotwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Verhältnissenund im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen,um <strong>de</strong>n Eltern und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en für das Kind verantwortlichen Personenbei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehenbei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogrammeinsbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Hinblick auf Ernährung, Bekleidungund Wohnung vor.(4) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, umdie Geltendmachung <strong>von</strong> Unterhaltsansprüchen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>sgegenüber <strong>de</strong>n Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en finanziell für das Kind verantwortlichenPersonen sowohl innerhalb <strong>de</strong>s Vertragsstaatsals auch im Ausland sicherzustellen. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e för<strong><strong>de</strong>r</strong>n dieVertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortlichePerson in einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Staat lebt als das Kind, <strong>de</strong>n Beitrittzu internationalen Übereinkünften o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Abschluß solcherÜbereinkünfte sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e geeignete Regelungen.83


84Artikel 28[Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s auf Bildungan; um die Verwirklichung dieses Rechts auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage<strong><strong>de</strong>r</strong> Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, wer<strong>de</strong>nsie insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>ea) <strong>de</strong>n Besuch <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlichmachen;b) die Entwicklung verschie<strong>de</strong>ner Formen <strong><strong>de</strong>r</strong> weiterführen<strong>de</strong>nSchulen allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> und berufsbil<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Art för<strong><strong>de</strong>r</strong>n,sie allen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n verfügbar und zugänglich machen und geeigneteMaßnahmen wie die Einführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unentgeltlichkeitund die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeittreffen;c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten <strong>de</strong>n Zugang zu <strong>de</strong>nHochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n verfügbar undzugänglich machen;e) Maßnahmen treffen, die <strong>de</strong>n regelmäßigen Schulbesuch för<strong><strong>de</strong>r</strong>nund <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen, welche die Schule vorzeitigverlassen, verringern.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, umsicherzustellen, daß die Disziplin in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule in einer Weisegewahrt wird, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenwür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s entsprichtund im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten för<strong><strong>de</strong>r</strong>n die internationale Zusammenarbeitim Bildungswesen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e um zur Beseitigung <strong>von</strong> Unwissenheitund Analphabetentum in <strong><strong>de</strong>r</strong> Welt beizutragen und<strong>de</strong>n Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissenund mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Unterrichtsmetho<strong>de</strong>n zu erleichtern. Dabeisind die Bedürfnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungslän<strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zuberücksichtigen.Artikel 29[Bildungsziele; Bildungseinrichtungen](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten stimmen darin überein, daß die Bildung<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s darauf gerichtet sein muß,a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichenFähigkeiten <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s voll zur Entfaltung zu bringen;b) <strong>de</strong>m Kind Achtung vor <strong>de</strong>n Menschenrechten und Grundfreiheitenund <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Charta <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen verankertenGrundsätzen zu vermitteln;c) <strong>de</strong>m Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen I<strong>de</strong>ntität,seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, <strong>de</strong>n nationalenWerten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m es lebt, und gegebenenfalls<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, aus <strong>de</strong>m es stammt, sowie vor an<strong><strong>de</strong>r</strong>enKulturen als <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen zu vermitteln;d) das Kind auf ein verantwortungsbewußtes Leben in einerfreien Gesellschaft im Geist <strong><strong>de</strong>r</strong> Verständigung, <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns,<strong><strong>de</strong>r</strong> Toleranz, <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichberechtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschlechterund <strong><strong>de</strong>r</strong> Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen,nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnernvorzubereiten;e) <strong>de</strong>m Kind Achtung vor <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Umwelt zu vermitteln.(2) <strong>Die</strong>ser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt wer<strong>de</strong>n,daß sie die Freiheit natürlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> juristischer Personen beeinträchtigen,Bildungseinrichtungen zu grün<strong>de</strong>n und zu führen,sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet wer<strong>de</strong>nund die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung <strong>de</strong>n<strong>von</strong> <strong>de</strong>m Staat gegebenenfalls festgelegten Min<strong>de</strong>stnormenentspricht.Artikel 30[Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitenschutz]In Staaten, in <strong>de</strong>nen es ethnische, religiöse o<strong><strong>de</strong>r</strong> sprachlicheMin<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einersolchen Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit angehört o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ureinwohner ist, nichtdas Recht vorenthalten wer<strong>de</strong>n, in Gemeinschaft mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>enAngehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen,sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuübeno<strong><strong>de</strong>r</strong> seine eigene Sprache zu verwen<strong>de</strong>n.Artikel 31[Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben;staatliche För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s auf Ruheund Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowieauf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten achten und för<strong><strong>de</strong>r</strong>n das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>sauf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Lebenund för<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeitenfür die kulturelle und künstlerische Betätigung sowiefür aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.Artikel 32[Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s an,vorwirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeitherangezogen zu wer<strong>de</strong>n, die Gefahren mit sich bringen, dieErziehung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gesundheit <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>so<strong><strong>de</strong>r</strong> seine körperliche, geistige, seelische, sittliche o<strong><strong>de</strong>r</strong>soziale Entwicklung schädigen könnte.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-,Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung diesesArtikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung<strong><strong>de</strong>r</strong> einschlägigen Bestimmungen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er internationalerÜbereinkünfte wer<strong>de</strong>n die Vertragsstaaten insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>ea) ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere Min<strong>de</strong>stalter für die Zulassung zur Arbeitfestlegen;


) eine angemessene Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitszeit und <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsbedingungenvorsehen;c) angemessene Strafen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Sanktionen zur wirksamenDurchsetzung dieses Artikels vorsehen.Artikel 33[Schutz vor Suchtstoffen]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlichGesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen,um Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> vor <strong>de</strong>m unerlaubten Gebrauch<strong>von</strong> Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> diesbezüglicheninternationalen Übereinkünfte zu schützen und<strong>de</strong>n Einsatz <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> unerlaubten Herstellung dieserStoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zuverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.Artikel 34[Schutz vor sexuellem Mißbrauch]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formensexueller Ausbeutung und sexuellen Mißbrauchs zu schützen.Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>ealle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen undmehrseitigen Maßnahmen, um zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, daß Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleiteto<strong><strong>de</strong>r</strong> gezwungen wer<strong>de</strong>n;b) für die Prostitution o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e rechtswidrige sexuelle Praktikenausgebeutet wer<strong>de</strong>n;c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutetwer<strong>de</strong>n.Artikel 35[Maßnahmen gegen Entführung und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>han<strong>de</strong>l]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen,zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführungund <strong>de</strong>n Verkauf <strong>von</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n sowie <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n zuirgen<strong>de</strong>inem Zweck und in irgen<strong>de</strong>iner Form zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.Artikel 36[Schutz vor sonstiger Ausbeutung]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten schützen das Kind vor allen sonstigen Formen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbeutung, die das Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s in irgen<strong>de</strong>inerWeise beeinträchtigen.Artikel 37[Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Folter, <strong><strong>de</strong>r</strong> To<strong>de</strong>sstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe;Rechtsbeistandschaft]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten stellen sicher,a) daß kein Kind <strong><strong>de</strong>r</strong> Folter o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en grausamen, unmenschlicheno<strong><strong>de</strong>r</strong> erniedrigen<strong>de</strong>n Behandlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Strafe unterworfenwird. Für Straftaten, die <strong>von</strong> Personen vor Vollendung<strong>de</strong>s achtzehnten Lebensjahrs begangen wor<strong>de</strong>n sind, darf we<strong><strong>de</strong>r</strong>die To<strong>de</strong>sstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne dieMöglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt wer<strong>de</strong>n;b) daß keinem Kind die Freiheit rechtswidrig o<strong><strong>de</strong>r</strong> willkürlich entzogenwird. Festnahme, Freiheitsentziehung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Freiheitsstrafedarf bei einem Kind im Einklang mit <strong>de</strong>m Gesetz nur alsletztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewen<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n;c) daß je<strong>de</strong>s Kind, <strong>de</strong>m die Freiheit entzogen ist, menschlich undmit Achtung vor <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Menschen innewohnen<strong>de</strong>n Wür<strong>de</strong>und unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedürfnisse <strong>von</strong> Personen seinesAlters behan<strong>de</strong>lt wird. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e ist je<strong>de</strong>s Kind, <strong>de</strong>m dieFreiheit entzogen ist, <strong>von</strong> Erwachsenen zu trennen, sofern nichtein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Vorgehen als <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s dienlich erachtetwird; je<strong>de</strong>s Kind hat das Recht, mit seiner Familie durchBriefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofernnicht außergewöhnliche Umstän<strong>de</strong> vorliegen;d) daß je<strong>de</strong>s Kind, <strong>de</strong>m die Freiheit entzogen ist, das Recht aufumgehen<strong>de</strong>n Zugang zu einem rechtskundigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>engeeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit<strong><strong>de</strong>r</strong> Freiheitsentziehung bei einem Gericht o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>enzuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behör<strong>de</strong> anzufechten,sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einemsolchen Verfahren.Artikel 38[Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu <strong>de</strong>n Streitkräften](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, die für sie verbindlichenRegeln <strong>de</strong>s in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitärenVölkerrechts, die für das Kind Be<strong>de</strong>utung haben, zu beachtenund für <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beachtung zu sorgen.(2) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen,um sicherzustellen, daß Personen, die das fünfzehnte Lebensjahrnoch nicht vollen<strong>de</strong>t haben, nicht unmittelbar anFeindseligkeiten teilnehmen.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten nehmen da<strong>von</strong> Abstand, Personen, diedas fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t haben, zu ihrenStreitkräften einzuziehen. Wer<strong>de</strong>n Personen zu <strong>de</strong>n Streitkräfteneingezogen, die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnteLebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten,vorrangig die jeweils Ältesten einzuziehen.(4) Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach <strong>de</strong>m humanitärenVölkerrecht, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zuschützen, treffen die Vertragsstaaten alle durchführbaren Maßnahmen,um sicherzustellen, daß <strong>von</strong> einem bewaffneten Konfliktbetroffene Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> geschützt und betreut wer<strong>de</strong>n.Artikel 39[Genesung und Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung geschädigter Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, umdie physische und psychische Genesung und die soziale Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungeines Kin<strong>de</strong>s zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, das Opfer irgen<strong>de</strong>inerForm <strong>von</strong> Vernachlässigung, Ausbeutung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mißhandlung,<strong><strong>de</strong>r</strong> Folter o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Form grausamer,85


86unmenschlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> erniedrigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Behandlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Strafeo<strong><strong>de</strong>r</strong> aber bewaffneter Konflikte gewor<strong>de</strong>n ist. <strong>Die</strong> Genesungund Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung müssen in einer Umgebung stattfin<strong>de</strong>n,die <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit, <strong><strong>de</strong>r</strong> Selbstachtung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s för<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist.Artikel 40[Behandlung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s in Strafrecht und Strafverfahren](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten erkennen das Recht je<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s an, das<strong><strong>de</strong>r</strong> Verletzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt o<strong><strong>de</strong>r</strong>überführt wird, in einer Weise behan<strong>de</strong>lt zu wer<strong>de</strong>n, die das Gefühl<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s für die eigene Wür<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n eigenen Wert för<strong><strong>de</strong>r</strong>t,seine Achtung vor <strong>de</strong>n Menschenrechten und Grundfreiheitenan<strong><strong>de</strong>r</strong>er stärkt und das Alter <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s sowie dieNotwendigkeit berücksichtigt, seine soziale Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsowie die Übernahme einer konstruktiven Rolle in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaftdurch das Kind zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n.(2) Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten unter Berücksichtigung<strong><strong>de</strong>r</strong> einschlägigen Bestimmungen internationalerÜbereinkünfte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e sicher,a) daß kein Kind wegen Handlungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlassungen, diezur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem Recht o<strong><strong>de</strong>r</strong>Völkerrecht nicht verboten waren, <strong><strong>de</strong>r</strong> Verletzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strafgesetzeverdächtigt, beschuldigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> überführt wird;b) daß je<strong>de</strong>s Kind, das einer Verletzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strafgesetze verdächtigto<strong><strong>de</strong>r</strong> beschuldigt wird, Anspruch auf folgen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>stgarantienhat:I) bis zum gesetzlichen Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Schuld als unschuldigzu gelten,II) unverzüglich und unmittelbar über die gegen das Kind erhobenenBeschuldigungen unterrichtet zu wer<strong>de</strong>n, gegebenenfallsdurch seine Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> seinen Vormund, un<strong>de</strong>inen rechtskundigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en geeigneten Beistandzur Vorbereitung und Wahrnehmung seiner Verteidigungzu erhalten,III) seine Sache unverzüglich durch eine zuständige Behör<strong>de</strong>o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein zuständiges Gericht, die unabhängig und unparteiischsind, in einem fairen Verfahren entsprechend <strong>de</strong>mGesetz entschei<strong>de</strong>n zu lassen, und zwar in Anwesenheiteines Rechtskundigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en geeigneten Beistandssowie sofern dies nicht insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in Anbetracht <strong>de</strong>s Alterso<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s als seinem Wohl wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechendangesehen wird – in Anwesenheit seiner Eltern o<strong><strong>de</strong>r</strong>seines Vormunds,IV) nicht gezwungen zu wer<strong>de</strong>n, als Zeuge auszusagen o<strong><strong>de</strong>r</strong>sich schuldig zu bekennen, sowie die Belastungszeugen zubefragen o<strong><strong>de</strong>r</strong> befragen zu lassen und das Erscheinenund die Vernehmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entlastungszeugen unter gleichenBedingungen zu erwirken,V) wenn es einer Verletzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strafgesetze überführt ist,diese Entscheidung und alle als Folge da<strong>von</strong> verhängtenMaßnahmen durch eine zuständige übergeordnete Behör<strong>de</strong>o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein zuständiges höheres Gericht, die unabhängigund unparteiisch sind, entsprechend <strong>de</strong>m Gesetz nachprüfenzu lassen,VI) die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers zuverlangen, wenn das Kind die Verhandlungssprache nichtversteht o<strong><strong>de</strong>r</strong> spricht,VII) sein Privatleben in allen Verfahrensabschnitten voll geachtetzu sehen.(3) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten bemühen sich, <strong>de</strong>n Erlaß <strong>von</strong> Gesetzensowie die Schaffung <strong>von</strong> Verfahren, Behör<strong>de</strong>n und Einrichtungenzu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die einer Verletzung<strong><strong>de</strong>r</strong> Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> überführt wer<strong>de</strong>n,gelten o<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständig sind; insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>ea) legen sie ein Min<strong>de</strong>stalter fest, das ein Kind erreicht habenmuß, um als strafmündig angesehen zu wer<strong>de</strong>n,b) treffen sie, soweit dies angemessen und wünschenswert ist,Maßnahmen, um <strong>de</strong>n Fall ohne ein gerichtliches Verfahrenzu regeln, wobei jedoch die Menschenrechte und die Rechtsgarantienuneingeschränkt beachtet wer<strong>de</strong>n müssen.(4) Um sicherzustellen, daß Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in einer Weise behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n,die ihrem Wohl dienlich ist und ihren Umstän<strong>de</strong>n sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>Straftat entspricht, muß eine Vielzahl <strong>von</strong> Vorkehrungen zurVerfügung stehen, wie Anordnungen über Betreuung, Anleitungund Aufsicht, wie Beratung, Entlassung auf Bewährung,Aufnahme in eine Pflegefamilie, Bildungs- und Berufsbildungsprogrammeund an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Alternativen zur Heimerziehung.Artikel 41[Weitergehen<strong>de</strong> inländische Bestimmungen]<strong>Die</strong>ses Übereinkommen läßt zur Verwirklichung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Rechte</strong><strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s besser geeignete Bestimmungen unberührt, dieenthalten sinda) im Recht eines Vertragsstaats o<strong><strong>de</strong>r</strong>b) in <strong>de</strong>m für diesen Staat gelten<strong>de</strong>n Völkerrecht.


Teil IIArtikel 42[Verpflichtung zur Bekanntmachung]<strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungendieses Übereinkommens durch geeignete undwirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nallgemein bekannt zu machen.Artikel 43[Einsetzung eines Ausschusses für die <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s](1) Zur Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschritte, welche die Vertragsstaaten bei <strong><strong>de</strong>r</strong>Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> in diesem Übereinkommen eingegangenen Verpflichtungengemacht haben, wird ein Ausschuß für die <strong>Rechte</strong><strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s eingesetzt, <strong><strong>de</strong>r</strong> die nachstehend festgelegtenAufgaben wahrnimmt.(2) Der Ausschuß besteht aus zehn Sachverständigen <strong>von</strong> hohemsittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf <strong>de</strong>m <strong>von</strong>diesem Übereinkommen erfaßten Gebiet. <strong>Die</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>sAusschusses wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Vertragsstaaten unter ihrenStaatsangehörigen ausgewählt und sind in persönlicher Eigenschafttätig, wobei auf eine gerechte geographische Verteilungzu achten ist sowie die hauptsächlichen Rechtssystemezu berücksichtigen sind.(3) <strong>Die</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Ausschusses wer<strong>de</strong>n in geheimer Wahl auseiner Liste <strong>von</strong> Personen gewählt, die <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Vertragsstaatenvorgeschlagen wor<strong>de</strong>n sind. Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaat kann einenseiner eigenen Staatsangehörigen vorschlagen.(4) <strong>Die</strong> Wahl <strong>de</strong>s Ausschusses fin<strong>de</strong>t zum erstenmal spätestenssechs Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens unddanach alle zwei Jahre statt. Spätestens vier Monate vor je<strong><strong>de</strong>r</strong>Wahl for<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen dieVertragsstaaten schriftlich auf, ihre Vorschläge innerhalb <strong>von</strong>zwei Monaten einzureichen.Der Generalsekretär fertigt sodann eine alphabetische Liste allerauf diese Weise vorgeschlagenen Personen an, unter Angabe<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten, die sie vorgeschlagen haben, undübermittelt sie <strong>de</strong>n Vertragsstaaten.(5) <strong>Die</strong> Wahlen fin<strong>de</strong>n auf vom Generalsekretär am Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong> VereintenNationen einberufenen Tagungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaatenstatt. Auf diesen Tagungen, die beschlußfähig sind, wenn zweiDrittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten vertreten sind, gelten die Kandidatenals in <strong>de</strong>n Ausschuß gewählt, welche die höchste Stimmenzahlund die absolute Stimmenmehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> anwesen<strong>de</strong>nund abstimmen<strong>de</strong>n Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten auf sich vereinigen.(6) <strong>Die</strong> Ausschußmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n für vier Jahre gewählt. Auf erneutenVorschlag können sie wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gewählt wer<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> Amtszeit<strong>von</strong> fünf <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Wahl gewählten Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> läuftnach zwei Jahren ab; unmittelbar nach <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Wahl wer<strong>de</strong>ndie Namen dieser fünf Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> vom Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Tagungdurch das Los bestimmt.(7) Wenn ein Ausschußmitglied stirbt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zurücktritt o<strong><strong>de</strong>r</strong> erklärt,daß es aus an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grün<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>s Ausschussesnicht mehr wahrnehmen kann, ernennt <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaat, <strong><strong>de</strong>r</strong>das Mitglied vorgeschlagen hat, für die verbleiben<strong>de</strong> Amtszeitmit Zustimmung <strong>de</strong>s Ausschusses einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en unter seinenStaatsangehörigen ausgewählten Sachverständigen.(8) Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung.(9) Der Ausschuß wählt seinen Vorstand für zwei Jahre.<strong>Die</strong> Tagungen <strong>de</strong>s Ausschusses fin<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel am Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong>Vereinten Nationen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en vom Ausschuß bestimmtengeeigneten Ort statt. Der Ausschuß tritt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel(10)einmal jährlich zusammen. <strong>Die</strong> Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschußtagungenwird auf einer Tagung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten mit Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong>Generalversammlung festgelegt und wenn nötig geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.Der Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen stellt <strong>de</strong>m Ausschußdas Personal und die Einrichtungen zur Verfügung, die(11) dieser zur wirksamen Wahrnehmung seiner Aufgaben nachdiesem Übereinkommen benötigt.<strong>Die</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s nach diesem Übereinkommen eingesetztenAusschusses erhalten mit Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> GeneralversammlungBezüge aus Mitteln <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen zu <strong>de</strong>n(12)<strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlung zu beschließen<strong>de</strong>n Bedingungen.Artikel 44[Berichtspflicht](1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten verpflichten sich, <strong>de</strong>m Ausschuß über <strong>de</strong>nGeneralsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen Berichte über dieMaßnahmen, die sie zur Verwirklichung <strong><strong>de</strong>r</strong> in diesem Übereinkommenanerkannten <strong>Rechte</strong> getroffen haben, und über diedabei erzielten Fortschritte vorzulegen, und zwara) innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s Übereinkommensfür <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Vertragsstaat,b) danach alle fünf Jahre.(2) In <strong>de</strong>n nach diesem Artikel erstatteten Berichten ist auf etwa bestehen<strong>de</strong>Umstän<strong>de</strong> und Schwierigkeiten hinzuweisen, welchedie Vertragsstaaten daran hin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, die in diesem Übereinkommenvorgesehenen Verpflichtungen voll zu erfüllen. <strong>Die</strong> Berichtemüssen auch ausreichen<strong>de</strong> Angaben enthalten, die <strong>de</strong>mAusschuß ein umfassen<strong>de</strong>s Bild <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong>de</strong>sÜbereinkommens in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Land vermitteln.(3) Ein Vertragsstaat, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Ausschuß einen ersten umfassen<strong>de</strong>nBericht vorgelegt hat, braucht in seinen nach Absatz 1Buchstabe b vorgelegten späteren Berichten die früher mitgeteiltengrundlegen<strong>de</strong>n Angaben nicht zu wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen.(4) Der Ausschuß kann die Vertragsstaaten um weitere Angabenüber die Durchführung <strong>de</strong>s Übereinkommens ersuchen.(5) Der Ausschuß legt <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlung über <strong>de</strong>n Wirtschafts-und Sozialrat alle zwei Jahre einen Tätigkeitsberichtvor.87


88(6) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten sorgen für eine weite Verbreitung ihrer Berichteim eigenen Land.Artikel 45[Mitwirkung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Organe <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen]Um die wirksame Durchführung dieses Übereinkommens unddie internationale Zusammenarbeit auf <strong>de</strong>m <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Übereinkommenerfaßten Gebiet zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n,a) haben die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>organisationen, das Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk <strong><strong>de</strong>r</strong> VereintenNationen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Organe <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationendas Recht, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Erörterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen Bestimmungen<strong>de</strong>s Übereinkommens vertreten zu sein,die inihren Aufgabenbereich fallen. Der Ausschuß kann, wenn erdies für angebracht hält, die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>organisationen, das Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e zuständigeStellen einla<strong>de</strong>n, sachkundige Stellungnahmen zur Durchführung<strong>de</strong>s Übereinkommens auf Gebieten abzugeben, die inihren jeweiligen Aufgabenbereich fallen. Der Ausschuß kanndie Son<strong><strong>de</strong>r</strong>organisationen, das Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk <strong><strong>de</strong>r</strong> VereintenNationen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Organe <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen einla<strong>de</strong>n,ihm Berichte über die Durchführung <strong>de</strong>s Übereinkommens aufGebieten vorzulegen, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen;b) übermittelt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschuß, wenn er dies für angebracht hält, <strong>de</strong>nSon<strong><strong>de</strong>r</strong>organisationen, <strong>de</strong>m Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>hilfswerk <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationenund an<strong><strong>de</strong>r</strong>en zuständigen Stellen Berichte <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten,die ein Ersuchen um fachliche Beratung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterstützungo<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Hinweis enthalten, daß ein diesbezüglichesBedürfnis besteht; etwaige Bemerkungen und Vorschläge<strong>de</strong>s Ausschusses zu diesen Ersuchen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweisen wer<strong>de</strong>nbeigefügt;c) kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschuß <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlung empfehlen, <strong>de</strong>nGeneralsekretär zu ersuchen, für <strong>de</strong>n Ausschuß Untersuchungenüber Fragen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n <strong>Rechte</strong>n <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s durchzuführen;d) kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschuß aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben, die er nach <strong>de</strong>n Artikeln44 und 45 erhalten hat, Vorschläge und allgemeine Empfehlungenunterbreiten. <strong>Die</strong>se Vorschläge und allgemeinenEmpfehlungen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n betroffenen Vertragsstaaten übermitteltund <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlung zusammen mit etwaigenBemerkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten vorgelegt.Teil IIIArtikel 46[Unterzeichnung]<strong>Die</strong>ses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnungauf.Artikel 47[Ratifikation]<strong>Die</strong>ses Übereinkommen bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ratifikation.<strong>Die</strong> Ratifikationsurkun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n beim Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong>Vereinten Nationen hinterlegt.Artikel 48[Beitritt]<strong>Die</strong>ses Übereinkommen steht allen Staaten zum Beitritt offen.<strong>Die</strong> Beitrittsurkun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n beim Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> VereintenNationen hinterlegt.Artikel 49[Inkrafttreten](1) <strong>Die</strong>ses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung<strong><strong>de</strong>r</strong> zwanzigsten Ratifikations- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrittsurkun<strong>de</strong>beim Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen in Kraft.(2) Für je<strong>de</strong>n Staat, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Hinterlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> zwanzigsten Ratifikations-o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrittsurkun<strong>de</strong> dieses Übereinkommen ratifizierto<strong><strong>de</strong>r</strong> ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegungseiner eigenen Ratifikations- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrittsurkun<strong>de</strong> in Kraft.Artikel 50[Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen](1) Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaat kann eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorschlagen und siebeim Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen einreichen. DerGeneralsekretär übermittelt sodann <strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag<strong>de</strong>n Vertragsstaaten mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, ihm mitzuteilen, obsie eine Konferenz <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmungüber <strong>de</strong>n Vorschlag befürworten. Befürwortet innerhalb<strong>von</strong> vier Monaten nach <strong>de</strong>m Datum <strong><strong>de</strong>r</strong> Übermittlung wenigstensein Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaaten eine solche Konferenz,so beruft <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalsekretär die Konferenz unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Schirmherrschaft<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen ein. Je<strong>de</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die <strong>von</strong><strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Konferenz anwesen<strong>de</strong>n und abstimmen<strong>de</strong>nVertragsstaaten angenommen wird, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlungzur Billigung vorgelegt.(2) Eine nach Absatz 1 angenommene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung tritt in Kraft, wennsie <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalversammlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen gebilligtund <strong>von</strong> einer Zweidrittelmehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsstaatenangenommen wor<strong>de</strong>n ist.(3) Tritt eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in Kraft, so ist sie für die Vertragsstaaten,die sie angenommen haben, verbindlich, während für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>enVertragsstaaten weiterhin die Bestimmungen diesesÜbereinkommens und alle früher <strong>von</strong> ihnen angenommenenÄn<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gelten.


Artikel 51[Vorbehalte](1) Der Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen nimmt <strong>de</strong>n Wortlaut<strong>von</strong> Vorbehalten, die ein Staat bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ratifikation o<strong><strong>de</strong>r</strong>beim Beitritt anbringt, entgegen und leitet ihn allen Staaten zu.(2) Vorbehalte, die mit Ziel und Zweck dieses Übereinkommensunvereinbar sind, sind nicht zulässig.(3) Vorbehalte können je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch eine an <strong>de</strong>n Generalsekretär<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen gerichtete diesbezügliche Notifikationzurückgenommen wer<strong>de</strong>n; dieser setzt alle Staaten da<strong>von</strong>in Kenntnis. <strong>Die</strong> Notifikation wird mit <strong>de</strong>m Tag ihresEingangs beim Generalsekretär wirksam.Artikel 52[Kündigung]Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an<strong>de</strong>n Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen gerichtete schriftlicheNotifikation kündigen. <strong>Die</strong> Kündigung wird ein Jahr nachEingang <strong><strong>de</strong>r</strong> Notifikation beim Generalsekretär wirksam.Artikel 53[Verwahrung]Der Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen wird zum Verwahrerdieses Übereinkommens bestimmt.Artikel 54[Urschrift, verbindlicher Wortlaut]<strong>Die</strong> Urschrift dieses Übereinkommens, <strong>de</strong>ssen arabischer, chinesischer,englischer, französischer, russischer und spanischerWortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen hinterlegt.Zu Urkund <strong>de</strong>ssen haben die unterzeichneten, <strong>von</strong> ihren Regierungenhierzu gehörig befugten Bevollmächtigten diesesÜbereinkommen unterschrieben.89(*) Das gesamte Übereinkommen über die <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s vom 20. November 1989 ist noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> altenRechtschreibung geschrieben, da ja auch die<strong>Rechte</strong> noch zur Zeit <strong><strong>de</strong>r</strong> alten Rechtschreibung verfasstwur<strong>de</strong>n.


<strong>Die</strong> <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>„Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> sollen nicht immer gestört wer<strong>de</strong>n !“Na ja, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtskonvention ist das vielkomplizierter ausgedrückt. Gesetzestexte sindmeistens ziemlich schwierig geschrieben, fastkein Mensch kann sie gleich verstehen.Dem Bun<strong>de</strong>sjugendministerium ist es wichtig,dass Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ihre <strong>Rechte</strong> kennen!Deshalb hat die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>nachrichtensendung<strong>logo</strong>! die <strong>Rechte</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>einfach</strong>en, klarenSätzen erklärt.Jetzt braucht ihr nur noch nachzusehen.Viel Spaß dabei!

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