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Alters- und Ehejubilare - Gemeinde Leingarten

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gesamtausgabe<br />

Amtsblatt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

www.leingarten.de<br />

51. Woche 22. Dezember 2011<br />

Informationen • Nachrichten • <strong>Gemeinde</strong> • Kunst • Sport • Kultur • Vereine • Mitteilungen<br />

Inhalt<br />

Seite 2<br />

Wichtige<br />

Telefonnummern <strong>und</strong><br />

Bereitschaftsdienste<br />

Seite 3<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>und</strong><br />

Nachrichten<br />

Seite 21<br />

Mitteilungen der Schulen<br />

Seite 22<br />

<strong>Alters</strong>jubilare<br />

Seite 22<br />

Feuerwehr<br />

Seite 22<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Seite 24<br />

Vereinsnachrichten<br />

Das Jahresende ist kein Ende<br />

<strong>und</strong> kein Anfang, sondern<br />

ein Weiterleben mit der Weisheit,<br />

die uns die Erfahrung gelehrt hat.<br />

Allen Einwohnern <strong>Leingarten</strong>s wünschen wir ein ruhiges <strong>und</strong><br />

besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>es<br />

Jahr 2012!<br />

Ihr Ralf Steinbrenner<br />

mit <strong>Gemeinde</strong>rat, Gemeideverwaltung <strong>und</strong><br />

allen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern


LEINGARTEN<br />

Bauhof Herr Brenner 395555<br />

Notariat in <strong>Leingarten</strong> Notar Funk 406134<br />

Notariat in Frankenbach Notar Funk 91560<br />

Kindergarten Eichbott 9028065<br />

Kindergarten Kelterstraße 402799<br />

Kindergarten Lützelfeld 401920<br />

Kindergarten Trautenbusch 402146<br />

Kindergarten Augelbaum 900961<br />

Kindergarten Akazienrain 740278<br />

Kindergarten Hafnerstraße 401410<br />

Eichbottschule Sekretariat Frau Koch 9028011<br />

Hans-Sauter-Schule Sekretariat Frau Zipper 402391<br />

MÜHLE Kinder- <strong>und</strong> Jugendkultur 6425469<br />

JuLe Leintal Frau Larbig 07138/8129561<br />

Bücherei Frau Mosthaf 9028066<br />

Freibad 9028053<br />

Hallenbad 9028051<br />

Hausmeisterpool 9028070<br />

Sporthalle 9028061<br />

Kulturgebäude 9028070<br />

Jugendmusikschule Herr Banholzer 82158<br />

Stromversorgung Süwag Energie 07264/91920<br />

Gasversorgung Heilbronner Ver<br />

sorgungs GmbH<br />

56-2562<br />

Wasserversorgung Heilbronner Ver 56-2562<br />

Polizei Notruf 110<br />

Polizeiposten Leintal<br />

sorgungs GmbH 56-2588<br />

Gemminger Str. 23, 74193 Schwaigern 07138/810630<br />

Polizeirevier Lauffen<br />

Feuerwehr Notruf 112<br />

07133/2090<br />

Feuerwehrmagazin 402721<br />

Bereitschaftsdienste<br />

Wichtige Telefonnummern<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

74211 <strong>Leingarten</strong>, Heilbronner Straße 38 Tel. 07131/4061-0<br />

Fax: 07131/4061-38; Internet: www.<strong>Leingarten</strong>.de<br />

E-Mail: info@leingarten.de, amtsblatt@leingarten.de<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende <strong>und</strong> an<br />

Feiertagen<br />

Zuständig für die <strong>Gemeinde</strong>n: <strong>Leingarten</strong>, Massenbachhausen,<br />

Schwaigern, Eppingen, Gemmingen, Sulzfeld, Ittlingen,<br />

Kirchardt<br />

Ärztlicher Notfalldienst Eppingen, Katharienenstr. 34, 75031<br />

Eppingen (im Ärztehaus oberhalb des Krankenhauses)<br />

Tel.: 07262/924766 (telefonische Anmeldung erwünscht).<br />

Dienstzeiten:<br />

mittwochs 12.00 Uhr – donnerstags 7.00 Uhr<br />

freitags 18.00 Uhr – montags 7.00 Uhr<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochentagen<br />

Der Dienst habende Arzt ist über den Anrufbeantworter des<br />

Hausarztes oder über die Rettungsleitstelle Heilbronn Tel. 19222<br />

zu erfahren.<br />

Kinderärztlicher Notfalldienst an Wochenenden <strong>und</strong><br />

Feiertagen<br />

Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn, Am<br />

Ges<strong>und</strong>brunnen, Tel. 49-0.<br />

Nach 22.00 Uhr kann die kinderärztliche Bereitschaft unter<br />

Tel. 19222 erfragt werden.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 2<br />

Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochentagen<br />

Der Dienst habende Kinderarzt ist über den Anrufbeantworter<br />

des Kinderarztes oder über die Rettungsleitstelle Heilbronn<br />

Tel. 19222 zu erfahren.<br />

Zahnärztlicher Notfalldienst<br />

Täglich zu erfragen unter Tel. 0711/7877712<br />

Unfall Notruf 112<br />

Krankentransport Tel. 19222<br />

Pflegedienste in <strong>Leingarten</strong><br />

diakoniestation Leintal<br />

Schwaigern/<strong>Leingarten</strong> Tel. 07138/97300<br />

Pflegedienst Birgit Frank<br />

Brühlstraße 8/1, 74211 <strong>Leingarten</strong> Tel. 3903066<br />

ASB – Ambulanter Pflegedienst<br />

Dominik Goll Tel. 07131/965515<br />

Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn<br />

Anprechpartnerin: Ulrike Sörös, Landratsamt Heilbronn, Lerchenstr. 40,<br />

Zimmer E42, Tel. 07131/994-430. E-Mail: pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de<br />

Telefonseelsorge Heilbronn<br />

Die Telefonseelsorge Heilbronn hat von der Telekom eine<br />

neue gebührenfreie Telefonnummer zugeteilt bekommen<br />

0800/1110111.<br />

Kreuzb<strong>und</strong> Selbsthilfe- <strong>und</strong> HelfergemeinschAft für<br />

Alkohol- <strong>und</strong> Medikamentenabhängige<br />

<strong>und</strong> deren Angehörige<br />

Gruppenabend:Freitagabends um 19.30 Uhr im Pankratiushaus,<br />

Bergstraße, in <strong>Leingarten</strong>-Schluchtern<br />

Kontaktadresse: John Mayer Tel. 07131/280468<br />

Hospizdienst Leintal – Ökumenische Arbeitsgemeinschaft<br />

Ehrenamtlicher Einsatz von ausgebildeten Hospizhelfern für:<br />

• Besuche <strong>und</strong> Sitzwachen bei schwer kranken <strong>und</strong> sterbenden<br />

Menschen<br />

• Unterstützung von Angehörigen <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en<br />

Kontakt: Petra Flake, Einsatzleitung, Uhlandstraße 6,<br />

74193 Schwaigern, Hospiz-Tel. 07138/973012,<br />

Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr <strong>und</strong> Do. von 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Samstag, 24.12.2011 bis Montag, 26.12.2011 Telefon<br />

Dr. Müller, Heilbronn 07131/591790<br />

Dr. Kübler, Willsbach 07134/14600<br />

Samstag, 31.12.2011 bis Sonntag, 01.01.2012 Telefon<br />

Dr. Scholl, Heilbronn 07131/68787<br />

Dr. Villforth, Heilbronn 07131/30003<br />

TÄ Keller-Stenger/Dr. Bieringer, Bretzfeld 07946/940049<br />

Freitag 06.01.2012 bis Sonntag 08.01.2012 Telefon<br />

Dres. Haberkern, Neckarsulm 07132/8061<br />

TÄ Brandenburg, Heilbronn 07131/200276<br />

Dr. Franke, Ilsfeld 07062/9760930<br />

Notdienstplan der Apotheken<br />

siehe amt. Bekanntmachungen Seite 4<br />

Sprechst<strong>und</strong>en:<br />

Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Di., durchgehend<br />

geöffnet 7.00 – 19.00 Uhr<br />

Do. 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Herausgeber:<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong>. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der <strong>Gemeinde</strong>organe <strong>und</strong> anderer<br />

Veröffentlichungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Leingarten</strong> ist Bürgermeister Steinbrenner oder sein Vertreter im Amt – für den übrigen Inhalt<br />

WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstr. 49 – 55, 74336 Brackenheim-Hausen, Telefon (07135) 104-110/111, Fax 104-139


Seite 3 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Amtliche Bekanntmachungen <strong>und</strong> Nachrichten<br />

Weihnachtsbaum-<br />

Samstag, 7. Januar 2012 ab 9.00 Uhr<br />

Handball-Jugend<br />

Für nur 2.50 € nehmen wir auch Ihren<br />

Weihnachtsbaum mit. Einfach Zettel mit<br />

Name <strong>und</strong> Adresse an den Baum hängen.<br />

Sammlung in GANZ <strong>Leingarten</strong><br />

Ihre Handballabteilung – SV <strong>Leingarten</strong><br />

(www.handball-leingarten.de)<br />

Der Musikverein <strong>Leingarten</strong> lädt herzlich<br />

ein zur traditionellen<br />

� �<br />

Weihnachts<br />

Musik<br />

am 25. Dezember 2011<br />

um 17:00 Uhr vor der<br />

Martin-Luther-Kirche <strong>Leingarten</strong><br />

�<br />

�<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Kein Amtsblatt<br />

in der letzten Kalenderwoche 2011 (KW 52) <strong>und</strong><br />

in der ersten Kalenderwoche 2012<br />

Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint in der zweiten<br />

Kalenderwoche 2012.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

�<br />

�<br />

�<br />

LEINGARTEN<br />

Info Besucher- u. Mitarbeiterparkplätze beim<br />

Rathaus<br />

Nach Fertigstellung des Rathauses sind nun auch wieder die<br />

Parkplätze r<strong>und</strong> ums Rathaus freigegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung vom 10.12.2010 Besucher<strong>und</strong><br />

Mitarbeiterparkplätze beschlossen. Aufgr<strong>und</strong> der besseren<br />

Zuschusssituation befinden sich die Besucherparkplätze im Bereich<br />

Kelterstraße/Ecke Kelterplatz <strong>und</strong> die Mitarbeiterparkplätze<br />

Ecke Kelterplatz/Jahnstraße.<br />

Besucherparkplätze:<br />

Hier sind 5 Parkplätze von Mo. – Fr., 07.00 – 18.00 Uhr auf 1 St<strong>und</strong>e<br />

begrenzt.<br />

Außerdem befinden sich dort noch 1 Schwerbehindertenparkplatz<br />

sowie 10 frei verfügbare Parkplätze.<br />

Mitarbeiterparkplätze (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong>):<br />

Südwestlich hinter dem Rathaus befinden sich nun Mitarbeiterparkplätze<br />

für Bedienstete der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

Hier darf in der Zeit von Mo. – Fr., 6.30 – 18.00 Uhr nur mit Parkausweis<br />

geparkt werden.<br />

Nach 18.00 Uhr <strong>und</strong> an den Wochenenden ist der Parkplatz für jedermann<br />

frei zugänglich.<br />

Altpapier ist Rohstoff


LEINGARTEN<br />

Veranstaltungskalender<br />

Januar 2012<br />

Notdienstplan der Apotheken<br />

Der Notdienst beginnt um 8.30 Uhr <strong>und</strong> endet um 8.30 Uhr des<br />

folgenden Tages.<br />

23.12.2011 Schloss-Apotheke Oberderdingen,<br />

Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 Tel.: 07258/7490<br />

24.12.2011 Apotheke am Karlsplatz Eppingen,<br />

Mühlweg 5 Tel.: 07262/6760<br />

25.12.2011 Stadt-Apotheke Schwaigern,<br />

Schnellerstr. 2 Tel.: 07138/97180<br />

26.12.2011 Rock-Apotheke Kirchardt,<br />

Hauptstr. 72 Tel.: 07266/912371<br />

27.12.2011 Retzbach-Apotheke Gemmingen,<br />

Schwaigerner Str. 12 Tel.: 07267/91210<br />

28.12.2011 Brunnen-Apotheke <strong>Leingarten</strong>,<br />

Heilbronner Str. 60 Tel.: 07131/90670<br />

29.12.2011 Burg-Apotheke Sulzfeld,<br />

Gartenstr. 12 Tel.: 07269/292<br />

30.12.2011 Schäfer-Apotheke Eppingen,<br />

Brettener Str. 34 Tel: 07262/4393<br />

31.12.2011 Stadt-Apotheke Gochsheim,<br />

Hauptstr. 99 Tel.: 07258/265<br />

01.01.2012 Leintal-Apotheke <strong>Leingarten</strong>,<br />

Eppinger Str. 20/1 Tel.: 07131/902090<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 4<br />

Datum: Uhrzeit: Veranstaltung: Ort: Veranstalter:<br />

01.01. 15:00 Uhr Neujahrsfeier Pauluskirche Ev.-meth. Kirchengemeinde<br />

Heilbronn<br />

06.01. 09:00 Uhr Aussendung der Sternsinger Kath. Kirche St. Lioba Kath. Kirchengemeinde<br />

<strong>Leingarten</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

07./. 15:00 – 24:00 Uhr Lokalschau m. Preisbinokel Kleintierzüchterheim Kleintierzuchtverein Z 61<br />

08.01. 09:00 – 17:00 Uhr <strong>Leingarten</strong> <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

08.01. 17:00 Uhr Weihnachtskrippen-Bilder Kath. Kirche St. Kath. Kirchengemeinde<br />

Pankratius <strong>Leingarten</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

14.01. 20:00 Uhr Wirtshausmusi aus Kulturgebäude Kath. Kirchengemeinde<br />

Tauberfranken <strong>Leingarten</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

14.01. 18:00 – 22:00 Uhr Winterfeier Gaststätte Linde SPD Ortsverein <strong>Leingarten</strong><br />

19.01. 14:00 – 17:00 Uhr Kulturtreff im Kulturgebäude Kulturgebäude Gartenfre<strong>und</strong>e <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

– Vortrag über Stauden <strong>und</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

Sträucher<br />

21.01. 15:00 Uhr 6. Snow-Ghost-Dance Kulturgebäude Castle Ghosts Square Dance<br />

<strong>Leingarten</strong> Club<br />

21.01. 14:30 – 17:00 Uhr Neujahrskonzert ASB-Seniorenzentrum Förderverein für das ASB Seniorenzenam<br />

Heuchelberg trum Am Heuchelberg <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

21.01. 19:00 Uhr Konzert des Kirchenchores Kath. Kirche St. Lioba Kath. Kirchengemeinde<br />

<strong>Leingarten</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

22.01. 11:00 – 14.00 Uhr Kulturfrühstück MÜHLE Kinder- <strong>und</strong> MÜHLE Kinder- <strong>und</strong> Jugendkultur<br />

Jugendkultur <strong>Leingarten</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

22.01. 17:00 Uhr Musik um fünf Ev. Lorenzkirche Jugendmusikschule <strong>Leingarten</strong><br />

<strong>Leingarten</strong><br />

22.01. 14:00 Uhr Café in der Kirche Ev.-meth. <strong>Gemeinde</strong>zentrum Ev.-meth. Kirchengemeinde<br />

23.01.- 20:00 Uhr Ökumenische Bibelwoche Ev. Martin-Luther- Ökumenische<br />

26.01. <strong>Gemeinde</strong>haus Kirchengemeinden in <strong>Leingarten</strong><br />

24.01. 19:30 Uhr Vortrag: Ernährung Kulturgebäude LandFrauen <strong>Leingarten</strong><br />

verstehen <strong>Leingarten</strong><br />

25.01. 20:00 – 21.30 Uhr Monatstreffen Gaststätte Linde SPD Ortsverein <strong>Leingarten</strong><br />

26.01. 19:00 Uhr Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates Rathaus, Sitzungssaal <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

29.01. 15:30 Uhr Schüler musizieren im ASB Seniorenzentrum Jugendmusikschule <strong>Leingarten</strong><br />

Pflegeheim am Heuchelberg<br />

02.01.2012 Hubertus-Apotheke Kürnbach,<br />

Kronenstr. 7 Tel.: 07258/92376<br />

03.01.2012 Stadt-Apotheke Eppingen,<br />

Bahnhofstr. 12 Tel.: 07262/91310<br />

04.01.2012 Schloss-Apotheke Schwaigern,<br />

Marktplatz 7 Tel.: 07138/5316<br />

05.01.2012 Rosen-Apotheke Eppingen,<br />

Brettener Str. 36 Tel.: 07262/1858<br />

06.01.2012 Neue-Apotheke Schwaigern,<br />

Silcherstr. 1 Tel.: 07138/7496<br />

07.01.2012 Engel-Apotheke Eppingen,<br />

Bismarckstr. 4 Tel.: 07262/1888<br />

08.01.2012 Rathaus-Apotheke Massenbachhausen,<br />

Heilbronner Str. 41 Tel.: 07138/7666<br />

09.01.2012 Schloss-Apotheke Oberderdingen,<br />

Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 Tel.: 07258/7490<br />

10.01.2012 Apotheke am Karlsplatz Eppingen,<br />

Mühlweg 5 Tel.: 07262/6760<br />

11.01.2012 Stadt-Apotheke Schwaigern,<br />

Schnellerstr. 2 Tel.: 07138/97180<br />

12.01.2012 Rock-Apotheke Kirchardt,<br />

Hauptstr. 72 Tel.: 07266/912371<br />

Telefonseelsorge Heilbronn 08 00/1 11 01 11<br />

Jeden Tag <strong>und</strong> im Notfall auch nachts für Sie zu sprechen.


Seite 5 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Aus der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats am<br />

9. Dezember 2011<br />

Für die Sitzung entschuldigt war Frau <strong>Gemeinde</strong>rätin Brigitte<br />

Wolf.<br />

Zuhörerinnen <strong>und</strong> Zuhörer: Bis zu 18.<br />

Pressevertreterin: Frau Tanja Ochs von der Heilbronner Stimme.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Ralf Steinbrenner<br />

bekannt, dass Tagesordnungspunkt 11 wegfällt, da die<br />

Bauvoranfrage zurückgezogen wurde.<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Jürgen Brame stellte den Antrag, die Tagesordnungspunkte<br />

5 bis 7 zu vertagen. Man sollte für diese ausführlichen<br />

<strong>und</strong> umfangreichen Vorlagen mehr Zeit zur Verfügung<br />

haben, um sich damit richtig auseinandersetzen zu können.<br />

Kämmerer Eberhard Seiz erwiderte, dass die Satzung am<br />

01.01.2012 in Kraft treten soll. Bei einer Vertagung sei dies nicht<br />

möglich.<br />

Eine Rednerin erk<strong>und</strong>igte sich, ob ein Vertreter des Büros anwesend<br />

ist um die Kalkulation zu erläutern.<br />

Der Vorsitzende bestätigte, dass Herr Häuser von der Kommunalberatung<br />

Schmidt <strong>und</strong> Häuser GmbH anwesend ist um die<br />

Vorlage zu präsentieren.<br />

In der Abstimmung wurde der Vertagungsantrag mit 4 Ja-<br />

Stimmen <strong>und</strong> 14 Gegenstimmen abgelehnt.<br />

1. Bürgerfragest<strong>und</strong>e<br />

a) Gesplittete Abwassergebühr<br />

Ein Zuhörer fragte an, wie es sich mit der Abwassergebühr für<br />

das Jahr 2010 verhalte. Diese sei ja bereits abgerechnet.<br />

Kämmerer Seiz erläuterte, dass das Jahr 2010 nur vorläufig abgerechnet<br />

wurde <strong>und</strong> in der Jahresendabrechnung 2011 korrigiert<br />

werde.<br />

2. Antrag von Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Wilhelm Feucht aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

auszuscheiden – Entscheidung über das Vorliegen<br />

eines wichtigen Gr<strong>und</strong>es nach § 16 GemO<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Wilhelm Feucht hat mit Schreiben vom<br />

22.07.2011 folgenden Antrag gestellt:<br />

„Sehr geehrter Herr Steinbrenner,<br />

sehr geehrte <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder,<br />

hiermit stelle ich gem. § 16 <strong>Gemeinde</strong>ordnung, aus <strong>Alters</strong>- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsgründen den Antrag, mich aus meinem Mandat<br />

zum Jahresende 2011 zu entlassen.<br />

Ich bedanke mich für die langjährige gute <strong>und</strong> vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Wilhelm Feucht“<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Feucht ist seit 22 Jahren Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats.<br />

Nach den Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (§ 16, Abs. 1<br />

Nr. 3, Nr. 5 <strong>und</strong> Nr. 6 GemO) ist der Antrag begründet.<br />

Beschlussantrag:<br />

Es wird festgestellt, dass für das von Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Wilhelm<br />

Feucht beantragte Ausscheiden aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein wichtiger<br />

Gr<strong>und</strong> im Sinne von § 16 (1) <strong>Gemeinde</strong>ordnung vorliegt.<br />

Dem Antrag wird entsprochen.<br />

Ohne Diskussion stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Beschlussantrag<br />

einstimmig zu.<br />

3. Verabschiedung von Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Wilhelm Feucht<br />

Nach 22-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als <strong>Gemeinde</strong>rat verabschiedete<br />

Bürgermeister Steinbrenner Herrn Feucht in der letzten<br />

öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung des Jahres <strong>und</strong> überreichte<br />

ein Präsent <strong>und</strong> einen Blumenstrauß für seine Gattin.<br />

In seiner Rede blickte Bürgermeister Steinbrenner auf die Zeit von<br />

Wilhelm Feucht im <strong>Gemeinde</strong>rat zurück. Dem „<strong>Alters</strong>präsidenten“<br />

seien die Themen Radwege, Natur <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>partnerschaft<br />

immer wichtig gewesen. Deshalb war die „Tour de Ländle“<br />

2005 in <strong>Leingarten</strong> auch ein besonderes Highlight für<br />

Wilhelm Feucht.<br />

LEINGARTEN<br />

Drei Sitzungssäle habe er mitgemacht <strong>und</strong> wenn es im Ehrenamt<br />

handwerklich etwas zu schaffen gab, habe man mit Herrn<br />

Feucht immer rechnen können.<br />

Für die Zukunft wünschte er Herrn Feucht eine schöne Zeit im<br />

Kreise der Familie, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> alles erdenklich Gute.<br />

Stellvertretend für die <strong>Gemeinde</strong>ratskolleginnen <strong>und</strong> -kollegen<br />

bedankten sich anschließend die Fraktionssprecher bei<br />

ihrem „Willi“ für die gemeinsame Zeit im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>und</strong><br />

überreichten Abschiedsgeschenke.<br />

4. Nachfolge für Herrn Wilhelm Feucht im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

a) Entscheidung, ob bei dem Ersatzbewerber, Herrn André Göbl<br />

ein Hinderungsgr<strong>und</strong> gem. § 29 <strong>Gemeinde</strong>ordnung besteht.<br />

b) Verpflichtung von Herrn André Göbl als Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

c) Wahl eines 2. Stellvertreters für die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Leintal<br />

d) Wahl eines 2. Stellvertreters für die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbands Hochwasserschutz Leintal<br />

a) Entscheidung, ob bei dem Ersatzbewerber, Herrn André Göbl<br />

ein Hinderungsgr<strong>und</strong> gem. § 29 <strong>Gemeinde</strong>ordnung besteht.<br />

Nach dem Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong>ratswahl am 07.06.2009 ist<br />

Herr André Göbl der erste Ersatzbewerber. Herr Göbl hat seine<br />

Bereitschaft erklärt, das Mandat anzunehmen. Ein Hinderungsgr<strong>und</strong><br />

nach den Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

besteht nicht.<br />

Beschlussantrag:<br />

Es wird festgestellt, dass bei Herrn André Göbl kein Hinderungsgr<strong>und</strong><br />

nach § 29 <strong>Gemeinde</strong>ordnung besteht.<br />

Ohne Diskussion wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.<br />

b) Verpflichtung von Herrn André Göbl als Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

Nach § 32 <strong>Gemeinde</strong>ordnung verpflichtet der Bürgermeister<br />

die <strong>Gemeinde</strong>räte öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung<br />

ihrer Amtspflichten.<br />

Die Verpflichtung lautet:<br />

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen <strong>und</strong><br />

gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.<br />

Insbesondere gelobe ich, die Rechte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

gewissenhaft zu wahren <strong>und</strong> ihr Wohl <strong>und</strong> das ihrer Einwohner<br />

nach Kräften zu fördern.“<br />

Bürgermeister Steinbrenner las in der Sitzung die Verpflichtungsformel<br />

vor. Mit Handschlag <strong>und</strong> den Worten „Ich gelobe<br />

es“ bestätigte Herr André Göbl die Verpflichtung.<br />

c) Wahl eines 2. Stellvertreters für die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Leintal<br />

Am 20.07.2009 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat im Wege der Einigung folgende<br />

Mitglieder <strong>und</strong> Stellvertreter für die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Leintal benannt:<br />

Mitglieder: Stellvertreter:<br />

1. Martin Klar (CDU) 1. Matthias Hampel (CDU)<br />

2. Helmut Reiner (FWV) 2. Wilhelm Feucht (SPD)<br />

3. Paul Gräsle (Bündnis 90/ 3. Sabine Gräsle (CDU)<br />

Die Grünen)<br />

Über die Nachfolge von Herrn Wilhelm Feucht als 2. Stellvertreter<br />

ist im Wege der Einigung oder durch Wahl zu entscheiden.<br />

Nach Vorschlag eines Redners sprach sich das Gremium einstimmig<br />

für Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat André Göbl als Nachfolger für<br />

Herrn Feucht aus.<br />

d) Wahl eines 2. Stellvertreters für die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbands Hochwasserschutz Leintal<br />

Am 20.07.2009 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat im Wege der Einigung folgende<br />

Mitglieder <strong>und</strong> Stellvertreter für die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbands Hochwasserschutz Leintal benannt:


LEINGARTEN<br />

Mitglieder: Stellvertreter:<br />

1. Hans Werner (FWV) 1. Jürgen Brame (Bündnis 90/<br />

Die Grünen)<br />

2. Dietmar Weinreuter (CDU) 2. Wilhelm Feucht (SPD)<br />

Über die Nachfolge von Herrn Wilhelm Feucht als 2. Stellvertreter<br />

ist im Wege der Einigung oder durch Wahl zu entscheiden.<br />

Nach Vorschlag eines Redners sprach sich das Gremium einstimmig<br />

für Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat André Göbl als Nachfolger für<br />

Herrn Feucht aus.<br />

5. Kalkulation der zentralen Schmutzwassergebühr <strong>und</strong> der<br />

Niederschlagswassergebühr für 2010 – 2012<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister<br />

Steinbrenner Herrn Robert Häuser von der Schmidt <strong>und</strong> Häuser<br />

GmbH, Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen,<br />

aus Nordheim.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat lag zu diesem Tagesordnungspunkt eine<br />

ausführliche Kalkulation als Beschlussvorlage vor, welche von<br />

Herrn Häuser erläutert wurde.<br />

In der anschließenden Aussprache machte ein Redner deutlich,<br />

dass die Neufassung der Abwassersatzung beschlossen werden<br />

sollte.<br />

Ein anderer Redner führte an, dass die Bürger interessiere, was<br />

sie bezahlen müssen. Für Durchschnittshaushalte sehe es gut<br />

aus. Er erk<strong>und</strong>igte sich, wo der Ermessensspielraum für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

liegt.<br />

Herr Häuser erläuterte, dass sich tendenziell fast alle an die<br />

Empfehlungen des <strong>Gemeinde</strong>tags halten. Der <strong>Gemeinde</strong>tag<br />

habe anhand von Referenzberechnungen Richtwerte festgelegt.<br />

Eine Rednerin bat um eine Beispielsrechnung für die Bürger.<br />

Herr Häuser erwiderte, dass er kein konkretes Beispiel darstellen<br />

könne. Allgemein könne gesagt werden, dass Mehrfamilienhäuser<br />

gewinnen <strong>und</strong> die Gewerbebetriebe sowie die <strong>Gemeinde</strong><br />

selbst die Verlierer sind.<br />

Ein weiterer Redner fragte nach, wie groß der Rücklauf der Erhebungsbögen<br />

war, wie viele Änderungsanträge gestellt wurden<br />

<strong>und</strong> wie viele offene Fälle ohne Einigung geblieben sind.<br />

Kämmerer Seiz teilte mit, dass die Rücklaufquote bei 88 % lag.<br />

Hierfür sprach er einen Dank an alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

aus. Ihm sei nicht bekannt, dass etwas offen blieb. Gegen den<br />

Erhebungsbogen könne kein Einspruch erhoben werden, erst<br />

gegen die Rechnung.<br />

Ein anderer Redner führte aus, dass man nun Zahlen vorliegen<br />

habe. Die Zeit um sich damit ausführlich auseinander zu setzen<br />

sei jedoch viel zu kurz. Er habe deshalb mit der Ausübung des<br />

Ermessens ein Problem.<br />

Bürgermeister Steinbrenner antwortete, dass wenn man tiefer<br />

ins Detail gehen soll, 2 bis 3 Tage nötig sind.<br />

Herr Häuser ergänzte, dass die Zahlen <strong>und</strong> Werte zur Kalkulation<br />

von der Globalberechnung übernommen wurden. Diese<br />

habe der <strong>Gemeinde</strong>rat bereits beschlossen.<br />

Ein weiterer Redner wollte wissen, ob durch die gesplittete Abwassergebühr<br />

mehr Gerechtigkeit erreicht werde.<br />

Kämmerer Seiz erklärte, dass bisher die Kosten von großen Betrieben<br />

von anderen Bürgern mitgetragen wurden, nun werde<br />

es gerechter aufgeteilt.<br />

Eine Rednerin sprach sich für den Beschlussvorschlag aus.<br />

Ein Redner interessierte sich dafür, warum die Unterdeckung<br />

nicht schon ausgeglichen wurde.<br />

Kämmerer Seiz erläuterte, dass er darauf hoffte, dass vielleicht<br />

ein Überschuss diese hätte ausgleichen können.<br />

Ein <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied fragte nach, ob die Kosten für die<br />

Umstellung schon bekannt sind.<br />

Kämmerer Seiz teilte mit, dass 75.000 Euro kalkuliert wurden.<br />

Die Kosten liegen aktuell bei 53.000 Euro ohne den Aufwand<br />

der Verwaltung.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 6<br />

Ein Redner erk<strong>und</strong>igte sich, warum zuerst Messeinrichtungen<br />

bei Zisternen nötig waren <strong>und</strong> jetzt heißt es plötzlich, dass pauschal<br />

abgerechnet wird.<br />

Kämmerer Seiz erwiderte, dass man nun klüger sei. Der Aufwand<br />

mit dem Einbau der Messeinrichtungen sei zum Teil zu<br />

groß, deshalb habe man sich nun anders entschieden.<br />

Ein anderer Redner merkte an, dass er das Unwohlsein bestimmter<br />

Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen verstehen könne. Dennoch<br />

sollte man nicht so tief in die Materie einsteigen. Man habe ein<br />

Fachbüro <strong>und</strong> sollte auf dieses vertrauen <strong>und</strong> nicht jede Rechnung<br />

in Frage stellen.<br />

Nachdem sich der <strong>Gemeinde</strong>rat ausreichend informiert <strong>und</strong><br />

beraten fühlte, wurde über die folgenden Beschlussanträge 1. –<br />

9. gemeinsam abgestimmt <strong>und</strong> mit 16 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme<br />

<strong>und</strong> 1 Enthaltung beschlossen:<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung<br />

über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation<br />

vom November 2011 zu.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> wird weiterhin Gebühren für ihre<br />

öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erheben.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> wählt als Gebührenmaßstab für<br />

die Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der<br />

Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist<br />

die angeschlossene überbaute <strong>und</strong> befestigte Fläche.<br />

4. Dem vorgeschlagenen dreijährigen Kalkulationszeitraum<br />

der Gebührenkalkulation von 2010 bis 2012 wird zugestimmt.<br />

Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf<br />

einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen<br />

wird kein Gebrauch gemacht.<br />

5. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt den in der Gebührenkalkulation<br />

berücksichtigten Abschreibungs- <strong>und</strong> Verzinsungsmethoden<br />

sowie den Abschreibungs- <strong>und</strong> Zinssätzen zu.<br />

6. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt den in der Gebührenkalkulation<br />

berücksichtigten Prognosen <strong>und</strong> Schätzungen zu.<br />

7. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die<br />

verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:<br />

aus den kalkulatorischen aus den Betriebskosten:<br />

Kosten:<br />

Mischwasseranlagen 25,0 % Mischwasseranlagen 13,5 %<br />

mod. Mischwasseranlagen 30,0 % mod. Mischwasseranlagen 26,0 %<br />

Regenwasseranlagen 50,0 % Regenwasseranlagen 27,0 %<br />

Kläranlagen 5,0 % Kläranlagen 1,2 %<br />

8. Die ausgleichsfähige Kostenunterdeckung der Abwasserbeseitigung<br />

aus dem Jahr 2006 wird im Kalkulationszeitraum<br />

2010 – 2011, die ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen<br />

aus den Jahren 2008 <strong>und</strong> 2009 werden im Jahr 2012 entsprechend<br />

der Anlage 7 ausgeglichen.<br />

9. Auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Gebührenkalkulation werden die<br />

Abwassergebühren wir folgt geändert:<br />

Rückwirkend für den Zeitraum 01/2010 – 12/2011:<br />

– Schmutzwassergebühr 1,92 ¤/m3 Frischwasser<br />

– Niederschlagswassergebühr 0,42 ¤/m2 überbaute <strong>und</strong><br />

befestigte Fläche<br />

Für den Zeitraum 01/2012 – 12/2012:<br />

– Schmutzwassergebühr 1,87 ¤/m3 Frischwasser<br />

– Niederschlagswassergebühr 0,39 ¤/m2 überbaute <strong>und</strong><br />

befestigte Fläche<br />

Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene<br />

Abr<strong>und</strong>ung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst<br />

in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

behält sich vor, diese Kostenunterdeckung mit etwaigen<br />

Kostenüberdeckungen zu verrechnen.<br />

6. Neufassung der Abwassersatzung<br />

Für die Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend<br />

zum 01.01.2010 ist die Abwassersatzung zu ändern. Im


Seite 7 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Vorgriff auf diese notwendige Satzungsänderung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

am 18.02.2011 den Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr<br />

festgelegt. Der Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

findet sich in der beigefügten Satzung in § 40 a.<br />

Die Höhe der Abwassergebühren wurde entsprechend der vorgelegten<br />

Kalkulation in § 42 festgelegt.<br />

Außerdem hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 18.02.2011 beschlossen,<br />

dass für Zisternen mit Brauchwassernutzung künftig Schmutzwassergebühren<br />

erhoben werden. Die dazu erforderliche Satzungsregelung<br />

wurde in § 40 Abs. 1 Nr. 3 aufgenommen. Diese<br />

Regelung kann allerdings nicht rückwirkend in Kraft treten<br />

sondern gilt erst für die Zukunft also ab 01.01.2012.<br />

Weil sich gezeigt hat, dass der für die Gebühren von Brauchwasserzisternen<br />

erforderliche Zählereinbau mit einem hohen<br />

Aufwand verb<strong>und</strong>en sein kann, z. B. wenn mehrere Zwischenzähler<br />

erforderlich sind, wurde in § 40 Abs. 3 eine Pauschalregelung<br />

aufgenommen. Der dabei zugr<strong>und</strong>e gelegte Verbrauch<br />

von 8 cbm pro Jahr <strong>und</strong> Person orientiert sich daran, dass zur<br />

Toilettenspülung rd. 20 % des Jahresfrischwasserverbrauchs<br />

verwendet wird.<br />

Außerdem wurde vom <strong>Gemeinde</strong>tag Baden-Württemberg<br />

zwischenzeitlich das Muster der Abwassersatzung neu gefasst.<br />

Aus Rechtssicherheitsgründen empfiehlt es sich – wie in<br />

der Vergangenheit – unsere Abwassersatzung diesem aktualisierten<br />

Satzungsmuster anzupassen weshalb eine Neufassung<br />

der Satzung erfolgen soll.<br />

Außer des Gebührenmaßstabes für die Niederschlagswassergebühr,<br />

der Einführung der Gebühr für Zisternen mit Brauchwassernutzung<br />

<strong>und</strong> der Gebührenhöhe hat sich materiell lediglich<br />

im Beitragsteil der Satzung etwas geändert. Dort ist die<br />

Bestimmung in § 32 über die Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht<br />

einer aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes<br />

Baden-Württemberg angepasst worden. Damit<br />

verb<strong>und</strong>en war eine Erweiterung der Anzeigepflicht, die in § 46<br />

Abs. 7 aufgenommen worden ist. Im Übrigen wird hierzu auf<br />

die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt „Änderung der<br />

Wasserversorgungssatzung“ verwiesen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Die Neufassung der Abwassersatzung wird entsprechend der<br />

Anlage erlassen.<br />

Dem Beschlussantrag stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat mit 16 Ja-<br />

Stimmen, 1 Gegenstimme <strong>und</strong> 1 Enthaltung zu.<br />

7. Änderung der Wasserversorgungssatzung<br />

Mit Urteil vom 28.09.2009 hat der Verwaltungsgerichtshof<br />

Baden-Württemberg seine Rechtsprechung zur Abgrenzung<br />

von Erst- <strong>und</strong> Neuveranlagungen bei den Anschlussbeiträgen<br />

geändert. Werden bei der Veranlagung eines Gr<strong>und</strong>stücks Teilflächen<br />

abgegrenzt <strong>und</strong> erst später veranlagt, stellt diese spätere<br />

Veranlagung keine Nachveranlagung dar, sondern ist noch<br />

der Erstveranlagung zuzurechnen. Einer besonderen Regelung<br />

in der Satzung bedarf es hierzu nicht, d. h. mit dem Wegfall der<br />

Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entsteht ein<br />

(weiterer) Beitrag für die bisher nicht veranlagte Fläche unmittelbar<br />

auf der zur Erhebung eines Beitrags ermächtigenden Bestimmungen<br />

in den jeweiligen Satzungen.<br />

Da die weitere Beitragspflicht mit dem Wegfall der Abgrenzungsvoraussetzungen<br />

entsteht, muss künftig gewährleistet<br />

sein, dass die beitragserhebende Behörde auch von solchen Ereignissen<br />

Kenntnis erhält. Nicht alle derartigen Tatbeständen<br />

setzen ein öffentlich-rechtliches Verfahren (z. B. Satzungsbeschluss<br />

bei einem Bebauungsplan oder Erteilung einer Baugenehmigung<br />

durch Verwaltungsakt) oder die Erteilung amtlicher<br />

Genehmigungen voraus, so dass die Kommune von<br />

Amtswegen von solchen Tatbeständen Kenntnis erlangt. Genehmigungsfrei<br />

sind z. B. eine Vielzahl von baulichen Anlagen<br />

aber auch sonstige Veränderungen eines Gr<strong>und</strong>stücks wie bei-<br />

LEINGARTEN<br />

spielsweise die Anlage eines Hausgartens, der als Zubehörfläche<br />

zur Wohnnutzung künftig ebenfalls Teil der beitragspflichtigen<br />

Gr<strong>und</strong>stückfläche sein wird.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser neuen Rechtsprechung sind vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>tag Baden-Württemberg die in den Mustern der<br />

Wasserversorgungs- <strong>und</strong> Abwassersatzung enthaltenen beitragsrechtlichen<br />

Regelungen überarbeitet <strong>und</strong> um eine entsprechende<br />

Anzeigeverpflichtung durch den Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

ergänzt worden. Fallen die Voraussetzung für eine<br />

Teilflächenabgrenzung weg, ist dies künftig vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

der beitragserhebenden <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen.<br />

Außerdem wird in der Satzung neu geregelt, dass eine Beitragspflicht<br />

frühestens erst dann entstehen kann, wenn der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.<br />

Damit soll verhindert werden, dass Beiträge stillschweigend<br />

entstehen <strong>und</strong> verjähren können, weil die Kommune vom Entstehungstatbestand<br />

keine Kenntnis erlangt.<br />

Aus Rechtssicherheitsgründen wird vorgeschlagen den Beitragsteil<br />

der Wasserversorgungs- <strong>und</strong> Abwassersatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> an das neue Satzungsmuster anzupassen.<br />

Die in der Wasserversorgungsatzung aufgenommen Änderungen<br />

sind im Satzungstext unterstrichen. Die Neufassung<br />

der Abwassersatzung beinhaltet die Änderungen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Die Änderung der Wasserversorgungssatzung wird entsprechend<br />

der Anlage erlassen.<br />

Dem Beschlussantrag wurde mit 17 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung<br />

entsprochen.<br />

(Die Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde bereits<br />

im Amtsblatt KW 50 öffentlich bekannt gemacht.)<br />

8. Haushalt 2012<br />

– Beratung –<br />

Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2012, der im Amtsblatt<br />

KW 49 veröffentlicht wurde, wird hingewiesen.<br />

Traditionell erfolgte die Beratung des Haushaltsplanes für das<br />

Haushaltsjahr 2012 durch seitenweisen Aufruf des Verwaltungshaushaltes,<br />

des Vermögenshaushaltes, des Wirtschaftsplanes<br />

für das Wasserwerk <strong>und</strong> den Anlagen zum Haushaltsplan.<br />

Zahlreiche Fragen zu einzelnen Haushaltsansätzen wurden<br />

von der Verwaltung beantwortet.<br />

Beispielsweise wies ein Redner auf die Äußerung des Kämmerers<br />

im Vorbericht hin, dass die Steuermehreinnahmen zur Reduzierung<br />

des Schuldenstandes verwendet werden sollten.<br />

Ein anderer Redner fragte nach, ob die angesetzten Kosten für<br />

einen zusätzlichen Dienstwagen ausreichen.<br />

Bürgermeister Steinbrenner antwortete, dass dies eine Prognose<br />

sei <strong>und</strong> verglich diese mit den Kostenstellen anderer<br />

Dienstwagen im Haushaltsplan.<br />

Ein weiterer Redner machte deutlich, dass der bisher geschobene<br />

Ortsprospekt gedruckt werden sollte.<br />

Ein anderes <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied fragte nach, warum beim<br />

Rathaus der Ansatz für die Heizung um 4.000 Euro erhöht<br />

wurde <strong>und</strong> der Stromverbrauch niedriger angesetzt ist.<br />

Kämmerer Seiz erklärte dies mit steigenden Kosten für Brennstoffe,<br />

auch sei das Interimsrathaus zum Teil mit Strom geheizt<br />

worden.<br />

Eine Nachfrage zu steigenden Personalkosten begründete die<br />

Verwaltung mit einem höheren Reinigungsaufwand im Rathaus,<br />

der Stellenbesetzung des stellvertretenden Kämmerers,<br />

sowie mit der <strong>Alters</strong>teilzeit zweier Mitarbeiter, die ersetzt werden<br />

müssen.<br />

Auf Nachfrage erläuterte Kämmerer Seiz die unechte Deckungsfähigkeit<br />

bei den Benutzungsgebühren der Bücherei.<br />

Ebenfalls bestätigte Bauamtsleiter Ralf Eschelbach, dass die<br />

Türen im Kindergarten Lützelfeld ausgetauscht werden müssen.


LEINGARTEN<br />

Eine Rednerin erk<strong>und</strong>igte sich zum Brunnen im Hallenbad.<br />

Die Verwaltung teilte mit, dass dieser laut Landratsamt zurückgebaut<br />

werden müsse. Dies würde 70.000 Euro kosten. Es<br />

werde aber geprüft, ob nicht eine Reaktivierung möglich ist.<br />

Zur geplanten Deckensanierung der Heuchelbergstraße äußerte<br />

ein Redner Bedenken, ob die angesetzten Kosten ausreichen.<br />

Er sprach sich dafür aus, die angesetzten Kosten für den Rötheweg<br />

zur gr<strong>und</strong>legenden Sanierung des Biesäckerwegs zu nehmen.<br />

Zur Friedhofskonzeption teilte Bürgermeister Steinbrenner<br />

mit, dass diese im ersten Quartal 2012 dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt<br />

werde.<br />

Eine Rednerin wollte wissen, was auf dem Dachboden der Festhalle<br />

gemacht werden muss.<br />

Die Verwaltung erwiderte, dass hier diverse Materialien gelagert<br />

werden, die zum Teil schon durch Taubenkot beschädigt<br />

sind.<br />

Zum Anteil am laufenden Defizit der Stadtbahn erklärte Kämmerer<br />

Seiz, dass er die Kosten hierfür geschätzt habe.<br />

Ein Redner fragte nach, ob man sich für das neue Auto des Vollzugsbeamten<br />

evtl. auch ein Leasing vorstellen könnte.<br />

Bürgermeister Steinbrenner sagte, dass man hier abwarten<br />

<strong>und</strong> sehen müsse, wie die Entwicklungen sind. Er könne sich<br />

auch ein Elektroauto auf Leasingbasis vorstellen.<br />

Am Ende der Beratung gab Bürgermeister Steinbrenner bekannt,<br />

dass die Anträge zum Haushalt bis spätestens 8. Januar<br />

2012 eingereicht werden müssen.<br />

9. Lagerplatz für Grünabfälle, Rasenschnitt <strong>und</strong> Laub<br />

– Standortauswahl –<br />

In seiner Sitzung am 5. Mai 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Entscheidung<br />

vertagt <strong>und</strong> die Verwaltung beauftragt, folgende Varianten<br />

für die Errichtung eines Lagerplatzes für Grünabfälle,<br />

Rasenschnitt <strong>und</strong> Laub zu prüfen:<br />

1. Containerlösung am alten Häckselplatz<br />

2. am Bauhof quer zur Maybachstraße<br />

3. südlich der B293 in der Dieselstraße<br />

4. am Häckselplatz bei Schwaigern<br />

5. Gr<strong>und</strong>stücke auf der südlichen Gemarkung Richtung Nordheim<br />

zu 1: Dieses Gr<strong>und</strong>stück liegt im Wasserschutzgebiet III b. Die<br />

Kostenschätzung für das Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks (Entwässerung,<br />

Einzäunung, Einbau einer Tragschicht) liegt bei r<strong>und</strong><br />

83.000,– ¤. Was nicht beziffert werden konnte ist der Anschluss<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks an die öffentliche Kanalisation, da hier ein<br />

Kanal quer durch den Wald Richtung Schützenheim verlegt<br />

werden müsste, was aus Sicht der Verwaltung nicht wirtschaftlich<br />

ist.<br />

zu 2: Für die Errichtung eines Lagerplatzes für Grünabfälle im<br />

Bauhof muss der nördliche Bereich entlang der Maybachstraße<br />

komplett umgebaut werden, um den Fahrzeugen das Entleeren<br />

in die bereitgestellten Behältnisse zu ermöglichen. Die Kostenschätzung<br />

für diese Umbaumaßnahmen beläuft sich auf<br />

r<strong>und</strong> 178.000,– ¤.<br />

zu 3: Hier handelt es sich um den Feldweg südlich der B 293 in<br />

der Dieselstraße. Hier ist angedacht Container für die Entsorgung<br />

des Materials zu stellen, was zu Behinderungen bei der<br />

Andienung der angrenzenden Äcker <strong>und</strong> Wiesen führen kann.<br />

Eine Containerlösung ist, was die Entleerung der Fahrzeuge betrifft,<br />

an dieser Stelle eher nachteilig, da die Fahrzeuge von<br />

Hand entladen werden müssten.<br />

zu 4: Die Gr<strong>und</strong>stücke liegen im Wasserschutzgebiet III b. Für<br />

diese Lösung müssen 2 Gr<strong>und</strong>stücke neben dem Häckselplatz<br />

erworben werden. Für den Gr<strong>und</strong>erwerb <strong>und</strong> die Befestigung<br />

des Platzes liegt eine Kostenschätzung in Höhe von r<strong>und</strong><br />

78.000,– ¤ vor. Die Entwässerung des Platzes müsste hier über<br />

die Gemarkung Schwaigern erfolgen.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 8<br />

zu 5: Die Gr<strong>und</strong>stücke befinden sich zwar im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

sind aber für ökologische Zwecke genutzt. Durch die<br />

Lage an der Gemarkungsgrenze zu Nordheim <strong>und</strong> den damit<br />

verb<strong>und</strong>enen langen Anfahrtsweg ist die Nutzung als Lagerplatz<br />

für Grünabfälle unpraktikabel.<br />

In Abstimmung mit dem Bauhof ist für die Verwaltung nach<br />

wie vor der bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 5. Mai 2011<br />

vorgeschlagene Standort im Bauhof die beste <strong>und</strong> praktikabelste<br />

Lösung.<br />

Die Kosten sind mit circa 170.000,– ¤ zwar relativ hoch, jedoch<br />

wäre alles zentral am Bauhof untergebracht, was Vorteile im<br />

Arbeitsablauf etc. mit sich bringen würde. Im Haushaltsplan<br />

2012 sind keine Mittel für diese Maßnahme eingestellt. Die Finanzierung<br />

müsste über den Nachtragshaushalt erfolgen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der neue Lagerplatz wird entsprechend dem Antrag vom 5. Mai<br />

2011 am Bauhof <strong>Leingarten</strong> eingerichtet.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister<br />

Steinbrenner den Bauhofleiter Herrn Michael Brenner.<br />

Herr Brenner erläuterte dem Gremium die fünf möglichen Varianten<br />

<strong>und</strong> stellte fest, dass keine dieser Lösungen praktikabel<br />

ist. Die Verwaltung spreche sich deshalb weiterhin für die Lösung<br />

auf dem Bauhofgelände aus.<br />

In der anschließenden Aussprache stellte ein Redner fest, dass<br />

die vorgeschlagenen Lösungen nicht besser sind, als die Vorschläge<br />

der Sitzung im Mai. Er könne nicht verstehen, warum<br />

die <strong>Gemeinde</strong> hier 178.000 Euro setzen muss. Er plädierte<br />

dafür, es beim bisherigen zu belassen. Vielleicht finde sich in<br />

nächster Zeit eine bessere Lösung.<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Eitel stellte den Antrag die Entscheidung zu<br />

vertagen <strong>und</strong> eine weitere Alternative zu suchen.<br />

Mehrere Redner stimmen dem zu.<br />

In der Abstimmung wird der Vertagungsantrag mit 17 Ja-Stimmen<br />

<strong>und</strong> 1 Enthaltung angenommen.<br />

10. Bebauungsplan „Güldigstraße“<br />

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in öffentlicher Sitzung am 15. März 2011<br />

beschlossen, für den Bereich „Güldigstraße“ einen Bebauungsplan<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit <strong>und</strong> die Beteiligung der<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in<br />

der Zeit vom 4. April 2011 bis 6. Mai 2011 durchgeführt. Aufgr<strong>und</strong><br />

der damals eingegangenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplan<br />

erneut öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung<br />

erfolgte vom 27. Juni bis 29. Juli 2011. Da nach dieser Auslegung<br />

der Bebauungsplan ein weiteres Mal geändert werden<br />

musste, erfolgte auf Beschluss vom 15. September 2011 eine weitere<br />

Auslegung vom 4. Oktober 2011 bis 9. November 2011.<br />

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen <strong>und</strong><br />

die jeweiligen Stellungnahmen sind in der Anlage dargestellt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Anregungen<br />

bei den Umlegungsverhandlungen wurden das südliche<br />

<strong>und</strong> das nördliche Baufenster geringfügig geändert <strong>und</strong> der<br />

Textteil angepasst. Auf dem Flurstück Nummer 1134 wurde das<br />

Garagenbaufenster gestrichen, da Garagen ohnehin auf den<br />

nicht überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen zulässig sind.<br />

Aus diesen Gründen ist eine weitere Auslegung des Bebauungsplans<br />

erforderlich.<br />

Beschlussantrag:<br />

a) Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt nach Abwägung aller privaten<br />

<strong>und</strong> öffentlichen Interessen gegeneinander <strong>und</strong> untereinander<br />

zu den eingegangenen Anregungen wie in der Anlage dargestellt,<br />

Stellung zu nehmen.<br />

b) Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans<br />

„Güldigstraße“ in der Fassung vom 25. November 2011 zu


Seite 9 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

billigen. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer<br />

eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung zu<br />

benachrichtigen. Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahren<br />

beauftragt.<br />

Ohne Diskussion wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.<br />

Tagesordnungspunkt 11 wurde von der Tagesordnung gestrichen,<br />

da die Bauvoranfrage zurückgezogen wurde.<br />

12. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroräumen<br />

<strong>und</strong> Garage in der Stuttgarter Straße 17<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet<br />

„Kappmannsgr<strong>und</strong> Ost, 3. Bauabschnitt“. Für das Gr<strong>und</strong>stück<br />

gelten laut Bebauungsplan folgende Festsetzungen: eingeschossige<br />

Bauweise, Traufhöhe von 4,20 m beziehungsweise<br />

4,50m beim versetzten Satteldach, Firsthöhe von 7,65 m, eine<br />

GRZ von 0,3 <strong>und</strong> als Dachform Satteldach mit einer Neigung<br />

von 30 – 38 Grad beziehungsweise 20 – 30 Grad beim versetzten<br />

Satteldach.<br />

Das Vorhaben wurde bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

9. Juni 2011 behandelt. In der damaligen Sitzung wurde das Einvernehmen<br />

nicht erteilt.<br />

Das Gebäude wurde zwischenzeitlich umgeplant, so dass nur<br />

noch folgende Überschreitung vorliegt:<br />

• Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudelänge (zulässig:<br />

18,00 m) um circa 2,00 m<br />

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Überschreitung<br />

keine Bedenken, da es sich um einen zurückversetzten untergeordneten<br />

Gebäudeteil handelt. Auf die beigefügten Pläne<br />

wird verwiesen.<br />

Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Sollten<br />

bis zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Einwendungen eingehen, werden<br />

diese nachgereicht.<br />

Beschlussantrag:<br />

Das Einvernehmen wird erteilt.<br />

Die Verwaltung ergänzte zur Vorlage, dass keine Einwendungen<br />

der Angrenzer eingegangen sind.<br />

In der Aussprache machen mehrere Redner deutlich, dass sie<br />

der Überschreitung nicht zustimmen können.<br />

In der Abstimmung wurde das Einvernehmen bei 6 Ja-Stimmen<br />

<strong>und</strong> 12 Gegenstimmen versagt.<br />

13. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

<strong>und</strong> Carport <strong>und</strong> den Abbruch eines Schuppens in der<br />

Grinnenstraße 13<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich.<br />

Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen.<br />

Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art <strong>und</strong><br />

Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche,<br />

die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren<br />

Umgebung einfügen <strong>und</strong> die Erschließung gesichert ist.<br />

Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges<br />

Einfamilienhaus, das sich nach Art <strong>und</strong> Maß der<br />

baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.<br />

Lediglich die Dachneigung ist etwas flacher als bei den direkt<br />

angrenzenden Gebäuden. Aus Sicht der Verwaltung ist<br />

dies jedoch unkritisch.<br />

Eine Angrenzeranhörung war nicht erforderlich, da von allen<br />

Angrenzern Zustimmungserklärungen vorliegen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Das Einvernehmen wird erteilt.<br />

Ohne Diskussion wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />

14. Bauvoranfrage für den Aus- <strong>und</strong> Umbau eines Wohnhauses<br />

in der Stettiner Straße 11<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet<br />

LEINGARTEN<br />

„Kappmannsgr<strong>und</strong> II; 1. Änderung“. Für das Gr<strong>und</strong>stück gelten<br />

laut Bebauungsplan folgende Festsetzungen: zweigeschossige<br />

Bauweise, Traufhöhe von 6,00 m, eine GRZ von 0,4 <strong>und</strong> als<br />

Dachform Satteldach mit einer Neigung von circa 25 Grad.<br />

Dachaufbauten sind nicht zugelassen.<br />

Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, welche Variante aus<br />

Sicht der <strong>Gemeinde</strong> das Einvernehmen erhält.<br />

Die beiden Varianten unterscheiden sich darin, dass bei Variante<br />

1 lediglich der Dachfirst erhöht <strong>und</strong> zwei Gauben errichtet<br />

werden. Bei Variante 2 wird im Zusammenhang mit dem südlichen<br />

Reihenhaus das komplette Obergeschoss erhöht, so dass<br />

hier weiterer Wohnraum entstehen kann. Auf die ausführliche<br />

Beschreibung des Antragstellers wird verwiesen.<br />

Verstöße gegen den Bebauungsplan liegen bei beiden Varianten<br />

vor. Es ist deshalb abzuwägen, welche Variante städtebaulich<br />

vertretbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante 1 zu<br />

bevorzugen, da bei Variante 2 der Eindruck entsteht, dass hier<br />

3 Vollgeschosse vorliegen.<br />

Die geplanten Dachgauben bei Variante 1 sind laut Bebauungsplan<br />

nicht zulässig <strong>und</strong> finden sich auch in der näheren Umgebung<br />

nicht wieder, sie wirken in der Betrachtung allerdings zurückhaltender<br />

als die massivere Variante 2.<br />

Bei beiden Varianten ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

darauf zu achten, dass kein weiteres Vollgeschoss entsteht.<br />

Die Zustimmung der Angrenzer liegt vor.<br />

Beschlussantrag:<br />

Das Einvernehmen für Variante 1 wird erteilt.<br />

In der Aussprache werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat verschiedene<br />

Meinungen vertreten.<br />

Einige Redner konnten sich für keine der vorgeschlagenen Varianten<br />

entscheiden.<br />

Ein Redner brachte vor, dass eine Dachgaube hier nicht zulässig<br />

sei.<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Eitel stellte den Antrag den Tagesordnungspunkt<br />

zu vertagen <strong>und</strong> in der nächsten Sitzung einen Lageplan<br />

<strong>und</strong> den gültigen Bebauungsplan vorzulegen.<br />

In der Abstimmung wird der Antrag mit 8 Ja-Stimmen bei 10<br />

Gegenstimmen abgelehnt.<br />

Ein anderer Redner sprach sich für das Vorhaben aus. Er finde<br />

es gut, wenn vorhandener Wohnraum umgebaut wird. Er<br />

könne deshalb zustimmen.<br />

Ein weiterer Redner war der Meinung, dass man sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

an Vorgaben halten sollte. Dennoch sollte man hier<br />

nicht mit aller Gewalt zu Werke gehen. Seiner Meinung nach<br />

füge sich die Variante 1 ein. Er könne hier zustimmen.<br />

Eine Rednerin sprach sich ebenfalls für das Vorhaben aus. Die<br />

Angrenzer seien damit einverstanden, dann könne sie auch zustimmen.<br />

In der abschließenden Abstimmung wird der Beschlussantrag<br />

der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen beschlossen.<br />

15. Bekanntgaben<br />

a) Nichtöffentliche Beschlüsse<br />

Die nichtöffentlichen Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

20. Oktober 2011 wurden im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> am<br />

01.12.2011 öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die nichtöffentlichen Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

22. November 2011 wurden im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> am<br />

08.12.2011 öffentlich bekannt gemacht.<br />

b) Spenden<br />

Folgende Spendenangebote sind bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

eingegangen:<br />

1. Für Kindergarten Kelterstraße<br />

Spende der VBU Volksbank im Unterland in Höhe von 150,– EUR<br />

(für Schmücken Weihnachtsbaum)<br />

2. Für Seniorenfeier<br />

a) Spende der Kreissparkasse Heilbronn in Höhe von 150,– EUR


LEINGARTEN<br />

b) Spende von Herrn Werner Hauff, <strong>Leingarten</strong>, in Höhe von<br />

50,– EUR<br />

Die Spenden wurden dankend angenommen.<br />

c) Adressliste <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde die aktualisierte Adressliste bekannt<br />

gegeben.<br />

d) Saarlandstraße/Südostumfahrung<br />

Bürgermeister Steinbrenner informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

über das Ergebnis des Termins bei Herrn Verkehrsminister<br />

Hermann.<br />

Demnach werde der Zusammenhang zwischen der Saarlandstraße<br />

<strong>und</strong> der Südostumfahrung anerkannt. Auch soll im Jahr<br />

2012 eine Prioritätenliste vorgelegt werden.<br />

e) Plangenehmigung Lokale Hochwasserschutzmaßnahme<br />

<strong>Leingarten</strong> 3<br />

Bürgermeister Steinbrenner gab bekannt, dass die Plangenehmigung<br />

für die Lokale Hochwasserschutzmaßnahme LG 3<br />

(westlich der Eppinger Straße) vorliegt. Ein Zuschussantrag<br />

werde noch im Dezember 2011 gestellt.<br />

f) Dachsanierung Eichbottschule Mittelbau<br />

Bauamtsleiter Ralf Eschelbach informierte das Gremium über<br />

den aktuellen Sachstand <strong>und</strong> das weitere Vorgehen. Demnach<br />

handelte es sich bei dem Wasserschaden um eingeschlossenes<br />

Wasser, das durch die Witterung während der Sanierungsarbeiten<br />

nicht abfließen oder verdunsten konnte. Das Dach sei inzwischen<br />

trockengelegt <strong>und</strong> werde nun beobachtet um andere<br />

Ursachen auszuschließen.<br />

Die Arbeiten bzw. Kosten werden im Rahmen der Gewährleistung<br />

durch die ausführende Firma übernommen.<br />

g) „Neuer Wind in Baden-Württemberg“ – Präsentation des <strong>Gemeinde</strong>tags<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde eine Präsentation des <strong>Gemeinde</strong>tags<br />

zum Thema „Neuer Wind in Baden-Württemberg“ bekannt gegeben.<br />

Bürgermeister Steinbrenner wies insbesondere auf Seite 9 hin.<br />

Demnach wird voraussichtlich im April 2012 die Änderung im<br />

Planungsgesetz zum Thema Standorte Windkraftanlagen verabschiedet.<br />

h) Inbetriebnahme Photovoltaikanlage<br />

Bürgermeister Steinbrenner gab bekannt, dass die Photovol -<br />

taikanlage auf dem Rathaus bereits in Betrieb sei <strong>und</strong> die Photovoltaikanlage<br />

auf dem Hochbehälter Katzensteige ab kommenden<br />

Montag in Betrieb gehe.<br />

16. Anfragen<br />

a) Brunnenanlage Rathaus<br />

Ein Redner fragte nach, wann die Brunnenanlage in Betrieb<br />

gehe <strong>und</strong> ob es richtig sei, dass die Fontänen der Brunnenanlage<br />

nur 1 Meter hoch seien. Dies sei seiner Meinung nach etwas<br />

zu gering.<br />

Bürgermeister Steinbrenner erwiderte, dass die Brunnenanlage<br />

noch nicht ganz fertig sei.<br />

Bauamtsleiter Eschelbach teilte mit, dass die Fontänen etwas<br />

höher sind wie 1 Meter. Das Wasser solle jedoch in dem vorgegebenen<br />

Bereich abfließen, weshalb nicht beliebig hoch eingestellt<br />

werden darf.<br />

b) Pilotprojekt Breitbandversorgung<br />

Eine Rednerin sprach an, dass in der Zeitschrift für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

eine Kommune als Pilotprojekt für die Breitbandversorgung<br />

gesucht werde.<br />

Die Verwaltung erwiderte, dass <strong>Leingarten</strong> hierfür leider nicht<br />

in Frage komme.<br />

c) Lob für Homepage<br />

Weiter sprach die Rednerin ein Lob für die Aktualität der Homepage<br />

aus.<br />

Bürgermeister Steinbrenner gab dieses Lob an Frau Krieg vom<br />

Hauptamt weiter.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 10<br />

d) Arbeitskreis MÜHLE<br />

Ein Redner teilte mit, dass er das Treffen des Arbeitskreis<br />

MÜHLE in dieser Woche sehr gut fand.<br />

e) Abgefräster Weg<br />

Ein Redner fragte an, welche Möglichkeiten es für eine zügige<br />

Fertigstellung bei einem abgefrästen öffentlichen Weg durch<br />

eine private Baumaßnahme gebe.<br />

Bürgermeister Steinbrenner sagte die Klärung des Sachverhalts<br />

zu.<br />

f) Fußweg Klingenberger Str./Sudetenstraße<br />

Ein weiterer Redner teilte mit, dass im ersten Fußweg an der<br />

Klingenberger Straße/Sudetenstraße die Beleuchtung sehr<br />

schlecht sei <strong>und</strong> großes Loch im Belag ist, das dringend ausgebessert<br />

werden sollte.<br />

Bürgermeister Steinbrenner sagte die Klärung des Sachverhalts<br />

zu.<br />

g) Schilder „Motor abstellen“ am Bahnübergang<br />

Eine Rednerin erk<strong>und</strong>igte sich, ob man inzwischen näheres<br />

wüsste, warum die Schilder „Motor abstellen“ an den Bahnübergängen<br />

entfernt wurden.<br />

Bürgermeister Steinbrenner teilte mit, dass sich Herr Kaiser<br />

vom Ordnungsamt ausführlich mit dem Thema beschäftigt<br />

habe. In der StVO sei vorgeschrieben, dass der Motor am Bahnübergang<br />

abzuschalten ist.<br />

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

zu zwei angebotene Gr<strong>und</strong>stücke zu erwerben.<br />

Einige Bekanntgaben <strong>und</strong> Anfragen beschlossen die Sitzung.<br />

Satzung<br />

über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

(Abwassersatzung – AbwS)<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

vom 09. Dezember 2011<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg<br />

(WG), §§ 4 <strong>und</strong> 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />

Württemberg (GemO) <strong>und</strong> §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 <strong>und</strong> 42 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> am 09.12.2011 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Öffentliche Einrichtung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> betreibt die Beseitigung des in<br />

ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung.<br />

Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser<br />

über eine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage in die öffentliche<br />

Abwasseranlage gelangt.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise<br />

durch Dritte vornehmen lassen.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />

der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen<br />

oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften<br />

veränderte Wasser <strong>und</strong> das bei Trockenwetter damit zusammen<br />

abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen<br />

aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen<br />

gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als<br />

Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern<br />

<strong>und</strong> Ablagern von Abfällen austretenden <strong>und</strong> gesammelten<br />

Flüssigkeiten.<br />

(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen<br />

zuzuleiten <strong>und</strong> zu reinigen. Öffentliche<br />

Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, An-


Seite 11 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

lagen zur Ableitung von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Drainagewasser, durch die<br />

die öffentlichen Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken,<br />

Regenüberlauf- <strong>und</strong> Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter,<br />

Abwasserpumpwerke, Kläranlagen <strong>und</strong> Versickerungs-<br />

<strong>und</strong> Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u. a.<br />

Mulden- <strong>und</strong> Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte),<br />

soweit sie nicht Teil der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage sind<br />

sowie offene <strong>und</strong> geschlossene Gräben, soweit sie von der <strong>Gemeinde</strong><br />

zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden.<br />

Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch der Teil der<br />

Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs<strong>und</strong><br />

Grünflächen verläuft (Gr<strong>und</strong>stücksanschluss).<br />

(3) Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen,<br />

die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung <strong>und</strong> Ableitung des<br />

Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören<br />

insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im F<strong>und</strong>amentbereich<br />

verlegt sind <strong>und</strong> das Abwasser dem Gr<strong>und</strong>stücksanschluss<br />

zuführen (Gr<strong>und</strong>leitungen), Prüfschächte sowie<br />

Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung <strong>und</strong> Versickerungs-<br />

<strong>und</strong> Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit<br />

sie sich auf privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächen befinden.<br />

(4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige<br />

Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen<br />

dienen der vergleichsmäßigen <strong>und</strong> reduzierten (gedrosselten)<br />

Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so<br />

auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen<br />

(zum Beispiel Starkregen) erfolgt.<br />

II. Anschluss <strong>und</strong> Benutzung<br />

§ 3 Berechtigung <strong>und</strong> Verpflichtung zum Anschluss <strong>und</strong> zur<br />

Benutzung<br />

(1) Die Eigentümer von Gr<strong>und</strong>stücken, auf denen Abwasser anfällt,<br />

sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet,<br />

ihre Gr<strong>und</strong>stücke an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

anzuschließen, diese zu benutzen <strong>und</strong> das gesamte auf den Gr<strong>und</strong>stücken<br />

anfallende Abwasser der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 45b<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder<br />

sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Gr<strong>und</strong>stücks Berechtigte<br />

tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />

(2) Die Benutzungs- <strong>und</strong> Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch<br />

die sonst zur Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks oder einer Wohnung berechtigten<br />

Personen.<br />

(3) Bebaute Gr<strong>und</strong>stücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten<br />

öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt<br />

sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung<br />

einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Gr<strong>und</strong>stück innerhalb<br />

von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />

(4) Unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss<br />

im Interesse der öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitspflege, des Verkehrs<br />

oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten<br />

ist.<br />

§ 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />

(1) Wenn der Anschluss eines Gr<strong>und</strong>stücks an die nächste öffentliche<br />

Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung<br />

des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage<br />

nachteilig wäre, kann die <strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten,<br />

dass das Gr<strong>und</strong>stück an eine andere öffentliche Abwasseranlage<br />

angeschlossen wird.<br />

(2) Ist die für ein Gr<strong>und</strong>stück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />

noch nicht hergestellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen Anschluss<br />

an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder<br />

verlangen.<br />

§ 5 Befreiungen<br />

Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Gr<strong>und</strong>stücks an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung <strong>und</strong> von der Pflicht zur Benutzung<br />

deren Einrichtungen ist aufgr<strong>und</strong> § 45 b Abs. 4 Satz 3 WG der nach<br />

§ 3 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit <strong>und</strong> solange zu<br />

befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines<br />

die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der<br />

eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann<br />

<strong>und</strong> die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.<br />

LEINGARTEN<br />

§ 6 Allgemeine Ausschlüsse<br />

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche<br />

Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke,<br />

den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung<br />

oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit<br />

oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können,<br />

oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden<br />

Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für<br />

Flüssigkeiten, Gase <strong>und</strong> Dämpfe.<br />

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:<br />

1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand –, die zu Ablagerungen<br />

oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen<br />

können (zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist,<br />

Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle,<br />

Schlachtabfälle, Haut- <strong>und</strong> Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt,<br />

Schlempe, Trub, Trester <strong>und</strong> hefehaltige Rückstände);<br />

2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe<br />

(zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle <strong>und</strong> Fette, Öl-<br />

/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln<br />

oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus<br />

Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive<br />

Stoffe) sowie Arzneimittel;<br />

3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft <strong>und</strong><br />

Molke;<br />

4. faulendes <strong>und</strong> sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel<br />

milchsaure Konzentrate, Krautwasser);<br />

5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe<br />

verbreiten kann;<br />

6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;<br />

7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den<br />

Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom<br />

Juli 2005 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

Abwasser <strong>und</strong> Abfall e. V. – DWA -, Theodor-Heuss-<br />

Allee 17, 53773 Hennef) liegen.<br />

(3) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden<br />

Anforderungen hinausgehende Anforderungen<br />

stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

erforderlich ist.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />

der Absätze 1 <strong>und</strong> 2 zulassen, wenn öffentliche Belange<br />

nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall<br />

eine unbillige Härte bedeuten würde <strong>und</strong> der Antragsteller eventuell<br />

entstehende Mehrkosten übernimmt.<br />

§ 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen<br />

Abwasserbeseitigung ausschließen,<br />

a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick<br />

auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers<br />

unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde;<br />

b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik<br />

nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet<br />

oder behandelt werden kann.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss <strong>und</strong><br />

die Benutzung gestatten, wenn der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer die<br />

für den Bau <strong>und</strong> Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden<br />

Mehrkosten übernimmt <strong>und</strong> auf Verlangen angemessene<br />

Sicherheit leistet.<br />

(3) Schließt die <strong>Gemeinde</strong> in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung<br />

aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 45<br />

b Abs. 4 Satz 2 WG).<br />

§ 8 Einleitungsbeschränkungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser<br />

von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen,<br />

wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im<br />

Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder<br />

auf sonstige öffentliche Belange erfordert.<br />

(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen,<br />

die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind,<br />

nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden.


LEINGARTEN<br />

(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht<br />

unterliegt, <strong>und</strong> von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen<br />

Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

§ 9 Eigenkontrolle<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten<br />

(nach § 3 Absätze 1 <strong>und</strong> 2) Vorrichtungen zur Messung <strong>und</strong><br />

Registrierung der Abflüsse <strong>und</strong> der Beschaffenheit der Abwässer<br />

sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück angebracht, betrieben <strong>und</strong> in ordnungsgemäßem<br />

Zustand gehalten werden.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt<br />

wird, die für die Bedienung der Anlage <strong>und</strong> für die Führung<br />

des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch<br />

ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten<br />

Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren<br />

<strong>und</strong> der <strong>Gemeinde</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />

§ 10 Abwasseruntersuchungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen<br />

vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die<br />

Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind<br />

<strong>und</strong> wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend.<br />

(2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />

werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />

§ 11 Gr<strong>und</strong>stücksbenutzung<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />

das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör<br />

zur Ab- <strong>und</strong> Fortleitung von Abwasser über ihre Gr<strong>und</strong>stücke zu<br />

dulden. Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer haben insbesondere den<br />

Anschluss anderer Gr<strong>und</strong>stücke an die Anschlussleitung zu ihren<br />

Gr<strong>und</strong>stücken zu dulden.<br />

III. Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse, Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

§ 12 Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

(1) Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt<br />

<strong>und</strong> beseitigt.<br />

(2) Art, Zahl <strong>und</strong> Lage der Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse sowie deren<br />

Änderung werden nach Anhörung des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der <strong>Gemeinde</strong><br />

bestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die für den erstmaligen<br />

Anschluss eines Gr<strong>und</strong>stücks notwendigen Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen<br />

Abwasserkanal (§ 33 Nr. 1) abgegolten.<br />

(3) Jedes Gr<strong>und</strong>stück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angeschlossen wird, erhält einen Gr<strong>und</strong>stücksanschluss;<br />

werden Gr<strong>und</strong>stücke im Trennverfahren entwässert, gelten<br />

die beiden Anschlüsse als ein Gr<strong>und</strong>stücksanschluss. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> kann mehr als einen Gr<strong>und</strong>stücksanschluss herstellen,<br />

soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten<br />

Fällen (zum Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser)<br />

kann die <strong>Gemeinde</strong> den Anschluss mehrerer Gr<strong>und</strong>stücke über<br />

einen gemeinsamen Gr<strong>und</strong>stücksanschluss vorschreiben oder<br />

auf Antrag zulassen.<br />

§ 13 Sonstige Anschlüsse<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<br />

weitere Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende<br />

Anschlüsse herstellen. Als weitere Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

gelten auch Anschlüsse für Gr<strong>und</strong>stücke, die nach Entstehen<br />

der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden.<br />

(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung<br />

<strong>und</strong> Beseitigung der in Absatz 1 genannten Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

hat der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong> zu erstatten.<br />

(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung<br />

der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen<br />

eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 12<br />

§ 14 Private Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

(1) Private Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse sind vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern<br />

<strong>und</strong> zu beseitigen.<br />

(2) Entspricht ein Gr<strong>und</strong>stücksanschluss nach Beschaffenheit<br />

<strong>und</strong> Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik <strong>und</strong> etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>und</strong> verzichtet der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer schriftlich auf<br />

seine Rechte an der Leitung, so ist der Gr<strong>und</strong>stücksanschluss auf<br />

sein Verlangen von der <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen. Dies gilt nicht<br />

für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB).<br />

(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- <strong>und</strong> Beseitigungsarbeiten<br />

an privaten Gr<strong>und</strong>stücksanschlüssen (Abs. 1) sind der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer mindestens 14 Tage vorher<br />

anzuzeigen.<br />

§ 15 Genehmigungen<br />

(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen<br />

a) die Herstellung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen,<br />

deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />

b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die<br />

Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen<br />

Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet<br />

ausgesprochen.<br />

(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />

(z. B. über bestehende Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen)<br />

gleich.<br />

(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung <strong>und</strong><br />

Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung<br />

der Abwässer <strong>und</strong> die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.<br />

Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz<strong>und</strong><br />

Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

liegenden Straßenkanäle <strong>und</strong> der etwa vorhandenen weiteren<br />

Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.;<br />

– Gr<strong>und</strong>risse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen<br />

anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1: 100, mit Einzeichnung<br />

der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung<br />

<strong>und</strong> aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des<br />

Materials, der lichten Weite <strong>und</strong> der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;<br />

– Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab<br />

1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der<br />

Hauptleitungen <strong>und</strong> der Fallrohre, der Dimensionen <strong>und</strong> der Gefällverhältnisse,<br />

der Höhenlage, der Entwässerungsanlage <strong>und</strong><br />

des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).<br />

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage<br />

des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle <strong>und</strong> Höhenfestpunkte)<br />

sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen. Dort sind auch Formulare<br />

für die Entwässerungsanträge erhältlich.<br />

§ 16 Regeln der Technik<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten <strong>und</strong><br />

zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />

die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb<br />

<strong>und</strong> die Unterhaltung von Abwasseranlagen <strong>und</strong> die Einleitungsstandards,<br />

die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche<br />

Bekanntmachung einführt. Von den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen<br />

auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.<br />

§ 17 Herstellung, Änderung <strong>und</strong> Unterhaltung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

(1) Die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen sind vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten,<br />

zu ändern, zu erneuern <strong>und</strong> nach Bedarf gründlich zu reinigen.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, zusammen mit dem Gr<strong>und</strong>stücksanschluss,<br />

einen Teil der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage, vom<br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen<br />

oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.


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(3) Gr<strong>und</strong>leitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm<br />

Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr<br />

(Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche<br />

Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich <strong>und</strong> bis<br />

auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein.<br />

(4) Wird eine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend<br />

– außer Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong> den<br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten<br />

trägt der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer übertragen.<br />

§ 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte<br />

(1) Auf Gr<strong>und</strong>stücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie<br />

Benzin <strong>und</strong> Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser<br />

gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser<br />

Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden<br />

Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten <strong>und</strong><br />

zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen<br />

sind vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen,<br />

darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren <strong>und</strong><br />

zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber<br />

schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung<br />

der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer im Einzelfall<br />

den Einbau <strong>und</strong> den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen,<br />

wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig<br />

ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Gr<strong>und</strong>stücken, die an Abwasserdruckleitungen<br />

angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt.<br />

(3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier <strong>und</strong> dergleichen<br />

sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen<br />

nicht an Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen angeschlossen<br />

werden.<br />

§ 19 Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen<br />

Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben <strong>und</strong> Sickeranlagen sind<br />

unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Gr<strong>und</strong>stück<br />

über eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />

ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

selbst.<br />

§ 20 Sicherung gegen Rückstau<br />

Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen,<br />

insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />

Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die<br />

Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerung<br />

(Rückstauebene) liegen, müssen vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im<br />

Übrigen hat der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer für rückstaufreien Abfluss<br />

des Abwassers zu sorgen.<br />

§ 21 Abnahme <strong>und</strong> Prüfung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen,<br />

Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />

(1) Vor der Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong> darf die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

nicht in Betrieb genommen werden. Die<br />

Abnahme der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage befreit den<br />

Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter <strong>und</strong> den ausführenden<br />

Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige<br />

<strong>und</strong> fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

zu prüfen. Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> Besitzer<br />

(nach § 3 Absätze 1 <strong>und</strong> 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden<br />

<strong>und</strong> dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers<br />

notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren<br />

<strong>und</strong> die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die<br />

mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen dürfen<br />

Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung der<br />

Satzungsbestimmungen betreten.<br />

(3) Werden bei der Prüfung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

Mängel festgestellt, hat sie der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer unverzüglich<br />

zu beseitigen.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> ist nach § 83 Abs. 3 WG in Verbindung mit der<br />

Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von<br />

LEINGARTEN<br />

deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit <strong>und</strong> Menge ein erheblicher<br />

Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage<br />

zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster<br />

zu erfassen. Dieses wird bei der <strong>Gemeinde</strong> geführt <strong>und</strong><br />

wird auf Verlangen der Wasserbehörde vorgelegt. Die Verantwortlichen<br />

dieser Betriebe sind verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong>, auf<br />

deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters<br />

erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt<br />

es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs <strong>und</strong> der Verantwortlichen,<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge,<br />

Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie<br />

Hauptabwasserinhaltsstoffe. Die <strong>Gemeinde</strong> wird dabei die Geheimhaltungspflicht<br />

von Geschäfts- <strong>und</strong> Betriebsgeheimnissen<br />

sowie die Belange des Datenschutzes beachten.<br />

IV. Abwasserbeitrag<br />

§ 22 Erhebungsgr<strong>und</strong>satz<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für<br />

die Anschaffung, Herstellung <strong>und</strong> den Ausbau der öffentlichen<br />

Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag<br />

wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. Die <strong>Gemeinde</strong> kann Dritte beauftragen,<br />

den Abwasserbeitrag zu berechnen, den Beitragsbescheid<br />

auszufertigen <strong>und</strong> zu versenden, den Beitrag entgegenzunehmen<br />

<strong>und</strong> an die <strong>Gemeinde</strong> abzuführen.<br />

§ 23 Gegenstand der Beitragspflicht<br />

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Gr<strong>und</strong>stücke, für die eine bauliche<br />

oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut<br />

oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Gr<strong>und</strong>stücke,<br />

für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht<br />

festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der<br />

Verkehrsauffassung Bauland sind <strong>und</strong> nach der geordneten baulichen<br />

Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> zur Bebauung anstehen.<br />

(2) Wird ein Gr<strong>und</strong>stück an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht<br />

auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt<br />

sind.<br />

§ 24 Beitragsschuldner<br />

(1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer<br />

im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids<br />

Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks ist.<br />

(2) Ist das Gr<strong>und</strong>stück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der<br />

Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig.<br />

Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs-<br />

<strong>und</strong> Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- <strong>und</strong> Teileigentümer<br />

nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

(3) Steht das Gr<strong>und</strong>stück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum<br />

im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist<br />

die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.<br />

§ 25 Beitragsmaßstab<br />

Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese<br />

ergibt sich durch Vervielfachung der Gr<strong>und</strong>stücksfläche (§ 26)<br />

mit einem Nutzungsfaktor (§ 27); das Ergebnis wird auf eine volle<br />

Zahl ger<strong>und</strong>et, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende<br />

volle Zahl aufger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> Nachkommastellen, die<br />

kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abger<strong>und</strong>et<br />

werden.<br />

§ 26 Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

(1) Als Gr<strong>und</strong>stücksfläche gilt:<br />

1. bei Gr<strong>und</strong>stücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche,<br />

die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugr<strong>und</strong>e zu legen ist;<br />

2. soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderliche<br />

Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der Erschließungsanlage<br />

zugewandten Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche<br />

Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen<br />

tatsächlich angeschlossen, so ist die Gr<strong>und</strong>stückstiefe maßgebend,<br />

die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der<br />

baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Gr<strong>und</strong>stücksteile,<br />

die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage<br />

herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Gr<strong>und</strong>stückstiefe<br />

unberücksichtigt.


LEINGARTEN<br />

(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 27 Nutzungsfaktor<br />

(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

(§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen<br />

beträgt:<br />

1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00<br />

2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25<br />

3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50<br />

4. bei vier- <strong>und</strong> fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75<br />

5. bei sechs- <strong>und</strong> mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00<br />

(2) Bei Stellplatzgr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die nur<br />

eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung<br />

nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor<br />

von 0,5 zugr<strong>und</strong>egelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfsoder<br />

Grünflächengr<strong>und</strong>stücke, deren Gr<strong>und</strong>stücksflächen aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten<br />

Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt<br />

sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder,<br />

Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung.<br />

§ 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die<br />

ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />

Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige<br />

Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere<br />

Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugr<strong>und</strong>e zu legen. Als Geschosse<br />

gelten Vollgeschosse i. S. der Landesbauordnung (LBO) in<br />

der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

geltenden Fassung. Sind auf einem Gr<strong>und</strong>stück mehrere bauliche<br />

Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die<br />

höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />

§ 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die<br />

ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt<br />

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine<br />

Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl<br />

geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl ger<strong>und</strong>et,<br />

wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle<br />

Zahl aufger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> Nachkommastellen, die kleiner als 0,5<br />

sind, auf die vorausgehende volle Zahl abger<strong>und</strong>et werden.<br />

(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl<br />

zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die<br />

Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

<strong>und</strong> nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch<br />

[3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl ger<strong>und</strong>et, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufger<strong>und</strong>et<br />

<strong>und</strong> Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abger<strong>und</strong>et werden.<br />

§ 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die<br />

ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt<br />

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />

sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen<br />

Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl<br />

das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt<br />

durch<br />

1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS),<br />

reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,<br />

Wochenendhausgebiete <strong>und</strong> besondere Wohngebiete<br />

(WB) festgesetzten Gebiete <strong>und</strong><br />

2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />

(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete<br />

(GI) <strong>und</strong> sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl ger<strong>und</strong>et, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufger<strong>und</strong>et<br />

<strong>und</strong> Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abger<strong>und</strong>et werden.<br />

(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />

sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt<br />

der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen<br />

Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschoss-<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 14<br />

zahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage<br />

geteilt durch<br />

1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS),<br />

reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,<br />

Wochenendhausgebiete <strong>und</strong> besondere Wohngebiete<br />

(WB) festgesetzten Gebiete <strong>und</strong><br />

2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />

(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete<br />

(GI) <strong>und</strong> sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl ger<strong>und</strong>et, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufger<strong>und</strong>et<br />

<strong>und</strong> Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abger<strong>und</strong>et werden.<br />

(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß<br />

Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />

oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als<br />

auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die<br />

Traufhöhe gemäß Abs. 2 <strong>und</strong> 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

§ 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die<br />

keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />

(1) Bei Gr<strong>und</strong>stücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten<br />

Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach<br />

den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend:<br />

1. bei bebauten Gr<strong>und</strong>stücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />

Geschosse,<br />

2. bei unbebauten, aber bebaubaren Gr<strong>und</strong>stücken die Zahl der<br />

auf den Gr<strong>und</strong>stücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen<br />

Geschosse.<br />

2) Bei Gr<strong>und</strong>stücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:<br />

1. bei bebauten Gr<strong>und</strong>stücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />

Geschosse;<br />

2. bei unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt<br />

ist, die Zahl der genehmigten Geschosse.<br />

(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt<br />

(§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem<br />

Gr<strong>und</strong>stück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl<br />

vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse<br />

maßgebend.<br />

(4) Bei Gr<strong>und</strong>stücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i. S. der<br />

LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt<br />

durch die überbaute Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> nochmals geteilt<br />

durch [3,5], mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl ger<strong>und</strong>et, wobei<br />

Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufger<strong>und</strong>et<br />

<strong>und</strong> Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die<br />

vorausgehende volle Zahl abger<strong>und</strong>et werden.<br />

§ 32 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht<br />

(1) Von Gr<strong>und</strong>stückseigentümern, für deren Gr<strong>und</strong>stück eine Beitragsschuld<br />

bereits entstanden ist oder deren Gr<strong>und</strong>stücke beitragsfrei<br />

angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge<br />

erhoben,<br />

1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl<br />

bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten<br />

oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen<br />

wird;<br />

2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 eine höhere Zahl<br />

der Vollgeschosse zugelassen wird;<br />

3. wenn das Gr<strong>und</strong>stück mit Gr<strong>und</strong>stücksflächen vereinigt wird,<br />

für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;<br />

4. soweit Gr<strong>und</strong>stücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für<br />

die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden.<br />

(2) Wenn bei der Veranlagung von Gr<strong>und</strong>stücken Teilflächen gem.<br />

§ 26 Abs. 1 Nr. 2 <strong>und</strong> § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben<br />

sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen<br />

für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.


Seite 15 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

§ 33 Beitragssatz<br />

Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:<br />

Teilbeiträge je m 2 Nutzungsfläche<br />

(§ 25)<br />

EUR<br />

1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,60<br />

2. für den mechanischen <strong>und</strong> biologischen Teil des<br />

Klärwerks einschl. Schlammbehandlung sowie für<br />

die Sammlerleitung <strong>und</strong> die Regenbecken 2,35.<br />

§ 34 Entstehung der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht:<br />

1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Gr<strong>und</strong>stück an den öffentlichen<br />

Kanal angeschlossen werden kann.<br />

2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch<br />

mit dessen Genehmigung.<br />

3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 sobald die Teile der Abwasseranlagen<br />

für das Gr<strong>und</strong>stück genutzt werden können.<br />

4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung<br />

bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder<br />

einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 <strong>und</strong> 3 BauGB.<br />

5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen ist.<br />

6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Gr<strong>und</strong>stück<br />

im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen ist.<br />

7. In den Fällen des § 32 Abs. 2 mit dem Wegfall der Voraussetzungen<br />

für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 <strong>und</strong> § 31<br />

Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes<br />

oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB,<br />

der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen<br />

Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen, jedoch frühestens<br />

mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 4.<br />

(2) Für Gr<strong>und</strong>stücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche<br />

Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch<br />

noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld<br />

mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen<br />

Genehmigung.<br />

(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend.<br />

§ 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />

Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) wird einen Monat nach Bekanntgabe<br />

des Abgabebescheids fällig.<br />

§ 36 Ablösung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, solange die Beitragsschuld noch nicht<br />

entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags<br />

(Teilbeitrags) vereinbaren.<br />

(2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der<br />

voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld);<br />

die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser<br />

Satzung.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />

V. Abwassergebühren<br />

§ 37 Erhebungsgr<strong>und</strong>satz<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

Abwassergebühren.<br />

§ 38 Gebührenmaßstab<br />

(1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den<br />

Gr<strong>und</strong>stücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr,<br />

§ 40) <strong>und</strong> für die anfallende Niederschlagswassermenge<br />

(Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben.<br />

(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr<br />

nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge.<br />

§ 39 Gebührenschuldner<br />

(1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer.<br />

Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<br />

Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht<br />

die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden<br />

Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.<br />

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.<br />

§ 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />

(1) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Schmutzwassergebühr im<br />

Sinne von § 38 Abs. 1 ist:<br />

LEINGARTEN<br />

1. die dem Gr<strong>und</strong>stück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte<br />

Wassermenge;<br />

2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die<br />

dieser entnommene Wassermenge;<br />

3. im Übrigen das auf den Gr<strong>und</strong>stücken anfallende Niederschlagswasser,<br />

soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im<br />

Betrieb genutzt wird.<br />

Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge.<br />

(2) Auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> hat der Gebührenschuldner bei<br />

sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher<br />

Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) <strong>und</strong> bei der Nutzung von Niederschlagswasser<br />

als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen<br />

auf seine Kosten anzubringen <strong>und</strong> zu unterhalten.<br />

(3) Bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser<br />

im Haushalt (Abs. 1 Nr. 3) wird, solange der Gebührenschuldner<br />

keine geeignete Messeinrichtung anbringt als angefallene Abwassermenge<br />

eine Pauschalmenge von 8 cbm/Jahr <strong>und</strong> Person<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt. Dabei werden alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten<br />

Personen berücksichtigt, die sich während des Veranlagungszeitraumes<br />

nicht nur vorübergehend auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

aufhalten.<br />

§ 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />

(1) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Niederschlagswassergebühr<br />

(§ 38 Abs. 1) sind die überbebauten <strong>und</strong> darüber hinaus befestigten<br />

(versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

angeschlossenen Gr<strong>und</strong>stücks, von denen Niederschlagswasser<br />

unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung<br />

ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes;<br />

bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand<br />

zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.<br />

(2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert,<br />

der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit<br />

<strong>und</strong> der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten<br />

wie folgt festgesetzt wird:<br />

a) Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt,<br />

Beton, Bitumen 0,9<br />

b) Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verb<strong>und</strong>steine,<br />

Rasenfugenpflaster 0,6<br />

c) Wenig versiegelte Flächen, z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen,<br />

Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3<br />

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart<br />

nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung<br />

in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am<br />

nächsten kommt.<br />

(3) Gr<strong>und</strong>stücksflächen, von denen Niederschlagswasser über<br />

eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare<br />

Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf<br />

den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden<br />

mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt.<br />

(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

angeschlossen sind, bleiben im Rahmen<br />

der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die<br />

an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes:<br />

a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung,<br />

werden die Flächen um 8 m 2 je m 3 Fassungsvolumen reduziert<br />

bis maximal 100 % der angeschlossenen Fläche;<br />

b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die<br />

Flächen um 15 m 2 je m 3 Fassungsvolumen reduziert bis maximal<br />

100 % der angeschlossenen Fläche. Sätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten nur für<br />

Zisternen, die fest installiert <strong>und</strong> mit dem Boden verb<strong>und</strong>en sind<br />

sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m 3 aufweisen.<br />

§ 41 Absetzungen<br />

(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners<br />

bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />

(§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die<br />

Absetzung von Amts wegen.<br />

(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen<br />

soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischen-


LEINGARTEN<br />

zähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften<br />

entspricht <strong>und</strong> von der <strong>Gemeinde</strong> plombiert worden ist. Zwischenzähler<br />

dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen<br />

eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des<br />

Gr<strong>und</strong>stückeigentümers <strong>und</strong> sind von diesem auf eigene Kosten<br />

einzubauen <strong>und</strong> zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie der<br />

Austausch eines Zwischenzählers ist der <strong>Gemeinde</strong> innerhalb<br />

von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.<br />

(3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht<br />

durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von<br />

der Absetzung eine Wassermenge von 20 m 3 /Jahr ausgenommen.<br />

(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende<br />

Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler nach Absatz 2<br />

festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal<br />

ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im<br />

Sinne von Absatz 1<br />

1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen <strong>und</strong> Schweinen<br />

15 m 3 /Jahr,<br />

2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m 3 /Jahr.<br />

Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge wird<br />

um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommenen<br />

Wassermenge gekürzt <strong>und</strong> von der gesamten verbrauchten Wassermenge<br />

abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss<br />

für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person,<br />

die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur<br />

vorübergehend aufhält, mindestens 40 m 3 /Jahr für die erste Person<br />

<strong>und</strong> für jede weitere Person mindestens 35 m 3/Jahr betragen.<br />

Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu<br />

§ 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für<br />

den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die<br />

Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet.<br />

(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen<br />

sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />

zu stellen.<br />

§ 42 Höhe der Abwassergebühren<br />

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m 3 Abwasser:<br />

ab 01.01.2010 bis zum 31.12.2011: 1,92 ¤<br />

ab 01.01.2012: 1,87 ¤.<br />

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m 2 versiegelte<br />

Fläche:<br />

ab 01.01.2010 bis zum 31.12.2011: 0,42 ¤<br />

ab 01.01.2012: 0,39 ¤.<br />

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m 3<br />

Abwasser oder Wasser:<br />

ab 01.01.2010 bis zum 31.12.2011: 1,92 ¤<br />

ab 01.01.2012: 1,87 ¤.<br />

(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den<br />

Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für<br />

jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein<br />

Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.<br />

§ 43 Entstehung der Gebührenschuld<br />

(1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für<br />

ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum).<br />

Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes,<br />

entsteht die Gebührenschuld mit Ende des<br />

Benutzungsverhältnisses.<br />

(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld<br />

für den bisherigen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer mit Beginn des auf<br />

den Übergang folgenden Kalendermonats, für den neuen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

mit Ablauf des Kalenderjahres.<br />

(3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei<br />

vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im<br />

Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes.<br />

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit<br />

der Anlieferung des Abwassers.<br />

§ 44 Vorauszahlungen<br />

(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind<br />

vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen<br />

entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres.<br />

Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitrau-<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 16<br />

mes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden<br />

Kalendervierteljahres.<br />

(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten<br />

Jahreswasserverbrauchs bzw. ein Viertel der zuletzt festgestellten<br />

versiegelten Gr<strong>und</strong>stücksfläche zugr<strong>und</strong>ezulegen. Bei erstmaligem<br />

Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche<br />

Jahreswasserverbrauch <strong>und</strong> der Zwölftelanteil der<br />

Jahresniederschlagswassergebühr geschätzt.<br />

(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen<br />

werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet.<br />

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung.<br />

§ 45 Fälligkeit<br />

(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen<br />

(§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die<br />

Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist<br />

die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen,<br />

wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />

durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.<br />

(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden mit Ende des Kalendervierteljahres<br />

zur Zahlung fällig.<br />

VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 46 Anzeigepflicht<br />

(1) Binnen eines Monats sind der <strong>Gemeinde</strong> der Erwerb oder die Veräußerung<br />

eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen<br />

Gr<strong>und</strong>stücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht<br />

oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht.<br />

Anzeigepflichtig sind der Veräußerer <strong>und</strong> der Erwerber.<br />

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes<br />

hat der Gebührenschuldner der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen:<br />

a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage;<br />

b) das auf dem Gr<strong>und</strong>stück gesammelte <strong>und</strong> als Brauchwasser<br />

genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3);<br />

c) die Menge der Einleitungen aufgr<strong>und</strong> besonderer Genehmigung<br />

(§ 8 Abs. 3).<br />

(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner<br />

die Lage <strong>und</strong> Größe der Gr<strong>und</strong>stücksflächen,<br />

von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen<br />

zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der <strong>Gemeinde</strong> in prüffähiger<br />

Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten<br />

nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

für die Niederschlagswassergebühr von der <strong>Gemeinde</strong><br />

geschätzt.<br />

(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder<br />

1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossenen Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />

sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten<br />

<strong>und</strong> der für die Berechnung der Flächen notwendigen<br />

Maße rot zu kennzeichnen. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt auf Anforderung<br />

einen Anzeigevordruck zur Verfügung.<br />

(5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

um mehr als 15 m 2 , ist die Änderung innerhalb eines Monats<br />

der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen.<br />

(6) Unverzüglich haben der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> die<br />

sonst zur Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks oder einer Wohnung berechtigten<br />

Personen der <strong>Gemeinde</strong> mitzuteilen:<br />

a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge <strong>und</strong> des zeitlichen<br />

Anfalls des Abwassers;<br />

b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

gelangen oder damit zu rechnen ist.<br />

(7) Binnen eines Monats hat der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong><br />

mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen<br />

gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung <strong>und</strong> § 31 Abs.<br />

1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen<br />

gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen<br />

genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden.


Seite 17 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

(8) Wird eine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend,<br />

außer Betrieb gesetzt, hat der Gr<strong>und</strong>stückeigentümer<br />

diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Gr<strong>und</strong>stücksanschluss<br />

rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann.<br />

(9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im<br />

Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren,<br />

die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> entfallen.<br />

§ 47 Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />

(1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend<br />

ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder<br />

Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie<br />

Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen<br />

im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus<br />

kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung<br />

oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem<br />

Fall.<br />

(2) Die Verpflichtung des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers zur Sicherung<br />

gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt.<br />

(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die <strong>Gemeinde</strong><br />

nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

§ 48 Haftung der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> die Benutzer haften für schuldhaft<br />

verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder<br />

den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung<br />

oder infolge eines mangelhaften Zustands der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

entstehen. Sie haben die <strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen<br />

Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden<br />

geltend gemacht werden.<br />

§ 49 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der <strong>Gemeinde</strong> überlässt;<br />

2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene<br />

Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte<br />

überschreitet;<br />

3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung<br />

in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />

4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende<br />

Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht<br />

an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind;<br />

5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht<br />

nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />

6. entgegen § 12 Abs. 1 Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse nicht ausschließlich<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen<br />

oder beseitigen lässt;<br />

7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong><br />

eine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt<br />

oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die<br />

Benutzung ändert;<br />

8. die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften<br />

des § 16 <strong>und</strong> des § 17 Absätze 1 <strong>und</strong> 3 herstellt, unterhält oder betreibt;<br />

9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung <strong>und</strong> Reinigung<br />

der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;<br />

10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle,<br />

Müll, Papier <strong>und</strong> dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen<br />

an seine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage anschließt;<br />

11. entgegen § 21 Abs. 1 die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage vor<br />

der Abnahme in Betrieb nimmt.<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt,<br />

wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze<br />

1 bis 7 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

VII. Übergangs- <strong>und</strong> Schlussbestimmungen<br />

§ 50 Inkrafttreten<br />

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />

bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat-<br />

LEINGARTEN<br />

zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld<br />

gegolten haben.<br />

(2) Die §§ 37 bis 46 <strong>und</strong> 49 Abs. 2 treten rückwirkend zum<br />

01.01.2010 in Kraft. Wird auf Gr<strong>und</strong>stücken bei Inkrafttreten dieser<br />

Satzung Niederschlagswasser als Brauchwasser im Haushalt<br />

oder Betrieb genutzt, tritt für dieses die Gebührenpflicht erst<br />

zum 01.01.2012 in Kraft. Alle weiteren Bestimmungen dieser Satzung<br />

treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 16.11.2007 (mit<br />

allen späteren Änderungen) außer Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />

aufgr<strong>und</strong> der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />

eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> geltend gemacht worden<br />

ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind.<br />

<strong>Leingarten</strong>, den 09.12.2011<br />

Bürgermeisteramt<br />

gez. Ralf Steinbrenner<br />

Bürgermeister<br />

Anmerkung<br />

Die Zustimmung der unteren Wasserbehörde zu den allgemeinen<br />

Ausschlüssen gem. § 45 b Abs. 4 Satz 2 des Wassergesetzes<br />

für Baden-Württemberg wurde am 13.12.2011 erteilt.<br />

Erste Autostrom-Ladesäule in <strong>Leingarten</strong> in<br />

Betrieb genommen<br />

Besitzer von Elektroautos können in <strong>Leingarten</strong> ab sofort zum<br />

„Tanken“ fahren. Auf dem Rathaus-Vorplatz wurde am Freitagvormittag<br />

die erste Autostrom-Ladesäule im Landkreis Heilbronn<br />

in Betrieb genommen. „Wir sind stolz darauf, dass <strong>Leingarten</strong> zu<br />

den Vorreitern dieser Technik gehört <strong>und</strong> vielen Kommunen in<br />

Deutschland einen Schritt voraus ist“, betonte Bürgermeister<br />

Ralf Steinbrenner. Er ist überzeugt, dass die Ladestation aufgr<strong>und</strong><br />

der steigenden Elektromobilität in den kommenden Jahren gut<br />

frequentiert wird. Als <strong>Gemeinde</strong>, so Steinbrenner, sehe man in<br />

der Förderung des Themas auch einen Nutzen für die Bürger:<br />

„Elektrofahrzeuge vor Ort fahren nämlich ohne Lärm <strong>und</strong> CO2-<br />

Ausstoß.“<br />

Die drei von der Tankstelle: Bauamtsleiter Ralf Eschelbach (von links), Bürgermeister Ralf<br />

Steinbrenner <strong>und</strong> Süwag-Kommunalbetreuer Andreas Boin. Foto: Josef Staudinger<br />

„Die leistungsstarke Ökostrom-Zapfsäule ist für 40 Kilowatt Leistung<br />

ausgelegt <strong>und</strong> liefert Antriebsstrom aus 100 Prozent erneuerbaren<br />

Energien“, erklärte der Kommunalbetreuer der Süwag-<br />

Niederlassung Süd, Andreas Boin, bei der offiziellen<br />

Inbetriebnahme. Eine Tankladung des regenerativ aus Wind <strong>und</strong><br />

Wasser erzeugten Stromes reicht je nach Autotyp für eine Strecke<br />

bis zu 150 Kilometer.


LEINGARTEN<br />

Die Kosten liegen zwischen drei <strong>und</strong> vier Euro. Wenn 20.000 Elektro-Pkw<br />

an den Ladepunkten stehen würden, warb Boin für den<br />

„grünen Strom“, könnte ein Pumpspeicherkraftwerk ersetzt werden.<br />

Zum Probeladen hatte er zwei Kleinwagen von unterschiedlichen<br />

Herstellern in die Heuchelberg-<strong>Gemeinde</strong> mitgebracht. Ein Fahrzeug<br />

bleibt bis Montag vor der Autostrom-Ladesäule stehen. In<br />

Deutschland gibt es derzeit knapp 4000 Elektrofahrzeuge. R<strong>und</strong><br />

1800 Neuzulassungen hat es bis Ende November in diesem Jahr<br />

gegeben, davon 100 von Privatpersonen.<br />

Die Süwag verfolge das Ziel, eine flächendeckende Infrastruktur<br />

für Auto-Ladesäulen aufzubauen <strong>und</strong> Elektrofahrzeuge bereitzuhalten,<br />

sagte Boin. „Grüner <strong>und</strong> kommunaler“ – sei die neue Konzernstrategie.<br />

Und diese soll ohne schadstoffausstoßende Kraftfahrzeuge<br />

<strong>und</strong> einem intelligenten Stromnetz der Zukunft<br />

konsequent umgesetzt werden. Derzeit erzeugt Süwag in den<br />

unternehmenseigenen Blockheizkraftwerken sowie den 16 naturnahen<br />

Laufwasserkraftwerken etwa 100 Millionen Kilowattst<strong>und</strong>en<br />

Ökostrom pro Jahr.<br />

Info: Interessenten können sich mit dem Kommunalbetreuer der<br />

Süwag-Niederlassung Süd, Andreas Boin, unter Telefon-Nummer<br />

07141/123228 in Verbindung setzen. HST (Josef Staudinger)<br />

KUNST im Rathaus<br />

In der letzten Woche startete die Ausstellung „Rathaus mit unseren<br />

Augen“<br />

Anlässlich der Rathauseinweihung haben die Schulanfänger<br />

aller <strong>Leingarten</strong>er Kindergärten ein Malprojekt mit dem Motto<br />

„Rathaus mit unseren Augen“ gestartet. Die r<strong>und</strong> 100 Kunstwerke<br />

sind nun im Rathaus ausgestellt <strong>und</strong> zeigen, wie unterschiedlich<br />

die Kindergärten an die Aufgabe herangegangen sind. Zur<br />

Besichtigung laden wir während der üblichen Öffnungszeiten<br />

gerne ein.<br />

Ein Bild für das neue Rathaus<br />

Am Freitag, 16.12.2011, freute sich Bürgermeister Ralf Steinbrenner<br />

über den Besuch von Herrn Werner Dorsch von „we do arts“<br />

aus <strong>Leingarten</strong>. Als Einweihungsgeschenk für das neue Rathaus<br />

überreichte der <strong>Leingarten</strong>er Grafiker <strong>und</strong> Künstler dem Rathauschef<br />

das Werk mit dem Titel „Lust auf Leben“.<br />

Dieses wird künftig einen schönen Platz im Rathaus finden.<br />

Standesamtliche<br />

Mitteilungen<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 18<br />

Geburten<br />

Ben Julius Libuda, Sohn von Sabine Libuda geb. Hettenbach <strong>und</strong><br />

Dirk Libuda, Stuttgarter Straße 37<br />

Romy Knall, Tochter von Simone Knall geb. Liedtke <strong>und</strong> Volker<br />

Knall, Karlsbader Straße 40<br />

Matteo John, Sohn von Silvana John <strong>und</strong> Marcel Schuster, Güldigstraße<br />

11<br />

Emma Zoe Botzenhardt, Tochter von Sandra Botzenhardt geb.<br />

Hörtling <strong>und</strong> Rainer Botzenhardt, Eppinger Straße 213<br />

Kiano Sky Kaupp, Sohn von Julia Kaupp geb. Kison <strong>und</strong> Björn Christian<br />

Michael Kaupp, Eichenweg 29<br />

Julian Matteo Deile, Sohn von Diana Simone Deile geb. Skatzol,<br />

Heinestraße 8<br />

Erjan Hajdari, Sohn von Vlora Hajdari geb. Dauti <strong>und</strong> Mentor<br />

Hajdari, Große Hohle 45<br />

Damla Zeybekoglu, Tochter von Yasemin Zeybekoglu geb. Yenitürk<br />

<strong>und</strong> Vedat Zeybekoglu, Eppinger Straße 3<br />

Malia Fuchs, Tochter von Melissa Fuchs, Eppinger Straße 199<br />

Mia Marie Bühler, Tochter von Andrea Bühler geb. Gläß <strong>und</strong> Ralf<br />

Bühler, Leibnizstraße 7<br />

Philip Gietl, Sohn von Sandra Gietl geb. Götter <strong>und</strong> Andreas Heinz<br />

Gietl, Augelbaumstraße 34<br />

Eheschließungen<br />

Gregor Philipp Korff <strong>und</strong> Sylvia Bartonek, Röthestraße 96<br />

Jürgen Hückmann <strong>und</strong> Monika Zuncker, Ulrichstraße 8<br />

Dieter Rusche <strong>und</strong> Ingrid Usinger, Stettiner Straße 19<br />

Horst Reiner <strong>und</strong> Ingrid Waczowicz, Nordheimer Straße 53/1<br />

Martin Hacker <strong>und</strong> Daniela Lamnek, Kirschenweg 1<br />

Sterbefälle<br />

Ursula Stefanie Otterbach geb. Schmidt, Hohensteinstraße 62<br />

Talitha Anna Klara Foerster geb. Jacobshagen, Eppinger Straße 20<br />

Anna Josefine Schmid geb. Wörner, Eppinger Straße 20<br />

Elfriede Seebruch geb. Bolch, Eppinger Straße 20<br />

Willfried Meyer, Eppinger Straße 20<br />

Günter Hermann Fränznick, Herda-Vogel-Straße 24<br />

Hannelore Margarethe Becker, Kirschenweg 25<br />

Edm<strong>und</strong> Friedrich Burkert, Grinnenstraße 16


Seite 19 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Gemeinsame Pressemitteilung der Agentur für<br />

Arbeit Heilbronn <strong>und</strong> der Stadt Heilbronn<br />

Januar 2012<br />

Jobcenter Heilbronn-Stadt geht an den Start<br />

Am 1. Januar 2012 startet das Jobcenter Heilbronn-Stadt als gemeinsame<br />

Einrichtung der Agentur für Arbeit Heilbronn <strong>und</strong> der<br />

Stadt Heilbronn. Bezieher von Leistungen der Gr<strong>und</strong>sicherung<br />

(Hartz IV) aus dem Stadtkreis erhalten künftig einen erweiterten<br />

Service aus einer Hand. Der Heilbronner <strong>Gemeinde</strong>rat wird sich<br />

in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Dezember 2011, abschließend<br />

mit dem Thema befassen, nachdem er vor einem Jahr die<br />

Gr<strong>und</strong>satzentscheidung zur Jobcenter-Gründung getroffen hat.<br />

Künftig gibt es für die r<strong>und</strong> 8200 betroffenen Personen einen direkten<br />

Ansprechpartner <strong>und</strong> einen Bescheid über die Bewilligung<br />

von Arbeitslosengeld II <strong>und</strong> Kosten der Unterkunft statt bisher<br />

zwei. Bislang hatten Stadt <strong>und</strong> Arbeitsagentur ihre Aufgaben für<br />

SGB II-K<strong>und</strong>en aus Heilbronn im Rahmen einer getrennten Aufgabenwahrnehmung<br />

erledigt.<br />

„Wir haben lange erfolgreich – auch im Sinne der K<strong>und</strong>en – getrennt<br />

gearbeitet, ab 2012 können wir erfolgreich zusammenarbeiten,<br />

nachdem die Ausgestaltung der neuen Jobcenter auf<br />

einer verbesserten gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage beruhen“, betont<br />

Bürgermeister Harry Mergel. „Die Stärken beider Träger – die Arbeitsvermittlung<br />

der Arbeitsagentur <strong>und</strong> die sozialintegrativen<br />

Leistungen der Stadt – werden unter einem Dach zusammengeführt.<br />

Dadurch können wir unsere K<strong>und</strong>en noch besser betreuen“,<br />

ist sich Martin Diepgen, Leiter der Heilbronner Arbeitsagentur,<br />

sicher. Beide betonen, dass die Verhandlungen zur Gründung<br />

des Jobcenters konstruktiv <strong>und</strong> vertrauensvoll gewesen seien.<br />

Standort in der Rosenbergstraße 59<br />

Das neue Jobcenter wird sich citynah auf zwei Stockwerken des<br />

Telekom-Gebäudes in der Rosenbergstraße 59 befinden. Nach<br />

dem Abschluss des Umbaus Mitte Januar 2012 kann der Umzug<br />

der Mitarbeiter erfolgen, noch im gleichen Monat soll die neue<br />

Einrichtung dann eröffnen. In der Übergangszeit in den ersten Januarwochen<br />

bleiben die Ansprechpartner an den bisherigen<br />

Standorten Rosenbergstraße 50 (Arbeitsvermittlung) <strong>und</strong> Bahnhofstraße<br />

12 (Leistungsgewährung) erhalten.<br />

Bescheide <strong>und</strong> Termine<br />

Alle bisherigen Bescheide der Stadt Heilbronn <strong>und</strong> der Arbeitsagentur<br />

gelten unverändert bis zum angegeben Zeitpunkt weiter.<br />

Bereits vorgebrachte Anliegen werden im Jobcenter abschließend<br />

bearbeitet.<br />

Gespräche mit den Sachbearbeitern für finanzielle Leistungen<br />

werden ebenso terminiert wie Gespräche mit den Arbeitsvermittlern<br />

oder Fallmanagern. Wer keinen Termin hat, bekommt<br />

ihn bei der K<strong>und</strong>ensteuerung oder kann ihn telefonisch vereinbaren.<br />

Das gilt auch für Anträge <strong>und</strong> Informationen zum Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Teilhabepaket für Schul- <strong>und</strong> Kindergartenkinder.<br />

Personal von Stadt <strong>und</strong> Agentur<br />

Das Personal des Jobcenters wird von der Stadt Heilbronn <strong>und</strong> der<br />

Agentur für Arbeit gestellt. Von der Stadtverwaltung wechseln 36<br />

Beschäftigte auf fünf Jahre ins Jobcenter, bleiben aber städtische<br />

Beschäftigte. Von der Agentur für Arbeit werden r<strong>und</strong> 89 Beschäftigte<br />

gestellt.<br />

An der Spitze des Jobcenters steht Geschäftsführerin, Maria-<br />

Magdalena Dietz von der Arbeitsagentur, der als Stellvertreter<br />

Wolfgang Söhner von der Stadt Heilbronn zur Seite steht. Über<br />

eine achtköpfige Trägerversammlung nehmen Stadt <strong>und</strong> Agentur<br />

Einfluss auf gr<strong>und</strong>legende Entscheidungen im Jobcenter, den<br />

Vorsitz wird Bürgermeister Harry Mergel übernehmen.<br />

Öffnungszeiten des Jobcenters<br />

Das Jobcenter ist geöffnet von Montag bis Mittwoch von 7.30 Uhr<br />

bis 16 Uhr, am Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr <strong>und</strong> am Freitag<br />

von 7.30 Uhr bis 12 Uhr.<br />

Altpapier ist Rohstoff<br />

LEINGARTEN<br />

Attraktive Studienplätze beim Finanzamt<br />

Heilbronn<br />

Studium mit Theorie <strong>und</strong> Praxis: Eine Möglichkeit hierfür bietet<br />

das Finanzamt Heilbronn in der Laufbahn des gehobenen Dienstes<br />

in der Steuerverwaltung.<br />

Das Studium dauert drei Jahre. Die Studienzeit ist in Fachtheorie<br />

<strong>und</strong> Praxis unterteilt.<br />

Das heißt: Sie wenden Ihr theoretisches Wissen gleich in der praktischen<br />

Arbeit im Finanzamt vor Ort an <strong>und</strong> vertiefen es. Die praktische<br />

Arbeit ist interessant, abwechslungsreich <strong>und</strong> erfolgt in<br />

Teamarbeit.<br />

An der Hochschule für öffentliche Verwaltung <strong>und</strong> Finanzen in<br />

Ludwigsburg findet der theoretische Teil des Studiums statt.<br />

Studiengebühren gibt es beim Studium in der Steuerverwaltung<br />

keine. Stattdessen erhalten Sie während des Studiums r<strong>und</strong><br />

1.000 Euro jeden Monat als Gehalt.<br />

Während des Studiums finden regelmäßig Prüfungen statt. Nach<br />

dem erfolgreichen Abschluss wird Ihnen der Hochschulgrad Bachelor<br />

of Laws verliehen. Gleichzeitig erwerben Sie damit die Befähigung<br />

für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung.<br />

Für das Ausbildungsjahr 2012 wurde die Anzahl der Studienplätze<br />

verdoppelt:<br />

„Mein Chef ist Finanzminister – Deiner bald auch?“<br />

Bewerbungen können im Internet unter www.was-gibts-zu-glotzen.de<br />

online an die Finanzverwaltung übermittelt werden.<br />

Zum Vormerken: Am 15. Februar 2012 findet wieder ein Informationstag<br />

im Finanzamt Heilbronn für Interessierte zum Thema<br />

Ausbildung/Studium in der Finanzverwaltung statt.<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Landkreises Heilbronn<br />

informiert:<br />

Unveränderte Gebühren – Müllmarkenverkauf<br />

hat am 6. Dezember begonnen<br />

Die neuen Müllmarken <strong>und</strong> Banderolen für<br />

2012 können seit Dienstag, 6. Dezember<br />

2011, in folgenden Verkaufsstellen erwor-<br />

ben werden:<br />

1. Leintal Schul- <strong>und</strong> Büro Shop Hofmann, Karlsruher Str. 75<br />

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, 14.30 – 18.00 Uhr, Sa.,<br />

8.00 – 12.00 Uhr<br />

2. Leintal-Buchhandlung Frank, Heilbronner Str. 47<br />

Öffnungszeiten: Mo. – Fr., 8.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr, Sa.,<br />

8.00 – 13.00 Uhr.<br />

3. Bürgermeisteramt <strong>Leingarten</strong>, Bürgerbüro, Daimlerstr. 21,<br />

Öffnungszeiten: Mo., 8.00 – 12.00 Uhr, Di., 7.00 – 19.00 Uhr, Mi.,<br />

8.00 – 12.00 Uhr, Do., 8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr, Fr., 8.00 –<br />

12.00 Uhr.<br />

4. Masur, Schreibwaren <strong>und</strong> mehr, Heilbronner Str. 82<br />

Öffnungszeiten: Mo., 7.00 – 12.30 Uhr, Di., – Fr., 7.00 – 12.30 Uhr,<br />

14.00 – 18.00 Uhr, Sa., 7.00 – 13.00 Uhr.<br />

Öffnungszeiten über Weihnachten <strong>und</strong> Silvester<br />

Die Entsorgungszentren Eberstadt <strong>und</strong> Schwaigern-Stetten<br />

haben an Heiligabend 24.12.11 sowie an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen geschlossen,<br />

ansonsten sind sie zu den üblichen Zeiten – auch an<br />

Silvester 31.12.11 – geöffnet.<br />

Die Recyclinghöfe (außer die in den Entsorgungszentren) haben<br />

an Heiligabend 24.12.11 zu den üblichen Zeiten geöffnet, längstens<br />

jedoch bis 13:00 Uhr! Zwischen den Feiertagen <strong>und</strong> an Silvester<br />

31.12.2011 werden sie zu den üblichen Zeiten betrieben.<br />

Die Erddeponien haben je einschließlich wie folgt geschlossen:<br />

Ellhofen 23.12.11 – 09.01.12<br />

Neudenau 24.12.11 – 08.01.12<br />

(Häckselplatz am/ab 07.01.12 geöffnet)<br />

Heuchelberg 24.12.11 – 08.01.12<br />

Bad Rappenau-Babstadt 24.12.11 – 06.01.12<br />

Jagsthausen, Kirchardt,<br />

Neckarwestheim 24.12.11 – 06.01.12


LEINGARTEN<br />

Die Schadstoffsammelstelle Neckarsulm hat an Heiligabend<br />

24.12.11 geschlossen, ansonsten ist sie bis einschließlich Silvester<br />

31.12.2011 zu den üblichen Zeiten geöffnet.<br />

Ab 01.01.2012 ist die Schadstoffsammelstelle endgültig geschlossen,<br />

stattdessen finden vermehrt ortsnahe mobile Schadstoffsammlungen<br />

statt. Die Sammeltermine 2012 finden Sie wie im<br />

Abfallkalender <strong>und</strong> im Internet unter www.landkreisheilbronn.de.<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb wünscht Ihnen schöne Weihnachten<br />

<strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es neues Jahr.<br />

Zu verschenken<br />

(aufzugeben unter der Nummer 4061-11) zu erfragen unter Tel.<br />

1 Kinderschreibtisch 0151/24177062<br />

1 Kinderfahrrad (Jungen) 18 Zoll 0151/24177062<br />

1 Wohnzimmerschrankwand Mahagonifurnier<br />

07138/920510<br />

1 Wohnzimmerschrankwand Palisander 0179/5171507<br />

Orgel mit Bank, voll funktionsfähig 900496<br />

Restmülltonne, 60 l 1353257<br />

1 Elektrogrillgerät 401352<br />

1 Einkaufsroller 401352<br />

1 Puppensportwagen 401893<br />

Black Mollys <strong>und</strong> Blatys abzugeben 1246034<br />

1 Latexmatratze, Härtegrad 2, 90 x 200 cm 24343<br />

1 Lattenrost, 90 x 200 cm 24343<br />

1 Sideboard, Kiefer 402063<br />

1 Kiefer-Esszimmertisch 402063<br />

Wohnung gesucht!<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> sucht schnellstmöglichst eine<br />

Mietwohnung für einen Mitarbeiter.<br />

Interessierte Vermieter können sich bei Hauptamtsleiterin,<br />

Frau Weiß, Tel. 07131/406131 oder sina.weiss@leingarten.de,<br />

melden.<br />

Hinweise zur Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> ist aus Gründen des Umweltschutzes<br />

seit Jahren dazu übergegangen, den Einsatz von Streusalz auf ein<br />

Mindestmaß zu reduzieren.<br />

Innerhalb des Ortes werden bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte nur die verkehrswichtigen<br />

<strong>und</strong> gefährlichen Stellen gestreut.<br />

Gefährlich sind nach der Rechtsprechung solche Straßenstellen,<br />

die wegen ihrer eigentümlichen Lage vom Kraftfahrer nicht ohne<br />

weiteres erkennbar sind, z. B. starkes Gefälle, starke Kurven, Brücken,<br />

Straßenkreuzungen.<br />

Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmer im Interesse der weiteren<br />

Verringerung der Umweltbelastungen um Verständnis für<br />

diese Maßnahmen <strong>und</strong> um die Anpassung des Fahrverhaltens.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind alle Straßenanlieger, dies können sowohl die<br />

Eigentümer als auch die Mieter oder Pächter eines Gr<strong>und</strong>stückes<br />

sein, verpflichtet, die Gehwege von Schnee zu räumen sowie bei<br />

Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte zu bestreuen.<br />

Nach § 6 der gemeindlichen Streupflichtsatzung ist zum Bestreuen<br />

abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.<br />

Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.<br />

Ausnahmsweise können Salz oder salzhaltige Stoffe<br />

gestreut werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise<br />

verhindert oder beseitigt werden kann (z. B. Eisregen). Die Verwendung<br />

von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist jedoch auf ein unumgängliches<br />

Mindestmaß zu beschränken. Wenn auf oder an<br />

einem Gehweg Bäume <strong>und</strong> Sträucher stehen, die durch salzhaltiges<br />

Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist das Bestreuen<br />

mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 20<br />

Zu Räumen <strong>und</strong> Bestreuen sind Gehwege an öffentlichen Straßen,<br />

entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege<br />

auf keiner Straßenseite vorhanden sind sowie selbständige<br />

öffentliche Fußwege <strong>und</strong> gemeinsame Rad- <strong>und</strong> Gehwege.<br />

Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche<br />

Breite vom Schnee <strong>und</strong> auftauendem Eis zu räumen, dass die<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist, in der<br />

Regel sind dies 1,5 m. Der geräumte Schnee <strong>und</strong> das auftauende<br />

Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, oder am Rande der Fahrbahn<br />

anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen<br />

<strong>und</strong> die Straßeneinläufe so frei zu machen, dass das<br />

Schmelzwasser abfließen kann.<br />

Die Gehwege <strong>und</strong> die sonstigen Flächen müssen werktags bis<br />

7.00 Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 8.30 Uhr geräumt <strong>und</strong> gestreut<br />

sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw.<br />

Eisglätte auftritt, ist unverzüglich bei Bedarf auch wiederholt, zu<br />

räumen <strong>und</strong> zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.<br />

Die Streupflichtsatzung kann im Internet unter www.<strong>Leingarten</strong>.de/Rathaus/Ortsrecht<br />

heruntergeladen werden.<br />

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 4061-<br />

30 gerne zur Verfügung.<br />

Wir bitten um Verständnis, dass die rechtlich schwierige <strong>und</strong> umfangreiche<br />

Materie nur vereinfacht <strong>und</strong> auszugsweise wiedergegeben<br />

werden konnte.<br />

Hallenbad <strong>Leingarten</strong><br />

Das Hallenbad <strong>Leingarten</strong> ist<br />

vom 24.12.2011 – 26.12.2011<br />

vom 31.12.2011 – 01.01.2012 <strong>und</strong><br />

am 06.01.2012<br />

geschlossen.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Mühle Kinder- <strong>und</strong> Jugendkultur<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag bis Freitag 14.00 Uhr – 21.00 Uhr<br />

Samstag 14.00 Uhr – 20.00 Uhr<br />

Wochenprogramm…<br />

Donnerstag, 22.12.2011:<br />

15:30 Uhr – 17:00 Uhr Natur Pur<br />

Aktionen in der Natur<br />

15:30 Uhr – 17:00 Uhr Kitchen for Kids<br />

In der Weihnachtsbäckerei gibt es heute: Crepes<br />

17:30 Uhr – 19:00 Uhr Cube-Club<br />

Zockerabend in der MÜHLE<br />

Neues aus der MÜHLE Kunterbunt<br />

MÜHLE Kunterbunt oder Bildung ist kinderleicht<br />

Selbst ist das Kind: Vesper auspacken, Tiere benennen, Bobbycar<br />

parken, <strong>und</strong> nebenbei den Sitznachbar herzen – die Entwicklung zur<br />

Selbstständigkeit der MÜHLE-Kinder ist für alle sicht- <strong>und</strong> hörbar.<br />

Seit Oktober dreht sich die MÜHLE Kunterbunt. Und die ist inzwischen<br />

genauso fest in Kinder- wie in Jugendhänden. „Mühle<br />

geh’n?“ hören die Eltern von ihren Sprösslingen oft auch noch am<br />

Wochenende, <strong>und</strong> gleichzeitig werden die Eltern zur Abholzeit<br />

ebenso freudig begrüßt wie die Erzieherinnen in der Früh.<br />

Keine Frage, die „Ronjas“, „Pippis“ <strong>und</strong> „Michels“ sind inzwischen<br />

angekommen, reagieren neugierig auf die pädagogischen Angebote,<br />

<strong>und</strong> lehren die Erwachsenen nicht nur das Staunen, sondern<br />

auch, dass Bildung kinderleicht ist.<br />

Wer sein Kind auch für wenige St<strong>und</strong>en oder 1 – 5 Tage unter<br />

Gleichaltrigen wissen möchte, kann sich gerne unter Tel.<br />

07131/6425469, per Mail muehle@leingarten.org oder persönlich<br />

vor Ort informieren.


Seite 21 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Die MÜHLE macht Ferien vom 23. Dezember 2011 bis zum 8. Januar<br />

2012<br />

Ab dem 9. Januar 2012 sind wir wieder wie gewohnt für Sie <strong>und</strong><br />

euch da!<br />

Angenehme Feiertage <strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es Jahr 2012<br />

wünscht Ihnen <strong>und</strong> euch das MÜHLE – Team<br />

Mitteilungen der<br />

Kindergärten<br />

Ev. Kindergarten Hafnerstraße<br />

Adventsandacht<br />

Am vergangenen Mittwoch fand um 17 Uhr eine Adventsandacht<br />

mit dem evangelischen Kindergarten Hafnerstraße statt. Hierzu<br />

fand sich ein Großteil unserer Kindergartenkinder samt ihren Familien<br />

in der Lorenzkirche ein. Thema der Andacht war Licht. Zu<br />

Beginn des Gottesdienstes durften drei Kinder die Kerzen des Adventskranzes<br />

anzünden. Neben einem kurzen Gebet <strong>und</strong> den Fürbitten,<br />

bei denen auch Kerzen von Kindern angezündet wurden,<br />

wurde die Geschichte „Die vier Lichter des Hirten Simon“ erzählt,<br />

welche mit Bildern untermalt wurde. Gespannt lauschten die<br />

Kinder den Abenteuern des Hirten. Es wurden auch einige Weihnachtslieder<br />

gesungen. Im Anschluss fanden sich alle im Konfirmandenraum<br />

der Kirche ein, um bei mitgebrachtem Glühwein,<br />

Kinderpunsch <strong>und</strong> Tee die Andacht fröhlich ausklingen zu lassen.<br />

Wir bedanken uns bei unseren Erzieherinnen <strong>und</strong> Pfarrerin Gressert<br />

für diesen schönen <strong>und</strong> kindgerechten Gottesdienst.<br />

Der Elternbeirat<br />

Volkshochschule<br />

<strong>Leingarten</strong><br />

LEINGARTEN<br />

Neues Programm online<br />

Am 27. Februar beginnt das neue vhs-Semester. Das neue Programm<br />

wird bereits ab 22. Dezember im Internet abrufbar sein,<br />

wo die Veranstaltungen auch gleich gebucht werden können.<br />

Das Programmheft wird Ende Januar verfügbar sein – es wird<br />

auch dieses Semester wieder einzeln an alle Haushalte verteilt.<br />

Achtung: Zumba-Schnupperkurs!<br />

Unter dem Motto „Tanzfitness mit Zumba“ startet ab Dienstag,<br />

den 17.1.12 ein Schnupperkurs, der sich vorläufig auf 5 Termine beschränkt.<br />

Der Kurs findet von 10 bis 11 Uhr im „Kleinen Saal“ im<br />

Kulturgebäude statt <strong>und</strong> wird, sofern sich genügend Interessent/Innen<br />

finden, im nächsten Semester fortgesetzt.<br />

Inspiriert von lateinamerikanischer Musik verbindet dieses Fitnessprogramm<br />

Elemente aus Aerobic <strong>und</strong> Intervall-Training mit<br />

verschiedenen Tanzschritten <strong>und</strong> einem heißen Musik-Mix aus<br />

Salsa, Merengue, Calypso, Reaggaeton u. v. m. Der Körper wird gestrafft<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig die Kondition verbessert.<br />

Die Abfolge der Schritte <strong>und</strong> Drehungen ist leicht erlernbar. Man<br />

muss für dieses Fitnessprogramm nicht tanzen können, das<br />

Wichtigste ist, sich zur Musik zu bewegen <strong>und</strong> Spaß daran zu<br />

haben.<br />

Frohe Weihnachten <strong>und</strong> ein erfolgreiches <strong>und</strong> glückliches Jahr<br />

2012<br />

wünscht allen Leingartner Bürger/-innen, den Teilnehmer/innen,<br />

Dozent/-innen <strong>und</strong> allen Fre<strong>und</strong>en der VHS<br />

Ihre Beatrice Eberl, vhs Heilbronn, Außenstelle <strong>Leingarten</strong>, Tel.<br />

266252, E-Mail: leingarten@vhs-heilbronn.de<br />

Mitteilungen der Schulen<br />

Hans-Sauter-Schule<br />

„ Die Zeit, die wir uns nehmen,<br />

ist die einzige Zeit, die wir haben“<br />

(Verfasser unbekannt)<br />

Die Schulgemeinschaft der Hans-Sauter-Schule<br />

wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest<br />

<strong>und</strong> vor allem Ges<strong>und</strong>heit im kommenden<br />

Jahr 2012.<br />

Wir sagen allen Eltern, den Mitarbeitern der <strong>Gemeinde</strong> sowie<br />

allen Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Förderern unserer Schule ein herzliches Dankeschön<br />

für die Zeit, die Sie uns im letzten Jahr geschenkt haben.<br />

Mit Ihrer Zeit haben Sie zum Gelingen eines erfolgreichen Schuljahres<br />

beigetragen.<br />

Wir wünschen Ihnen den Mut, sich die Zeit zu nehmen für alles,<br />

was Ihnen im kommenden Jahr wichtig sein wird.<br />

Roland Mair Cornelia Rinaldi<br />

Rektor Konrektorin<br />

Unterrichtsschluss am 22.12.2011 um 11:15 Uhr<br />

Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien am 09.01.2012<br />

nach St<strong>und</strong>enplan<br />

Eichbottschule<br />

Weihnachtsgrüße<br />

Liebe Eltern, liebe Fre<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Bekannte der Eichbottschule<br />

<strong>Leingarten</strong>,<br />

das Jahr 2011 ist bald zu<br />

Ende. Es war erfüllt von vielen Gedanken, von außergewöhnlichen<br />

Aufgaben, von permanentem Lernen <strong>und</strong> vielerlei Kooperationen.<br />

Für die geleistete Arbeit bedanken wir uns bei allen am<br />

Schulleben Beteiligten. Ganz besonderen Dank an alle die uns unterstützt<br />

haben. Besonderer Dank gilt dem engagierten Team des<br />

Fördervereins, dem Elternbeirat <strong>und</strong> unseren Kooperationspartnern<br />

aus Schulen <strong>und</strong> der Wirtschaft.


LEINGARTEN<br />

Nun wünschen wir Ihnen gesegnete, frohe Weihnachten <strong>und</strong> „die<br />

zärtliche Ungeduld des Frühlings, das milde Wachstum des Sommers,<br />

die stille Reife des Herbstes <strong>und</strong> die Weisheit des erhabenen<br />

Winters“ (Zitat) <strong>und</strong> vor allem ein ges<strong>und</strong>es, segensreiches<br />

2012.<br />

Ihre A. Enzel, Rektorin<br />

Vor den Weihnachtsferien, also am 22.12.11 schließt der Unterricht<br />

um 11:00 Uhr.<br />

Es finden keine Ganztagsschulangebote <strong>und</strong> kein Mittagessen<br />

an diesem Tag statt. Die Kernzeitenbetreuung findet von 11:00<br />

Uhr bis 13:00 Uhr statt. Am 9. Januar 2012 ist wieder Unterricht<br />

nach St<strong>und</strong>enplan.<br />

<strong>Alters</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ehejubilare</strong><br />

Wir gratulieren zum Geburtstag<br />

am 22. Dezember Frau Maria Berta Keck geb. Beck, Paul-Lincke-<br />

Straße 2, zum 81. Geburtstag<br />

am 22. Dezember Herrn Bruno Fink, Kirschenweg 23, zum 90. Geburtstag<br />

am 24. Dezember Frau Ilse Johanna Elisabeth Ruff geb. Rau, Hölderlinstraße<br />

1, zum 87. Geburtstag<br />

am 24. Dezember Herrn Fritz Willi Jakob Heider, Kantstraße 47,<br />

zum 80. Geburtstag<br />

am 24. Dezember Frau Gertrud Krieger geb. Müller, Theodor-<br />

Heuss-Straße 11, zum 84. Geburtstag<br />

am 25. Dezember Herrn Joachim Schell, Lange Straße 19, zum 88.<br />

Geburtstag<br />

am 26. Dezember Frau Ursula Alma Noller geb. Schliephacke,<br />

Danziger Straße 4, zum 81. Geburtstag<br />

am 27. Dezember Frau Helga Rechl geb. Surber, Eppinger Straße<br />

20, zum 87. Geburtstag<br />

am 28. Dezember Frau Lina Weller geb. Diem, Kirschenweg 23,<br />

zum 99. Geburtstag<br />

am 29. Dezember Herrn Friedrich Scheu, Eppinger Straße 20, zum<br />

100. Geburtstag<br />

am 29. Dezember Frau Rosina Löprich geb. Dengel, Kirschenweg<br />

65, zum 81. Geburtstag<br />

am 29. Dezember Frau Margarete Marie Wolff geb. Rollbühler,<br />

Nordheimer Straße 11/1, zum 83. Geburtstag<br />

am 29. Dezember Frau Marianne Kiesow geb. Gümbel, Sudetenstraße<br />

12, zum 80. Geburtstag<br />

am 31. Dezember Frau Nelly Reis geb. Wolf, Lange Straße 21, zum<br />

81. Geburtstag<br />

am 31. Dezember Herrn Rolf Herbert Keller, Heilbronner Straße<br />

134/1, zum 80. Geburtstag<br />

am 31. Dezember Frau Hedwig Maria Wichtler geb. Hildenbrand,<br />

Lange Straße 13, zum 85. Geburtstag<br />

am 1. Januar Frau Wilhelmine Maria Nöth geb. Fertig, Brühlstraße<br />

8/1, zum 80. Geburtstag<br />

am 1. Januar Herrn Georg Hecker, Hauffstraße 12, zum 82. Geburtstag<br />

am 1. Januar Frau Margarete Johanna Flinspach geb. Huber, Vordere<br />

Wanne 4, zum 88. Geburtstag<br />

am 2. Januar Frau Elfriede Johanna Poslovsky geb. Gann, Ebertstraße<br />

6, zum 80. Geburtstag<br />

am 4. Januar Frau Therese Draxler geb. Balogh, Eppinger Straße<br />

20, zum 84. Geburtstag<br />

am 6. Januar Herrn Helmut Freter, Eppinger Straße 20, zum 87. Geburtstag<br />

am 6. Januar Frau Anna Karolina Senghaas, Eppinger Straße 20,<br />

zum 86. Geburtstag<br />

am 6. Januar Frau Charlotte Cäcilia Weinreuter geb. Weinreuter,<br />

Röthestraße 22, zum 82. Geburtstag<br />

am 8. Januar Herrn Hans Viktor Wagner, Theodor-Heuss-Straße 21,<br />

zum 85. Geburtstag<br />

am 9. Januar Frau Eleonore Maria Anna Paul geb. Weinreuter, Hermann-Lauer-Straße<br />

9, zum 84. Geburtstag<br />

am 9. Januar Frau Elisabeth Herzog geb. Fischer, Lange Straße 37,<br />

zum 82. Geburtstag<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 22<br />

am 11. Januar Herrn Walter Eckert, Eichendorffstraße 19, zum 80. Geburtstag<br />

am 11. Januar Frau Hannelore Brust geb. Schmidt, Jahnstraße 3, zum<br />

83. Geburtstag<br />

am 11. Januar Herrn Kurt Kamp, Mozartstraße 28, zum 85. Geburtstag<br />

Das Fest der goldenen Hochzeit feiern<br />

am 23.12.2011 das Ehepaar Richard <strong>und</strong> Margit Richardt, Platanenweg<br />

81<br />

am 12.01.2012 das Ehepaar Richard <strong>und</strong> Leni Rudolph, Eppinger<br />

Straße 143<br />

dazu gratulieren wir herzlich!<br />

Freiwillige<br />

Feuerwehr<br />

Nächste Übungstermine Aktive Wehr<br />

Die erste Übung im Jahr 2012 findet am Montag, dem 9. Januar,<br />

für Maschinisten der Gruppe 1 statt.<br />

Die Feuerwehr <strong>Leingarten</strong> wünscht frohe Weihnachten, besinnliche<br />

Feiertage <strong>und</strong> einen guten Rutsch ins Jahr 2012!<br />

Kirchliche nachrichten<br />

Ökumenische Nachrichten<br />

Begegnungscafé 55+<br />

im „Gambrinus“, Freitag, 13.01., 9.00 – 12.00 Uhr: „Jahresrückblick<br />

in Bildern“ mit Günter Wacker<br />

Gottesdienste in den Pflegeheimen<br />

Donnerstag, 22.12., 15:45 Uhr Gottesdienst im AWO-Heim, Frau<br />

Krotz<br />

Donnerstag, 29.12., 15:45 Uhr Gottesdienst im ASB-Heim, Pfr. Krannich<br />

Donnerstag, 05.01., 15:45 Uhr Gottesdienst im AWO-Heim, Pfr. Eckhart<br />

Donnerstag, 12.01., 15:45 Uhr Gottesdienst im ASB-Heim, Pfr. Krannich<br />

Gemeinsame Nachrichten der<br />

Evang. Kirchengemeinde Großgartach<br />

<strong>und</strong> Schluchtern<br />

Waldweihnacht<br />

Herzliche Einladung zu unserer traditionellen Waldweihnacht<br />

am 23.12. Um 17 Uhr ist Treffpunkt am unteren Heuchelbergparkplatz<br />

beim Trimm-dich-Pfad. Bei starkem Regen fällt die Waldweihnacht<br />

aus. Nach der Andacht gibt es Punsch, Glühwein <strong>und</strong><br />

Schoko-Äpfel. Bitte bringen Sie dafür eine Tasse mit.<br />

Ev.Kirchengemeinde Großgartach<br />

Pfarramt I: Pfarrer Rolf Niethammer, Grinnenstr. 28, 74211 <strong>Leingarten</strong>,<br />

Tel. 401070, Pfarramt II: Pfarrerin Tatjana Gressert, Badener Str. 52,<br />

74074 Heilbronn, Tel. 2795016<br />

Jugendreferent Philipp Beißner, Grinnenstr. 28, 74211 <strong>Leingarten</strong>,<br />

Tel. 901294<br />

Pfarrbüro Frau Paul: Mo. bis Mi. 8.15 bis 12.00 Uhr, Tel. 401070,<br />

Fax 401097, Internet: www.ev-kirchengemeinde-grossgartach.de<br />

E-Mail: pfarramt@ev-kirchengemeinde-grossgartach.de<br />

Donnerstag, 22.12.: 20:00 Uhr Kirchenchor im LGH<br />

Freitag, 23.12.: 17:00 Uhr Waldweihnacht der Evang. Jugend <strong>Leingarten</strong>,<br />

s. gemeins. N.


Seite 23 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Samstag (Heiligabend), 24.12.: 15:00 Uhr Familiengottesdienst<br />

mit Krippenspiel; 16:20 Uhr Einsingen des Kirchenchores;<br />

17:00 Uhr Christvesper mit dem Kirchenchor (Pfrin. Gressert)<br />

Sonntag (1. Weihnachtstag), 25.12.: 10:00 Uhr Gottesdienst mit<br />

Abendmahl (Pfr. Salooja)<br />

Montag (2. Weihnachtstag), 26.12.: 10:40 Uhr Einsingen des Kirchenchores;<br />

11:00 Uhr „Wort <strong>und</strong> Musik“ mit vielen Liedern <strong>und</strong><br />

weihnachtlichen Texten unter Mitwirkung des Kirchenchores<br />

(Pfrin. Gressert <strong>und</strong> Team), s. n.<br />

Altjahresabend Sa., 31.12.2011: 17:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

mit dem Männerchor <strong>Leingarten</strong> (Pfrin. Gressert)<br />

Sonntag (Neujahr), 01.01.2012: 17:00 Uhr Gottesdienst (Pfrin.<br />

Gressert)<br />

Freitag, 06.01. (Hl. drei Könige): 10:00 Uhr Gottesdienst (Prädikant<br />

Frisch)<br />

Sonntag, 08.01.: 10:00 Uhr Gottesdienst (Prädikant Schütz)<br />

Montag, 09.01.: 10:00 Uhr Seniorenchor im Lorenzgemeindehaus<br />

Mittwoch, 11.01.: 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Lorenzgemeindehaus,<br />

s. n.; 19:30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung im LGH<br />

Posaunenchor www.posaunenchor-grossgartach.de:<br />

erste Probe wieder am 09.01.2012<br />

Kirchenchor: erste Probe am 12.01.2012<br />

Taufgottesdienste 15.01., 06.05., 03.06., (jeweils 10:00 Uhr )<br />

12.02., 25.03., 22.04., 08.07., 26.08., (jeweils 14:00 Uhr )<br />

Christmette 2011<br />

Die Christmette findet aus organisatorischen Gründen dieses<br />

Jahr nicht statt.<br />

11 Uhr Gottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag<br />

Am 26.12.feiern wir um 11 Uhr in der Lorenzkirche nun schon zum<br />

dritten Mal einen Singegottesdienst. Wort (nachdenkliche <strong>und</strong><br />

heitere Texte) <strong>und</strong> Musik (der Gesang weihnachtlicher Lieder <strong>und</strong><br />

des Kirchenchores) wechseln sich ab. Dazwischen zur Besinnung<br />

eine Bildmeditation. Dieser Gottesdienst ist für jede <strong>Alters</strong>stufe<br />

gedacht, auch für Familien mit Kindern.<br />

Danke<br />

Vielen Dank für die gespendeten Weihnachtsbäume bei Fam. Reinhold<br />

Link, Fam. Else Donner, Hr. Kraiss <strong>und</strong> Fam. Manfred Kirchert.<br />

Börse für Konfirmationskleidung am 7. Januar 2012<br />

von 11 – 13 Uhr Verkauf in der Martin-Luther-Kirche Heilbronn,<br />

Beethovenstr. 15<br />

Öffnungszeiten im Pfarramt<br />

Das Pfarrbüro ist vom 27.12. – 06.01. geschlossen. Pfrin. Gressert<br />

ist vom 02. – 08. 01. 2012 in Urlaub. Vertretung übernimmt Pfr. Eckardt<br />

aus Neckargartach, Tel. 21316<br />

Seniorennachmittag Mittwoch, 11. Januar „Warum läuten die<br />

Glocken in <strong>Leingarten</strong>“?<br />

An diesem Nachmittag wird Heiner Wolff bei uns zu Gast sein<br />

<strong>und</strong> uns etwas über die Läuteordnung unserer Kirchengemeinde<br />

<strong>und</strong> die Bedeutung der drei Glocken erzählen. Dazu wird er uns<br />

Bilder der Glocken aus <strong>Leingarten</strong> zeigen.<br />

Vorschau<br />

Elternabend des Jahrgangs KU 11.12 – Vorbereitung der Konfirmation<br />

am 10. <strong>und</strong> 18.3.12.<br />

Bitte Termin vormerken: 18.1.12, 19.30 Uhr, Lorenzgemeindehaus,<br />

großer Saal<br />

Ev.Kirchengemeinde Schluchtern<br />

Pfarrer Jochen Ellinger,Bergstr. 3, Tel. 401302, Telefax 740458<br />

E-Mail: Pfarramt.Schluchtern@t-online.de<br />

Internet: www.evangelische-kirchengemeinde-schluchtern.de<br />

Pfarramtssekretariat: Frau Baier<br />

Bürozeiten: dienstags, donnerstags <strong>und</strong> freitags von 8 – 11 Uhr<br />

Donnerstag, 22.12.: 20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />

Samstag, 24.12. (Heiligabend): 15.30 Uhr Familiengottesdienst<br />

mit dem Krippenspiel der Kinderkirche (Kinderkirchteam u. Pfr. Ellinger);<br />

17.30 Uhr Christvesper unter Mitwirkung des Kirchenchores<br />

(Pfr. Ellinger); 22.00 Uhr Christmette (Pfr. i. R. Schwandt) mit<br />

Rozmurat Arnakuliyew, anschließend Ständerling mit Glühwein<br />

LEINGARTEN<br />

Sonntag, 25.12. (1. Weihnachtsfeiertag): 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

unter Mitwirkung des Kirchenchores (Pfr. Ellinger);<br />

11.15 Uhr Gottesdienst im ASB (Pfr. Ellinger)<br />

Samstag, 31.12. (Silvester): 18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

zum Jahreswechsel (Pfr. Ellinger)<br />

Sonntag, 01.01. (Neujahr): 18.00 Uhr Predigtgottesdienst (Pfr. Ellinger)<br />

Freitag, 06.01. (Epiphanias): 10.00 Uhr Predigtgottesdienst (Pfr. i.<br />

R. Schwandt)<br />

Sonntag, 08.01.: 10.00 Uhr Predigtgottesdienst (Pfr. Ellinger). In<br />

diesem Gottesdienst empfängt Ilaria Trebisonda die Heilige<br />

Taufe.<br />

Montag, 09.01.: 10.00 Uhr Spielkreis Sonnenkäfer; 20.00 Uhr<br />

Frauenkreis Oase<br />

Dienstag, 10.01.: 17.30 Uhr Gummibärenbande; 18.00 Uhr Toastbrot;<br />

19.00 Uhr Sternenfänger/Rasselbande; 19.00 Uhr Frauenkreis<br />

– Biblisches Gespräch mit Herrn Pfr. Ellinger<br />

Mittwoch, 11.01.: 14.45 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 1;<br />

16.15 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 2<br />

Donnerstag, 12.01.: 15.45 Uhr Gottesdienst im ASB; 20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />

Taufsonntage: 12.02.2012, 10.00 Uhr, 18.03.2012, 14.30 Uhr<br />

Urlaub<br />

Herr Pfr. Ellinger ist vom 02. – 06.01.2012 im Urlaub. Die Vertretung<br />

hat Frau Pfr.in Wahl aus Frankenbach.<br />

Das Sekretariat des Pfarramtes ist bis einschl. 05.01.2012 geschlossen.<br />

Wunsch zum Weihnachtsfest <strong>und</strong> zum neuen Jahr<br />

Allen Mitchristen <strong>und</strong> Mitbürgern wünschen wir ein frohes <strong>und</strong><br />

besinnliches Weihnachtsfest <strong>und</strong> für das neue Jahr Gottes reichen<br />

Segen. Seinen Ausdruck findet der Segen übrigens auch in<br />

der neuen Jahreslosung: Christus spricht „Meine Kraft ist in den<br />

Schwachen mächtig.“ (2. Kor. 12,9)<br />

Gesprächskreis für Trauernde<br />

Haben Sie einen lieben Menschen für immer hergeben müssen?<br />

Der Abschied tut noch sehr weh. Wir möchten Sie während Ihrer<br />

Trauer in unserem Kreis gerne begleiten <strong>und</strong> freuen uns, wenn<br />

Sie einfach am 13.01., um 16.00 Uhr ins Martin-Luther-<strong>Gemeinde</strong>haus<br />

kommen. Andrea Gommel <strong>und</strong> Jochen Ellinger<br />

Evangelisch-methodistische Kirche<br />

<strong>Gemeinde</strong>zentrum/Pastorat:Brühlstraße 32<br />

Pastor Tilmann Sticher, Tel. 403483; E-Mail: tilmann.sticher@emk.de<br />

Pastor Friedhelm Gutbrod,Tel.68673,E-Mail:friedhelm.gutbrod@emk.de<br />

Internet: www.emk-leingarten.de<br />

Samstag, 24.12.: 16.30 Uhr Christvesper (T. Sticher): Die heilige Familie<br />

Sonntag, 25.12.: 10.00 Uhr Weihnachtsfestgottesdienst (F. Gutbrod),<br />

gleichzeitig Kinderbetreuung<br />

Mittwoch, 28.12.: 15.00 Uhr Kickerturnier (s. u.)<br />

Samstag, 31.12.11.: 17.30 Uhr Jahresschlussgottesdienst (T. Sticher)<br />

mit Abendmahl<br />

Sonntag, 1.1.12: 15.00 Uhr Neujahrsgemeindefest, Pauluskirche<br />

Freitag, 6.1.: 19.00 Uhr Jugendkreis, Böckingen<br />

Sonntag, 8.1.: 10.00 Uhr Gottesdienst (B. Waldhauer), gleichzeitig<br />

Kinderbetreuung<br />

Dienstag, 10.1.: 14.30 Uhr Seniorenkreis, Pauluskirche; 19.30 Uhr<br />

Posaunenchor in Heilbronn<br />

Mittwoch, 11.1.: 17.00 Hauskreis Bad Rappenau; 19.00 Uhr Allianzgebet,<br />

GEC Heilbronn; 20.00 Uhr Hauskreis Gräsle<br />

Donnerstag, 12.1.: 19.00 Uhr Spurgruppe, Pauluskirche; 20.00 Uhr<br />

Spiritualität im Alltag<br />

Kickerturnier am 28.12.<br />

Zu unserm jährlichen Kickerturnier laden wir herzlich ein. Beginn<br />

um 15 Uhr mit der Auslosung der Teams. Startgebühr: 3 ¤ pro Person,<br />

max. 10 ¤ pro Familie.<br />

Wir wünschen Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest <strong>und</strong><br />

Gottes Segen für das neue Jahr.


LEINGARTEN<br />

Katholische<br />

Seelsorgeeinheit „Im Leintal“<br />

Katholisches Pfarramt, Bergstraße 1, Tel. 401504, Fax 401584<br />

E-Mail: katholische@kirche-leingarten.de<br />

Internet: www.katholische-kirche-leingarten.de<br />

Pastoralreferent Herr Bentele, Tel. 0179/4507712<br />

Pfarrbürozeiten: Montag 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr,<br />

Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr,Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

In der Woche vom 26.12. – 31.12.2011 ist das Pfarramt geschlossen!<br />

Samstag, 24.12.- Heiligabend: 16.30 Uhr Krippenfeier (St. Lioba);<br />

22.00 Uhr Christmette (St. Pankratius); die Christmette wird von<br />

unserem Chor mitgestaltet (Adveniat-Kollekte)<br />

Sonntag, 25.12. – 1. Weihnachtstag: 10.30 Uhr Hochamt (St.<br />

Lioba)(Adveniat-Kollekte)<br />

Montag, 26.12. – 2. Weihnachtstag: 9.00 Uhr Hochamt (St. Pankratius);<br />

Kindergottesdienst<br />

Donnerstag, 29.12.: 19.00 Uhr Hl. Messe mit Segnung des Johannisweines<br />

(St. Pankratius)<br />

Samstag, 31.12. – Silvester: 17.30 Uhr Jahresschlussandacht (St.<br />

Lioba)<br />

Sonntag, 01.01. – Neujahr: 10.30 Uhr Hl. Messe (St. Pankratius)<br />

Donnerstag, 05.01.: 19.00 Uhr Hl. Messe (St. Pankratius)<br />

Freitag, 06.01. – Hl. 3 Könige: 9.00 Uhr Hl. Messe mit Aussendung<br />

der Sternsinger (St. Lioba)<br />

Sonntag, 08.01.: 9.00 Uhr Hl. Messe (St. Pankratius)<br />

Donnerstag, 12.01.: Hl. Messe (St. Pankratius)<br />

Kinderkrippenfeier am Hl. Abend<br />

Alle Kinder mit ihren Familien sind zu unserer diesjährigen Kinderkrippenfeier<br />

um 16.30 Uhr in St. Lioba eingeladen. Wir hören<br />

<strong>und</strong> sehen die Geschichte der Geburt Christi – eingebettet in eine<br />

Wortgottesdienstfeier zum Thema: Glocken klingen – Jesus ist<br />

geboren.<br />

Friedenslicht aus Bethlehem<br />

Das Bethlehemlicht steht wie jedes Jahr in unserer Kirche bereit,<br />

<strong>und</strong> jeder, der möchte, kann sich nach der Feier ebenso nach der<br />

Christmette in einer mitgebrachten Laterne das Licht mit nach<br />

Hause nehmen.<br />

Gospelkonzert<br />

Das angekündigte Gospelkonzert am 27.12. in St. Lioba <strong>Leingarten</strong><br />

wird nicht stattfinden.<br />

Sternsinger – klopft an Türen, pocht auf Rechte!<br />

Unter diesem Motto werden die Sternsinger am 6. Januar nach<br />

dem Gottesdienst alle kath. Familien besuchen, den Segen an die<br />

Türen schreiben <strong>und</strong> Geld für bedürftige Kinder verschiedener<br />

Missionsprojekte sammeln. Wir suchen wieder viele Kinder <strong>und</strong><br />

Begleitpersonen die bereit sind, dieses wichtige Projekt zu unterstützen.<br />

Es sind alle eingeladen am 04.01.2012 um 14.00 Uhr ins<br />

Lioba-<strong>Gemeinde</strong>haus zu kommen zur Kleiderprobe <strong>und</strong> Gruppeneinteilung.<br />

Wir freuen uns auf viele große <strong>und</strong> kleine Könige<br />

<strong>und</strong> nette Menschen, die gerne ihre Türen <strong>und</strong> ihre Herzen für die<br />

Sternsinger öffnen.<br />

Zum Abschluss der Weihnachtszeit<br />

Am Sonntag, 8. Januar, um 17.00 Uhr in St. Pankratius <strong>Leingarten</strong><br />

zeigt Pfarrer i. R. Hermann Rupp eine Audio-Vision mit dem<br />

Thema „Weihnachtskrippen“ um mit Texten von Anselm Grün.<br />

Herzliche Einladung zu dieser Besinnung (ca. 45 Min.)<br />

Sozialausschuss<br />

Die Mitglieder des Sozialausschusses treffen sich am Montag,<br />

dem 9.1. 2012, um 20.00 Uhr im Lioba-GH.<br />

Kirchengemeinderatsitzung<br />

Die nächste Sitzung des Kirchengemeinderates findet am Donnerstag,<br />

dem 12.1.2012, um 20.00 Uhr im Pankratius-Raum statt.<br />

Die Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit entnehmen Sie bitte<br />

dem neuen <strong>Gemeinde</strong>brief.<br />

Altglas ist Rohstoff<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 24<br />

Neuapostolische Kirche <strong>Leingarten</strong><br />

Hohensteinstraße 76, Tel. 07135/960660, Internet: www.nak-leingarten.de<br />

E-Mail: info@nak-leingarten.de<br />

Donnerstag, 22.12.: 20.00 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 25.12.: 9.30 Uhr Gottesdienst an Weihnachten<br />

Samstag, 31.12.: 18.00 Uhr Gottesdienst zum Jahresabschluss<br />

Sonntag, 01.01.: 11.00 Uhr Gottesdienst an Neujahr in der Kirche<br />

in Heilbronn-Böckingen, Kastellstraße 49 mit Bezirksapostel M.<br />

Ehrich per Bild- <strong>und</strong> Tonübertragung via Satellit aus Villingen<br />

Schwenningen<br />

Donnerstag, 05.01.: 20.00 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 08.01.: 9.30 Uhr Gottesdienst<br />

Donnerstag, 12.01.: 20.00 Uhr Gottesdienst<br />

Aktuelle Gottesdienstzeiten können auch aus dem Schaukasten<br />

vor der Kirche entnommen werden. Gäste <strong>und</strong> Interessierte sind<br />

herzlich willkommen.<br />

Vereinsnachrichten<br />

DRK-Ortsverein <strong>Leingarten</strong><br />

Herzlichen Dank<br />

Liebe Leingartner Mitbürger. Zum Jahresende möchten wir uns<br />

bei allen die uns <strong>und</strong> unsere Arbeit im vergangenen Jahr unterstützt<br />

haben, recht herzlich bedanken. Durch Ihre Spende wurde<br />

das notwendige HvO Projekt realisiert <strong>und</strong> die DRK Arbeit in <strong>Leingarten</strong><br />

unterstützt. Auch die Mitarbeit zahlreicher ehrenamtlicher<br />

Helfer bei unseren Blutspendeaktionen war in diesem Jahr<br />

wieder eine große Hilfe für uns. Wir wünschen Ihnen gesegnete<br />

Weihnachten, ruhige <strong>und</strong> erholsame Feiertage <strong>und</strong> einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr. Ihr DRK Ortsverein <strong>Leingarten</strong><br />

Nächste Dienstabende<br />

Die Dienstabende für das neue Jahr werden im Dienstplan bekannt<br />

gegeben. Bitte berücksichtigen.<br />

Interesse an einer Mitarbeit im OV?<br />

Der OV <strong>Leingarten</strong> bietet viele verschiedene Tätigkeiten, wie z. B.<br />

Sanitätsdienste, Katastrophenschutz, HvO, Sozialarbeit, u. v. m.<br />

Infos erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.drk-leingarten.de<br />

oder telefonisch unter 0176/24158204.<br />

DLRG-Ortsgruppe <strong>Leingarten</strong><br />

Trainingspause über Weihnachten<br />

Mit Ferienende nehmen wir am 07.01.12 das Training wieder auf.<br />

Bitte beachten: die Gruppen „Gold“ <strong>und</strong> „Juniorretter“ trainieren<br />

erst ab dem 14.01.12! Wir wünschen allen eine schöne <strong>und</strong> besinnliche<br />

Weihnachtszeit <strong>und</strong> einen guten Start ins Jahr 2012!<br />

Jugendjahreshauptversammlung<br />

Am Samstag, 14.01.2012, um 13 Uhr findet unsere Jugendjahreshauptversammlung<br />

statt. Treffpunkt ist am Hallenbadeingang.<br />

Auf der Tagesordnung steht u. a. die Wahl des Jugendvorstandes.<br />

Wählen können alle Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre. Wir<br />

freuen uns auf ein Zahlreiches erscheinen unserer Kinder <strong>und</strong> jugendlichen<br />

Vereinsmitglieder.<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Liebe Mitglieder, am Freitag, 03.02.2012, findet in den Räumlichkeiten<br />

des SV <strong>Leingarten</strong> über dem Restaurant „Paradies“ um


Seite 25 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

19.30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu möchten<br />

wir euch ganz herzlich einladen. Folgende Tagesordnung ist<br />

vorgesehen: Begrüßung, Berichte der Vorstandsmitglieder, Bericht<br />

der Jugendvorstandschaft, Jahresabschluss 2011, Bericht der<br />

Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandsmitglieder, Wahl des<br />

Wahlausschusses, Wahlen, Anträge, Haushaltsplan 2012, Ehrungen<br />

<strong>und</strong> Grußworte. Anträge zur JHV müssen bis spätestens<br />

20.01.2012 in schriftlicher Form bei der Vorsitzenden Ute Handke,<br />

Karlsbader Str. 36, 74211 <strong>Leingarten</strong>, eingegangen sein.<br />

SGM <strong>Leingarten</strong><br />

Abteilung Jugendfußball<br />

Die <strong>Leingarten</strong>er Jugendfußballer wünschen allen Jugendmitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Jugendmitarbeitern, Eltern, Spielerinnen<br />

<strong>und</strong> Spielern, Gönnern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en des Jugendfußballes<br />

ein besinnliches Weihnachtsfest, einen fröhlichen<br />

Jahresausklang <strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es, glückliches <strong>und</strong> erfolgreiches<br />

Jahr 2012.<br />

Nach zwei Jahren Zusammenarbeit im Jugendfußball kann man<br />

von einem Erfolgsrezept mit Ausbaupotential sprechen! Wesentlichen<br />

Anteil an diesem Erfolg haben alle unsere Sponsoren, für<br />

alle Spenden <strong>und</strong> Unterstützungen, sagen wir allen Danke!<br />

Vielen Dank für die Unterstützung beim Fußball-Camp <strong>und</strong> Turnieren<br />

sagen wir: Krieger visuelle Werbemittel, Pross Werbetechnik,<br />

Getränkemarkt Freyer, den Bäckereien Eitel u. Kipp, den Metzgereien<br />

Rumm, Schütz-Wolff u. Spohn, REWE <strong>und</strong> dem<br />

Restaurant „Paradies“.<br />

Sportverein <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Frohe Weihnachten <strong>und</strong> einen guten Rutsch!<br />

Der Vorstand des Sportvereins <strong>Leingarten</strong> wünscht allen seinen<br />

Mitgliedern mit Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest <strong>und</strong> für<br />

das neue Jahr alles Gute!<br />

Wir möchten Danke sagen an alle engagierten Trainer, unsere<br />

Sponsoren <strong>und</strong> alle Sportler beim SVL für die in diesem Jahr gemeinsam<br />

verbrachten St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> das viele ehrenamtliche<br />

Engagement.<br />

Wir freuen uns auf ein sportliches Jahr 2012 mit euch!<br />

Geschäftsstelle<br />

Unser Büro bleibt über die gesamten Feiertage geschlossen. Wir<br />

sind wieder ab 09.01.2012 für Sie da!<br />

Abteilung Handball<br />

Liebe Handballfre<strong>und</strong>e,<br />

die Handballabteilung wünscht allen aktiven <strong>und</strong> passiven Mitgliedern<br />

der SG sowie unseren Sponsoren <strong>und</strong> Unterstützern ein<br />

frohes <strong>und</strong> besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr.<br />

Weihnachtsbaumaktion im Januar 2012<br />

Wie jedes Jahr werden wir auch Anfang 2012 Weihnachtsbäume<br />

sammeln <strong>und</strong> zwar am Samstag, dem 07.01.2012. Der Treffpunkt<br />

ist um 9.00 Uhr am Freibad <strong>Leingarten</strong>.<br />

Wir möchten alle aktiven <strong>und</strong> passiven Mitglieder der Handballabteilung<br />

sowie sonstige Freiwillige bitten, sich diesen Termin<br />

frei zu halten <strong>und</strong> bei der Sammlung zu helfen.<br />

Abteilung Turnen<br />

LEINGARTEN<br />

Weihnachtsgruß<br />

Schon wieder ist ein Jahr vergangen <strong>und</strong> Weihnachten steht vor<br />

der Tür. Wir schicken auf diesem Wege allen Mitgliedern, Kursteilnehmern<br />

<strong>und</strong> Übungsleitern mit ihren Familien herzliche Weihnachtsgrüße<br />

mit den besten Wünschen für eine gesegnete <strong>und</strong><br />

erholsame Weihnachtszeit <strong>und</strong> ein glückliches <strong>und</strong> erfolgreiches<br />

neues Jahr. Wir hoffen natürlich, dass wir euch im neuen Jahr mit<br />

neuer Energie wieder bei unseren Sportangeboten begrüßen<br />

dürfen.<br />

Aktuelle Infos auch unter www.sportverein-leingarten.de.<br />

Katja Springer <strong>und</strong> Irmgard Wörsching<br />

Wirbelsäulengymnastik<br />

Mit dieser Gymnastik ist es möglich, durch gezielte gymnastische<br />

Übungen den Rückenbeschwerden wirkungsvoll zu begegnen<br />

bzw. ihnen vorbeugend entgegenzuwirken. Kursbeginn mit<br />

10 Übungseinheiten am Mittwoch, 11.01.12, Kurs I 18.00 – 19.00,<br />

Kurs II 19.00 – 20.00 Uhr. Die Kurse finden im Gymnastikraum des<br />

SVL beim Heuchelbergstadion statt.<br />

Yoga<br />

Hatha-Yoga eignet sich am besten zum Erhalt des körperlichen<br />

<strong>und</strong> seelischen Wohlbefindens. Ab Donnerstag, 12.01.12, finden<br />

die Übungsst<strong>und</strong>en statt. Übungszeiten von 19.30 – 20.30 Uhr im<br />

Gymnastikraum des SV <strong>Leingarten</strong>.<br />

Kursleitung, Infos <strong>und</strong> Anmeldung zu Yoga <strong>und</strong> Wirbelsäulengymn.:<br />

Bärbel Diem, Tel. 401874.<br />

Abteilung Leichtathletik<br />

Drei-Königs-Lauf<br />

Am 6. Januar 2012 führt die Leichtathletikabteilung des SV <strong>Leingarten</strong><br />

ihren traditionellen wertungsfreien Drei-Königs-Lauf<br />

durch. Der Lauf ist zeit- <strong>und</strong> wertungsfrei. Jeder kann ohne Wettkampfstress<br />

mitlaufen, um den über die Feiertage „angesammelten<br />

Weihnachtsspeck“ wieder weg zu trainieren. Wir wollen gemeinsam<br />

um 10.30 Uhr an der Eichbott-Sporthalle starten. In der<br />

Sporthalle besteht die Möglichkeit zum Umziehen <strong>und</strong> Duschen.<br />

Nach dem Lauf wird der Vormittag im Foyer der Sporthalle mit<br />

warmen Getränken <strong>und</strong> übrig gebliebenem „Weihnachtsgebäck“,<br />

Gesprächen <strong>und</strong> Informationen ausklingen.<br />

Gleichzeitig findet auch die Siegerehrung der beyerdynamic-Cup<br />

Serie 2011 statt.<br />

Wir laden alle zu diesem Lauf unter dem Motto – der Weihnachtsspeck<br />

muss weg – herzlich ein.<br />

Wir wünschen allen Läuferinnen <strong>und</strong> Läufern ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein erfolgreiches sportliches Jahr 2012.<br />

Euer Heuchelberglaufteam<br />

Pluspunkt Ges<strong>und</strong>heit<br />

Neue Kurse ab Januar<br />

Rücken aktiv!<br />

Ein modernes präventives Rückentraining mit dem Ziel, Bewegungsfreude<br />

zu wecken, Steigerung der Fitness <strong>und</strong> rückenges<strong>und</strong>em<br />

Alltagsverhalten. Ab 17. Januar 2012 – 10 x – immer dienstags<br />

um 18.00 h im SVL-Gymnastikraum


LEINGARTEN<br />

Pilates<br />

Ab 17. Januar 2012 – 15 x immer dienstags um 19.00 h im SVL Gymnastikraum<br />

Slow Motion Fitness<br />

Ab 17. Januar 2012 – 20 x, immer dienstags um 20.15 im SVL Gymnastikraum<br />

Qi Gong am Morgen<br />

Ab 18. Januar 2012 – 20 x, immer mittwochs um 8.15 h im SVL Gymnastikraum<br />

Mindest Teilnehmerzahl für alle Kurse 8, maximal 15<br />

Anmeldung <strong>und</strong> Info bei:<br />

Erika M<strong>und</strong>inger Fon (07131) 404125, per mail: e.m<strong>und</strong>inger@tonline.de<br />

oder oder im Internet unter www.sportverein-leingarten.de<br />

Abteilung Reiten<br />

Frohe Weihnachten<br />

Die Reitabteilung wünscht allen Mitgliedern, Spendern, Fre<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Gönnern ein gesegnetes Weihnachtsfest <strong>und</strong> einen<br />

guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Wie gewohnt werden wir das neue Jahr mit dem „Sprung ins<br />

Neue Jahr“ am 1. Januar 2012 um 14.30 Uhr begrüßen.<br />

Abteilung Schach<br />

Schachtraining<br />

Mit dem Schachtraining starten wir im neuen Jahr ab dem 9. Januar<br />

2012 zu folgenden Trainingszeiten:<br />

Montags: 17.30 Uhr bis 18.45 Uhr, Einsteiger<br />

Dienstags: 18.00 bis 20.00 Uhr, Fortgeschritten, Aktive <strong>und</strong><br />

Hobbyspieler ab 20.00 Uhr.<br />

Allen Mitgliedern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en der Schachabteilung wünschen<br />

wir ein frohes <strong>und</strong> geruhsames Weihnachtsfest <strong>und</strong> einen guten<br />

Start ins neue Jahr.<br />

Skiabteilung<br />

Fitnesstraining<br />

Allen Fitnessteilnehmern, Mitglieder <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e der Skiabteilung<br />

wünschen wir frohe Weihnachten <strong>und</strong> einen guten Rutsch<br />

ins neue Jahr. Am 11. Januar gehts mit unserem Fitnesstraining<br />

wieder weiter.<br />

Terminvorschau:<br />

28. + 30. Dez. Weihnachtsskikurse<br />

14. + 15. Jan. <strong>und</strong> 11.+12. Febr. Wochenend-Ski+Snowboardkurs<br />

21. + 28. Jan. Ski+Snowboardkurs<br />

29. Jan. Schneesporttag in der Zugspitz-Arena<br />

9. Febr. Fit+Aktiv Ausfahrt Fellhorn<br />

Weitere Infos unter www.skischule-unterland.de<br />

Sportverein Schluchtern 1896 e. V.<br />

www.svschluchtern.de<br />

Abteilung Fußball<br />

Frohe Weihnachten <strong>und</strong> einen guten Rutsch<br />

Die Fußballabteilung des SV Schluchtern 1896 e. V. wünscht allen<br />

Einwohnern von <strong>Leingarten</strong> <strong>und</strong> allen die sich dem SV Schluchtern<br />

auf irgendeine Art verb<strong>und</strong>en fühlen ein ruhiges <strong>und</strong> besinnliches<br />

Weihnachtsfest <strong>und</strong> einen guten Rutsch ins neue Jahr<br />

2012.<br />

„Hallencup des Auto-Zentrum Tatz“<br />

Die Fußballabteilung des SV Schluchtern lädt Sie hiermit „zwischen<br />

den Jahren“ zum traditionellen Hallenfußballturnier in der<br />

Eichbotthalle zum „Auto-Zentrum Tatz Hallencup“ ein.<br />

Termine:<br />

Di., 27. Dezember ab 19.00 Uhr. (Vorr<strong>und</strong>e)<br />

Mi., 28. Dezember ab 19.00 Uhr. (Vorr<strong>und</strong>e)<br />

Do., 29. Dezember ab 18.30 Uhr (Endr<strong>und</strong>e)<br />

Gespielt wird erstmalig mit R<strong>und</strong>umbande.<br />

Aus der Bezirksliga werden u. a. der FC Heilbronn, BW Heilbronn,<br />

der TSV Botenheim, die Spvgg Frankenbach, der SV <strong>Leingarten</strong><br />

<strong>und</strong> der Gastgeber vertreten sein. Das Feld werden Vereine aus<br />

der näheren <strong>und</strong> weiteren Umgebung komplettieren.<br />

Die Veranstaltung ist an allen Tagen bewirtet, das Wirtschaftsteam<br />

um Manne Werner hat ganze Arbeit geleistet um alle Besucher<br />

zufriedenstellen zu können.<br />

Ein Barbetrieb ist ebenfalls vorhanden, DJ Erich ist am Start.<br />

Schauen Sie vorbei, es wird sich lohnen!!<br />

Turnierheft:<br />

Das komplette Turnierheft kann auf der Internetseite als *.pdf<br />

eingesehen oder heruntergeladen werden.<br />

Trimm-Dich-Abteilung<br />

Weihnachtsgruß<br />

„Die besinnlichen Tage zwischen Weihnachten <strong>und</strong> Neujahr,<br />

haben schon manchen um die Besinnung gebracht.“<br />

Sollte sich jemand darauf besinnen, im neuen Jahr etwas mehr<br />

als zu wenig zu tun, er oder sie ist herzlich eingeladen, bei uns<br />

mitzumachen. Alle die sich mit der Trimm-dich-Abteilung verb<strong>und</strong>en<br />

fühlen, wünschen wir einfach nur entspannen, durchatmen<br />

<strong>und</strong> geniessen. Frohe Weihnachten <strong>und</strong> alles Beste <strong>und</strong> Gute<br />

im neuen Jahr 2012.<br />

Skiabteilung<br />

Wir wünschen allen Mitglieder ein frohes Weihnachtsfest <strong>und</strong><br />

einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

In den Weihnachtsferien findet kein Nordic Walking, Pilates <strong>und</strong><br />

Kinderturnen statt.<br />

Samstagsskischulausfahrt:<br />

Unsere Samstagsausfahrten gehen in Skigebiet Fellhorn/Kanzelwandgebiet.<br />

Termine: 14.01.12; 28.01.12; 11.02.12<br />

Abfahrt: 06:00 Uhr Freibad <strong>Leingarten</strong>; Ankunft: 21:00 Uhr Freibad<br />

<strong>Leingarten</strong><br />

Kosten: Mitglieder Erw. EUR 17,00; Mitglieder Kinder EUR 14,00;<br />

Nichtmitglieder Erw. EUR 20,00; Nichtmitglieder Kinder EUR<br />

16,00<br />

Liftpreis: Erwachsene EUR 30,00; Jugendliche (1993 – 1994) EUR<br />

22,00; Kinder (1995 & jünger) EUR 13,00.<br />

Informationen <strong>und</strong> Anmeldung bei Dieter Ebinger, Tel.<br />

07131/403492 oder E-Mail: d.ebinger@web.de<br />

Nordic Walking:<br />

Mo., 19.00 Uhr <strong>und</strong> Sa., 14.00 Uhr Treffpunkt Freibadparkplatz<br />

Pilates:<br />

Do., 20.00 Uhr, AWO-Heim<br />

Kinderturnen:<br />

Diese Woche fällt das Kinderturnen aus<br />

Vorschau:<br />

02. – 04.03.12 Wochenendausfahrt<br />

Motorsportclub Leintal<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 26<br />

Liebe Motorsportfre<strong>und</strong>e, liebe <strong>Leingarten</strong>er<br />

Hört ihr das Weihnachtsläuten, hört ihr den frohen Klang?<br />

Wie holde Engelsstimmen ertönet Festgesang.


Seite 27 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Und zauberhafter Schimmer erfüllt den ganzen Raum,<br />

<strong>und</strong> goldne Kerzen flackern am grünen Tannenbaum.<br />

Die Weihnacht ist gekommen <strong>und</strong> hat mit ihrer Pracht<br />

die Herzen all gefangen, sie hell <strong>und</strong> froh gemacht!<br />

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein<br />

gutes, ges<strong>und</strong>es neues Jahr.<br />

AWO Ortsverein Heuchelberg-Leintal<br />

Frohe Weihnachten!<br />

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünschen wir allen Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürgern von <strong>Leingarten</strong> alles Gute sowie ein friedvolles<br />

neues Jahr. Bei unseren Mitgliedern bedanken wir uns für die<br />

Treue zu unserem Wohlfahrtsverband. Unseren Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Gönnern, die uns auch 2011 durch ihre Spenden unterstützt<br />

haben, bedanken wir uns herzlich.<br />

Das zu Ende gehende Jahr war für den Ortsverein ein besonderes,<br />

wir konnten am 10. Juni das 25-jährige Bestehen unseres Vereins<br />

feiern. Dazu kamen viele Vertreter des Öffentlichen Lebens <strong>und</strong><br />

der Örtlichen Vereine zum Festakt in das Kulturgebäute, um mit<br />

uns zu feiern <strong>und</strong> unser soziale Arbeit zu würdigen. Das ist für<br />

den Ortsverein Verpflichung sich auch in Zukunft, entsprechend<br />

den Leitlinien der Arbeiterwohlfahrt <strong>und</strong> seinen Möglichkeiten<br />

zu engagieren. Den Helferinnen <strong>und</strong> Helfern die uns beim Jubiläums-<br />

<strong>und</strong> Generationenfest tatkräftig unterstützt haben, möchten<br />

wir nochmals für ihr Hilfe danken.<br />

Der Vorstand des AWO-Ortsvereins Heuchelberg-Leintal<br />

Castle-Ghosts Square-Dance-Club e. V.<br />

www.castleghosts.de<br />

Vier Kerzen brennen am Adventskranz<br />

Es war ganz still. So still, dass man hörte, wie die Kerzen zu reden<br />

begannen.<br />

Die erste Kerze seufzte <strong>und</strong> sagte: „ Ich heiße Frieden, sie wollen<br />

mich nicht.“<br />

Ihr Licht wurde immer kleiner <strong>und</strong> verlosch schließlich.<br />

Die zweite Kerze flackerte <strong>und</strong> sagte:<br />

„Ich heiße Glauben. Aber ich bin überflüssig. Die Menschen wollen<br />

von Gott nichts wissen. Es hat keinen Sinn mehr, dass ich brenne.“<br />

Ein Luftzug wehte durch den Raum <strong>und</strong> die zweite Kerze war aus.<br />

Leise <strong>und</strong> traurig meldete nun die dritte Kerze sich zu Wort:<br />

„Ich heiße Liebe. Ich habe keine Kraft mehr zu brennen. Die Menschen<br />

stellen mich an die Seite. Sie sehen nur sich selbst <strong>und</strong> nicht<br />

die anderen, die sie lieb haben sollten.“<br />

Und mit einem letzten Aufflackern war auch dieses Licht ausgelöscht.<br />

Da kam ein Kind ins Zimmer. Es schaute die Kerzen an <strong>und</strong> sagte:<br />

„Aber, aber ihr sollt doch brennen <strong>und</strong> nicht aus sein!“ <strong>und</strong> fast<br />

weinte es. Da meldete sich auch die vierte Kerze zu Wort:<br />

„Hab keine Angst. Ich heiße Hoffnung!“.<br />

Das Kind nahm das Licht von dieser Kerze <strong>und</strong> zündete die anderen<br />

Lichter wieder an.<br />

Wir wünschen alle frohe Weihnachten <strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es, friedvolles<br />

neues Jahr. Möge immer irgendwo eine Kerze für Sie brennen,<br />

an der Sie sich wieder neu entzünden können.<br />

Fischereiverein <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Weihnachtsgruß<br />

Liebe Fischerfre<strong>und</strong>e<br />

Der Fischereiverein wünscht allen Mitgliedern mit Familie sowie<br />

allen Fre<strong>und</strong>en des Vereins ein frohes besinnliches Weihnachtsfest<br />

<strong>und</strong> ein gutes neues Jahr. Für das Jahr 2012 viel Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> weiterhin „ Petri Heil“.<br />

Ende der Angelsaison an den Eichbottseen<br />

Ab 01. Januar bis 31. März 2012 darf an den Eichbottseen nicht<br />

mehr geangelt werden.<br />

Bitte diese Schonzeit dringend beachten.<br />

Flug- <strong>und</strong><br />

Modellbauverein <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Termine<br />

Am 23.12.2011 treffen wir uns zum Jahresabschlussstammtisch<br />

wie immer auf unserem Flugplätzle. Wie jedes Jahr findet am<br />

1. Januar wieder unser traditionelles Neujahrsfliegen auf dem<br />

Flugplatz statt.<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Leingarten</strong>ern<br />

ein gesegnetes Weihnachtsfest <strong>und</strong> einen guten Rutsch ins neue<br />

Jahr<br />

Förderverein für das ASB-Seniorenzentrum<br />

Am Heuchelberg <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Wunsch zur Weihnachtszeit<br />

von Thomas de Vachroi<br />

Es ist Winter – es ist Weihnachtszeit,<br />

fern zu Hause sind Berge <strong>und</strong> Täler verschneit,<br />

wir sehnen uns nach friedlicher Ruh <strong>und</strong> Licht,<br />

dies gibt es aber in Wirklichkeit nicht.<br />

Es ist ein Wunschtraum,<br />

den wir hängen an den Weihnachtsbaum.<br />

Ins Bewusstsein kommen in den letzten Tagen<br />

die Erinnerungen, was wir mussten ertragen.<br />

Friedlich wollen wir nun zusammenleben<br />

unseren Nächsten ein Stück von uns selber geben.<br />

Entfliehen dem Alltag mit seinen Sorgen <strong>und</strong> Leid<br />

es ist ein Wunschtraum zur Weihnachtszeit.<br />

Es müssen nicht immer Wunschträume sein,<br />

bringen wir uns selber aktiv ins Leben ein.<br />

Tun wir dies mit ganzem Herzen<br />

erfahren wir, es lindert Schmerzen.<br />

Es finden sich Menschen mit gleichen Träumen,<br />

sie helfen sich Hindernisse aus dem Weg zu räumen,<br />

sie reichen die Hand, um einander zur Seite zu steh`n,<br />

damit keiner seinen Weg muss alleine gehen.<br />

Weihnachtszeit ist für mich Friedenszeit,<br />

zum Geben bin ich immer bereit,<br />

um für all das Gute, was ich konnt erfahren mit diesen Zeilen,<br />

Dank zu sagen.<br />

Wir wünschen in diesem Sinne allen ein gesegnetes Weihnachtsfest,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Erfolg im neuen Jahr <strong>und</strong> hoffen auch auf<br />

weitere erfolgreiche Mitarbeit im Förderverein.<br />

Am 23.12.11, um 15.00 Uhr findet für alle Bewohner, Tagesgäste<br />

<strong>und</strong> Angehörige des Seniorenzentrums sowie Bewohner des betreuten<br />

Wohnens eine Weihnachtsfeier im Seniorenzentrum<br />

statt, dazu ergeht hiermit herzliche Einladung. Die Feier wird von<br />

Herr Eberwein musikalisch umrahmt.<br />

Vorankündigung: Neujahrskonzert am 21.01.2012 um 15.30 Uhr<br />

Förderverein des SV Schluchtern<br />

www.foerderverein-des-svschluchtern.eu<br />

LEINGARTEN<br />

Frohe Weinachten <strong>und</strong> einen guten Rutsch<br />

Der Förderverein des SV Schluchtern 1896 e. V. wünscht allen Mitgliedern,<br />

Gönnern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en ein ruhiges <strong>und</strong> besinnliches<br />

Weihnachtsfest <strong>und</strong> einen guten Rutsch ins neue Jahr 2012.<br />

Unterstützen sie den Förderverein auch im neuen Jahr in ge-


LEINGARTEN<br />

wohnter Weise, damit wir den Fußballsport beim SV Schluchtern<br />

auch weiterhin in diesem Umfang fördern können.<br />

Ein Herzliches Dankeschön schon im Voraus.<br />

Liederkranz <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Jahreswechsel<br />

Liebe große <strong>und</strong> kleine Sängerinnen <strong>und</strong> Sänger,<br />

liebe Vereinsmitglieder, liebe Freude des Liederkranz <strong>Leingarten</strong>!<br />

Das Jahr 2011 neigt sich seinem Ende zu. Das Weihnachtsfest<br />

steht vor der Tür.<br />

Wir danken herzlich für die erbrachten Leistungen <strong>und</strong> die große<br />

Unterstützung in den vergangenen 12 Monaten. Euch <strong>und</strong> Ihnen<br />

allen wünschen wir geruhsame, friedliche Festtage <strong>und</strong> ein erfolgreiches<br />

neues Jahr.<br />

Am 10. Januar geht es für alle Aktiven mit den Vorbereitungen für<br />

die Winterfeier am 29. Januar weiter.<br />

Um 16.45 Uhr treffen sich die Wakadudels, ab 17.30 Uhr singen die<br />

Heart So<strong>und</strong>s <strong>und</strong> um 20.00 Uhr beginnt die Singst<strong>und</strong>e des gemischten<br />

Chores.<br />

Wichtig:<br />

Alle Kinder, die in den Herbstferien am Musical „Die tollen Trolle“<br />

teilgenommen haben, sollten unbedingt am Dienstag, dem 10.<br />

Januar 2012, anwesend sein. Es gibt nur noch drei Probentage bis<br />

zur Aufführung am 29. Januar.<br />

Die Rollen der Kinder, die am 10. Januar nicht da sind, müssten<br />

sonst neu verteilt werden.<br />

Im neuen Jahr in alter Frische <strong>und</strong> jungem Elan sehen wir uns<br />

wieder! Bis dahin.<br />

Kleintierzuchtverein Z61 <strong>Leingarten</strong><br />

Lokalschau 7./8. Januar 2012<br />

Am 7. <strong>und</strong> 8. Januar 2012 findet<br />

im Kleintierzüchterheim wieder<br />

unsere Tierschau statt.<br />

Gänse, Enten, große <strong>und</strong> kleine<br />

Hühner, Tauben <strong>und</strong> Kaninchen<br />

treten wieder in den<br />

Wettbewerb, wer ist das<br />

schönste Tier vom Verein Z 61.<br />

Zu dieser Veranstaltung laden<br />

wir wieder alle, denen es bei uns gefallen hat, aber auch die, die<br />

uns noch nicht kennen recht herzlich zum Besuch ein. Mit Hasenbraten,<br />

Jägerbraten, Schnitzel sowie Kaffee <strong>und</strong> Kuchen werden<br />

Sie wieder von unseren Züchterfrauen verköstigt.<br />

Unsere Öffnungszeiten am Samstag, ab 14:00 Uhr. Ab 19:00 Uhr<br />

findet wieder ein Preisbinokel für junge <strong>und</strong> alte „Hasen“ statt.<br />

Sonntags sind wir ab 9:00 Uhr für sie da. Ehrungen ab 15:00 Uhr.<br />

Die Vereinsleitung Gerhard Schulz<br />

P. S.: am 26.12.2011 ist ab 15:00 Uhr Meldeschluss im Züchterheim<br />

LandFrauen <strong>Leingarten</strong><br />

www.landfrauen-leingarten.de<br />

Neujahrsfrühstück<br />

Zur Erinnerung für alle angemeldeten:<br />

Am 4. Januar 2012 wollen wir ab 9 Uhr im Raum unter der Festhalle<br />

gemeinsam frühstücken. Bitte bringen Sie Ihr Gedeck sowie<br />

Ihr Besteck mit. Wir bitten um Ihr Verständis, dass auch bei Nichtteilnahme<br />

der Unkostenbeitrag bezahlt werden muss. Leider ist<br />

eine Anmeldung nicht mehr möglich.<br />

VBU Veranstaltung in Stetten<br />

Die VBU lädt uns wieder zu einem Vortragsabend am Mittwoch,<br />

18. Januar 2012 nach Stetten ein. Es erwartet uns ein „ Märchenabend<br />

für Erwachsene“. Anmeldung bis zum 5. Januar bei M.<br />

Fuchs, Tel.: 402576. Die Bus- Abfahrtszeiten werden wir im ersten<br />

Amtsblatt im neuen Jahr bekannt geben.<br />

Gymnastik <strong>und</strong> Yoga<br />

Die Gymnastikgruppen beginnen wieder am Montag, 9.1. <strong>und</strong><br />

das Yoga am Dienstag, 10.1., zu den gewohnten Zeiten.<br />

Weihnachtsgruß<br />

Nicht immer haben Engel Flügel, weißes Gewand <strong>und</strong> goldnen<br />

Stern.<br />

Sie leben meistens auf der Erde <strong>und</strong> sind dem Himmel recht weit<br />

fern.<br />

Ein Engel, irdisch <strong>und</strong> ganz menschlich, der öffnet weit des Herzens<br />

Tor,<br />

er will für euch da sein <strong>und</strong> leiht euch willig stets sein Ohr.<br />

Ein Engel hat Geduld <strong>und</strong> Liebe, sagt nie: ich habe keine Zeit.<br />

Er ist, wann immer ihr ihn braucht, für euch zur Hilfe gern bereit.<br />

Wir wünschen Ihnen heut` solche Engel, damit ein weihnachtlicher<br />

Schein<br />

ein ganzes Jahr in Ihren Herzen, ein ganzes Jahr mög’ um Sie sein.<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern unseres LandFrauenvereins, <strong>und</strong><br />

allen <strong>Leingarten</strong>er, eine schöne Weihnachtszeit <strong>und</strong> einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr. Wir freuen uns, wenn wir Sie alle zu den Vorträgen<br />

im nächsten Jahr ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> interessiert wiedersehen.<br />

Musikverein Großgartach e. V.<br />

Weihnachtsgrüße<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein ruhiges <strong>und</strong> friedliches Jahr 2012.<br />

Ihr Musikverein Großgartach.<br />

Musikverein <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 28<br />

Einladung Weihnachtsspielen<br />

Wir möchten Sie recht herzlich zu unserem traditionellen Weihnachtsspielen<br />

am 25.12.2011 um 17 Uhr vor der Martin-Luther-Kirche<br />

in <strong>Leingarten</strong> einladen. Lauschen Sie bei einer Tasse Glühwein<br />

den andächtigen Worten von Herrn Pfarrer Ellinger sowie den<br />

Musikbeiträgen der Spielgemeinschaft Musikverein Großgartach/Musikverein<br />

<strong>Leingarten</strong> <strong>und</strong> der Heuchelberger Alphornbläser.<br />

Frohe Weihnachten<br />

Der Musikverein <strong>Leingarten</strong> möchte sich bei allen Musikerinnen<br />

<strong>und</strong> Musikern, allen Helferinnen <strong>und</strong> Helfern, sowie all diejenigen<br />

die den Musikverein in irgendeiner Art <strong>und</strong> Weise tatkräftig<br />

unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen<br />

frohe Festtage <strong>und</strong> einen guten Start ins neue Jahr.<br />

Rückblick Winterfeier – Ehrungen<br />

Die Vorsitzende des Blasmusikkreisverbandes Heilbronn, Frau<br />

Friedlinde Gurr-Hirsch, führte im Rahmen unserer Winterfeier die<br />

Ehrungen unserer aktiven Musiker durch. Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />

wurden Dagmar Krieg <strong>und</strong> Kathrin Klimesch <strong>und</strong> für<br />

20 Jahre aktive Mitgliedschaft wurde Jürgen Weller geehrt. Für<br />

40 Jahre aktives Spielen erhielten Bettina Karger <strong>und</strong> Rolf Neureuther<br />

vom Deutschen Harmonika Verband die Verdienstnadel<br />

in Silber. Nachfolgende Personen wurden für ihre langjährige<br />

passive Mitgliedschaft geehrt. 40 Jahre: Ursula Bopp, Silvia Hutter<br />

<strong>und</strong> Rudolf Wach. 50 Jahre: Manfred Lorig, Herbert Nödl,


Seite 29 · 22.12.2011 · Woche 51<br />

Manfred Würz <strong>und</strong> Kurt Pflüger. 60 Jahre: Hans Birkhold, Gustav<br />

Hutt, Heinz-Dieter Hutt, Klaus Müller, <strong>und</strong> Josef Pröckl. Eine ganz<br />

besondere Ehrung erhielt unser 1. Vorsitzender Manfred Werner.<br />

Für 25-jährige vorbildliche Tätigkeit zur Förderung der Musik<br />

wurde Herrn Manfred Werner die Fördermedaille in Gold mit Diamant<br />

vom Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V. verliehen.<br />

Narrenverein <strong>Leingarten</strong> e. V.<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Bekannten<br />

schöne Weihnachten sowie ein glückliches <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>es Jahr<br />

2012<br />

Unsere Veranstaltungen in 2012<br />

Rathaussturm – Donnerstag, 16.02.2012: Beginn 14.11<br />

Prunksitzung – Samstag, 18.02.2012: Beginn 19.11 – Einlass 18.11<br />

Kinderfasching – Sonntag, 19.02.2012: Beginn 14.11- Einlass 13.11<br />

Das Präsidium<br />

Jahrgänge<br />

Jahrgang 1958<br />

Wir wünschen euch allen frohe <strong>und</strong> besinnliche Weihnachts -<br />

feiertage <strong>und</strong> einen guten Start ins neue Jahr.<br />

Unser erster Stammtisch im neuen Jahr ist am Mittwoch, 1. Febr.<br />

2012 wie immer im „Gambrinus“. Ute <strong>und</strong> Biggi<br />

Parteien berichten<br />

CDU <strong>Leingarten</strong><br />

Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

der CDU-<strong>Gemeinde</strong>verband <strong>Leingarten</strong> sowie die CDU-<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion<br />

wünscht Ihnen gesegnete <strong>und</strong> geruhsame Weihnachten<br />

sowie einen guten <strong>und</strong> erfolgreichen Rutsch ins neue<br />

Jahr!<br />

SPD <strong>Leingarten</strong><br />

Einladung zur Winterfeier am 14. Januar 2012<br />

Am Samstag, 14.01.12, findet um 18.00 Uhr im Gasthof „Linde“ unsere<br />

traditionelle Winterfeier statt. Alle Mitglieder <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e<br />

der Partei sind herzlich willkommen. Die Gäste erwartet ein buntes<br />

Programm mit gemütlichem Beisammensein.<br />

Wenn es die Wettersituation erlaubt, ist davor eine Winterwanderung<br />

durch die Neubaugebiete geplant, Treffpunkt ist um 17.00<br />

Uhr beim Gasthof „Linde“. Wegen Mitfahrgelegenheiten bitte bei<br />

Frieder Kohler (Telefon 900790) nachfragen. (AB)<br />

Erste Bürgersprechst<strong>und</strong>e von MdL Rainer Hinderer im neuen<br />

Rathaus<br />

Am Donnerstag, 15.12.11, wurde MdL Rainer Hinderer von Bürgermeister<br />

Ralf Steinbrenner bei seiner ersten Bürgersprechst<strong>und</strong>e<br />

im neuen Rathaus herzlich begrüßt.<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e wird 2012 regelmäßig im Fraktionszimmer<br />

stattfinden. Die Termine werden rechtzeitig in den Printmedien<br />

<strong>und</strong> auf der Internetseite von Rainer Hinderer bekannt gegeben.<br />

(HFK)<br />

LEINGARTEN<br />

Immer gut informiert<br />

Rainer Hinderer informiert monatlich mittels Info-Brief über aktuelle<br />

Themen aus Landespolitik <strong>und</strong> Wahlkreis. Abonnieren können<br />

Sie diesen über das Abgeordnetenbüro, Wilhelmstraße 3,<br />

74072 Heilbronn, Telefon 07131/8987141 oder per E-Mail an:<br />

info@rainer-hinderer.de. Das Abgeordnetenbüro steht Ihnen<br />

auch für Fragen <strong>und</strong> Anliegen zur Verfügung.<br />

Gemeinsam kriegen wir alles gebacken. Wir wünschen entspannte<br />

Festtage <strong>und</strong> einen guten Rutsch.<br />

Rainer Hinderer <strong>und</strong> der OV der SPD <strong>Leingarten</strong> wünschen Ihnen<br />

<strong>und</strong> Ihren Familien gesegnete Weihnachten <strong>und</strong> einen guten<br />

Start ins Jahr 2012.<br />

Terminvorschau:<br />

25.01.12: 20.00 Uhr, Monatstreffen im Gasthaus „Linde“<br />

07.03.12: 20.00 Uhr, Jahreshauptversammlung<br />

Bündnis 90 – DIE GRÜNEN<br />

Alles Gute für die Festtage <strong>und</strong> den Jahreswechsel<br />

Liebe <strong>Leingarten</strong>erinnen <strong>und</strong> <strong>Leingarten</strong>er,<br />

bei allen, die uns im vergangenen Jahr unterstützt <strong>und</strong> die Treue<br />

gehalten haben, möchteich mich ganz herzlich bedanken. Ganz<br />

besonders danken möchte ich auch meinen <strong>Gemeinde</strong>ratskollegen<br />

für die stets wertschätzende <strong>und</strong> offene Zusammenarbeit.<br />

Nur so konnten wir auch in politisch schwierigen Zeiten gemeinsam<br />

stark sein.<br />

Im Namen unserer Fraktion wünsche ich allen <strong>Leingarten</strong>erinnen<br />

<strong>und</strong> <strong>Leingarten</strong> ein harmonisches Weihnachtsfest <strong>und</strong> alles Gute<br />

für ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> friedvolles neues Jahr.<br />

Es grüßt Sie herzlichst Ihre Brigitte Wolf<br />

Freie Wählervereinigung <strong>Leingarten</strong><br />

Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger!<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte der Freien Wähler Vereinigung wünschen<br />

Ihnen <strong>und</strong> Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest,<br />

einen fröhlichen Jahresausklang <strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es, glückliches<br />

<strong>und</strong> erfolgreiches Jahr 2012<br />

Sonstiges<br />

Krankenpflege-Förderverein Leintal e. V.<br />

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung fand am 14.11.2011 in<br />

den Räumen der Diakoniestation Leintal statt.


LEINGARTEN<br />

Als Nachfolgerin für Gisela Naser, die das Amt der Beisitzerin über<br />

10 Jahre ausgeübt hatte <strong>und</strong> nun leider nicht mehr kandidierte,<br />

wurde Christine Holder gewählt. Der Vorstand dankte Frau Naser<br />

für ihr langjähriges Engagement.<br />

Dank der Beiträge unserer Mitglieder <strong>und</strong> verschiedener Spenden,<br />

für die wir recht herzlich danken, konnten wir auch in diesem<br />

Jahr die Arbeit der Diakoniestation Leintal unterstützen. So konnten<br />

weiterhin Leistungen zu erschwinglichen Preisen angeboten<br />

werden, die für die Patienten <strong>und</strong> deren Angehörige zwar wichtig<br />

sind, aber von den Kassen leider nicht übernommen werden. Daneben<br />

konnte u. a. auch die Fortbildung des Pflegepersonals, die<br />

sich wöchentlich treffenden Betreuungsgruppen für Demenzkranke<br />

zur Entlastung der pflegenden Angehörigen <strong>und</strong> die Hospiztage<br />

des Ökumenischen Hospizdienstes Leintal unterstützt<br />

werden.<br />

Unseren Mitgliedern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en sowie allen alten <strong>und</strong> kranken<br />

Mitbürgern <strong>und</strong> Mitbürgerinnen wünschen wir frohe Weihnachten<br />

<strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es, glückliches Jahr 2012.<br />

TSV „Tierfre<strong>und</strong>e Marienhof“ Schwaigern u. U. e. V.<br />

Ein Jahr geht wieder zu Ende <strong>und</strong> wir können auf ein erfolgreiches<br />

Jahr zurückblicken.<br />

Wir sind stolz auf die große Unterstützung durch die Verwaltungen,<br />

der Bevölkerung <strong>und</strong> vielen Helfern <strong>und</strong> Mitgliedern.<br />

Dieses zeigt uns, dass unsere Arbeit anerkannt <strong>und</strong> gewürdigt<br />

wird.Wir werden uns auch weiterhin mit Tatkraft beim Tier- <strong>und</strong><br />

Naturschutzschutz einbringen.<br />

Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Stadt- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen,<br />

den Spendern, Mitgliedern <strong>und</strong> den vielen kleinen<br />

<strong>und</strong> großen Helfern.<br />

Dank auch dem NABU-Schwaigern, dem Reiterverein Schwaigern<br />

<strong>und</strong> dem H<strong>und</strong>eshop <strong>Leingarten</strong> für ihre Unterstützung.<br />

Wir wünschen ein gesegnetes <strong>und</strong> friedliches Weihnachten <strong>und</strong><br />

einen guten Start ins neue Jahr.<br />

Bitte verschenken sie keine Tiere als Weihnachtsgeschenk. Bedenken<br />

sie, dass Tierhaltung mit hohen Kosten für Nahrung, Tierarzt<br />

<strong>und</strong> Haltung verb<strong>und</strong>en ist. Tiere benötigen Zeit der Zuwendung<br />

<strong>und</strong> Pflege, bei H<strong>und</strong>en auch Ausbildung <strong>und</strong> tägliches<br />

mehrmaliges Ausführen.<br />

Herzlichen Dank für ihre Unterstützung. Besinnliche Feiertage<br />

<strong>und</strong> einen „Guten Rutsch“.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen TSV „Tierfre<strong>und</strong>e Marienhof“ Schwaigern<br />

<strong>und</strong> Umgebung e. V. Roland Krause ( 1. Vorsitzender )<br />

NABU Schwaigern <strong>und</strong> Umgebung<br />

Machen <strong>und</strong> gewinnen Sie mit bei der St<strong>und</strong>e der Wintervögel<br />

vom 06. – 08.01.2012. Zu gewinnen sind eine naturk<strong>und</strong>liche<br />

Reise mit Birdingtours, Gutscheine usw.<br />

Und so funktioniert die „St<strong>und</strong>e der Wintervögel“: Von einem ruhigen<br />

Plätzchen aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl<br />

notiert, die im Laufe einer St<strong>und</strong>e entdeckt werden kann.<br />

Die Beobachtungen können telefonisch – kostenlose Rufnummer<br />

am 7. <strong>und</strong> 8. Januar von 10 bis 18 Uhr: 080071157-115 – oder<br />

einfach im Internet unter www.st<strong>und</strong>ederwintervoegel.de gemeldet<br />

werden.<br />

Zur Unterstützung stehen online eine Zählhilfe, Porträts der häufigsten<br />

Arten wie Amsel, Buchfink, Feld- <strong>und</strong> Haussperling, Kohl<strong>und</strong><br />

Blaumeise, Elster, Grünfink, Kleiber, Rotkehlchen <strong>und</strong> Buntspecht<br />

sowie Tipps zur Winterfütterung <strong>und</strong> zum vogelfre<strong>und</strong>lichen<br />

Garten zur Verfügung.<br />

Teilnahmeschluss ist der 16. Januar 2012. Besondere Aufmerksamkeit<br />

verdient die durch den Usutu-Virus beeinträchtigte<br />

Amsel.<br />

Wir wünschen unseren Mitgliedern, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Gönnern ein<br />

besinnliches Weihnachtsfest <strong>und</strong> im neuen Jahr 2012 viel Glück,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Freude, besonders an unserer heimischen Natur.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 30

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