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BG/GUV-SR S2 - Kita-Portal-MV

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D<strong>GUV</strong> - Rundschreiben 0369/2009 vom 02.07.2009Prävention1 BegriffsbestimmungenBauliche Anlagen im Sinne der UVV „Kindertageseinrichtungen“ (<strong>GUV</strong>-V <strong>S2</strong>) sind Gebäudeund Bauteile der Kindertageseinrichtungen einschließlich der baulichen Anlagen auf demAußengelände.Dazu zählen z.B. Fußböden, Wände, Verglasungen, Treppen, Umwehrungen, Türen,Fenster, Einfriedungen.Ausstattungen im Sinne der UVV sind z.B. Sanitärobjekte, Heizkörper, Mobiliar, Spielzeug.Aufenthaltsbereiche im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Bereiche, die Kindernin Kindertageseinrichtungen bestimmungsgemäß zugänglich sind. Dazu gehören z.B.Verkehrswege im Gebäude und im Freien, Gruppenräume, Eingangshallen, Küchen, Waschräume,Räume für die Bewegungserziehung, Spielflächen auf dem Außengelände.Im Sinne der UVV– ist Unternehmer der Sachkostenträger der Kindertageseinrichtung(gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII),– sind Krippenkinder Kinder unter drei Jahre,– sind Kindertageseinrichtungen Einrichtungen nach § 2 SGB VII.Darunter fallen z.B. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kindergärten.8

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