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National & International Seite 6Was lange währt?EU-Patientenmobilität mit ZugeständnissenNach jahrelangem Tauziehen zwischenden Mitgliedsländern hat das EuropaparlamentAnfang Januar endlich einRegelwerk zu den Auslandsbehandlungender EU-Bürger verabschiedet.Ab dem Jahr 2013 soll im ambulantenBereich eine automatische Kostenerstattungerfolgen. Dabei haben diePatienten künftig ein Recht auf Erstattungder Behandlungskosten im Auslandin Höhe der im Versicherungslandgeltenden Sätze. Für dieLeistungsgewährung ist jedoch Voraussetzung,dass die entsprechendeLeistung auch Bestandteil des Leistungskatalogsder Krankenversicherungim Heimatland ist.Triftiger Grund muss vorliegenFür Krankenhausbehandlungen bestehteine eingeschränkte Kostenerstattungsregelung.Allerdings dürfendie Kassen stationäre Behandlungenim Ausland nur bei Vorliegen triftigerGründe (wie z.B. eine Aushöhlung desnationalen Gesundheitssystems) ablehnen.Stationäre Behandlungen, dieeinen Krankenhausaufenthalt vonmehr als einem Tag erfordern, sowierisikobehaftete und kostspielige Leistungen(z.B. Hüftoperationen) sind vorBeginn der Behandlung durch dieKrankenversicherung genehmigungspflichtig.Optional können die einzelnenLänder ein Gutscheinsystem anbieten,damit die Patienten bei teurenAuslandsbehandlungen nicht in Vorkassetreten müssen.Schwächere Gesundheitssystemebefürchten AbwanderungGestärkt wird auch das Informationsrechtder EU-Bürger, die besser überLeistungsangebote und Ansprüche beiBehandlungsfehlern im Ausland informiertwerden sollen. In diesem Zusammenhangsind die EU-Mitgliedsländerkünftig zur Einrichtung von Infostellenverpflichtet, die Auskunft über Finanzierung,Qualität und Haftung bei Behandlungenim Ausland geben. Ausgenommenvon den neuen Vorschriftensind <strong>med</strong>izinische Notfälle, Impfungen,Organtransplantationen und die Langzeitpflege.Die EU-Staaten haben nunbis Ende 2012 Zeit die Richtlinie in nationalesRecht umzusetzen. Für deutschePatienten ergeben sich nur geringeÄnderungen, da sie bereitsBehandlungen im Ausland von ihrerKasse erstattet bekommen. Nachdembereits 1998 ein erstes Urteil des EuropäischenGerichtshofs auf Kosten-übernahme bei Auslandsbehandlungenergangen war, konnten sich dieEU-Staaten jahrelang nicht auf eineeinheitliche Richtlinie einigen. InsbesondereSpanien, Großbritannien unddie Mitgliedsländer in Mittel- und Osteuropa,wo lange Wartezeiten beiKrankenhausbehandlungen die Regelsind, haben die Richtlinie jahrelangblockiert, da sie eine Abwanderungihrer Patienten befürchten. FürDeutschland hingegen bietet die Neuregelungaufgrund des guten Rufs desdeutschen Gesundheitssystems Chancen.Bereits heute lassen sich vielePatienten aus dem Ausland in deutschenKliniken behandeln. Noch ist dersogenannte Gesundheitstourismus innerhalbder EU marginal: Gegenwärtigmachen die Auslandsbehandlungennur rund 1% der Gesundheitsbudgetsaus. Insgesamt ist zu erwarten, dassdie Richtlinie langfristig den Wettbewerbzwischen den Gesundheitssystemender Mitgliedsstaaten intensiviert,was zu einer verbesserten Behandlungsqualitätführen kann. Diese sollauch über eine Stärkung der EU-weitenKooperation von Spezialeinrichtungenbei der Diagnose und Therapie seltenerErkrankungen erreicht werden.Glioblastoma multiforme zählt zuden aggressivsten Varianten desHirntumors. Im Tiermodell könnendie wachstumsbestimmendenMechanismen in vivo genau unterdie Lupe genommen werden.Der Tumor, der sich zwischenbeide Hirnhälften gedrängt hat,erscheint in grüner Farbe.

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