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1/11 Die Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz ...

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Änderung der <strong>Richtlinie</strong> <strong>„Fachk<strong>und</strong>e</strong> <strong>und</strong> <strong>Kenntnisse</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungenin der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 26.06.2012Anwendungsgebiet erfolgreich erworben wurde <strong>und</strong> die gegebenenfalls erforderlicheAktualisierung nachgewiesen ist. In diesem Fall verkürzt sich die Mindestzeit für jedes weitereAnwendungsgebiet um die Hälfte. <strong>Die</strong> Anzahl der dokumentierten Untersuchungen verringert sichentsprechend.3 <strong>Die</strong> Sachk<strong>und</strong>e kann parallel zur Röntgendiagnostik eines Organsystems oderAnwendungsgebietes erworben werden, wenn bereits eine Fachk<strong>und</strong>e nach Rö3.1, Rö.3.2 oderRö3.3 erworben wurde.4 <strong>Die</strong> Sachk<strong>und</strong>e für die Anwendung von Röntgenstrahlung bei Kindern in einem speziellenAnwendungsgebiet ist in einer röntgendiagnostischen Abteilung bei der Anwendung an Kindern zuerwerben. <strong>Die</strong> Sachk<strong>und</strong>e kann parallel zu Rö3 oder Rö4 erworben werden.5 <strong>Die</strong> Sachk<strong>und</strong>e kann parallel zur Röntgendiagnostik eines Organsystems oderAnwendungsgebietes erworben werden, wenn dies ganztägig in einer fachradiologischenAbteilung mit Weiterbildungsbefugnis <strong>und</strong> dem erforderlichen Leistungsumfang erfolgt.6 Gesamtgebiet offene radioaktive Stoffe – Diagnose <strong>und</strong> Therapie – gemäß Anlage A 1 Nr. 2.1.1<strong>Richtlinie</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> in der Medizin (GMBl 20<strong>11</strong> S. 867).* in angemessener Gewichtung der Anwendungsgebiete bzw. Organsysteme† Eine bestehende Fachk<strong>und</strong>e des Anwendungsbereichs Rö2 (Notfalldiagnostik) kann alsVoraussetzung anerkannt werden, wenn der Sachk<strong>und</strong>eerwerb für das Anwendungsgebiet Rö2 eineangemessene Anzahl von Schädeluntersuchungen (100 Anwendungen) umfasst. DasAnwendungsgebiet Rö5.2 ist ein Teilgebiet für spezielle CT-Anwendungen des Schädels <strong>und</strong> istnicht als CT-Diagnostik <strong>im</strong> Rahmen der allgemeinen Notfallversorgung zu verstehen.‡ <strong>Die</strong> Fachk<strong>und</strong>e der Anwendungsbereiche Rö1 bis Rö9 beinhaltet jeweils auch denAnwendungsbereich Rö10 (Knochendichtemessung).5. Abschnitt 4.2.2 der <strong>Richtlinie</strong> wird wie folgt neu gefasst:4.2.2 Kurse <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>Für die Anwendungsgebiete Rö1 bis Rö9 sind Kurse <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> nach Anlage1 <strong>und</strong> 2.1 erfolgreich abzuschließen.Für den Gesamtbereich Röntgendiagnostik (Rö1) <strong>und</strong> die Anwendungsgebiete CT(Rö5) <strong>und</strong> Röntgendiagnostik einschließlich CT für Personen mit Fachk<strong>und</strong>e nach<strong>Strahlenschutz</strong> für das Gesamtgebiet offene radioaktive Stoffe (Rö8) ist zusätzlichder Spezialkurs nach Anlage 2.2 erfolgreich abzuschließen.Für das Anwendungsgebiet Anwendung von Röntgenstrahlung bei fluoroskopischenInterventionen (Rö7) ist zusätzlich der erfolgreiche Abschluss des Spezialkursesnach Anlage 2.3 erforderlich.Für die Anwendungsgebiete DVT <strong>und</strong> sonstige tomographische Verfahren (Rö9.1<strong>und</strong> Rö9.2) ist zusätzlich der Spezialkurs nach Anlage 2.4 erfolgreich abzuschließen.Der erfolgreiche Abschluss eines von der zuständigen Stelle anerkanntenKombinationskurses, der neben der Vermittlung des erforderlichen Wissens auchden Erwerb der Sachk<strong>und</strong>e beinhaltet, erfüllt gleichermaßen die Anforderungen zumFachk<strong>und</strong>eerwerb (s. auch Anlage 2.4).Abweichend davon ist für das ausschließliche AnwendungsgebietKnochendichtemessung (Rö10) nur der Kurs nach Anlage 2.5 erfolgreichabzuschließen.4/<strong>11</strong>

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