Thesen - Deutscher Juristentag
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<strong>Thesen</strong> zum Zivilrecht23. Eine radikale Reduktion der spezifizierten Informationspflichten kann das Problem derInformationsasymmetrie im Verbrauchervertragsrecht nur zu einem kleinen Teil beheben,verhindert aber immerhin den Placebo-Effekt, den der gegenwärtige Rechtszustand bewirkt.24. Dekretierte Einheitsverträge sind mit einer auf Privatautonomie, Wettbewerb und offeneMärkte gegründeten Wirtschaftsordnung nicht zu vereinbaren. Unverbindliche Vertragsmuster,die unter Beteiligung von Unternehmens- und Verbraucherverbänden erarbeitet und miteinem Gütesiegel versehen werden („Vertrags-TÜV“), sind eine denkbare Teillösung, vor allemfür einfach strukturierte, alltägliche Kauf- und Dienstleistungsverträge.25. Das Informationsproblem beim Abschluss komplexer Transaktionen, wie z. B. Kapitalanlagen,Darlehen und Versicherungen, kann nur durch eingehende, individuelle Beratungdurch unabhängige Intermediäre gelöst werden. Hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungenzu schaffen (z. B. Provisionstransparenz, Herstellung von Rollenklarheit, Standards für dieQualifikation der Berater) wäre eine wesentlich lohnendere Aufgabe für den Gesetzgeber alsdie Perpetuierung des Informationsmantras.19