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04. Zeitschrift für Bauwesen XXVII. 1877, H. VIII-X= Sp. 337-480

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341 Herrmauji, Neue Strafanstalt am Plötzen-See bei Berlin. 342Tage bis zu zehn Jahren sich bewegen können', in der überwiegendenZahl aller Fälle aber dio Dauer von einem Jabrenicht übersteigen.Die für diese Zwecke in Berlin benutzten Gefangnifs-Etablissements der sogenannten Stadtvogtei und Hausvogteireichten zur Unterbringung der von Jahr zu Jabr sich mehrendenSträflinge schon seit längerer Zeit nicht mehr aus.Es müfste daher für die Erbauung einer neuen derartigenAnstalt zur Aufnahme von etwa 1400 bis 1500 männlichenGefangenen Sorge getragen werden. Im Hinblick auf diebesonderen Verhältnisse der Stadt Berlin hat man hierbeivon der Einrichtung mehrerer für verschiedene Stadttheileräumlich getrennter kleinerer Gefängnisse Abstand genommenund namentlich auch behufs Erzlelung einer nach allenRichtungen hin einheitlichen Organisation der Verwaltungund des Strafvollzugs den Bau eines einzigen Gefängnifs -Etablissements von ansehnlichem Umfange für angemessenerachtet.Hierdurch war bedingt;a) die Beschaffung eines möglichst geräumigen Bauplatzesaufserhalb der Stadt in gesunder zweckentsprechender Lage,b) eine allgemeine Anordnung der Baulichkeiten, durchwelche gleichzeitig den in sanitairer Beziehung, so wie denin Rücksicht auf die Herstellung eines geordneten Strafvollzugsund die Erleichterung der Verwaltung zu stellendenAnforderungen thunlichst entsprochen wurde,c) die Einrichtung umfangreicher maschineller Anlagenunter Verwendung von Dampfkraft.Situation der Baustelle.Die Anstalt ist auf einem von der Königlichen OberfüistereiTegel abgezweigten Gebiete der sogenannten Jungfernhaidein den Jahren 1861) bis 1876 erbaut worden. IhreEntfernung von dem Mittelpunkte der Stadt Berlin beträgt5 Kilometer. Bis in die unmittelbare Nähe der Anstalt ziehtsich fast auf allen Seiten hochstämmiger Kiefernwald heran,weicher eine natürliche Schutzwehr bildet, um den aus denEbenen von Süden nnd Osten herangewehten Flugsand vonden Anlagen fern zu halten. Natürliche und künstlicheWasserläufe, wie die „krumme Lanke" mit dem Teufels-See,der Berlin-<strong>Sp</strong>andauer Schifffabrtscanal und der sogenanntenutzen-See, befinden sich theils in der unmittelbaren, theilsin der nächsten Umgebung. Das ganze für die Anstalt abgegrenzteTerrain umfafst 20,^9 Hektare. Davon wird etwadie Hälfte von den Baulichkeiten begrenzt, welche eineFlache von 2,^^ Hektare einnehmen, während 3,og Hektareauf Rasen- und Schmuck-Plätze, der Rest aber auf Wegeund Hof-Flächen entfallen.Das Rieselfeld im nordwestlichen Theile der Anstaltumfafst 2,Q5 Hektare.(Geschichtliche Entwickelntig und Bllgemeiue Dispositionder Anläge.Von Seiten der Preufsischen Ministerien der Justiz unddes Innern war bereits im Jahre 1867 eine ans dem Kammergerichts-Vico-PräsidentenZweigert, dem Kammergcriehts-Rath Scblölke, dem Stadtgerichts - Director v. Mübler, demPolizei - Direetor v. Drygalski nnd dem damaligen BauinspectorC. Hesse bestehende gemischte Commission ernanntworden, welche über den Umfang der zur angemessenenUnterbringung der verurtheilten Personen erforderlichen Baulichkeitenund über die Art der Einrichtung des Gefängnifs-KtabUssements zunächst im Allgemeinen zweckentsprechendeVorschläge abzugeben hatte.Es kam hierbei in Frage:a) die grofse Anzahl der unterzubringenden Gefangenen,b) die Classificirung derselben, insbesondere die Ausscheidungder Jugendlichen von den Erwachsenen,c) die Kncksichtnahme auf die sanitanen Bedürfnisse derGesammt - Anlage,d) die Organisation einer, den Bedürfnissen einer so ausgedehntenAnstalt entsprechenden Verwaltung, ]^Oekonomieu. s. w.,c) die Einrichtung von Beamten - Wohnungen, welche nothwendigwurden, da die Anstalt von der Stadt Berlin zu entferntliegt, um ohne Schädigung des Dienstes die Beamtendort wohnen zu lassen.In Rücksicht auf alle diese Momente wurde von dervorerwähnten Commission das für ähnliche Anstalten geringerenümfangs bisher festgehaltene System einer strahlenförmigenAnordnung der Baulichkeiten ausdrücklich nicht fürangemessen erachtet, sondern die Errichtung einzelner Gefängnifsgebäudemit umschlossenen grofsen Höfen, auf denenfür Rasenplätze und Busch - Anlagen gesorgt ist, vorgezogen.Bei einer derartigen Disposition wurde neben dem Vortlieileneiner reichlichen Ventilation und der Scheidung derGefangenen in gröfseren völlig von einander getrennten Abtheilungenzugleich die Möglichkeit gegeben, für die einzelnenGefilngnisse besondere Einrichtungen (Isolirhaft, Gemeinschaftshaftoder gemischtes System) zu treffen, um eineverschiedene Form des Strafvollzugs in Rücksicht auf dieIndividualität dos Gefangenen zu wählen oder nach Bedarfbei langen Strafen die Form des Strafvollzugs allmälig umzugestalten.Das Gefängnifs-Etablissement hat demgemäfs drei Hauptgruppenvon Gebäuden erlialtcn, nämlich1) die Gcfängnifshäuser,2) die für die Verwaltung, Oekonomie nnd den maschinellenBetrieb bestimmten Gebäude,3) die Wohnhäuser für die Beamten.Die Gebäude zu 1) und 2) befinden sich innerhalb einerG,5 *" hohen ümwährungsmaucr, weiche nur mit zwei Haupt-Eingängen verschen ist. Der eine Eingang liegt in demThorgebäude zur einheitlichen Controle der zu- und abgehendenGefangenen und des Aufsichts-Personals. Der andereEingang führt auf der ßückseite des Etablissements naclidem Betriebshofe und ist lediglich für das Betriebs-Personalund die Zufuhr aller Verbrauchsgegenstände bestimmt.Da die Hauptaxe der Baulichkeiten in die Richtung vonSüdwest nach Kordost gelegt werden konnte, so ist in Rücksichtauf die von Kordwesten vorherrschenden Winde zugleichfür eine wirksame natürliche Luftorneuerung zwischenden einzelnen Gebäuden Sorge getragen.Obwohl der von der oben bezeichneten gemischtenCommission entworfene Dispositionsplan in den Revisions -Instanzen hinsichtlich der Stellung der einzelnen Gebäudeim Allgemeinen gebilligt werden konnte, so mufste doch beider weiteren Vorbereitung dieser complicirten Anlage namentlichin Betreff der räumlichen Anordnung der verschiedenenBaulichkeiten von den ersten Vorschlägen mehr oder wenigerabgewichen werden.22*

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