13.07.2015 Aufrufe

TEILEGUTACHTEN

TEILEGUTACHTEN

TEILEGUTACHTEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00052-CP-BWG-04CW – FahrzeugtechnikCV 816015 Seite 1 von 54 . N e u f a s s u n gz u mT E I L E GUT AC H T E NNr.: 09-00052-CP-BWGFortschreibung des Gutachtens Nr.: 18 10 08 0314/3über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbauvon Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZOfür das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifenvom Typ : CV 816015des Herstellersfür das Fahrzeug: CW FahrzeugtechnikTratmoos 5D – 85467 Niederneuching: Mitsubishi Pajero V60 / V800. Hinweise für den FahrzeughalterUnverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wennnicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahmedurchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage desvorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkanntenÜberwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.Mitführen von Dokumenten:Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über dieÄnderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen aufVerlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnisnach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend derFestlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00052-CP-BWG-04CW – FahrzeugtechnikCV 816015 Seite 2 von 5I. VerwendungsbereichHersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:Mitsubishi MotorsCorp. (J)Mitsubishi MotorsCorp. (J)V 60 Pajero 73 - 149 e1*98/14*0142*--e1*2001/116*0142*--V 80 Pajero 118 - 125 e1*2001/116*0385*--Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich anFahrzeugen:Bei Fahrzeugtyp V80 nur für Fahrzeuge mit kurzem Radstand.II.Beschreibung des Teiles / des ÄnderungsumfangsFertigungArt:Borbet (D)Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbettund beidseitigem Hump.Typ: CV 816015Kennz. u. Ausf.: CV 816015 LK 139,7Radgröße:Einpreßtiefe:Lochkreis Ø:Mittenloch Ø:Zentrierart:8 J x 16 H2+ 31 mm139,7 mm 6 Befestigungsbohrungen67,1 mmMittenzentrierungBefestigung: 6 Kegelbundmuttern (Kegel 60°)Ventile: Gummiventile nach DIN 7780Anzugsmoment:Zulässige Radlast:120 Nm925 kg bei r dyn 0,381 mAbrollumfang:RadprüfungU = 2400 mmTÜV Nord / RP-002093-G0-015Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00052-CP-BWG-04CW – FahrzeugtechnikCV 816015 Seite 4 von 5IV.Fortsetzung zuHinweise und Auflagen3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eineÜberprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eineNeueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendetwerden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch fürdiese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. (Nicht erforderlich beim Fahrzeugtyp V60)4) Beim Typ V80 nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16“ Serienbereifung. (Kurzer Radstand)5) Beim Typ V80 nicht zulässig. (Mindestreifenbreite)6) Die Montage von Schneeketten ist nicht zulässig.ErsatzradWird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzugehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Streckenmit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.Berichtigung der FahrzeugpapiereEine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit denFahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.V. Prüfgrundlagen und PrüfergebnisseDie Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichenVeränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung derBetriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.VI.keineAnlagenAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00052-CP-BWG-04CW – FahrzeugtechnikCV 816015 Seite 5 von 5VII.SchlussbescheinigungEs wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach derÄnderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der indiesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO inder heute gültigen Fassung entsprechen.Der Hersteller CW Fahrzeugtechnik hat den Nachweis erbracht(Registrier - Nr. QA 05 102 03107 / TÜV Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-Systemgemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagenund darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oderwenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung desTeiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.Filderstadt, den 03. 02. 2009AM-HZBW-SzCWSachverständigerPrüflaborDIN EN ISO/IEC 17025Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!