Stromliefervertrag - Energie Graz
Stromliefervertrag - Energie Graz
Stromliefervertrag - Energie Graz
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Die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG liefert die für die nachstehende Kundenanlage benötigte <strong>Energie</strong> zu ihren jeweils geltenden<br />
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und gemäß der jeweiligen "Angebote". Dies erkennt der Kunde mit Unterzeichnung<br />
des gegenständlichen Vertrages ausdrücklich an.<br />
Vertragsnummer Anlagentyp Vertragsgültigkeit ab:<br />
Anlagennummer Kundennummer<br />
Kundendaten:<br />
A<br />
N<br />
L<br />
A<br />
G<br />
E<br />
K<br />
U<br />
N<br />
D<br />
E<br />
F<br />
A<br />
K<br />
T<br />
U<br />
R<br />
A<br />
<strong>Stromliefervertrag</strong><br />
�Firma<br />
�Herr �Frau<br />
Geburtsdatum<br />
Straßenschl.<br />
UID-Nummer<br />
Vorname<br />
Nachname<br />
Straßenbezeichnung<br />
PLZ Ort<br />
Tel.Nr.: Fax E-Mail<br />
�Firma<br />
�Herr �Frau<br />
Geburtsdatum<br />
Straßenschl.<br />
UID-Nummer<br />
�Firma<br />
�Herr �Frau<br />
Geburtsdatum<br />
Straßenschl.<br />
UID-Nummer<br />
Anmerkungen:<br />
Titel<br />
Vorname<br />
Nachname<br />
Straßenbezeichnung<br />
PLZ Ort<br />
Vorname<br />
PLZ Ort<br />
Eigentumsgrenze: Grund<br />
Zahlungsmodalitäten (<strong>Energie</strong> und Netz):<br />
Etage Whg<br />
Straßenbezeichnung HausNr. Etage Whg<br />
Whg<br />
SA<br />
Netznutzung Netzverluste<br />
Monatliche Teilzahlung in €: _________ Sicherheitsleistung in €: _________ Abrechnungsmonat : _________<br />
� Einziehungsauftrag � Zahlschein<br />
Bei Einziehungsauftrag bitte ausfüllen:<br />
Konto lautet auf<br />
Kontonummer<br />
Bankinstitut<br />
Titel<br />
Titel<br />
Nachname<br />
Bankleitzahl<br />
Datum<br />
Wirtschaftszweig<br />
Unterschrift der/des Kontozeichnungsberechtigten<br />
Hiermit ermächtige(n) ich / wir Sie widerruflich die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres Kontos mittels Lastschrift<br />
einzuziehen. Damit ist auch meine / unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht,<br />
insbesondere dann, wenn mein / unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich / Wir habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne<br />
Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner / unserer Bank zu veranlassen.<br />
Zwischen dem Kunden und der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG wird in Ergänzung zu den vereinbarten Select-Modellen die Anwendung des in der Umsatzsteuerrichtlinie 2000<br />
RZ 1536 2. Anwendungsfall geregelten Verrechnungsmodells (Vorleistungsmodell) vereinbart. Im Rahmen dieses Verrechnungsmodells wird die Netzrechnung vom<br />
Netzbetreiber an die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG gelegt. Die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG wird das vom Netzbetreiber verrechnete Entgelt gemeinsam mit dem Entgelt<br />
für die <strong>Energie</strong>lieferung gegenüber dem Kunden verrechnen und fällig stellen. Die vollständige Bezahlung der von der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG gelegten Rechnung<br />
und vorgeschriebenen Teilzahlungsbeträge wirkt auch gegenüber dem Netzbetreiber schuldbefreiend. Dieses Verrechnungsmodell gelangt auf Dauer des<br />
<strong>Energie</strong>liefervertrages unter der Bedingung zur Anwendung, dass eine Vereinbarung hierüber auch zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber (diese kann auch über den<br />
Stromlieferanten mit Vollmacht abgeschlossen werden) sowie zwischen dem Netzbetreiber und der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG besteht. Mit Beendigung dieses<br />
<strong>Stromliefervertrag</strong>es tritt diese Verrechnungsregelung außer Kraft. In diesem Fall wird der Netzbetreiber eine direkte Verrechnung der Netzentgelte gegenüber dem Kunden<br />
vornehmen.Der Kunde bevollmächtigt die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, ihn in allen Angelegenheiten, welche zur Belieferung der oben angeführten Anlage mit elektrischer<br />
<strong>Energie</strong> durch die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG notwendig sind, gegenüber Stromlieferanten und Netzbetreibern zu vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere die<br />
Auflösung von bestehenden Stromlieferverträgen, die Verhandlung und den Abschluss von Netzzugangsverträgen zu den behördlich genehmigten Allgemeinen<br />
Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz und zu den verordneten Systemnutzungstarifen sowie die Vereinbarung der Anwendung des Vorleistungsmodells<br />
(Verrechnungsmodells) mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Dieses Vollmachtsverhältnis ist auch auf etwaige Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co<br />
KG übertragbar.<br />
HausNr.<br />
HausNr.<br />
Branche<br />
Etage<br />
Seite 1 von 2
<strong>Stromliefervertrag</strong><br />
Anlagen: PLZ Ort, Straßenbezeichnung, HausNr., Etage, Whg.<br />
Technische Details:<br />
G<br />
E<br />
R<br />
Ä<br />
T<br />
E<br />
U<br />
N<br />
D<br />
P<br />
R<br />
O<br />
D<br />
U<br />
K<br />
T<br />
E<br />
Gerätenummer Zählerstand<br />
Zählpunkt / Gerät<br />
Gerätetyp<br />
Anlagennummer Kundennummer<br />
Skala Zählerstand Skala Maximum [kW] Zählerstandort<br />
Verwendung<br />
Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />
Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW) Bindung bis<br />
HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />
[A] / [A]<br />
Gerätenummer Zählerstand<br />
Zählpunkt / Gerät<br />
Gerätetyp<br />
Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW) Bindung bis<br />
HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />
[A] / [A]<br />
Gerätenummer Zählerstand<br />
Zählpunkt / Gerät<br />
Gerätetyp<br />
K<br />
Priv.<br />
Wandler<br />
Strom<br />
Wandler<br />
Spng<br />
Geräteschl<br />
Verwendung<br />
Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />
Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW) Bindung bis<br />
HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />
[A] / [A]<br />
Gerätenummer Zählerstand<br />
Zählpunkt / Gerät<br />
Gerätetyp<br />
K<br />
Priv.<br />
Wandler<br />
Strom<br />
Wandler<br />
Spng<br />
Geräteschl<br />
Verwendung<br />
Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />
Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW)<br />
Bindung bis<br />
HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />
[A] / [A]<br />
Zusatzgeräte:<br />
Legende:<br />
HWS Nr.<br />
HWS (kW)<br />
NSO Nr.<br />
NSO (kW)<br />
LPZ<br />
Heißwasserspeicher / Kommandonr.<br />
Heißwasserspeicher / kW<br />
Nachtspeicherofen / Kommandonr.<br />
Nachtspeicherofen / kW<br />
Lastprofil<br />
TZS Nr.<br />
TZS (kW)<br />
DHZ Nr.<br />
DHZ (kW)<br />
Konst.<br />
Teilzeitspeicher / Kommandonr.<br />
Teilzeitspeicher / kW<br />
Direktheizung / Kommandonr.<br />
Direktheizung / kW<br />
Konstante<br />
K<br />
Priv.<br />
Wandler<br />
Strom<br />
Wandler<br />
Spng<br />
Geräteschl<br />
Verwendung<br />
Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />
SON Nr.<br />
SON (kW)<br />
TAR Nr.<br />
KUM<br />
Prog. (kWh)<br />
K<br />
Priv.<br />
Sonder-Kommando / Kommandonr.<br />
Sonder-Kommando / kW<br />
Tarifumschaltung / Kommandonr.<br />
Kumulierung<br />
Prognosewert (kWh)<br />
Wandler<br />
Strom<br />
Stw<br />
Wandler<br />
Spng<br />
Stromst. (A)<br />
K Priv.<br />
Sich (A)<br />
EJ<br />
Geräteschl<br />
Stellenwert<br />
Stromstärke<br />
Privatschütz<br />
Sicherung<br />
Eichjahr<br />
Es gelten die Preise lt. aktuellen Preisblättern, welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages darstellen.<br />
Der Erhalt eines Extras ist nur in Verbindung mit unseren Basisprodukten möglich. Bei den Select-Business-Partner-Modellen handelt es sich um <strong>Energie</strong>-Fixpreismodelle<br />
für die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit. Sollte bei diesen Modellen der <strong>Stromliefervertrag</strong> nicht vor Ende der Laufzeit von einem der Vertragspartner<br />
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer <strong>Energie</strong> an GeschäftskundInnen gekündigt werden, bzw. erhält der Kunde kein<br />
neues Angebot vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, so wird der Kunde automatisch zum aktuellen Preismodell ohne Bindung zu<br />
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter beliefert.<br />
Bei Kundenmehrheit haftet jeder Kunde zur ungeteilten Hand gegenüber der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG für die Bezahlung der Entgelte aus diesem <strong>Stromliefervertrag</strong>.<br />
Stromlieferverträge mit befristeter Vertragsdauer können nicht vor dem Vertragsende gekündigt werden.<br />
Ich/Wir bestätige/n hiermit, dass ich/wir die oben angeführten Geräte in ordnungsgemäßem Zustand und plombiert übernommen habe/n.<br />
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, von der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG Informationsmaterial per E-Mail zu erhalten. Diese Zustimmung kann/können<br />
ich/wir jederzeit schriftlich widerrufen.<br />
Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer <strong>Energie</strong>" erhalten habe/n. Diese sind integrierter<br />
Bestandteil dieses Vertrages.<br />
ausgestellt von<br />
(de)montiert von<br />
eingeschaltet von<br />
Datum Ausweis<br />
Skala Zählerstand Skala Maximum [kW]<br />
Zählerstandort<br />
Skala Zählerstand Skala Maximum [kW]<br />
Zählerstandort<br />
Skala Zählerstand Skala Maximum [kW]<br />
Zählerstandort<br />
am techn. erfasst von am<br />
am kaufm. erfasst von am<br />
am Anmerkungen<br />
Unterschrift der/des Kundin/en bzw. firmenmäßige Zeichnung<br />
<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG<br />
8010 <strong>Graz</strong>, Schönaugürtel 65, Tel. +43/316/8057-857, Fax +43/316/8057-796; E-Mail office@energie-graz.at, http://www.energie-graz.at<br />
FN 234711 p (Landes- als Firmenbuchgericht <strong>Graz</strong>), UID-Nr.: ATU 56967027, DVR 3000283<br />
Kundenberatung: 8010 <strong>Graz</strong>, Andreas-Hofer-Platz 15, Postfach 44, Mo., Di. Mi. und Fr. von 7.30 bis 15.00 Uhr, Do. von 7.30 bi 18.00 Uhr<br />
Seite 2 von 2
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong><br />
der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG an PrivatkundInnen<br />
Stand: 01.05.2008<br />
1 Vertragsgegenstand<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung<br />
elektrischer <strong>Energie</strong> regeln das Rechtsverhältnis betreffend die<br />
Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong> zwischen dem Kunden und der<br />
<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG (im Folgenden kurz ENERGIE GRAZ<br />
genannt). Mit Lieferbeginn wird der Kunde Mitglied jener<br />
Bilanzgruppe, der die ENERGIE GRAZ angehört. Auf den<br />
<strong>Stromliefervertrag</strong> gelangen die sonstigen Marktregeln der E-Control<br />
zur Anwendung, welche unter „www.e-control.at“ abrufbar sind.<br />
2 Vertragsabschluss<br />
2.1 Mit Abschluss des <strong>Stromliefervertrag</strong>es wird die Belieferung des<br />
Kunden mit elektrischer <strong>Energie</strong> für seine im Vertrag angeführte(n)<br />
Anlage(n) durch die ENERGIE GRAZ vereinbart. Die ENERGIE GRAZ<br />
verpflichtet sich daher zur Stromlieferung und der Kunde verpflichtet<br />
sich, seinen gesamten Bedarf an elektrischer <strong>Energie</strong> für die im<br />
Vertrag angeführte(n) Anlage(n), während der Laufzeit des<br />
Vertrages ausschließlich durch die ENERGIE GRAZ zu decken.<br />
2.2 Die Begründung des Vertragsverhältnisses erfolgt aufgrund eines<br />
Antrags des Kunden unter Verwendung eines hiefür vorgesehenen<br />
Formulars und der Annahme durch die ENERGIE GRAZ. Die ENERGIE<br />
GRAZ ist berechtigt, jederzeit eine Bonitätsprüfung des Kunden<br />
durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die ENERGIE GRAZ ist<br />
zur Ablehnung des Vertragsabschlusses auch ohne Angabe von<br />
Gründen ermächtigt. Punkt 15 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.<br />
2.3 Die Belieferung mit elektrischer <strong>Energie</strong> setzt voraus, dass der<br />
Kunde seinen mit einem von der ENERGIE GRAZ verschiedenen<br />
Stromlieferanten abgeschlossenen, bestehenden <strong>Stromliefervertrag</strong><br />
beendet hat, sofern es sich nicht um die erstmalige Herstellung<br />
eines Netzanschlusses handelt.<br />
2.4 Bei vorzeitiger, nicht von der ENERGIE GRAZ zu vertretender<br />
Auflösung des Vertragsverhältnisses werden etwaige gewährte Boni<br />
oder Rabatte nachverrechnet (falls bei Vereinbarung auf diese<br />
Rückzahlungsverpflichtung hingewiesen wurde).<br />
2.5 Hat der Konsument seine Vertragserklärung weder in den vom<br />
Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten<br />
Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder<br />
einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem<br />
Vertragsantrag schriftlich zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis<br />
zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer<br />
Woche erklärt werden. Konsumenten, die den Vertrag im Wege der<br />
Fernkommunikation (Post, Fax, Internet oder Telefon) abgeschlossen<br />
haben, sind berechtigt binnen einer Frist von<br />
7 Werktagen, gerechnet ab Vertragsabschluss, schriftlich zurückzutreten.<br />
Zur Wahrung der Frist genügt jeweils die rechtzeitige<br />
Absendung des Rücktrittsschreibens.<br />
3 Störung in der Vertragsabwicklung<br />
Sollte die ENERGIE GRAZ durch Fälle höherer Gewalt oder durch<br />
sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in ihrer Macht stehen oder<br />
im Bereich des Netzbetreibers oder des Kunden liegen oder deren<br />
Abwendung der ENERGIE GRAZ nicht zugemutet werden kann, an<br />
der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise<br />
verhindert sein, so ruht die Verpflichtung der ENERGIE GRAZ zur<br />
Stromlieferung, bis die Hindernisse oder Störungen und deren<br />
Folgen beseitigt sind.<br />
4 Verwendung elektrischer <strong>Energie</strong><br />
Die ENERGIE GRAZ liefert dem Kunden elektrische <strong>Energie</strong><br />
ausschließlich für seine eigenen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte<br />
ist unzulässig.<br />
5 Vertragsdauer, Beginn und Voraussetzungen für die<br />
Stromlieferung sowie fristlose Auflösung des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />
5.1 Der <strong>Stromliefervertrag</strong> wird, sofern vertraglich nichts anderes<br />
vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
5.2 Der Beginn der Stromversorgung durch die ENERGIE GRAZ ist bei<br />
einem Lieferantenwechsel unter Berücksichtigung der derzeitigen in<br />
den sonstigen Marktregeln festgelegten Wechselfristen (4-6 Wochen)<br />
möglich, wobei der Kunde die entsprechenden Kündigungsfristen<br />
und -termine bei seinem bisherigen Lieferanten zu beachten hat.<br />
5.3 Die Belieferung durch die ENERGIE GRAZ setzt einen gültigen<br />
Netzzugangsvertrag zwischen dem Kunden und dem zuständigen<br />
örtlichen Netzbetreiber voraus. Der <strong>Stromliefervertrag</strong> steht daher<br />
unter der auflösenden Bedingung der Nichtgewährung des<br />
Netzzuganges (sollte z.B. der Netzbetreiber den Netzzugang – aus<br />
welchen Gründen immer – nicht gestatten, ist die ENERGIE GRAZ bis<br />
zur Gewährung des Netzzuganges von ihrer Lieferverpflichtung<br />
befreit). Die Erbringung von Netzdienstleistungen zählt nicht zu den<br />
Verpflichtungen der ENERGIE GRAZ. Diese Aufgabe obliegt dem<br />
zuständigen örtlichen Netzbetreiber.<br />
5.4 Die ENERGIE GRAZ kann den <strong>Stromliefervertrag</strong> fristlos auflösen und<br />
die <strong>Energie</strong>lieferung fristlos einstellen, wenn der Kunde wesentlichen<br />
Bestimmungen des <strong>Stromliefervertrag</strong>es oder diesen AGB<br />
zuwiderhandelt. Als solche Zuwiderhandlungen gelten insbesondere<br />
die<br />
5.4.1 unbefugte Verwendung elektrischer <strong>Energie</strong>,<br />
5.4.2 Nichtzahlung einer fälligen Rechnung oder eines Teilzahlungsbetrages<br />
trotz schriftlicher Mahnung und schriftlicher<br />
Androhung der fristlosen Auflösung des <strong>Stromliefervertrag</strong>es und der<br />
fristlosen Einstellung der <strong>Energie</strong>lieferung,<br />
5.4.3 Verweigerung verlangter Vorauszahlungen, Sicherstellungen<br />
oder des Einbaus eines Vorauszahlungszählers (Prepayment-Zähler)<br />
trotz schriftlicher Androhung der fristlosen Auflösung des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />
und der fristlosen Einstellung der <strong>Energie</strong>lieferung,<br />
5.4.4 Konkurs- oder Ausgleichseröffnung über das Vermögen des<br />
Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung des Konkurses mangels<br />
hinreichenden Vermögens.<br />
6 Vertragsstrafe<br />
6.1 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, bei Umgehung oder Manipulation<br />
der Messeinrichtungen eine Vertragsstrafe zu verlangen.<br />
6.2 Die Vertragsstrafe wird im Hinblick auf die aus den Vertragsverletzungen<br />
des Kunden resultierenden Mehraufwendungen so<br />
bemessen, dass sich der mit dem Kunden vereinbarte <strong>Energie</strong>preis<br />
um 25 Prozent erhöht. Die Vertragsstrafe errechnet sich auf die<br />
Dauer der unbefugten Entnahme. Kann diese nicht ermittelt werden,<br />
wird die Vertragsstrafe für ein Jahr berechnet.<br />
7 Messung<br />
Falls vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Kunde sicher,<br />
dass die ENERGIE GRAZ die vom Netzbetreiber oder von einem<br />
seiner Beauftragten ermittelten Messergebnisse umgehend erhält.<br />
Diese Datenweitergabe erfolgt für die ENERGIE GRAZ kostenlos.<br />
Diese Messergebnisse stellen den Lieferumfang des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />
dar. Werden diese Daten der ENERGIE GRAZ nicht<br />
zur Verfügung gestellt bzw. können diese z.B. wegen eines<br />
Zählerdefektes nicht ermittelt werden, so ist die ENERGIE GRAZ<br />
berechtigt, den Lieferumfang selbst festzustellen oder durch<br />
Schätzung zu ermitteln. In diesem Fall kommt ein Durchschnittswert<br />
vergleichbarer Kunden zur Anwendung. Sollten die tatsächlichen<br />
Verhältnisse, welche vom Kunden gegenüber der ENERGIE GRAZ<br />
nachzuweisen sind, einem Durchschnittswert nicht entsprechen, so<br />
sind diese Verhältnisse entsprechend zu berücksichtigen.<br />
8 Preise, Preisänderungen<br />
8.1 Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Alle Preise werden in<br />
geeigneter Weise veröffentlicht.<br />
8.2 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, für nachfolgende Nebenleistungen<br />
- das sind die Erstellung von Kontoauszügen sowie Rechnungs- und<br />
Zahlscheinduplikaten, das nicht automatisierbare Verbuchen von<br />
Zahlungseingängen (Verwendung von nicht EDV-lesbaren<br />
Zahlscheinen, bei Kassaeinzahlungen oder unvollständig<br />
übermittelten Formularen bei Telebanking) sowie die Erstellung von<br />
Zwischenabrechnungen auf Wunsch des Kunden außerhalb des<br />
vereinbarten Abrechnungsturnusses - einen angemessenen Kostenersatz<br />
zu verlangen.<br />
8.3 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, die im Vertragsformblatt<br />
angeführten und vereinbarten Preise im Wege einer Änderungskündigung<br />
zu erhöhen oder zu senken. Solche beabsichtigten<br />
Änderungen werden dem Kunden zeitgerecht und in geeigneter<br />
Weise vor dem geplanten Inkrafttreten des neuen Preises schriftlich<br />
mitgeteilt. Widerspricht der Kunde binnen 3 Wochen schriftlich, so<br />
endet das Vertragsverhältnis mit dem nach einer Frist von<br />
3 Monaten (gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung über die<br />
Preisänderung) folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde<br />
nicht, so gelten die neuen Preise ab dem bekannt gegebenen Termin<br />
als vereinbart. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens<br />
sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen.<br />
<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234711p, UID ATU 56967027, DVR 3000283<br />
(Unbeschränkt haftender Gesellschafter: <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234305t)<br />
Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Bankleitzahl: 38000, Konto-Nr.: 48.405, IBAN: AT03 3800 0000 0004 8405, BIC: RZSTAT2G<br />
Kundenservice: Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 <strong>Graz</strong>, Tel +43 316 8057-857, Fax +43 316 8057-796, www.energie-graz.at, office@energie-graz.at<br />
1
8.4 Werden Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge,<br />
Förderbeiträge, und dergleichen per Gesetz, Verordnung oder<br />
sonstiger behördlicher Verfügung eingeführt, erhöht oder gesenkt,<br />
so erfolgt – unter Fortbestand des <strong>Stromliefervertrag</strong>es – eine<br />
Weitergabe an den Kunden im jeweiligen Ausmaß.<br />
8.5 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt Kostenänderungen für die<br />
Stromaufbringung, die auf gesetzlichen oder behördlichen Regelungen<br />
beruhen – und somit nicht vom Willen der ENERGIE GRAZ<br />
abhängig sind – an den Kunden unter Fortbestand des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />
weiterzugeben. Der Kunde wird hierüber auf geeignete<br />
Weise informiert.<br />
9 Abrechnung<br />
Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt seitens der ENERGIE<br />
GRAZ im Regelfall in Form einer Jahresabrechnung auf Basis der<br />
vom örtlichen Netzbetreiber bekannt gegebenen Verbrauchsdaten.<br />
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so<br />
werden die Entgelte zeitanteilig berechnet, wenn keine abgelesenen<br />
Messergebnisse vorliegen. Einwände gegen Rechnungen haben<br />
schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt zu erfolgen und<br />
berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Der Kunde wird auf die<br />
Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden<br />
Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen.<br />
10 Zahlungsbedingungen<br />
10.1 Der Stromrechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der<br />
Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten<br />
des Kunden. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer<br />
Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten<br />
angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des<br />
Monats, Teilzahlungsbeträge, die geschätzt oder entsprechend dem<br />
Vorjahresverbrauch ermittelt werden, zu leisten. Ändern sich die<br />
Preise, so hat die ENERGIE GRAZ das Recht, die Teilzahlungsbeträge<br />
im Ausmaß der Preisänderung anzupassen.<br />
10.2 Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist die ENERGIE GRAZ<br />
berechtigt für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des<br />
Kunden gegenüber der ENERGIE GRAZ ergebenden Zahlungsverpflichtungen<br />
bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen<br />
ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem<br />
jeweiligen Basiszinssatz p.a. wie er von der Österreichischen<br />
Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der<br />
Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr<br />
veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen<br />
Zentralbank.<br />
10.3 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt bei Zahlungsverzug des Kunden<br />
diesem für jedes Mahnschreiben den Betrag von EUR 12,- zu<br />
verrechnen. Weiters hat der Kunde die zur zweckentsprechenden<br />
Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten,<br />
in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der<br />
zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz<br />
ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in<br />
einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.<br />
10.4 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt eine Vorauszahlung oder<br />
Sicherheitsleistung in dreifacher Höhe des voraussichtlich höchsten<br />
monatlichen Rechnungsbetrages vom Kunden zu verlangen, wenn<br />
nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass<br />
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht<br />
zeitgerecht nachkommt. Ist der Kunde im Zahlungsverzug und<br />
kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich<br />
seiner Zahlungsverpflichtung nach, so kann die Vorauszahlung oder<br />
Sicherheitsleistung zum Ausgleich nicht bezahlter Rechnungen<br />
seitens der ENERGIE GRAZ herangezogen werden.<br />
10.5 Statt eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen,<br />
kann die ENERGIE GRAZ, sofern technisch möglich und vom<br />
örtlichen Netzbetreiber oder von der ENERGIE GRAZ angeboten, auch<br />
Vorauszahlungszähler (Prepayment-Zähler) zur Anwendung bringen.<br />
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an die<br />
ENERGIE GRAZ aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit<br />
der ENERGIE GRAZ und außer in jenen Fällen in denen die<br />
Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den<br />
Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die entweder gerichtlich<br />
festgestellt oder anerkannt worden sind.<br />
10.7 Bei Nichterteilung, Widerruf oder Nichteinlösung eines<br />
Abbuchungsauftrages (Einzugsermächtigungsverfahren) erhöht sich<br />
der vom Kunden monatlich zu bezahlende Betrag um bis zu EUR 2,-<br />
zzgl. USt.<br />
10.8 Der Kunde hat der ENERGIE GRAZ Änderungen seines Namens,<br />
seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse und seiner Bankverbindung<br />
(bei Abbuchungsauftrag) unverzüglich mitzuteilen, wobei<br />
sämtliche Schriftstücke der ENERGIE GRAZ als dem Kunden<br />
zugegangen gelten, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt<br />
gegebenen Anschrift einlangen.<br />
11 Kündigung<br />
Der <strong>Stromliefervertrag</strong> kann von beiden Vertragsparteien –<br />
ungeachtet der Bestimmungen von Punkt 8.3 und 14.2 - unter<br />
Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des<br />
ersten Vertragsjahres bzw. danach unter Einhaltung der gleichen<br />
Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
12 Haftung<br />
12.1 Die Haftung der ENERGIE GRAZ richtet sich nach den Allgemeinen<br />
schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.<br />
12.2 Festgehalten wird, dass Netzbetreiber keine Erfüllungsgehilfen des<br />
Lieferanten sind.<br />
13 Wechsel in der Person des Kunden und Wohnsitzwechsel<br />
13.1 Ein Wechsel in der Person des Kunden ist nur durch die Beendigung<br />
des <strong>Stromliefervertrag</strong>es und den schriftlichen Abschluss eines<br />
neuen <strong>Stromliefervertrag</strong>es zwischen dem neuen Kunden und der<br />
ENERGIE GRAZ möglich. Ungeachtet dessen haftet der bisherige<br />
Kunde für alle Verbindlichkeiten, die im Zeitraum bis zur Beendigung<br />
des Vertrages entstanden sind, unabhängig vom tatsächlichen<br />
Strombezieher.<br />
13.2 Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes<br />
und unterbleibt eine Ablesung der Messeinrichtung oder wird der<br />
Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragseintritts vom Kunden an den<br />
Netzbetreiber oder die ENERGIE GRAZ nicht bzw. nicht korrekt<br />
bekannt gegeben, so haften der bisherige Kunde und der neue<br />
Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus dem<br />
laufenden Abrechnungszeitraum.<br />
14 Sonstige Bestimmungen<br />
14.1 Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
14.2 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, einseitig eine AGB-Änderung<br />
vorzunehmen, und wird diese dem Kunden zeitgerecht und in<br />
geeigneter Weise schriftlich mitteilen. Widerspricht der Kunde binnen<br />
3 Wochen schriftlich, so endet das Vertragsverhältnis mit dem nach<br />
einer Frist von 3 Monaten (gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung<br />
über die Änderung) folgenden Monatsletzten. Widerspricht der<br />
Kunde nicht, so gilt die AGB-Änderung zum bekanntgegebenen<br />
Termin als vereinbart. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines<br />
Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen ausdrücklich<br />
hingewiesen.<br />
14.3 Die ENERGIE GRAZ ist verpflichtet, das vereinbarte Ausmaß<br />
elektrischer <strong>Energie</strong> durch Veranlassung der Einspeisung in der<br />
jeweiligen Regelzone, der der Zählpunkt des Kunden zugeordnet ist,<br />
zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird das vereinbarte Ausmaß<br />
elektrischer <strong>Energie</strong> aus dem Netz abnehmen. Für sonstige Pflichten<br />
aus dem Vertrag ist der Sitz der ENERGIE GRAZ Erfüllungsort. Die<br />
Qualität der vom Kunden aus dem Netz abgenommenen elektrischen<br />
<strong>Energie</strong> richtet sich nach der vom – für die Anlage des Kunden<br />
verantwortlichen – örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellten<br />
Qualität.<br />
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig oder<br />
undurchsetzbar werden, z.B. weil die gesetzlichen Regeln oder<br />
Vorschriften der Kontrollbehörden geändert werden, so wird die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die<br />
Vertragsparteien vereinbaren die ungültigen Bestimmungen durch<br />
gültige zu ersetzen.<br />
14.5 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der<br />
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter<br />
Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten<br />
Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNK).<br />
14.6 Kundenanfragen und Beschwerden werden im Kundenzentrum der<br />
ENERGIE GRAZ oder telefonisch unter der Servicenummer –<br />
0316/8057-857 - entgegengenommen. Unbeschadet der Zuständigkeit<br />
der ordentlichen Gerichte kann sowohl der Kunde als auch die<br />
ENERGIE GRAZ Streit- oder Beschwerdefälle der <strong>Energie</strong>-Control<br />
GmbH vorlegen.<br />
15 Versorger letzter Instanz<br />
15.1 Die ENERGIE GRAZ wird jene Privatkunden, die sich ihr gegenüber<br />
schriftlich auf eine Versorgung letzter Instanz berufen, zum Preis für<br />
die Versorgung in letzter Instanz und zu diesen Allgemeinen<br />
Lieferbedingungen mit elektrischer <strong>Energie</strong> beliefern.<br />
15.2 Der Preis für die Versorgung wird dem Privatkunden, der sich auf die<br />
Grundversorgung beruft, bekanntgegeben. Überdies ist dieser Preis<br />
auf den Internetseiten der ENERGIE GRAZ veröffentlicht.<br />
15.3 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, für die Lieferung im Rahmen der<br />
Versorgung letzter Instanz eine Vorauszahlung als Sicherheitsleistung<br />
zu verlangen oder einen Vorauszahlungszähler (Prepayment-Zähler)<br />
zur Anwendung zu bringen.<br />
<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234711p, UID ATU 56967027, DVR 3000283<br />
(Unbeschränkt haftender Gesellschafter: <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234305t)<br />
Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Bankleitzahl: 38000, Konto-Nr.: 48.405, IBAN: AT03 3800 0000 0004 8405, BIC: RZSTAT2G<br />
Kundenservice: Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 <strong>Graz</strong>, Tel +43 316 8057-857, Fax +43 316 8057-796, www.energie-graz.at, office@energie-graz.at<br />
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