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und Jugendliche einzuarbeiten.Zu den formell geregelten Beteiligungsstrukturen in der Einrichtunggehören die wöchentlichen Gruppenbesprechungen, diemehrmals im Jahr stattfindenden Vollversammlungen aller Gruppensprecherinnenund –sprecher sowie der Sprecherrat. Diesersetzt sich aus drei gewählten Gruppensprecherinnen und –sprechernsowie zwei Vertrauenserzieherinnen und -erziehern zusammen.Die Vertrauenserzieherinnen und -erzieher werden in einemTurnus von zwei Jahren gewählt und sind neben der Funktion alsallgemeine Ansprechpersonen der Kinder und Jugendlichen auchfür die Bearbeitung von Beschwerden zuständig. Einmal jährlichfahren die Vertrauenserzieherinnen und –erzieher gemeinsammit den neu gewählten Gruppensprecherinnen und -sprechernauf ein Klausurwochenende, um diese in ihre Aufgaben einzuführensowie einrichtungsinterne Themen zu besprechen. Einmal imJahr trifft sich die Kinderkonferenz, an der nach Möglichkeit alleKinder und Jugendlichen aus den stationären Wohngruppen teilnehmen.Den Kindern und Jugendlichen im stationären Bereich des HausesMarienthal stehen unterschiedliche Beschwerdemöglichkeitenzur Verfügung. Diese sind in einem Beschwerdemanagement geregelt.Als Ansprechpersonen für Beschwerden gelten der Sprecherratsowie die Vertrauensmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.Die Kinder und Jugendlichen können Beschwerden mündlichäußern oder Beschwerdebögen ausfüllen. Damit werden Informationenüber die/den Beschwerdeführende/n, den Inhalt derBeschwerden und ggf. Zeugen erhoben. Weiterhin wird erfragt,ob es sich um eine Erst- oder Folgebeschwerde handelt und welcheProblemlösungen erwünscht sind. Dieses Formular könnendie Kinder und Jugendlichen in einen Kummerkasten werfen, dervon den Vertrauenserzieherinnen und -erziehern oder von einemMitglied aus dem Sprecherrat geleert wird. Das Formular liegt inden Gruppen aus.Nach Eingang einer Beschwerde erfolgt die Kontaktaufnahmemit dem beschwerdeführenden Kind bzw. Jugendlichen, um dasweitere Vorgehen bezüglich der Beschwerdebearbeitung abzusprechen.Dies kann in zwei Gremien erfolgen. Zunächst werdenin einem kleinen Beschwerdegremium, bestehend aus einem/einerVertrauenserzieher/in, einem/er Vertreter/in aus dem Sprecherratsowie dem beschwerdeführenden Kind bzw. Jugendlichen Lösungsvorschlägeerarbeitet. Führen diese zu einer Lösung, mit derdie/der Beschwerdeführende einverstanden ist, gilt die Beschwerdeals bearbeitet. Wenn nicht, wird das große Beschwerdegremiumeinberufen, in dem die Beschwerde zusätzlich unter Beteiligungder Einrichtungsleitung bearbeitet wird. Kann dabei auch keinezufriedenstellende Lösung erarbeitet werden, werden externe Ansprechpersonenhinzugezogen, beispielsweise die Heimaufsichtoder der Ombudsmann der Einrichtung. Dieser ist ein evangelischerPfarrer und soll für die Kinder und Jugendlichen als außenstehendeAnsprechperson zur Verfügung stehen.Die Bearbeitung einer Beschwerde soll innerhalb einer Wocheerfolgen. Alle Beschwerden werden auf einem Formular zur Beschwerdeerfassungdokumentiert. Dabei werden Angaben überden/die Beschwerdeempfänger/in, die Form der Kontaktaufnahme,Informationen über den Inhalt der Beschwerde sowie dieerarbeitete Lösung erhoben. Nach Abschluss einer Beschwerdewerden diese in einem Beschwerdebuch mit Bearbeitungsnummerarchiviert, um beispielsweise Folgebeschwerden zur gleichenThematik besser bearbeiten zu können.Kinder und Jugendliche erhalten bei Einzug in die Einrichtungeine Begrüßungsmappe. Darin enthalten sind u.a. Informationenüber die Gruppensprecherinnen und -sprecher, die Vertrauenserzieherinnenund -erzieher, die Ombudsstelle sowie die unterschiedlichenBeschwerdewege.Josefshaus OlpeDas Josefshaus – Heilpädagogisches Heim für Kinder und Jugendlichein Olpe/Nordrhein-Westfalen ist eine heilpädagogischeEinrichtung in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft derFranziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) mit einem differenziertenLeistungsangebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung undder Eingliederungshilfe nach SGB XII. Neben dem Stammhaus30

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