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Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit ... - Hamburg

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5Miete und NebenkostenJeder Mieter zahlt an den Vermieter die Miet- und Nebenkostenfür sein Zimmer sowie anteilig die Kosten für die Gemeinschaftsfläche.Miet- und Nebenkosten zahlen die Mieter grundsätzlich aus eigenemEinkommen oder Vermögen. Wenn das Einkommen oderVermögen der Mieter nicht ausreicht, können diese Kosten vonder Sozialhilfe (Grundsicherung nach dem SGB XII) übernommenwerden.Das Zimmer, das Frau Meier in der WG bewohnt, hat 29 m 2 . DieGemeinschaftsfläche beträgt 170 m 2 . Ihr Zimmer und die anteiligeGemeinschaftsfläche kosten 290,00 Euro. Die Nebenkosten belaufensich auf 115,00 Euro pro Monat.Der Vermieter hat die Möglichkeit, den Mietvertrag <strong>mit</strong> einemBetreuungszuschlag zu verbinden und da<strong>mit</strong> zusätzliche Dienstleistungenfür die Mieter anzubieten. Dies können sein: Eine Beratungder Mieter bzw. Angehörigen in Mietangelegenheiten, Hilfestellungbei Anträgen und Schriftwechsel zur Absicherung der Versorgung,aber auch eine Unterstützung bei der Nachbesetzungfreier Zimmer oder Schlichtung von Konflikten. Ein Betreuungszuschlagkann allerdings nur erhoben werden, wenn diese Dienstleistungennicht vom beauftragten Pflegedienst erbracht wird. DerVermieter kann die Höhe des Betreuungszuschlages selbst festsetzen.Leben <strong>Menschen</strong> in der Wohnung, die auf eine Förderungdurch das Grundsicherungs- und Sozialamt angewiesen sind, darfder Betreuungszuschlag maximal 44,78 Euro pro Monat und Mieter(Stand Januar 2007) betragen.BetreuungszuschlagAuch der Betreuungszuschlag muss von den Mietern aus eigenemEinkommen oder Vermögen beglichen werden. Das Grundsicherungs-und Sozialamt übernimmt die Kosten nur bei Bedürftigkeit,wenn also das eigene Vermögen bis auf einen festgelegtenBetrag aufgebraucht und das Einkommen zu gering ist.47

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