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Gutachten zur ABE A 706 - AUTEC GmbH & Co. KG

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A<strong>706</strong>4250921..<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong><strong>ABE</strong>LeichtmetallradA <strong>706</strong>5/114,3/42<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (<strong>ABE</strong>)nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in derFassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)Nummer der <strong>ABE</strong>: 45310*09Gerät:Sonderräder für Personenkraftwagen7 J x 16 H2Typ: A <strong>706</strong>Inhaber der <strong>ABE</strong>und Hersteller:<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>DE-67105 SchifferstadtFür die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieserNachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäßauch für den Nachtrag.In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichenÄnderungen bzw. Ergänzungen ein.


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 45310*092Die <strong>ABE</strong>-Nr. 45310 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ A <strong>706</strong>, inden Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 030315 (10. Ausfertigung) vom11.08.2009 beschrieben.Die Sonderräder dürfen auch <strong>zur</strong> Verwendung mit den in den Anlagen Nr.72, 73 (1. Ausfertigung)60 - 71 (2. Ausfertigung)16 (7. Ausfertigung)des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen anden dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehördezu veranlassen, wenn die im <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Reifen- oderFelgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong>, Lambsheim, vom 11.08.2009 festgehaltenen Angaben.Flensburg, 29.09.2009Im AuftragAnlagen:Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung1 Nachtragsgutachten Nr. 030315 (10. Ausfertigung)


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 45310*09- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder <strong>zur</strong> Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 73 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 3Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ A <strong>706</strong>Radgröße7Jx16H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungT37Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-(mm)/ Mittenloch-ø(mm)A <strong>706</strong> LK114,3/Ø70-Ø56,6LM-Nr. 33Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/56,6 42 755 2060Abrollumfang(mm)KennzeichnungenKBA-Nummer 45310Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung A <strong>706</strong> (s.o.)Radgröße7Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenDas <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungendurchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungDaewoo/Chevroletinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 73 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 3HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.Daewoo LeganzaSUPV, KLAVe4*96/27*0003*..e4*96/27, 98/14*0020*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweise93-100 205/55R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 LimS01Auflagen und HinweiseA02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, ZulassungsbescheinigungI) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers undachsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte istauf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 73 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 3S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sieheSeite 1) verwendet werden.Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong> im April 2002 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.08.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 11.August 2009Haasis00140299.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 60 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 9Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ A <strong>706</strong>Radgröße7Jx16H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungT37Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-(mm)/ Mittenloch-ø(mm)A <strong>706</strong> LK114,3/Ø70-Ø60,1LM-Nr. 20Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/60,1 42 755 2060Abrollumfang(mm)KennzeichnungenKBA-Nummer 45310Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung A <strong>706</strong> (s.o.)Radgröße7Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28,5S03 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 90 -S04 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 100 -PrüfungenDas <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungendurchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungFiatLexusSuzukiToyotainnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 60 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 9Auflagen undHinweiseToyota <strong>Co</strong>rolla Verso 81-130 205/55R16 A11 A02 A04 A05R1 81-130 215/50R16 A12 A08 A09 A16e11*2001/116*0222*. 81-130 215/55R16 A12 A82 V16 Ver81-130 225/50R16 A01 A12 K42 S0181-130 235/50R16 A01 K42 K56Toyota Picnic 66-94 205/50R16 T91 A02 A04 A05XM1 66-94 215/50R16 A01 G01 A08 A09 A12e11*93/81*0063*.. 66-94 225/45R16 A16 A82 S01Toyota Previa 85-115 215/55R16 R37 T95 A02 A04 A05R3 85-115 215/60R16 R09 T94 T95 A08 A09 A12e6*98/14*0069*.., 85-115 215/60R16 A01 G03 T94 T95 A16 A82 S01e6*2001/116*0069*..Toyota RAV4 85-110 215/70R16 A13 A02 A04 A05A2e6*98/14*0070*..,85-110 235/60R16 A01 A12 K90 A08 A09 A16A82 KOV S01e6*2001/116*0070*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenToyota RAV4 94-95 215/70R16 R09 A02 A04 A05XA / XA1 94-95 225/60R16 R37 A08 A09 A12G703,94-95 235/60R16 A01 K1a K2b A16 A82 S01e4*93/81*0001*..Toyota RAV4 100-130 215/70R16 A13 A02 A04 A05XA3 100-130 225/65R16 A12 A08 A09 A16e6*2001/116*0105*.. 100-130 225/70R16 A12 A82 KMV- mit Radhaus- 100-130 235/60R16 A12 RDK S01Verbreiterungen 100-130 235/65R16 A12- incl. FL2009 100-130 245/60R16 A12Toyota RAV4 100-130 215/70R16 A13 A02 A04 A05XA3 100-130 225/65R16 A12 A08 A09 A16e6*2001/116*0105*.. 100-130 225/70R16 A12 A82 KOV S01- ohne Radhaus- 100-130 235/60R16 A12Verbreiterungen 100-130 235/65R16 A12- incl. FL2009 100-130 245/60R16 A12Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, ZulassungsbescheinigungI) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 60 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 9KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellersauf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeitbei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer desFahrzeugs mitzuführen.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßigeRDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit denSonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zudeaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sieheSeite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (sieheSeite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (sieheSeite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (sieheSeite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 60 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 9T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.Minivan.Y84Y85Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong> im April 2002 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.08.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 60 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 9PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 11.August 2009Haasis00140288.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 8Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ A <strong>706</strong>Radgröße7Jx16H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungT37Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-(mm)/ Mittenloch-ø(mm)A <strong>706</strong> LK114,3/Ø70-Ø64,1LM-Nr. 22Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/64,1 42 755 2060Abrollumfang(mm)KennzeichnungenKBA-Nummer 45310Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung A <strong>706</strong> (s.o.)Radgröße7Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenDas <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungendurchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungHondaLandroverinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 8Auflagen undHinweiseHon. Accord <strong>Co</strong>upe 147 205/55R16 K56 A01 A02 A04CG2 147 215/50R16 K1a K2b K42 K56 A05 A08 A09e6*95/54/0049*.. 147 225/50R16 K1c K2c K42 K56 A12 A16 A82V16 S01Hon. Accord Tourer 103-140 205/55R16 K42 K46 A01 A02 A04CM1,CM2,CN2e6*2001/116*0093,0094,0097*..103-140 225/50R16 K1c K2c K42 K46 A05 A08 A09A12 A16 A82Car V16 S01Hon. Accord Tourer 110, 115 215/55R16 A02 A04 A05CW1, CW3 110, 115 215/60R16 A08 A09 A12e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A01 K1c A16 A82 B030120,0122*.. 115 205/60R16 Car S01Honda Accord 113 205/50R16 K2b K42 K56 A01 A02 A04CL3, CL4e11*98/14*0165*..,e11*98/14*0166*..113 225/45R16 K2b K42 K56 A05 A08 A09A12 A16 A82V16 S01Honda Accord 103-140 205/55R16 K46 K56 A01 A02 A04CL7, CL9, CN1e6*2001/116*0091,0092, 0096*..103-140 225/50R16 K1c K2b K46 K56 A05 A08 A09A12 A16 A82Sth V16 S01Honda Accord 110, 115 215/55R16 A02 A04 A05CU1,CU3 110, 115 215/60R16 A08 A09 A12e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A01 K1c A16 A82 B030113, 0115*.. 115 205/60R16 Lim S01Honda CR-V 94, 108 205/65R16 K1a A01 A02 A04RD1, RD3 94, 108 215/60R16 K1c K2b K42 Z70 A05 A08 A09e6*95/54*0044*.., 94, 108 225/55R16 K1c K2c K42 Z70 A12 A16 A82e6*98/14*0076*.. 94, 108 225/60R16 K2c K42 Z70 S01Honda CR-V 110 205/65R16 K1c A01 A02 A04RD8 110 215/60R16 K1c K42 A05 A08 A09e11*98/14*0190* 110 225/60R16 K1c K2c K42 A12 A16 A8200-01 110 235/55R16 K1c K2c K42 S01Honda CR-V 103-110 215/65R16 K1c K42 A01 A02 A04RD8, RD9 103-110 225/60R16 K1c K2c K42 A05 A08 A09e11*98/14*0190*02-.. 103-110 235/55R16 K1c K2c K42 A12 A16 A82e11*2001/116*0234*. 103-110 235/60R16 K1c K2c K42 S01Honda Civic 61-103 205/55R16 A02 A04 A05FK1, FK2, FK3 61-103 215/55R16 A01 K1a K1b K42 A08 A09 A12e11*2001/116*0255,0256,0257*..61-103 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K42 K44 A16 A82 FlhV16 S01Honda Civic Hybrid 70 195/55R16 A02 A04 A05FD3e11*2001/116*0271*.70 205/55R16 A01 K27 K41 K56 A08 A09 A12A16 A82 LimS01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 8Auflagen undHinweiseHonda Civic Sport 66-118 205/50R16 R37 A01 A02 A04EP1,-2,-4, EV1 66-118 205/55R16 K56 A05 A08 A09e11*98/14*0173, 0174, 0188*..e11*2001/116*0198*.66-118 215/50R16 K56 A12 A16 A82Flh H5l K42S01Honda Civic TypeS,R 73-148 205/55R16 K42 A01 A02 A04FN1,2,3,4 73-148 215/55R16 K1b K2b K42 K44 K56 A05 A08 A09e11*2001/116*0297,0306,0298,73-148 225/50R16 K1c K2b K41 K42 K44 K56 A12 A16 A82Flh V16 S010334*..Honda FR-V 92,103,110 205/55R16 A02 A04 A05BE1, BE3e6*2001/116*0099*..e6*2001/116*0100*..92,103,110 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46 A08 A09 A12A16 A82 V16S01Honda FR-V 103 205/55R16 T89 A02 A04 A05BE5e6*2001/116*0104*..103 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46 A08 A09 A12A16 A82 V16S01Honda HR-V 77-91 205/55R16 A02 A04 A05GH1,2,3,4 77-91 205/60R16 A08 A09 A12e6*98/14*0062, 77-91 215/55R16 A01 K1a K2b A16 A82 V000063, 0067, 0068*.. 77-91 225/50R16 A01 K1c K2c V16 S0177-91 225/55R16 A01 K1c K2cHonda Integra 140 195/50R16 K42 K56 A01 A02 A04DC2 140 205/45R16 K42 K56 A05 A08 A09e6*95/54*0052*.. 140 215/40R16 K42 A12 A16 A82V16 S01Honda Prelude 136-147 205/50R16 K1c K2b K42 K56 A01 A02 A04BB6 136-147 225/40R16 K1c K2b K42 K56 R70 A05 A08 A09e6*95/54*0037*.. 136-147 225/45R16 K1c K2b K42 K56 A12 A16 A82V16 S01Honda Prelude 4WS 136 205/50R16 K1c K2b K42 K56 A01 A02 A04BB8 136 225/40R16 K1c K2b K42 K56 R70 A05 A08 A09e6*95/54*0038*.. 136 225/45R16 K1c K2b K42 K56 A12 A16 A82V16 S01Honda Shuttle 110 205/55R16 T91 T94 A02 A04 A05RA1, RA3 110 215/55R16 A01 K2b K42 L02 T91 T93 A08 A09 A12e6*93/81*0002*.., 110 225/50R16 A01 K2b K42 L02 T92 T93 A16 A82 V16e6*95/54*0050*.. 110 245/45R16 A01 K2b K42 R03 R70 S01Honda StreamRN1, RN3e6*98/14*0081*..,e6*98/14*0082*..92, 115 205/55R16 LK6 T91 A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S01Landr. Freelander 71-130 205/60R16 R37 T91 T92 A02 A04 A05LN, LND 71-130 205/65R16 R37 T95 A08 A09 A12e11*96/79*0082*.., 71-130 215/60R16 R37 T94 T95 T99 A16 A82 S01e1*98/14*0134*.. 71-130 215/65R16Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 8Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, ZulassungsbescheinigungI) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers undachsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte istauf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlichmit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstetsind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 8Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).H5l Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaftbefestigten Karosserieteilen im Bereich 0° b is 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkanteeine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 8K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombinationherzustellen.LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügelbzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.LimR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sieheSeite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 8V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungenmit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong> im April 2002 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.08.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 8Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 11.August 2009Haasis00140289.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 7Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ A <strong>706</strong>Radgröße7Jx16H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungT37Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-(mm)/ Mittenloch-ø(mm)A <strong>706</strong> LK114,3/Ø70-Ø66,1LM-Nr. 21Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/66,1 42 755 2060Abrollumfang(mm)KennzeichnungenKBA-Nummer 45310Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung A <strong>706</strong> (s.o.)Radgröße7Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30PrüfungenDas <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungendurchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungNissanRenaultinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 7Auflagen undHinweiseNissan Almera Tino 78 205/55R16 A01 G46 A02 A04 A05V10 78 205/55R16 X11 A08 A09 A12e9*98/14*0035*.. 78-100 205/50R16 R37 A16 A82 V1678-100 225/45R16 A01 K1b K2b S0182-100 205/55R16Nissan Primera 80-103 205/60R16 A11 A02 A04 A05P12 80-103 215/55R16 A12 A08 A09 A16e11*98/14*0183*.. 80-103 225/50R16 A12 A82 B03 Car80-103 225/55R16 A01 A12 K45 Lim V16 S01Nissan X-Trail 104-127 215/65R16 A13 A02 A04 A05T31 104-127 225/60R16 A12 A08 A09 A16e1*2001/116*0432*.. 104-127 235/60R16 A12 A82 S03104-127 245/55R16 A01 A12 K25 K42Ren. Laguna <strong>Co</strong>upé 110 205/55R16 A11 R37 T91 A02 A04 A05T 110 205/60R16 A11 R37 T91 A08 A09 A16e2*2001/116* 110-125 215/60R16 A11 R09 A74 A82 B030363*07-.. 110-127 215/55R16 A11 T91 Cpe L05 V16110-127 225/50R16 A12 S04110-127 225/55R16 A12Renault Laguna 81,103 195/60R16 A11 R09 T89 A02 A04 A05T 81-110 205/55R16 A11 R37 T91 T94 A08 A09 A16e2*2001/116*0363*.. 81-110 205/60R16 A11 R37 T91 T92 A74 A82 B0381-125 215/60R16 A11 R09 Car Flh L0581-127 215/55R16 A11 T91 T93 V16 S0481-127 225/50R16 A12 T92 T9381-127 225/55R16 A12Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16e2*2001/116*0373*.. 63-103 215/55R16 A12 A82 Car V16- Grandtour 63-103 225/50R16 A01 A12 K6g S02Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16e2*2001/116*0373*.. 63-103 215/55R16 A12 A82 Cpe Flh- Fließheck63-103 225/50R16 A01 A12 K2b K6g V16 S02- <strong>Co</strong>upéRenault Scénic III 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 A02 A04 A05JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 A08 A09 A16e2*2001/116*0379*.. 63-103 215/55R16 A13 A58 A60 A82- Scénic / Gr. Scénic 63-103 225/50R16 A91 T92 T93 V16 S0263-103 225/55R16 A9163-103 235/50R16 A12Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 7Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, ZulassungsbescheinigungI) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers undachsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte istauf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A58A60Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 7A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteilund der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, FahrzeugoderSonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlichmit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstetsind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen,dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenenReifengrößen zu überprüfen.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaftbefestigten Karosserieteilen im Bereich 0° b is 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzesist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 7K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong> Radhausausschnittkanteum 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mitAllradlenkung (4WS).LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sieheSeite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (sieheSeite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (sieheSeite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (sieheSeite 1) verwendet werden.T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 7V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong> im April 2002 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.08.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 72 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 7Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 11.August 2009Haasis00140298.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 12Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ A <strong>706</strong>Radgröße7Jx16H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungT37Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-(mm)/ Mittenloch-ø(mm)A <strong>706</strong> LK114,3/Ø70-Ø67,1LM-Nr. 1Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/67,1 42 755 2060Abrollumfang(mm)KennzeichnungenKBA-Nummer 45310Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung A <strong>706</strong> (s.o.)Radgröße7Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -PrüfungenDas <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungendurchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungFord, Hyundai, Kia, Mazda, Mitsubishiinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 12Auflagen undHinweiseFord Maverick /Esc. 145 235/70R16 R09 A02 A04 A051EZ, -/R; 1N2, -/R 91-149 215/70R16 R09 A08 A09 A13e4*98/14* 91-149 235/60R16 X45 X67 A16 A82 B020043,0051*.., 91-149 235/65R16 X67 X68 S01e13*2001/116* 91-149 235/65R16 A01 G150091,0093*.. 91-149 235/70R16 A01 G68Hyundai <strong>Co</strong>upeGKe11*98/14*0186*..77-123 205/55R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S01Hyundai Santa Fé 82-107 215/65R16 R37 Z15 A02 A04 A05SM 82-107 225/60R16 Z15 A08 A09 A12e11*98/14*0162*.. 82-107 225/70R16 A01 G01 Z15 A16 A82 S0182-127 225/70R16 R09 Z16Hyundai Sonata 100-184 215/60R16 A11 A02 A04 A05NF 100-184 225/55R16 A12 A08 A09 A16e11*2001/116*0241*. 100-184 235/50R16 A01 A12 K1a K1b A82 Lim S01Hyundai Trajet 82-127 215/60R16 A01 A02 A04FOe11*98/14*0130*..82-127 225/55R16 A05 A08 A09A12 A16 A82K45 K90 S01Hyundai Tucson 82-129 215/65R16 A13 R09 A02 A04 A05JM 82-129 235/60R16 A12 A08 A09 A16e4*2001/116*0087*.. 82-129 245/55R16 A12 A82 KMV S01- mit Radhaus-VerbreiterungenHyundai Tucson 82-129 215/65R16 A13 A02 A04 A05JM 82-129 225/60R16 A12 A08 A09 A16e4*2001/116*0087*.. 82-129 235/60R16 A01 A12 K1a K1b K2b A82 KOV S01- ohne Radhaus-VerbreiterungenHyundai XG ... 120-145 205/55R16 T89 T91 A01 A02 A04XG 120-145 205/60R16 A05 A08 A09e11*98/14*0109*.. 120-145 215/55R16 K41 A12 A16 A82K46 S01Hyundai i30 /-CW 66-105 195/55R16 R37 A02 A04 A05FD, FDH 66-105 205/55R16 A01 K1a K1b K2b K56 A08 A09 A12e11*2001/116*0313*. 66-105 215/50R16 A01 K1c K2a K2b K56 A16 A82 Care11*2001/116*0343*. 66-105 225/50R16 A01 K1c K27 K2c K41 K42 K46 Flh V16 S01K56Kia Carens / UN 84-107 205/60R16 A30 T91 A02 A04 A05FG 84-107 215/55R16 A12 T91 A08 A09 A16e4*2001/116*0114*.. 84-107 225/55R16 A12 A82 S01Kia Carnival, Sedona 93-121 215/55R16 K1c T95 T97 A01 A02 A04UP 93-121 215/60R16 K1c T95 T99 A05 A08 A09e11*98/14*0112*.. 93-121 225/55R16 K1c T95 T99 A12 A16 A82K42 K66 S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.Kia MagentisGEe4*2001/116*0100*.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 12Auflagen undHinweise100-121 205/60R16 A33 A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 LimS01Kia Opirus 137-149 225/60R16 A02 A04 A05LD 137-149 245/50R16 A08 A09 A12e4*2001/116*0075 137-149 245/55R16 Rld A16 A82 B03*00-02 137-149 245/55R16 A01 HK1 Z16 Lim V16 S01Kia Soul 85-94 205/55R16 A02 A04 A05AM 85-94 205/60R16 A08 A09 A12e4*2001/116*0139*.. 85-94 215/55R16 A01 K1a K1b K2b K6g A16 A58 A8285-94 215/60R16 A01 K1a K1b K2b K5b K6g V16 S0185-94 225/50R16 A01 K1c K2b K5b K6h K8e85-94 225/55R16 A01 K1c K2b K5b K6h K7a K8eKia Sportage /KM 82-129 215/65R16 A13 R09 A02 A04 A05JE, JESe4*2001/116*0089*..,e4*2001/116*0120*..- mit Radhaus-Verbreiterungen82-129 235/60R16 A12 A08 A09 A16A82 KMV S01Kia Sportage /KM 82-129 215/65R16 A13 A02 A04 A05JE, JES 82-129 225/60R16 A12 A08 A09 A16e4*2001/116*0089*.., 82-129 235/60R16 A12 A82 KOV S01e4*2001/116*0120*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenKia cee´d 66-106 195/55R16 R37 A02 A04 A05ED 66-106 205/55R16 A01 K1a K1b K2b K56 A08 A09 A12e4*2001/116*0121*.. 66-106 215/50R16 A01 K1c K2b K56 A16 A82 Car- pro_cee'd /-SW 66-106 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K46 K56 Cpe Flh V16S01Mazda 3 62-110 205/55R16 K1c K2b K42 K46 A01 A02 A04BK 62-110 215/50R16 K1c K2b K42 K46 A05 A08 A09e1*2001/116*0234*.. 62-110 225/50R16 K2b K42 K44 K46 R03 A12 A16 A82B02 B03 FlhLim V16 S01Mazda 3 77-136 205/55R16 K1a K1b K6b A01 A02 A04BL 77-136 215/50R16 K1c K6f K6k A05 A08 A09e11*2001/116*0262*. 77-136 215/55R16 K1c K6f K6k A12 A16 A8277-136 225/50R16 K1c K2b K6f K6l K8c B03 Flh SthV16 S01Mazda 323 F 96 195/50R16 K42 K46 K56 A01 A02 A04BJ, BJD 96 205/45R16 K42 K46 K56 A05 A08 A09e1*98/14*0094*..,e1*98/14*0181*..96 215/45R16 K42 K44 K46 K56 A12 A16 A82V16 S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 12Auflagen undHinweiseMazda 5 81-107 205/55R16 K1c K42 T90 T91 A01 A02 A04CR1 81-107 215/50R16 K1c K42 A05 A08 A09e13*2001/116*0156*. 81-107 225/50R16 K2b K42 K44 R03 A12 A16 A82B02 B03 V16S01Mazda 6 119-122 205/55R16 K42 M+S A01 A02 A04GG/GY; GG1/GY1 88-108 205/55R16 K42 A05 A08 A09e1*98/14*0188*..; 88-108 215/50R16 K1c K2b K42 A12 A16 A82e11*2001/116*0203*. 88-108 225/45R16 K1c K2b K42 B03 Car Flh88-108 225/50R16 K1c K2c K42 K56 Lim V00 V16S01Mazda 6 88-136 195/65R16 K1a K42 A01 A02 A04GH 88-136 205/55R16 K1c K2b K42 T88 T89 A05 A08 A09e1*2001/116*0448*.. 88-136 205/60R16 K1c K2b K42 A12 A16 A5888-136 215/55R16 K1c K2b K42 A74 A82 Car88-136 225/50R16 K2c K42 R03 Flh Lim V1688-136 225/55R16 K2c K42 R03 S0188-136 235/50R16 K2c K42 K56 R03Mazda 626 66-100 195/50R16 A01 K42 R37 A02 A04 A05GF ww. GF/GW, -/D 66-100 205/45R16 A01 K42 R37 A08 A09 A12e1*96/27*0055*.., 66-100 205/50R16 A01 K2b K42 K44 A16 A82 S01e1*98/14*0055*..,e1*98/14*0164*..Mazda MPV 100 215/60R16 A11 R09 A02 A04 A05LW ww. LWD 88-104 215/55R16 A11 R37 T93 T95 A08 A09 A16e1*98/14*0118*.., 88-104 225/55R16 A01 A12 K2b K42 T93 T94 A82 V16 S02e1*98/14*0165*.. 88-90 205/55R16 A11 T93 T94 T9588-90 225/50R16 A01 A12 K2b T93Mazda MX-5 93, 118 205/50R16 K1c K2b K42 A01 A02 A04NC1, NC1Ee11*2001/116*0202*.e1*2001/116*0371*..93, 118 225/45R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09A12 A16 A82B03 V16 S01Mazda Premacy 66-96 195/50R16 K42 T84 T88 A01 A02 A04CP, CPDe1*98/14*0116*..,e1*98/14*0161*..66-96 205/45R16 K42 T83 T87 A05 A08 A09A12 A16 A82S01Mazda Tribute 145,149 235/70R16 R09 A02 A04 A05EP, -/R, EP2, -/R 91-149 215/70R16 R09 A08 A09 A13e4*98/14* 91-149 235/60R16 X67 A16 A82 B020044, 0052*.., 91-149 235/65R16 KMV S01e13*2001/116*0090, 0092*..- mit Radhaus-Verbreiterungen91-149 235/70R16 A01 G68Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 5 von 12Auflagen undHinweiseMazda Tribute 145,149 235/70R16 R09 A02 A04 A05EP, -/R, EP2, -/R- 91-149 215/70R16 R09 A08 A09 A13e4*98/14* 91-149 235/60R16 X67 A16 A82 B020044, 0052*.., 91-149 235/65R16 KOV S01e13*2001/116* 91-149 235/70R16 A01 G680090, 0092*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenMazda Xedos 9 105-155 205/55R16 R37 T89 A01 A02 A04TAG517,e13*95/54*0002*..,e13*98/14*0002*..105-155 215/55R16 A05 A08 A09A12 A16 A82K1a K2b K42S01Mits. Pajero PininH60We1*98/14*0123*..Mitsubishi GrandisNA0We1*2001/116*0269*..84-95 215/65R16 K2b A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S01100-121 215/60R16 A39 A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 S01Mitsubishi Lancer 80,103,105 205/60R16 A33 A02 A04 A05CY0 80,103,105 215/55R16 A01 A12 K1c K42 A08 A09 A16e1*2001/116*0441*..- Limousine80,103,105 225/55R16 A01 A12 K1c K2b K42 A58 A82 FlhLim V16 S01- SportbackMitsubishi Outlander 100-148 215/60R16 A02 A04 A05CUOWe1*2001/116*0227*..100-148 225/55R16 A08 A09 A12A16 A82 B03S01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, ZulassungsbescheinigungI) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 12A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers undachsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte istauf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A30Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschlossauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteilund der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, FahrzeugoderSonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.Seite 7 von 12B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlichmit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstetsind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählersinnerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeigeangeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Ioder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G15 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 15 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, ZulassungsbescheinigungI, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dassdie Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößenzu überprüfen.G68 Ist die Reifengröße 235/70R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen,dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenenReifengrößen zu überprüfen.HK1 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten oder durch Einbau einesFederwegsbegrenzers, Stärke 10 mm (KIA-Teile-Nr. ZK3F037501) eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaftbefestigten Karosserieteilen im Bereich 0° b is 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 12K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkanteeine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaftbefestigten Karosserieteilen im Bereich 0° b is 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breit eder Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter Radmittevollständig umzulegen.K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 12K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter Radmittevollständig umzulegen.K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach Radmittevollständig umzulegen.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong> Radhausausschnittkanteum 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong> Radhausausschnittkanteum 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraubeist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang <strong>zur</strong> Radhausausschnittkanteum 5mm auszustellen.K6l An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang <strong>zur</strong> Radhausausschnittkanteum 10mm auszustellen.K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter Radmitteum 5mm aufzuweiten.K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 100mm hinter Radmitteum 5mm aufzuweiten.K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter Radmitteum 5mm aufzuweiten.K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilterbzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).LimM+SR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 12Rld Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55 R17in Verbindung mit der Serienradgröße 8Jx17 ET35 (u. a. Fahrzeugschein, ZulassungsbescheinigungI, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sieheSeite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (sieheSeite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungenmit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 11 von 12V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X45 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).X67 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).X68 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/70R16(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong> im April 2002 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.08.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 62 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 12 von 12PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 11.August 2009Haasis00140290.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Hinweisblatt „Radabdeckung“Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mitHilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breitenerhältlich sind, gem. den AuflagenK1a, K1b, K1c undK2a, K2b, K2chergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zukleben.VorderachseAuflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 30° vor derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 50° hinter der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der RadmitteHinterachseAuflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 50° hinter derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 30° vor der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der Radmitte


Pflegehinweise:Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschiedenhaben.Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegendePflegeanleitung befolgen:Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:- Bremsstaub- Schmutz- Feuchtigkeit- Salz- SteinschlagAll diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen.1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werdenJe länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schnellerkann eine Felge beschädigt werden.Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich keinBremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Wochezu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werdenGrundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst dieGebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfenkeine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel)verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben,Bremsschläuche oder Radbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten- Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen desReinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vomSchmutz und Bremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandeltwerden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.Schifferstadt, 23.10.2008<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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