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Technische Lieferbedingungen SELVE (pdf, 68 KB)

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Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 1 von 7Gemeinschaftliches Ziel sollte eine partnerschaftliche undlangfristige Zusammenarbeit sein.Inhaltsverzeichnis1. Vorbemerkungen1.1. Wofür steht <strong>SELVE</strong>1.2. Was erwartet <strong>SELVE</strong>1.3. Gültigkeitsdauer1.4. Mitgeltende Unterlagen2. Voraussetzungen2.1. Lieferantenselbstauskunft2.2. Qualifizierung2.3. Behördliche Vorschriften/Auflagen3. Abwicklung3.1. Anfragen/Bestellungen/Auftragsbestätigungen/Lieferscheine/Rechnungen3.2. Kennzeichnung von Ware und Verpackungen etc.3.3. Mengentreue3.4. Liefertermine4. Qualitätsmanagementsystem4.1. Erstmuster/Erstmusterprüfbericht nach VDA4.2. Qualitätssicherungsvereinbarungen – QSV/Prüfungen im Wareneingang4.3. Reklamationen und deren Abwicklung4.4. Lieferantenbewertung1. Vorbemerkungen1.1 Wofür steht <strong>SELVE</strong><strong>SELVE</strong> steht für Kontinuität – Ehrlichkeit – Offenheit – Vertrauen – Fairness1.2 Was erwartet <strong>SELVE</strong><strong>SELVE</strong> erwartet Qualität – wettbewerbsfähige Preise – Zuverlässigkeit – Kundenservice1.3 GültigkeitsdauerDie technischen Richtlinien gelten ab Übergabe für die Dauer der Zusammenarbeit. Änderungenwerden rechtzeitig mitgeteilt.1.4 Mitgeltende Unterlagen: Die Allgemeinen Beschaffungsbedingungen für Kauf- und Werkverträgeder <strong>SELVE</strong> GmbH & Co. KG in Ihrer jeweils neuesten Fassung, bzw. für den EinzelfallWerkzeug- und Vorrichtungsleihverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen etc..2. Voraussetzungen2.1 LieferantenselbstauskunftZu Beginn einer Zusammenarbeit ist in der Regel von Lieferanten eine Selbstauskunft auszufüllen.Ausnahmen sind u.a. Lieferanten für Hilfs- und Betriebsstoffe.C:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc


Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 2 von 72.2 Qualifizierung2.2.1 Vor Beginn der Zusammenarbeit ist generell der Nachweis einer Zertifizierung nachDIN EN ISO 9001:2008 zu erbringen. Fehlt dieser Nachweis, behält <strong>SELVE</strong> sich dasRecht eines Audits vor.2.2.2 <strong>SELVE</strong> behält sich ebenfalls das Recht vor, während der Zusammenarbeit in unregelmäßigenAbständen Lieferanten-Audits drchzuführen.2.2.3 Bei Einsatz von Unterlieferanten ist seitens des Lieferanten sicherzustellen, dass dieseebenfalls über ein funktionierendes QM-System verfügen.2.2.4 <strong>SELVE</strong> behält sich auch bei Unterlieferanten das Recht vor, Audits durchzuführen2.3 Behördliche Vorschriften/AuflagenDer Lieferant hat sicherzustellen und zu verantworten, dass die jeweils geltenden Vorschriftenwie RoHS, REACH, VerpackV, BattV und weitere für seine Produkte geltenden Vorschrifteneingehalten werden.3. Abwicklung3.1 Anfragen/Bestellungen/Auftragsbestätigungen/Lieferscheine/Rechnungen3.1.1 Anfragen sind grundsätzlich sorgfältig auf Ihre Machbarkeit zu prüfen. Hierbei sind alletechnischen und qualitativen Merkmale hinreichend zu berücksichtigen3.1.2 Angebote oder Absagen sind in der gesetzten Frist zu übermitteln.3.1.3 Bestellungen – Grundlage der Bestellungen sind die Allgemeinen Beschaffungs-Bedingungen für Kauf- und Werkverträge der <strong>SELVE</strong> GmbH & Co. in der jeweils neuestenFassung.3.1.4 Auftragsbestätigungen sind <strong>SELVE</strong> spätestens 1 Woche nach Erhalt des Auftrageszuzusenden3.1.5 Jeder Sendung ist ein Lieferschein mit allen notwendigen Informationen (siehe nachstehend)beizulegen.3.1.6 Rechnungen sind <strong>SELVE</strong> grundsätzlich auf dem Postweg in 1-facher Ausfertigungzuzuleiten.Folgende Informationen sollten alle Belege enthalten: <strong>SELVE</strong>-Auftrags-Nr. und evtl. Rahmenvertrags-Nr.,<strong>SELVE</strong>-Artikel-Nr., <strong>SELVE</strong>-Artikel-Bezeichnung, bei Zeichnungsteilen die<strong>SELVE</strong>-Zeichnung-Nr. mit Index; bei Lieferscheinen auch die Anzahl und Art der PackstückeC:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc


Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 3 von 7mit Brutto-/Netto-Gewicht.3.2 Kennzeichnung von Ware und Verpackungen etc.3.2.1 Kartons und KLT’s müssen gekennzeichnet sein mit:• <strong>SELVE</strong>-Artikel-Nr.• Artikelbezeichnung• bei Zeichnungsteilen: Zeichnungs-Nr. und Index• Stückzahl der Verpackungseinheit• Produktionsdatum verschlüsselt (siehe nachstehend)• wenn vorhanden – Chargennummer• generell gilt: Mehrwegverpackung ist weder zu beschriften noch zu bekleben, hiersind Einstecketiketten in den vorhandenen Einschüben zu verwenden!3.2.2 Paletten + Gitterboxen• <strong>SELVE</strong>-Artikel-Nr.• Artikelbezeichnung• bei Zeichnungsteilen: Zeichnungs-Nr. mit Index• Produktionsdatum verschlüsselt (siehe nachstehend)• <strong>SELVE</strong>-Auftrags-Nr. und ggfls. Rahmenvertrags-Nr.• Angabe der Anzahl Gitterboxen/Paletten der Sendung• Bei sortenreinen Paletten/Gitterboxen ist dieses mit der Bemerkung „sortenrein“und der Stückzahl zu kennzeichnen!• Wenn die Lieferung aus mehreren Aufträgen/Artikeln besteht, ist die Liefermengeeines Artikels immer auf/in einer bzw. einer sortenreinen Palette/Gitterbox zu packen.• Bei Mischpaletten/Gitterboxen ist neben dem normalen Lieferschein eine Packlistemit Art und Anzahl der Packstücke beizulegen. Die Packstücke sind mit dem jeweiligenInhalt zu kennzeichnen.• Generell: Palettenhöhe max. 1.600 mm! Paletten sind nicht zu überpacken!3.2.3 Octabins• <strong>SELVE</strong>-Auftrags-Nr.• <strong>SELVE</strong>-Artikel-Nr.• Artikelbezeichnung• Menge – Brutto-/Nettogewicht• Produktionsdatum• Chargennummer• Generell: Octabinhöhe max. 1.850 mm3.2.4 Coils• <strong>SELVE</strong>-Auftrags-Nr.• <strong>SELVE</strong>-Artikel-Nr.• Güte und AbmessungC:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc


Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 4 von 7• Einzelgewicht des Coils/Gesamtgewicht des Bunds oder der Palette• Lieferantenname• Lieferdatum• Chargennummer• Generell: Coils dürfen nicht einzeln auf einer Paletten stehend verpackt sein!Beachten Sie hierzu unsere Verpackungsvorschrift zu der jeweiligen Bestellung.Verschlüsselung des Produktionsdatums• generell gilt, dass das Produktionsdatum anzugeben ist, bei bestimmten Gruppenreicht auch das Lieferdatum (z.B. Rohren, Coils etc.) im Klartext.• Verschlüsselt werden muss bei Waren/Verpackungen, die <strong>SELVE</strong> ohne neu zuverpacken weiter liefert. Erkennbar an der Forderung im Bestelltext „neutrale Verpackung“oder „mit <strong>SELVE</strong>-Etiketten“.• Angabe des Datum erfolgt in MM JJ TT, wobei die Jahreszahl gespiegelt wird, z.B.für den 16.07.2010 – 070116Grundsätzliches zur Kennzeichnung:• Jedes Packstück und jeder Behälter muss mit einem Warenanhänger/Etikett zureindeutigen Identifikation versehen sein!• Bei neutralen oder <strong>SELVE</strong>-Verpackung ist darauf zu achten, dass keine Kontrollzettelo.ä. mit Lieferantennamen eingelegt werden, die Rückschlüsse auf den Herstellerzulassen.• Die Verpackung hat aus recycelbaren Materialien zu bestehen oder in Mehrwegverpackungzu erfolgen.• Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass die Waren in ordnungsgemässemZustand den Lieferort erreichen.• Wichtig: Bei Zeichnungsteilen sind nach Änderung die ersten 2 Lieferungen gutsichtbar mit dem Vermerk Produktänderung, neuer Zeichnungstand „X“ zu kennzeichnen.3.3 Mengentreue3.3.1 Nicht abgestimmte Teillieferungen sind unerwünscht und werden nicht akzeptiert.3.3.2 Über- oder Unterlieferungen sind abzustimmen; <strong>SELVE</strong> behält sich vor, Überlieferungenabzulehnen und eine Annahme zu verweigern.3.4 Liefertermin3.4.1 <strong>SELVE</strong> erwartet die Bereitschaft zum „Just-in-Time-Verfahren“ falls erforderlich undmachbar.3.4.2 Termin in Bestellungen ist der taggenaue und geforderte Anliefertermin bei <strong>SELVE</strong>.C:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc


Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 5 von 73.4.3 Abweichungen von – 2 und + 2 Tagen werden in der Regel toleriert, es sei denn, es istein Fixtermin vereinbart.3.4.4 Abweichungen außerhalb des Rasters oder bei Überschreitung eines Fixtermins sindsofort bei Erkennen abzustimmen.3.4.5 Lieferungen außerhalb dieses Zeitrasters gehen negativ in die Lieferantenbewertungein, zu späte Lieferungen werden höher gewichtet.3.4.6 Bei wiederholt zu späten Terminen (> 3 pro Quartal) erhebt <strong>SELVE</strong> pauschal und ohnebesonderen Nachweis einen Betrag von € 100,00 pro Fall für erforderliche Umstellungenin der Fertigung, Sondertransporte etc.. Der Betrag wird ohne weitere Vorankündigungbelastet und an der nächsten Zahlung gekürzt. Die Geltendmachung weitererSchäden behält <strong>SELVE</strong> sich vor.4. QualitätsmanagementsystemGrundsätzliches Selve setzt bei seinen Lieferanten und deren Unterlieferanten ein funktionierendesQualitätsmanagementsystem nach oder in Anlehnung DIN EN ISO 9001-2008 voraus(siehe auch unter Absatz 2.2), das Qualitätsvorausplanung, fertigungsbegleitende Qualitätssicherung,Qualitätsanalyse und Dokumentation umfasst.4.1 Erstmuster/Erstmusterprüfbericht nach VDA4.1.1 Gründe für eine Erstbemusterung können Neuteile, Nachbemusterungen bei Ablehnungen,geänderte Teile (Geometrie/Material), geänderte Produktionsverfahren, odereine neue Fertigungsstätte sein.4.1.2 Erstmuster sind grundsätzlich aus Serienwerkzeugen und unter Serienbedingungenherzustellen und <strong>SELVE</strong> mit einem Erstmusterprüfbericht mit allen erforderlichen Soll-/Ist-Daten und ggfls. entsprechender Werksprüfzeugnisse etc. vorzustellen.4.1.3 Folgende Mindestanforderungen an einen Erstmusterprüfbericht bestehen: Deckblatt,Messbericht (bei Mehrfachwerkzeugen nestbezogen), gestempelte Zeichnungen, diegemessenen Muster, ggfls. Werksprüfzeugnis des eingesetzten Materials.4.1.4 Die Freigabe erfolgt durch die <strong>SELVE</strong>-QS, -Konstruktion EE bzw. KE oder den zuständigenProduktmanager, wird auf dem Deckblatt dokumentiert und dem Lieferantenübermittelt. Folgende Entscheidungen sind möglich:4.1.4.1 Freigegeben – Serienlieferungen können ohne Einschränkungen vorgenommenwerden.4.1.4.2 Freigegeben mit Auflagen: Es gibt Abweichungen von der Spezifikation, die aberkeinen Einfluss auf Funktionalität oder Optik haben. Die Teile können mit Auflagenund Sonderfreigabe gefertigt werden. Erforderliche Korrekturen sind abzustimmen.4.1.4.3 Abgelehnt: Die Teile entsprechen nicht der Spezifikation, es ist zwingend eineC:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc


Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 6 von 7Neubemusterung notwendig. Der Termin ist zwischen den Fachabteilungen Lieferant/<strong>SELVE</strong>abzustimmen.Grundsätzliches zu Änderungen der TeilespezifikationGenerell gilt, dass alle Änderungen mit EMPB dokumentiert und schriftlich durch <strong>SELVE</strong> freizugeben sind.Nach einer Änderung sind die ersten 2 Lieferungen nach Freigabe gut sichtbar mit dem Vermerk„Produktänderung, neuer Stand XXX“ zu kennzeichnen. (siehe auch oben)4.2 Qualitätssicherungsvereinbarungen – QSV/Prüfungen bei Wareneingang4.2.1 Für Zeichnungsteile gibt es in der Regel eine artikelspezifische oder eine WarengruppenQSV. Sie enthält neben der Zeichnung alle für <strong>SELVE</strong> wichtigen Maße und Merkmale.Sie enthält ebenso Angaben zu Prüfrhythmen und welche Dokumentationspflichtenzu erfüllen sind. Eine Korrektur erfolgt bei Merkmalsänderungen oder auch Reklamationen.Die QSV soll es dem Lieferanten ermöglichen, durch eine sorgfältige PrüfplanungReklamationen zu vermeiden.4.2.2 <strong>SELVE</strong> prüft bei Wareneingang nur hinsichtlich Identität, Quantität und auf äußerlichdeutlich erkennbare Transportschäden. Abweichungen zu diesen Punkten werden unverzüglichgerügt.4.2.3 Weitere Prüfungen der Produkte hinsichtlich der Qualität unter Berücksichtigung desQualitätsniveaus vorangegangener Lieferungen führt <strong>SELVE</strong> in regelmäßigen bzw. unregelmäßigenZeitabständen durch. Diese Prüfungen werden nur stichprobenweisedurchgeführt. Hierbei festgestellte Mängel wird <strong>SELVE</strong> dem Lieferanten zeitnah nachFeststellung anzeigen.4.2.4 Bei Lieferungen von Rohstoffen (Kunststoffgranulaten, Bandstahl, Stabstahl etc.) ist<strong>SELVE</strong> ein Werksprüfzeugnis mit Bezug auf die betreffende Lieferung zu übersenden.4.3 Reklamationen und deren Abwicklung4.3.1 Gründe für eine Reklamation können sein, die Teile werden abweichend von der Spezifikationbzw. der gültigen Zeichnung geliefert, die Fähigkeiten wichtiger Merkmalesind nicht vorhanden oder eine Erstbemusterung erfolgte nicht. <strong>SELVE</strong> verständigtden Lieferanten mit einem Fehlerbericht (8D- bzw. 4D).4.3.2 <strong>SELVE</strong> erwartet eine Reaktion des Lieferanten innerhalb 48 Stunden nach Eingang inForm einer 1. Stellungnahme und nach spätestens 10 Tagen einen 8D- bzw. 4D-Report, mit eindeutigen Aussagen zu Sofort-, Abhilfe- und Vorbeugemaßnahmen.4.3.3 <strong>SELVE</strong> erwartet eine zeitnahe Abwicklung von Reklamationen, falls erforderlich durchdie Einleitung von Sofortmaßnahmen, die akut helfen.C:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc


Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 7 von 74.3.4 <strong>SELVE</strong> erwartet, dass die Ursachen seitens des Lieferanten analysiert, Abstellmaßnahmeneingeleitet und die Wirksamkeit nachgewiesen wird.4.3.5 Durch jede Reklamation entstehen <strong>SELVE</strong> durch die Bearbeitung Kosten. <strong>SELVE</strong> behältsich daher vor, für jede berechtigte Reklamation eine Kostenpauschale in Höhevon € 125,00 + Mwst. zu berechnen. Die Kostenpauschale wird unmissverständlich proReklamationsfall fällig, wenn die Reklamationsanzahl größer als 3 in einem Halbjahrbeträgt. Die Pauschale wird ohne weitere Ankündigung belastet und bei der nächstenZahlung gekürzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält <strong>SELVE</strong> sich vor.4.4 Lieferantenbewertung4.4.1 Im Rahmen des <strong>SELVE</strong>-Qualitätsmanagementsystems erhält jeder Lieferant, der Produkteliefert oder Dienstleistungen erbringt, die das <strong>SELVE</strong>-Qualitätsniveau beeinflussen,zu Beginn des Jahre eine Lieferantenbeurteilung, die die Punkte Qualität, Liefertreue,Mengentreue, Servicegrad, Preisverhalten und Zertifizierung umfasst.4.4.2 B- und C-Lieferanten sind aufgefordert, eine Stellungnahme über die Gründe, die zurAbqualifizierung führten abzugeben sowie Abstell- und ggfls. Vorbeugemaßnahmeneinzuleiten und die Wirksamkeit nach spätestens 6 Monaten nachzuweisen.Stand August 2011C:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc

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