03.12.2012 Aufrufe

Stromliefervertrag - Energie Graz

Stromliefervertrag - Energie Graz

Stromliefervertrag - Energie Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG liefert die für die nachstehende Kundenanlage benötigte <strong>Energie</strong> zu ihren jeweils geltenden<br />

"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und gemäß der jeweiligen "Angebote". Dies erkennt der Kunde mit Unterzeichnung<br />

des gegenständlichen Vertrages ausdrücklich an.<br />

Vertragsnummer Anlagentyp Vertragsgültigkeit ab:<br />

Anlagennummer Kundennummer<br />

Kundendaten:<br />

A<br />

N<br />

L<br />

A<br />

G<br />

E<br />

K<br />

U<br />

N<br />

D<br />

E<br />

F<br />

A<br />

K<br />

T<br />

U<br />

R<br />

A<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong><br />

�Firma<br />

�Herr �Frau<br />

Geburtsdatum<br />

Straßenschl.<br />

UID-Nummer<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

Straßenbezeichnung<br />

PLZ Ort<br />

Tel.Nr.: Fax E-Mail<br />

�Firma<br />

�Herr �Frau<br />

Geburtsdatum<br />

Straßenschl.<br />

UID-Nummer<br />

�Firma<br />

�Herr �Frau<br />

Geburtsdatum<br />

Straßenschl.<br />

UID-Nummer<br />

Anmerkungen:<br />

Titel<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

Straßenbezeichnung<br />

PLZ Ort<br />

Vorname<br />

PLZ Ort<br />

Eigentumsgrenze: Grund<br />

Zahlungsmodalitäten (<strong>Energie</strong> und Netz):<br />

Etage Whg<br />

Straßenbezeichnung HausNr. Etage Whg<br />

Whg<br />

SA<br />

Netznutzung Netzverluste<br />

Monatliche Teilzahlung in €: _________ Sicherheitsleistung in €: _________ Abrechnungsmonat : _________<br />

� Einziehungsauftrag � Zahlschein<br />

Bei Einziehungsauftrag bitte ausfüllen:<br />

Konto lautet auf<br />

Kontonummer<br />

Bankinstitut<br />

Titel<br />

Titel<br />

Nachname<br />

Bankleitzahl<br />

Datum<br />

Wirtschaftszweig<br />

Unterschrift der/des Kontozeichnungsberechtigten<br />

Hiermit ermächtige(n) ich / wir Sie widerruflich die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres Kontos mittels Lastschrift<br />

einzuziehen. Damit ist auch meine / unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht,<br />

insbesondere dann, wenn mein / unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich / Wir habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne<br />

Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner / unserer Bank zu veranlassen.<br />

Zwischen dem Kunden und der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG wird in Ergänzung zu den vereinbarten Select-Modellen die Anwendung des in der Umsatzsteuerrichtlinie 2000<br />

RZ 1536 2. Anwendungsfall geregelten Verrechnungsmodells (Vorleistungsmodell) vereinbart. Im Rahmen dieses Verrechnungsmodells wird die Netzrechnung vom<br />

Netzbetreiber an die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG gelegt. Die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG wird das vom Netzbetreiber verrechnete Entgelt gemeinsam mit dem Entgelt<br />

für die <strong>Energie</strong>lieferung gegenüber dem Kunden verrechnen und fällig stellen. Die vollständige Bezahlung der von der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG gelegten Rechnung<br />

und vorgeschriebenen Teilzahlungsbeträge wirkt auch gegenüber dem Netzbetreiber schuldbefreiend. Dieses Verrechnungsmodell gelangt auf Dauer des<br />

<strong>Energie</strong>liefervertrages unter der Bedingung zur Anwendung, dass eine Vereinbarung hierüber auch zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber (diese kann auch über den<br />

Stromlieferanten mit Vollmacht abgeschlossen werden) sowie zwischen dem Netzbetreiber und der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG besteht. Mit Beendigung dieses<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>es tritt diese Verrechnungsregelung außer Kraft. In diesem Fall wird der Netzbetreiber eine direkte Verrechnung der Netzentgelte gegenüber dem Kunden<br />

vornehmen.Der Kunde bevollmächtigt die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, ihn in allen Angelegenheiten, welche zur Belieferung der oben angeführten Anlage mit elektrischer<br />

<strong>Energie</strong> durch die <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG notwendig sind, gegenüber Stromlieferanten und Netzbetreibern zu vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere die<br />

Auflösung von bestehenden Stromlieferverträgen, die Verhandlung und den Abschluss von Netzzugangsverträgen zu den behördlich genehmigten Allgemeinen<br />

Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz und zu den verordneten Systemnutzungstarifen sowie die Vereinbarung der Anwendung des Vorleistungsmodells<br />

(Verrechnungsmodells) mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Dieses Vollmachtsverhältnis ist auch auf etwaige Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co<br />

KG übertragbar.<br />

HausNr.<br />

HausNr.<br />

Branche<br />

Etage<br />

Seite 1 von 2


<strong>Stromliefervertrag</strong><br />

Anlagen: PLZ Ort, Straßenbezeichnung, HausNr., Etage, Whg.<br />

Technische Details:<br />

G<br />

E<br />

R<br />

Ä<br />

T<br />

E<br />

U<br />

N<br />

D<br />

P<br />

R<br />

O<br />

D<br />

U<br />

K<br />

T<br />

E<br />

Gerätenummer Zählerstand<br />

Zählpunkt / Gerät<br />

Gerätetyp<br />

Anlagennummer Kundennummer<br />

Skala Zählerstand Skala Maximum [kW] Zählerstandort<br />

Verwendung<br />

Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />

Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW) Bindung bis<br />

HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />

[A] / [A]<br />

Gerätenummer Zählerstand<br />

Zählpunkt / Gerät<br />

Gerätetyp<br />

Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW) Bindung bis<br />

HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />

[A] / [A]<br />

Gerätenummer Zählerstand<br />

Zählpunkt / Gerät<br />

Gerätetyp<br />

K<br />

Priv.<br />

Wandler<br />

Strom<br />

Wandler<br />

Spng<br />

Geräteschl<br />

Verwendung<br />

Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />

Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW) Bindung bis<br />

HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />

[A] / [A]<br />

Gerätenummer Zählerstand<br />

Zählpunkt / Gerät<br />

Gerätetyp<br />

K<br />

Priv.<br />

Wandler<br />

Strom<br />

Wandler<br />

Spng<br />

Geräteschl<br />

Verwendung<br />

Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />

Produkt / Tarifart Vertragsleistung (kW)<br />

Bindung bis<br />

HWS [Nr.] HWS [kW] NSO [Nr.] NSO [kW] TZS [Nr.] TZS [kW] DHZ [Nr.] DHZ [kW] SON [Nr.] SON [kW] TAR [Nr.] KUM Stw. Stromst.<br />

[A] / [A]<br />

Zusatzgeräte:<br />

Legende:<br />

HWS Nr.<br />

HWS (kW)<br />

NSO Nr.<br />

NSO (kW)<br />

LPZ<br />

Heißwasserspeicher / Kommandonr.<br />

Heißwasserspeicher / kW<br />

Nachtspeicherofen / Kommandonr.<br />

Nachtspeicherofen / kW<br />

Lastprofil<br />

TZS Nr.<br />

TZS (kW)<br />

DHZ Nr.<br />

DHZ (kW)<br />

Konst.<br />

Teilzeitspeicher / Kommandonr.<br />

Teilzeitspeicher / kW<br />

Direktheizung / Kommandonr.<br />

Direktheizung / kW<br />

Konstante<br />

K<br />

Priv.<br />

Wandler<br />

Strom<br />

Wandler<br />

Spng<br />

Geräteschl<br />

Verwendung<br />

Ej. Art Konst. Sich [A] Prog. [kWh] LPZ Bewegart<br />

SON Nr.<br />

SON (kW)<br />

TAR Nr.<br />

KUM<br />

Prog. (kWh)<br />

K<br />

Priv.<br />

Sonder-Kommando / Kommandonr.<br />

Sonder-Kommando / kW<br />

Tarifumschaltung / Kommandonr.<br />

Kumulierung<br />

Prognosewert (kWh)<br />

Wandler<br />

Strom<br />

Stw<br />

Wandler<br />

Spng<br />

Stromst. (A)<br />

K Priv.<br />

Sich (A)<br />

EJ<br />

Geräteschl<br />

Stellenwert<br />

Stromstärke<br />

Privatschütz<br />

Sicherung<br />

Eichjahr<br />

Es gelten die Preise lt. aktuellen Preisblättern, welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages darstellen.<br />

Der Erhalt eines Extras ist nur in Verbindung mit unseren Basisprodukten möglich. Bei den Select-Business-Partner-Modellen handelt es sich um <strong>Energie</strong>-Fixpreismodelle<br />

für die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit. Sollte bei diesen Modellen der <strong>Stromliefervertrag</strong> nicht vor Ende der Laufzeit von einem der Vertragspartner<br />

entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer <strong>Energie</strong> an GeschäftskundInnen gekündigt werden, bzw. erhält der Kunde kein<br />

neues Angebot vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, so wird der Kunde automatisch zum aktuellen Preismodell ohne Bindung zu<br />

den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter beliefert.<br />

Bei Kundenmehrheit haftet jeder Kunde zur ungeteilten Hand gegenüber der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG für die Bezahlung der Entgelte aus diesem <strong>Stromliefervertrag</strong>.<br />

Stromlieferverträge mit befristeter Vertragsdauer können nicht vor dem Vertragsende gekündigt werden.<br />

Ich/Wir bestätige/n hiermit, dass ich/wir die oben angeführten Geräte in ordnungsgemäßem Zustand und plombiert übernommen habe/n.<br />

Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, von der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG Informationsmaterial per E-Mail zu erhalten. Diese Zustimmung kann/können<br />

ich/wir jederzeit schriftlich widerrufen.<br />

Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer <strong>Energie</strong>" erhalten habe/n. Diese sind integrierter<br />

Bestandteil dieses Vertrages.<br />

ausgestellt von<br />

(de)montiert von<br />

eingeschaltet von<br />

Datum Ausweis<br />

Skala Zählerstand Skala Maximum [kW]<br />

Zählerstandort<br />

Skala Zählerstand Skala Maximum [kW]<br />

Zählerstandort<br />

Skala Zählerstand Skala Maximum [kW]<br />

Zählerstandort<br />

am techn. erfasst von am<br />

am kaufm. erfasst von am<br />

am Anmerkungen<br />

Unterschrift der/des Kundin/en bzw. firmenmäßige Zeichnung<br />

<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG<br />

8010 <strong>Graz</strong>, Schönaugürtel 65, Tel. +43/316/8057-857, Fax +43/316/8057-796; E-Mail office@energie-graz.at, http://www.energie-graz.at<br />

FN 234711 p (Landes- als Firmenbuchgericht <strong>Graz</strong>), UID-Nr.: ATU 56967027, DVR 3000283<br />

Kundenberatung: 8010 <strong>Graz</strong>, Andreas-Hofer-Platz 15, Postfach 44, Mo., Di. Mi. und Fr. von 7.30 bis 15.00 Uhr, Do. von 7.30 bi 18.00 Uhr<br />

Seite 2 von 2


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong><br />

der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG an PrivatkundInnen<br />

Stand: 01.05.2008<br />

1 Vertragsgegenstand<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung<br />

elektrischer <strong>Energie</strong> regeln das Rechtsverhältnis betreffend die<br />

Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong> zwischen dem Kunden und der<br />

<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG (im Folgenden kurz ENERGIE GRAZ<br />

genannt). Mit Lieferbeginn wird der Kunde Mitglied jener<br />

Bilanzgruppe, der die ENERGIE GRAZ angehört. Auf den<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong> gelangen die sonstigen Marktregeln der E-Control<br />

zur Anwendung, welche unter „www.e-control.at“ abrufbar sind.<br />

2 Vertragsabschluss<br />

2.1 Mit Abschluss des <strong>Stromliefervertrag</strong>es wird die Belieferung des<br />

Kunden mit elektrischer <strong>Energie</strong> für seine im Vertrag angeführte(n)<br />

Anlage(n) durch die ENERGIE GRAZ vereinbart. Die ENERGIE GRAZ<br />

verpflichtet sich daher zur Stromlieferung und der Kunde verpflichtet<br />

sich, seinen gesamten Bedarf an elektrischer <strong>Energie</strong> für die im<br />

Vertrag angeführte(n) Anlage(n), während der Laufzeit des<br />

Vertrages ausschließlich durch die ENERGIE GRAZ zu decken.<br />

2.2 Die Begründung des Vertragsverhältnisses erfolgt aufgrund eines<br />

Antrags des Kunden unter Verwendung eines hiefür vorgesehenen<br />

Formulars und der Annahme durch die ENERGIE GRAZ. Die ENERGIE<br />

GRAZ ist berechtigt, jederzeit eine Bonitätsprüfung des Kunden<br />

durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die ENERGIE GRAZ ist<br />

zur Ablehnung des Vertragsabschlusses auch ohne Angabe von<br />

Gründen ermächtigt. Punkt 15 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.<br />

2.3 Die Belieferung mit elektrischer <strong>Energie</strong> setzt voraus, dass der<br />

Kunde seinen mit einem von der ENERGIE GRAZ verschiedenen<br />

Stromlieferanten abgeschlossenen, bestehenden <strong>Stromliefervertrag</strong><br />

beendet hat, sofern es sich nicht um die erstmalige Herstellung<br />

eines Netzanschlusses handelt.<br />

2.4 Bei vorzeitiger, nicht von der ENERGIE GRAZ zu vertretender<br />

Auflösung des Vertragsverhältnisses werden etwaige gewährte Boni<br />

oder Rabatte nachverrechnet (falls bei Vereinbarung auf diese<br />

Rückzahlungsverpflichtung hingewiesen wurde).<br />

2.5 Hat der Konsument seine Vertragserklärung weder in den vom<br />

Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten<br />

Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder<br />

einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem<br />

Vertragsantrag schriftlich zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis<br />

zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer<br />

Woche erklärt werden. Konsumenten, die den Vertrag im Wege der<br />

Fernkommunikation (Post, Fax, Internet oder Telefon) abgeschlossen<br />

haben, sind berechtigt binnen einer Frist von<br />

7 Werktagen, gerechnet ab Vertragsabschluss, schriftlich zurückzutreten.<br />

Zur Wahrung der Frist genügt jeweils die rechtzeitige<br />

Absendung des Rücktrittsschreibens.<br />

3 Störung in der Vertragsabwicklung<br />

Sollte die ENERGIE GRAZ durch Fälle höherer Gewalt oder durch<br />

sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in ihrer Macht stehen oder<br />

im Bereich des Netzbetreibers oder des Kunden liegen oder deren<br />

Abwendung der ENERGIE GRAZ nicht zugemutet werden kann, an<br />

der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise<br />

verhindert sein, so ruht die Verpflichtung der ENERGIE GRAZ zur<br />

Stromlieferung, bis die Hindernisse oder Störungen und deren<br />

Folgen beseitigt sind.<br />

4 Verwendung elektrischer <strong>Energie</strong><br />

Die ENERGIE GRAZ liefert dem Kunden elektrische <strong>Energie</strong><br />

ausschließlich für seine eigenen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte<br />

ist unzulässig.<br />

5 Vertragsdauer, Beginn und Voraussetzungen für die<br />

Stromlieferung sowie fristlose Auflösung des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />

5.1 Der <strong>Stromliefervertrag</strong> wird, sofern vertraglich nichts anderes<br />

vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

5.2 Der Beginn der Stromversorgung durch die ENERGIE GRAZ ist bei<br />

einem Lieferantenwechsel unter Berücksichtigung der derzeitigen in<br />

den sonstigen Marktregeln festgelegten Wechselfristen (4-6 Wochen)<br />

möglich, wobei der Kunde die entsprechenden Kündigungsfristen<br />

und -termine bei seinem bisherigen Lieferanten zu beachten hat.<br />

5.3 Die Belieferung durch die ENERGIE GRAZ setzt einen gültigen<br />

Netzzugangsvertrag zwischen dem Kunden und dem zuständigen<br />

örtlichen Netzbetreiber voraus. Der <strong>Stromliefervertrag</strong> steht daher<br />

unter der auflösenden Bedingung der Nichtgewährung des<br />

Netzzuganges (sollte z.B. der Netzbetreiber den Netzzugang – aus<br />

welchen Gründen immer – nicht gestatten, ist die ENERGIE GRAZ bis<br />

zur Gewährung des Netzzuganges von ihrer Lieferverpflichtung<br />

befreit). Die Erbringung von Netzdienstleistungen zählt nicht zu den<br />

Verpflichtungen der ENERGIE GRAZ. Diese Aufgabe obliegt dem<br />

zuständigen örtlichen Netzbetreiber.<br />

5.4 Die ENERGIE GRAZ kann den <strong>Stromliefervertrag</strong> fristlos auflösen und<br />

die <strong>Energie</strong>lieferung fristlos einstellen, wenn der Kunde wesentlichen<br />

Bestimmungen des <strong>Stromliefervertrag</strong>es oder diesen AGB<br />

zuwiderhandelt. Als solche Zuwiderhandlungen gelten insbesondere<br />

die<br />

5.4.1 unbefugte Verwendung elektrischer <strong>Energie</strong>,<br />

5.4.2 Nichtzahlung einer fälligen Rechnung oder eines Teilzahlungsbetrages<br />

trotz schriftlicher Mahnung und schriftlicher<br />

Androhung der fristlosen Auflösung des <strong>Stromliefervertrag</strong>es und der<br />

fristlosen Einstellung der <strong>Energie</strong>lieferung,<br />

5.4.3 Verweigerung verlangter Vorauszahlungen, Sicherstellungen<br />

oder des Einbaus eines Vorauszahlungszählers (Prepayment-Zähler)<br />

trotz schriftlicher Androhung der fristlosen Auflösung des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />

und der fristlosen Einstellung der <strong>Energie</strong>lieferung,<br />

5.4.4 Konkurs- oder Ausgleichseröffnung über das Vermögen des<br />

Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung des Konkurses mangels<br />

hinreichenden Vermögens.<br />

6 Vertragsstrafe<br />

6.1 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, bei Umgehung oder Manipulation<br />

der Messeinrichtungen eine Vertragsstrafe zu verlangen.<br />

6.2 Die Vertragsstrafe wird im Hinblick auf die aus den Vertragsverletzungen<br />

des Kunden resultierenden Mehraufwendungen so<br />

bemessen, dass sich der mit dem Kunden vereinbarte <strong>Energie</strong>preis<br />

um 25 Prozent erhöht. Die Vertragsstrafe errechnet sich auf die<br />

Dauer der unbefugten Entnahme. Kann diese nicht ermittelt werden,<br />

wird die Vertragsstrafe für ein Jahr berechnet.<br />

7 Messung<br />

Falls vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Kunde sicher,<br />

dass die ENERGIE GRAZ die vom Netzbetreiber oder von einem<br />

seiner Beauftragten ermittelten Messergebnisse umgehend erhält.<br />

Diese Datenweitergabe erfolgt für die ENERGIE GRAZ kostenlos.<br />

Diese Messergebnisse stellen den Lieferumfang des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />

dar. Werden diese Daten der ENERGIE GRAZ nicht<br />

zur Verfügung gestellt bzw. können diese z.B. wegen eines<br />

Zählerdefektes nicht ermittelt werden, so ist die ENERGIE GRAZ<br />

berechtigt, den Lieferumfang selbst festzustellen oder durch<br />

Schätzung zu ermitteln. In diesem Fall kommt ein Durchschnittswert<br />

vergleichbarer Kunden zur Anwendung. Sollten die tatsächlichen<br />

Verhältnisse, welche vom Kunden gegenüber der ENERGIE GRAZ<br />

nachzuweisen sind, einem Durchschnittswert nicht entsprechen, so<br />

sind diese Verhältnisse entsprechend zu berücksichtigen.<br />

8 Preise, Preisänderungen<br />

8.1 Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Alle Preise werden in<br />

geeigneter Weise veröffentlicht.<br />

8.2 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, für nachfolgende Nebenleistungen<br />

- das sind die Erstellung von Kontoauszügen sowie Rechnungs- und<br />

Zahlscheinduplikaten, das nicht automatisierbare Verbuchen von<br />

Zahlungseingängen (Verwendung von nicht EDV-lesbaren<br />

Zahlscheinen, bei Kassaeinzahlungen oder unvollständig<br />

übermittelten Formularen bei Telebanking) sowie die Erstellung von<br />

Zwischenabrechnungen auf Wunsch des Kunden außerhalb des<br />

vereinbarten Abrechnungsturnusses - einen angemessenen Kostenersatz<br />

zu verlangen.<br />

8.3 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, die im Vertragsformblatt<br />

angeführten und vereinbarten Preise im Wege einer Änderungskündigung<br />

zu erhöhen oder zu senken. Solche beabsichtigten<br />

Änderungen werden dem Kunden zeitgerecht und in geeigneter<br />

Weise vor dem geplanten Inkrafttreten des neuen Preises schriftlich<br />

mitgeteilt. Widerspricht der Kunde binnen 3 Wochen schriftlich, so<br />

endet das Vertragsverhältnis mit dem nach einer Frist von<br />

3 Monaten (gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung über die<br />

Preisänderung) folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde<br />

nicht, so gelten die neuen Preise ab dem bekannt gegebenen Termin<br />

als vereinbart. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens<br />

sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen.<br />

<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234711p, UID ATU 56967027, DVR 3000283<br />

(Unbeschränkt haftender Gesellschafter: <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234305t)<br />

Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Bankleitzahl: 38000, Konto-Nr.: 48.405, IBAN: AT03 3800 0000 0004 8405, BIC: RZSTAT2G<br />

Kundenservice: Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 <strong>Graz</strong>, Tel +43 316 8057-857, Fax +43 316 8057-796, www.energie-graz.at, office@energie-graz.at<br />

1


8.4 Werden Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge,<br />

Förderbeiträge, und dergleichen per Gesetz, Verordnung oder<br />

sonstiger behördlicher Verfügung eingeführt, erhöht oder gesenkt,<br />

so erfolgt – unter Fortbestand des <strong>Stromliefervertrag</strong>es – eine<br />

Weitergabe an den Kunden im jeweiligen Ausmaß.<br />

8.5 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt Kostenänderungen für die<br />

Stromaufbringung, die auf gesetzlichen oder behördlichen Regelungen<br />

beruhen – und somit nicht vom Willen der ENERGIE GRAZ<br />

abhängig sind – an den Kunden unter Fortbestand des <strong>Stromliefervertrag</strong>es<br />

weiterzugeben. Der Kunde wird hierüber auf geeignete<br />

Weise informiert.<br />

9 Abrechnung<br />

Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt seitens der ENERGIE<br />

GRAZ im Regelfall in Form einer Jahresabrechnung auf Basis der<br />

vom örtlichen Netzbetreiber bekannt gegebenen Verbrauchsdaten.<br />

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so<br />

werden die Entgelte zeitanteilig berechnet, wenn keine abgelesenen<br />

Messergebnisse vorliegen. Einwände gegen Rechnungen haben<br />

schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt zu erfolgen und<br />

berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Der Kunde wird auf die<br />

Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden<br />

Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen.<br />

10 Zahlungsbedingungen<br />

10.1 Der Stromrechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der<br />

Rechnung fällig. Die Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten<br />

des Kunden. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer<br />

Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten<br />

angerechnet. Der Kunde hat monatlich, jeweils bis spätestens 7. des<br />

Monats, Teilzahlungsbeträge, die geschätzt oder entsprechend dem<br />

Vorjahresverbrauch ermittelt werden, zu leisten. Ändern sich die<br />

Preise, so hat die ENERGIE GRAZ das Recht, die Teilzahlungsbeträge<br />

im Ausmaß der Preisänderung anzupassen.<br />

10.2 Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist die ENERGIE GRAZ<br />

berechtigt für alle sich auf Grund dieses Vertrages seitens des<br />

Kunden gegenüber der ENERGIE GRAZ ergebenden Zahlungsverpflichtungen<br />

bei einer allfälligen Überschreitung der Zahlungsfristen<br />

ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem<br />

jeweiligen Basiszinssatz p.a. wie er von der Österreichischen<br />

Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Wird der<br />

Basiszinssatz von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr<br />

veröffentlicht, so gilt der ihn ersetzende Satz der Europäischen<br />

Zentralbank.<br />

10.3 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt bei Zahlungsverzug des Kunden<br />

diesem für jedes Mahnschreiben den Betrag von EUR 12,- zu<br />

verrechnen. Weiters hat der Kunde die zur zweckentsprechenden<br />

Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten,<br />

in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der<br />

zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz<br />

ergebenden Höhe, zu bezahlen, soweit diese in<br />

einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.<br />

10.4 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt eine Vorauszahlung oder<br />

Sicherheitsleistung in dreifacher Höhe des voraussichtlich höchsten<br />

monatlichen Rechnungsbetrages vom Kunden zu verlangen, wenn<br />

nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass<br />

der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht<br />

zeitgerecht nachkommt. Ist der Kunde im Zahlungsverzug und<br />

kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich<br />

seiner Zahlungsverpflichtung nach, so kann die Vorauszahlung oder<br />

Sicherheitsleistung zum Ausgleich nicht bezahlter Rechnungen<br />

seitens der ENERGIE GRAZ herangezogen werden.<br />

10.5 Statt eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen,<br />

kann die ENERGIE GRAZ, sofern technisch möglich und vom<br />

örtlichen Netzbetreiber oder von der ENERGIE GRAZ angeboten, auch<br />

Vorauszahlungszähler (Prepayment-Zähler) zur Anwendung bringen.<br />

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an die<br />

ENERGIE GRAZ aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit<br />

der ENERGIE GRAZ und außer in jenen Fällen in denen die<br />

Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den<br />

Verbindlichkeiten des Kunden stehen und die entweder gerichtlich<br />

festgestellt oder anerkannt worden sind.<br />

10.7 Bei Nichterteilung, Widerruf oder Nichteinlösung eines<br />

Abbuchungsauftrages (Einzugsermächtigungsverfahren) erhöht sich<br />

der vom Kunden monatlich zu bezahlende Betrag um bis zu EUR 2,-<br />

zzgl. USt.<br />

10.8 Der Kunde hat der ENERGIE GRAZ Änderungen seines Namens,<br />

seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse und seiner Bankverbindung<br />

(bei Abbuchungsauftrag) unverzüglich mitzuteilen, wobei<br />

sämtliche Schriftstücke der ENERGIE GRAZ als dem Kunden<br />

zugegangen gelten, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt<br />

gegebenen Anschrift einlangen.<br />

11 Kündigung<br />

Der <strong>Stromliefervertrag</strong> kann von beiden Vertragsparteien –<br />

ungeachtet der Bestimmungen von Punkt 8.3 und 14.2 - unter<br />

Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des<br />

ersten Vertragsjahres bzw. danach unter Einhaltung der gleichen<br />

Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

12 Haftung<br />

12.1 Die Haftung der ENERGIE GRAZ richtet sich nach den Allgemeinen<br />

schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.<br />

12.2 Festgehalten wird, dass Netzbetreiber keine Erfüllungsgehilfen des<br />

Lieferanten sind.<br />

13 Wechsel in der Person des Kunden und Wohnsitzwechsel<br />

13.1 Ein Wechsel in der Person des Kunden ist nur durch die Beendigung<br />

des <strong>Stromliefervertrag</strong>es und den schriftlichen Abschluss eines<br />

neuen <strong>Stromliefervertrag</strong>es zwischen dem neuen Kunden und der<br />

ENERGIE GRAZ möglich. Ungeachtet dessen haftet der bisherige<br />

Kunde für alle Verbindlichkeiten, die im Zeitraum bis zur Beendigung<br />

des Vertrages entstanden sind, unabhängig vom tatsächlichen<br />

Strombezieher.<br />

13.2 Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes<br />

und unterbleibt eine Ablesung der Messeinrichtung oder wird der<br />

Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragseintritts vom Kunden an den<br />

Netzbetreiber oder die ENERGIE GRAZ nicht bzw. nicht korrekt<br />

bekannt gegeben, so haften der bisherige Kunde und der neue<br />

Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus dem<br />

laufenden Abrechnungszeitraum.<br />

14 Sonstige Bestimmungen<br />

14.1 Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

14.2 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, einseitig eine AGB-Änderung<br />

vorzunehmen, und wird diese dem Kunden zeitgerecht und in<br />

geeigneter Weise schriftlich mitteilen. Widerspricht der Kunde binnen<br />

3 Wochen schriftlich, so endet das Vertragsverhältnis mit dem nach<br />

einer Frist von 3 Monaten (gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung<br />

über die Änderung) folgenden Monatsletzten. Widerspricht der<br />

Kunde nicht, so gilt die AGB-Änderung zum bekanntgegebenen<br />

Termin als vereinbart. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines<br />

Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen ausdrücklich<br />

hingewiesen.<br />

14.3 Die ENERGIE GRAZ ist verpflichtet, das vereinbarte Ausmaß<br />

elektrischer <strong>Energie</strong> durch Veranlassung der Einspeisung in der<br />

jeweiligen Regelzone, der der Zählpunkt des Kunden zugeordnet ist,<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird das vereinbarte Ausmaß<br />

elektrischer <strong>Energie</strong> aus dem Netz abnehmen. Für sonstige Pflichten<br />

aus dem Vertrag ist der Sitz der ENERGIE GRAZ Erfüllungsort. Die<br />

Qualität der vom Kunden aus dem Netz abgenommenen elektrischen<br />

<strong>Energie</strong> richtet sich nach der vom – für die Anlage des Kunden<br />

verantwortlichen – örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellten<br />

Qualität.<br />

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig oder<br />

undurchsetzbar werden, z.B. weil die gesetzlichen Regeln oder<br />

Vorschriften der Kontrollbehörden geändert werden, so wird die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die<br />

Vertragsparteien vereinbaren die ungültigen Bestimmungen durch<br />

gültige zu ersetzen.<br />

14.5 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der<br />

Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter<br />

Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten<br />

Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNK).<br />

14.6 Kundenanfragen und Beschwerden werden im Kundenzentrum der<br />

ENERGIE GRAZ oder telefonisch unter der Servicenummer –<br />

0316/8057-857 - entgegengenommen. Unbeschadet der Zuständigkeit<br />

der ordentlichen Gerichte kann sowohl der Kunde als auch die<br />

ENERGIE GRAZ Streit- oder Beschwerdefälle der <strong>Energie</strong>-Control<br />

GmbH vorlegen.<br />

15 Versorger letzter Instanz<br />

15.1 Die ENERGIE GRAZ wird jene Privatkunden, die sich ihr gegenüber<br />

schriftlich auf eine Versorgung letzter Instanz berufen, zum Preis für<br />

die Versorgung in letzter Instanz und zu diesen Allgemeinen<br />

Lieferbedingungen mit elektrischer <strong>Energie</strong> beliefern.<br />

15.2 Der Preis für die Versorgung wird dem Privatkunden, der sich auf die<br />

Grundversorgung beruft, bekanntgegeben. Überdies ist dieser Preis<br />

auf den Internetseiten der ENERGIE GRAZ veröffentlicht.<br />

15.3 Die ENERGIE GRAZ ist berechtigt, für die Lieferung im Rahmen der<br />

Versorgung letzter Instanz eine Vorauszahlung als Sicherheitsleistung<br />

zu verlangen oder einen Vorauszahlungszähler (Prepayment-Zähler)<br />

zur Anwendung zu bringen.<br />

<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234711p, UID ATU 56967027, DVR 3000283<br />

(Unbeschränkt haftender Gesellschafter: <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH, Schönaugürtel 65, 8010 <strong>Graz</strong>, Austria, Landesgericht für ZRS <strong>Graz</strong>, FN 234305t)<br />

Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Bankleitzahl: 38000, Konto-Nr.: 48.405, IBAN: AT03 3800 0000 0004 8405, BIC: RZSTAT2G<br />

Kundenservice: Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 <strong>Graz</strong>, Tel +43 316 8057-857, Fax +43 316 8057-796, www.energie-graz.at, office@energie-graz.at<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!