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Infoblatt zur Endabrechnung - Kommunalkredit Public Consulting

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Betriebliche Umweltförderung<strong>Endabrechnung</strong>Inhalt1 Einleitung 22 <strong>Endabrechnung</strong>sformular 23 Kosten- und Leistungsnachweise 34 Sonstige Nachweise 44.1 Leasing- oder Contracting 44.2 Nach-Projektphase 45 Besonderheiten bei EU-Kofinanzierungen 4Anhang - besondere Vorschriften <strong>zur</strong> Abrechnung von Eigenleistungen 8


1 EinleitungDie <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> (KPC) als Abwicklungsstelle von Förderungen im Umwelt- undKlimaschutzbereich begleitet und unterstützt Förderungswerber/innen von der Antragstellung bis <strong>zur</strong> Auszahlungder Förderung.Im vorliegenden Informationsblatt erfahren Sie, welche Unterlagen für die <strong>Endabrechnung</strong> Ihres Projektserforderlich sind.Zum Zeitpunkt der <strong>Endabrechnung</strong> sind die vorangegangenen Phasen der Förderungsbearbeitung erfolgreichabgeschlossen: Antragstellung Beurteilung / Genehmigung Förderungsvertrag inklusiveAnnahmeerklärung ProjektumsetzungNach Übermittlung und Prüfung der vollständigen <strong>Endabrechnung</strong>sunterlagen erfolgt die Auszahlung IhrerFörderung.Ausgenommen von diesem Ablauf sind Projekte, fürdie erst NACH Umsetzung der Förderungsantrag zustellen ist. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlungunmittelbar nach Genehmigung der Förderung.> WEITERE INFORMATIONEN < Im InformationsblattAntragstellung finden Sie Informationenbezüglich des Zeitpunktes der Antragstellung für IhrProjekt.Ihr Förderungsantrag ist allerdings mit der Auszahlung noch nicht gänzlich abgeschlossen. In der sogenanntenNach-Projektphase werden ein kontinuierliches Monitoring der Projekte und stichprobenartige Kontrollen über dieEinhaltung der Vertragsauflagen durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt jedenfalls zehn Jahre.In Ihrem Förderungsvertrag ist unter Punkt 1 „Gegenstand der Förderung“ eine Fertigstellungsfristangegeben. Spätestens zwölf Monate nach diesem Datum ist die <strong>Endabrechnung</strong> zu Ihrem Projekt derKPC vorzulegen. Die <strong>Endabrechnung</strong>sunterlagen setzen sich im Wesentlichen aus dem ausgefüllten<strong>Endabrechnung</strong>sformular, den Rechnungen bzw. Zahlungsbelegen und den schriftlichen Nachweisen,die gemäß Vertrag vorzulegen sind, zusammen.Falls Ihr Vertrag einen Hinweis enthält, dass für Ihre Förderung EU-Mittel zum Einsatz kommen,beachten Sie bitte, dass es in diesem Fall besondere Bestimmungen und ein gesondertes<strong>Endabrechnung</strong>sformular gibt. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter Punkt 5 „Besonderheiten beiEU-Kofinanzierungen“.Dauer bis <strong>zur</strong> Auszahlung:Nach positivem Abschluss der <strong>Endabrechnung</strong> wird der Förderungsbetrag beim Auftraggeber, demBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. bei den EU-Auszahlungsstellen, angefordert. Als Förderungsnehmer werden Sie schriftlich über die bevorstehende Zahlunginformiert. Ab diesem Zeitpunkt dauert es ca. sechs bis acht Wochen bis die Förderung auf Ihr Konto überwiesenwird.2 <strong>Endabrechnung</strong>sformularIhr Förderungsvertrag enthält den Link zum <strong>Endabrechnung</strong>sformular. Sie finden dieses auch auf der Homepageder KPC als Download beim jeweiligen Förderungsschwerpunkt bereitgestellt. Bei umfangreicheren<strong>Endabrechnung</strong>en ersuchen wir Sie um elektronische Übermittlung des <strong>Endabrechnung</strong>sformulars als Excel-File.Sie ermöglichen uns damit die raschere Bearbeitung Ihrer Abrechnung.Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Förderungsbereiche ein ausgefülltes <strong>Endabrechnung</strong>sformular („FormularRechnungszusammenstellung“) bereits beim Förderungsantrag übermittelt werden muss. Ob dies auf Ihr Projektzutrifft, wird im Informationsblatt zum jeweiligen Förderungsbereich dargestellt.Version 07/2014 Seite 2 von 10


3 Kosten- und LeistungsnachweiseDas <strong>Endabrechnung</strong>sformular ist als Basis für eine vollständige Zusammenstellung der Kosten- undLeistungsnachweise beizulegen. Weiters sind alle Rechnungen und Zahlungsbelege zu übermitteln.> Rechnungsbelege < Die Rechnungen sind in Kopie vorzulegen. Wurden Rechnungen im Rahmen vonSammelüberweisungen bezahlt, benötigen wir <strong>zur</strong> Nachvollziehbarkeit eine Aufgliederung inEinzelbuchungen.Bei EU-kofinanzierten Projekten (siehe Punkt 5) müssen die Rechnungsoriginale vorgelegt und dasentsprechende <strong>Endabrechnung</strong>sformular vom Steuerberater bzw. Wirtschaftstreuhänder UND derHausbank unterzeichnet werden.> Zahlungsbelege < Der Nachweis über die Bezahlung erfolgt entweder durch die Unterschrift derHausbank bzw. des Steuerberaters auf dem <strong>Endabrechnung</strong>sformular oder in Form von Kopien derZahlungsbestätigungen (z.B. Kontoauszüge, Telebanking-Ausdrucke). Unternehmensinterne SAP-Ausdrucke werden als Zahlungsbestätigung nicht anerkannt.Betragen die umweltrelevanten Investitionskosten bei nicht EU-kofinanzierten Projekten lautFörderungsvertrag mehr als eine Mio. Euro, ist die Unterzeichnung des <strong>Endabrechnung</strong>sformularsdurch Steuerberater, Hausbank oder Wirtschaftsprüfer verpflichtend. Mit Unterzeichnung bestätigt derSteuerberater, die Hausbank oder der Wirtschaftsprüfer, dass die im <strong>Endabrechnung</strong>sformular angeführtenRechnungen tatsächlich bezahlt wurden, ein Haftungsausschluss durch den Unterzeichner ist diesbezüglichnicht möglich. Zahlungsbelege müssen in diesem Fall nicht mehr gesondert vorgelegt werden.Voraussetzungen für die Anerkennung von Leistungen: Auf den Rechnungen und Zahlungsnachweisen ist der Antragsteller als Rechnungsadressat bzw. alsAuftraggeber der Zahlung anzuführen. Ausnahmen gelten für Leasing- oder Contracting-Finanzierungen: hier sind die Leasing-Gesellschaft bzw. der Contractor Rechnungsadressat. In diesenFällen ersuchen wir Sie um Vorlage einer Kopie des jeweiligen Vertrages. Auf den Rechnungen ist ein Leistungszeitraum auszuweisen. Bei der Berechnung der Förderung werden Skonti und Rabatte abgezogen, selbst wenn diese nicht inAnspruch genommen wurden. Rechnungen können nur netto berücksichtigt werden. Sollte sich ein Kosten- bzw. Leistungsnachweis aus verschiedenen Teilrechnungen zusammensetzen,sind diese gesammelt, inklusive Schlussrechnung und Zahlungsbelegen für alle Teilrechnungen zuübermitteln. Offene Zahlungen (z.B. aus Haftrücklässen) sind bei der <strong>Endabrechnung</strong> nicht förderungsfähig. Bei Rechnungen über Pauschalbeträge ist ein Leistungsverzeichnis beizulegen, um dieförderungsfähigen Kosten für die Berechnung identifizieren zu können (gilt auch bei Generalunternehmer-Rechnungen). Sämtliche Projektkosten, die in der <strong>Endabrechnung</strong> angeführt werden und aktivierungspflichtig sind,müssen unter Berücksichtigung des UGB in voller Höhe aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Sind bei der ProjektumsetzungEigenleistungen angefallen, müssen diesedetailliert durch genaue Zeitaufzeichnungen,Stundensatzkalkulationen und eine entsprechendeAktivierungsbestätigung nachgewiesenwerden. Eigenleistungen müssenjedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig> EIGENLEISTUNGEN < Detaillierte Informationenüber förderungsfähige Eigenleistungen wiePersonalkosten, etc. finden Sie im Anhang diesesInformationsblattes.zu sein. Die Aktivierung hat unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 1 EStG und des § 6 Zi 2a EStG zuerfolgen. Ist der Antragsteller kein bilanzierendes Unternehmen, können Eigenleistungen nicht gefördertwerden.Version 07/2014 Seite 3 von 10


Bar bezahlte Rechnungen können bis zu 5.000 Euro pro Lieferant (Rechnungssteller) anerkannt werden.Bei EU-kofinanzierten Projekten können andere Grenzen gelten. Unterliegt der Antragsteller dem Bundesvergabegesetz, so ist im Zuge der <strong>Endabrechnung</strong>nachzuweisen, dass die Leistungen durch eine öffentliche Ausschreibung vergeben wurden (z.B. durchVorlage des Bieterverfahrens).Im Fall von Kostenerhöhungen kann die Auszahlung der Förderung erst nach Ablauf einer weiterenKommissionssitzung stattfinden. Bei EFRE-kofinanzierten Projekten muss jede Kostenerhöhung derKommission und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschafterneut <strong>zur</strong> Genehmigung vorgelegt werden4 Sonstige NachweiseIn Ihrem Förderungsvertrag sind unter Punkt 3 „Auszahlungsbedingungen“ eventuell weitere Nachweise, wiebeispielsweise Gutachten, technische Datenblätter oder Bescheide angeführt. Eine Auszahlung derFörderung ist erst möglich, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt und alle nötigen Dokumente vorgelegt wurden.4.1 Leasing- oder ContractingSollte Ihr Projekt Leasing- oder Contracting-finanziert sein, ist eine Kopie des unterfertigten Leasing- bzw.Contracting-Vertrages beizulegen. Die Förderung kann maximal im Ausmaß der bis zum Zeitpunkt derAbrechnung nachgewiesenen Zahlungen an das Leasing-/Contracting-Unternehmen erfolgen. Teilauszahlungensind nicht möglich.4.2 Nach-ProjektphaseIm Förderungsvertrag sind Bedingungen festgelegt, die vom Förderungsempfänger auch nach derFörderungsauszahlung zu beachten sind:Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre.Alle Unterlagen sind über die gesamte Vertragslaufzeit aufzubewahren.Der Umwelteffekt ist für die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.Projektänderungen, wie z.B. Verkauf oder Außerbetriebnahme von geförderten Anlagen oderAnlagenteilen, Unternehmensänderungen etc. sind unverzüglich der Förderungsstelle mitzuteilen.Gegebenenfalls sind laut den „Technischen Auflagen“ des Förderungsvertrages Aufzeichnungen zuführen, die bei Aufforderung durch die KPC vorzulegen sind. Die KPC stellt für die AufzeichnungenFormulare <strong>zur</strong> Verfügung, eine Übersicht dieser Formulare finden Sie unterwww.umweltfoerderung.at/vertragsbeilagen. Den Link zum Formular für Ihr Projekt finden Sie auch inIhrem Förderungsvertrag unter „Technische Auflagen“.Die KPC als Abwicklungsstelle behält sich vor, stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.Auflagen und Bedingungen, insbesondere solche, die die Erreichung des Förderungszweckes sichernsollen, müssen eingehalten werden.5 Besonderheiten bei EU-KofinanzierungenIhr Projekt kann unter Umständen auch für eine Kofinanzierung aus den Förderungsfonds der EU-Kommissionausgewählt werden. In diesen Fällen finden Sie auf der ersten Seite Ihres Förderungsvertrages einen Hinweis aufdie jeweilige Kofinanzierung.Für kofinanzierte Projekte gibt es eigene Formblätter <strong>zur</strong> <strong>Endabrechnung</strong> bzw. gilt es, nachfolgende Zusatzbestimmungenzu beachten:Version 07/2014 Seite 4 von 10


EFRE: Europäischer Fonds für regionaleEntwicklungELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für dieEntwicklung des ländlichen RaumsFörderungsvertrag: Es werden zwei Förderungsverträgeausgestellt. Ein Vertrag über dieBundesförderung und ein Vertrag über die EU-Förderungsmittel. Darin finden Sie Informationen überbesondere Bestimmungen <strong>zur</strong> EFRE-Förderung, wiez.B. die verlängerten Aufbewahrungspflichten vonUnterlagen.Die Vergabe der Bundes- und der EU-Mittel erfolgt ineinem Förderungsvertrag.EFRE-<strong>Endabrechnung</strong>sformular:www.umweltfoerderung.at/efreELER-<strong>Endabrechnung</strong>sformular:www.umweltfoerderung.at/elerBitte füllen Sie das jeweilige Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es firmenmäßig. Zusätzlichmüssen auch Ihr Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder UND Ihre Hausbank das Formblatt unterschreibenund die Richtigkeit bestätigen. Bitten retournieren Sie das ausgefüllte Formblatt auch per E-Mail als xls.File.Weitere Unterlagen: Sie erhalten von uns einenelektronischen Fragebogen <strong>zur</strong> StrategischenUmweltprüfung (SUP) (Richtlinie 2001/42/EG desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni2001). Dieser ist spätestens <strong>zur</strong> <strong>Endabrechnung</strong>sowohl elektronisch als auch in Papierformfirmenmäßig unterfertigt zu retournieren.Weitere Unterlagen: Der <strong>Endabrechnung</strong> ist weitersdas Evaluierungsdatenblatt ausgefüllt und unterfertigtbeizulegen. Das Formblatt finden Sie als Beilage zuIhrem Förderungsvertrag oder als Download auf deroben angegebenen Webseite.Dem <strong>Endabrechnung</strong>sformular bei EU-kofinanzierten Projekten sind die Rechnungen und die dazugehörigenZahlungsbestätigungen im Original (Original-Kontoauszüge oder von der Bank abgestempelteÜberweisungsbelege) beizulegen. Sollten aufgrund elektronischer Archivierung keine Originalrechnungen <strong>zur</strong>Verfügung stehen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der KPC auf. Sämtliche Unterlagen werden von unsabgestempelt und wieder retourniert.Sollten Sie Ihre Zahlungen über Internetbanking durchführen, ist es erforderlich, auf jedem einzelnen Auszug dieDurchführung der Zahlung von Ihrer Bank bestätigen zu lassen (Stempel und Unterschrift). WurdenRechnungen im Rahmen von Sammelüberweisungen bezahlt, benötigen wir <strong>zur</strong> Nachvollziehbarkeit eineAufgliederung in Einzelbuchungen.Bei EFRE-kofinanzierten Projekten muss jedeKostenerhöhung erneut genehmigt werden.Im Fall von Kostenerhöhungen kann die Auszahlungder Förderung erst nach Ablauf einer weiterenKommissionssitzung stattfinden.Bei der <strong>Endabrechnung</strong> von ELER-kofinanziertenProjekten gem. VO (EG) 1975/2006 kann es zuüberproportionalen Kürzungen kommen, wenn über3 % nicht-förderungsfähige Kosten <strong>zur</strong> Abrechnungeingereicht werden. Informationen zu denförderungsfähigen Kosten finden Sie imInformationsblatt des jeweiligen Förderungsbereichesund im Informationsblatt Förderungsberechnung.Publizitätsvorschriften laut Punkt 5.1. Publizitätsvorschriften laut Punkt 5.2.Version 07/2014 Seite 5 von 10


5.1 EFRE-PublizitätsvorschriftenWird das Projekt im Rahmen einer EFRE-Kofinanzierung gefördert, so hat der Anlagenbetreiber(Förderungsempfänger) die Publizitätsvorschriften einzuhalten. Das bedeutet, dass eine Erläuterungstafel gutsichtbar und dauerhaft am Projektstandort anzubringen ist:Die Elemente der EU nehmen mindestens 25 % der Fläche der Erläuterungstafel ein.Die Tafel ist in signifikanter Größe dauerhaft zu installieren.Die EFRE-Erläuterungstafeln unterscheiden sich vom Aussehen je nach Bundesland (Projektstandort)BurgenlandNiederösterreichOberösterreichSalzburgSteiermarkTirolVorarlbergweitere Informationen: http://phasing-out.at/de/publizitaetSie erhalten von der KPC eine druckfertige Vorlage.Druckfertige Vorlage: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-D98D2EAE-27BD751B/ooe/erinnerungstafel_ausfuellbar_regio13.pdfweitere Informationen: http://www.salzburg.gv.at/themen/wt/regional/regionalewettbewerbsfaehigkeit/rwf-publizitaetsbestimmungen.htmSie erhalten von der KPC vorgefertigte Erinnerungstafeln.druckfertige Vorlage: http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/euregionalfoerderung-tirol/regionalewettbewerbsfaehigkeit/druckfertige Vorlage: http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/eu-erlaeuterungstafel.pdf5.2 ELER-PublizitätsvorschriftenWird das Projekt im Rahmen einer ELER-Kofinanzierung gefördert und betragen die Gesamtinvestitionskostenmehr als 50.000 Euro, so hat der Anlagenbetreiber (Förderungsempfänger) die Publizitätsvorschrifteneinzuhalten. Das bedeutet, dass eine Erläuterungstafel gut sichtbarund dauerhaft am Projektstandort anzubringen ist: Die Elemente der EU nehmen mindestens 25 % der Flächeder Erläuterungstafel ein. Die Basisgröße ist 24 x 19 cm. Die Seitenrelation darf nichtverändert werden. Für die im Rahmen des Leader-Schwerpunktesfinanzierten Projekte ist das Leader-Logo zu verwenden.Ob es sich bei Ihrem Projekt um eine sogenannte.„Leader“-Maßnahme handelt, entnehmen Sie IhremFörderungsvertrag.Version 07/2014 Seite 6 von 10


Die ELER-Erläuterungstafeln unterscheiden sich vom Aussehen je nach Bundesland (Projektstandort)NiederösterreichTirolKontakt: Ing. Franz Patzl, franz.patzl@noel.gv.atKontakt: DI Gottfried Moosmann, gottfried.moosmann@tirol.gv.atBurgenlandKärntenOberösterreichSalzburgweitere Infos und druckfertige Vorlagen: www.umweltfoerderung.at/elerSteiermarkVorarlbergKontaktBei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der KPC gerne beratend <strong>zur</strong> Seite:<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbHTürkenstraße 9 | 1092 WienTel.: +43 (0) 1/31 6 31-0 | Fax: DW 104E-Mail: umwelt@kommunalkredit.atwww.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.atDas Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterstützt Unternehmenund Institutionen durch zahlreiche Förderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.Version 07/2014 Seite 7 von 10


Anhang - besondere Vorschriften <strong>zur</strong> Abrechnung von EigenleistungenEigenleistungen sind Arbeits- oder Sachleistungen, die der Förderungsnehmer selbst erbringt.Voraussetzungen <strong>zur</strong> Förderung von Eigenleistungen sind: Die Erbringung der Leistung als Eigenleistung ist zweckmäßig Die Leistungen werden von befugten bzw. befähigten Personen durchgeführt die Kosten sind angemessen und marktüblich die Eigenleistungen werden aktiviertEigenleistungen müssen jedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Die Aktivierung hat unterBerücksichtigung des § 6 Abs. 1 EStG und des § 6 Zi 2a EStG zu erfolgen. Ist der Antragsteller keinbilanzierendes Unternehmen, können Eigenleistungen nicht gefördert werden.a. PersonalkostenFörderungsfähig sind direkte Personalkosten (Lohn-, Gehaltskosten) zuzüglich projektspezifischer Gemeinkosten(„Overhead“). Die nachfolgenden Regeln gelten sowohl für Unternehmensangehörige (Angestellte,Arbeiter/innen) des Eigenleistungserbringers als auch für „externe“ Mitarbeiter/innen (z.B. freie Dienstverträge,Leiharbeiter/innen).Personalkosten von branchennahen BetriebenAls branchennahe Betriebe werden jene Betriebe bezeichnet, deren ursprüngliches Leistungsgebiet dembeantragten Förderungsprojekt entspricht (z.B. Baufirma saniert das eigene Bürogebäude).Personalkosten sind auf Basis der Bruttogehälter und –löhne sowie der darauf bezogenen Abgaben (direkteGehaltsnebenkosten) für jene Mitarbeiter/innen anzusetzen, die tatsächlich für das geförderte Vorhabeneingesetzt werden. Sonstige Zahlungen oder geldwerte Leistungen für Personal können nur dann gefördertwerden, wenn sie gesetzlich, kollektivvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung generell und rechtverbindlichvorgesehen sind. Nicht förderungsfähig sind demnach z.B. freiwillige Prämien, Dienstwägen, individuelleGratifikationen.Alle Mitarbeiter/innen haben Zeitaufzeichnungen zu führen. Die Zeitaufzeichnungen haben eineaussagekräftige, dem geförderten Vorhaben zugeordnete Beschreibung der geförderten Tätigkeiten zu enthalten.Diese müssen zumindest folgende Angaben enthalten: Name, Qualifikation, Lohn-, Gehaltsgruppe, Datum,Stundenanzahl, Stundensatz sowie Beschreibung der Leistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit demFörderungsgegenstand. Das Gesamtvolumen der Arbeitszeit muss glaubhaft sein und bedarf vor allem danneiner plausiblen Begründung, wenn es deutlich über der Normalarbeitszeit liegt. Mitarbeiter/innen, dieausschließlich (100 %) im geförderten Vorhaben arbeiten, können mit vollen Bruttogehältern bzw. –löhnenabgerechnet werden.Der Stundensatz für jede/n einzelne/n Mitarbeiter/in errechnet sich durch Teilung der gesamten jeweiligenPersonalkosten (Gehalt inkl. direkter Gehaltsnebenkosten) durch die gesamte Arbeitszeit inkl. Überstunden(Stundenteiler), d.h. allfällige Überstundenentgelte dürfen einem Vorhaben nur aliquot und nicht <strong>zur</strong> Gänze oderBruttomonatslohn(-gehalt) x 12 + Lohn-/GehaltsnebenkostenStundensatz =Jahres-Leistungsarbeitsstundenüberproportional zugerechnet werden.Als Gehalts-/Lohnnebenkosten gelten (gesetzliche) Sonderzahlungen sowie Dienstgeberbeiträge <strong>zur</strong>Sozialversicherung. Als Stundenteiler kann vereinfacht bei Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche) ein pauschalerJahreswert von 1.680 Stunden angesetzt werden. Bei Überstundenleistungen im Rahmen der arbeitsrechtlichenBestimmungen ist der Stundenteiler im Ausmaß der Höhe der geleisteten Überstunden zu erhöhen. BeiVersion 07/2014 Seite 8 von 10


Projektmitarbeiter/innen mit geringerem Stundenausmaß ist der Stundenteiler analog zum Ausmaß derBeschäftigung zu reduzieren (z.B. bei 38,5 Wochenstunden 1.617 Stunden).Wird die gleiche Leistung von einer großen Anzahl von Personen gleicher Qualifikation erbracht(z.B. Schichtbetrieb), so kann nach Zustimmung der KPC je Qualifikationsstufe des eingesetzten Personals einStundensatz aus den durchschnittlichen Gehaltskosten der Personen dieser Qualifikationsstufe gebildet werden.Personalkosten von branchenfremden (oder branchenfernen) BetriebenAls branchenfremde Betriebe werden jene Betriebe bezeichnet, deren ursprüngliches Leistungsgebiet nicht dembeantragten Förderungsprojekt entspricht (z.B. Hotelbetrieb wird durch Mitarbeiter saniert).Hier kann nur der im KOLLEKTIVVERTRAG FÜR BAUINDUSTRIE UND BAUGEWERBE angeführteStundensatz für Bauhilfsarbeiter beantragt werden.Alle Mitarbeiter/innen haben Zeitaufzeichnungen zu führen.Die Zeitaufzeichnungen haben eine aussagekräftige, dem geförderten Vorhaben zugeordnete Beschreibungder geförderten Tätigkeiten zu enthalten. Diese müssen zumindest folgende Angaben enthalten: Name,Datum, Stundenanzahl, sowie Beschreibung der Leistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit demFörderungsgegenstand. Das Gesamtvolumen der Arbeitszeit muss glaubhaft sein und bedarf vor allemdann einer plausiblen Begründung, wenn es deutlich über der Normalarbeitszeit liegt.b. GemeinkostenGemeinkosten, die unmittelbar <strong>zur</strong> Erbringung geförderten Personalleistungen erforderlich sind, können alsZuschlagssatz zu den direkten Personalkosten (Stundensätzen) geltend gemacht werden. DieGemeinkostensätze können generell pauschal mit folgendem maximalem Ausmaß anerkannt werden:Immaterielle Leistungen bzw. Ingenieurleistungen(z.B. Planung, Bauaufsicht, Projektmanagement) 20 % Sonstige Leistungen 10 %Diese Gemeinkosten (z.B. für Miete, Strom, Reinigung, Büromaterial, Sekretariatspersonal) dürfen keine Kostenoder Zuschläge enthalten, die bereits als Einzelkosten angesetzt wurden oder gemäß denFörderungsbestimmungen von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind.Nicht förderungsfähige Zuschläge oder Gemeinkosten sind jedenfalls:Forderungsausfälle, Rechtsanwaltskosten, SchadensfälleKursdifferenzen, Buchwerte abgegangener Anlagenperiodenfremde AufwendungenFinanzierungskosten, Zinsenkalkulatorische Kosten wie z. B. kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorische Abschreibungenkalkulatorische Zinsen, etc.Rücklagen und RückstellungenKosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem VermögenRepräsentationsausgaben. Bewirtungskosten: PR-Kosten, Werbe- und Marketingkosten, etc.Vertriebskosten (meist auch Fuhrparkkosten)Gegebenenfalls ist ein geringerer Gemeinkostenzuschlag <strong>zur</strong> Förderung anzusetzen. Die KPC behält sich vor,allenfalls eine nachvollziehbare und transparente Kalkulation des Gemeinkostenzuschlagsatzes zu verlangen. BeiEU-kofinanzierten Projekten können weiterführende Bestimmungen <strong>zur</strong> Anwendung kommen.Version 07/2014 Seite 9 von 10


c. GerätekostenFörderungsfähig sind Abschreibung, Verzinsung, Reparatur sowie Betriebsmittel als direkte Gerätekosten. DieKostensätze für Abschreibung, Verzinsung und Reparatur sind gemäß den „ÖKL-Richtwerten fürMaschinenselbstkosten“ des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung anzusetzen.Alternativ dazu können die Kosten gemäß der jeweils aktuellen „Österreichische Baugeräteliste“ in Ansatzgebracht werden. Der Gerätestundensatz wird aus der Summe der Abschreibung plus Verzinsung plusReparaturkosten plus Betriebsmittel pro Jahr geteilt durch die jährlichen Betriebsstunden ermittelt. AlsBetriebsmittel gelten Treib- und Schmierstoffe, elektrische Energie sowie sonstige für den Antrieb des Geräteserforderliche Stoffe oder Energieformen.Der Nachweis des förderungsfähigen Aufwandes erfolgt durch Vorlage nachvollziehbarer detaillierterAufzeichnungen. Diese müssen zumindest folgende Angaben enthalten:Gerätebezeichnung und –typ, Datum, Stundenanzahl, Stundensatz sowie Beschreibung derLeistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit dem Förderungsgegenstand.Bedienungskosten (Personal) sind in den Gerätekosten nicht enthalten, diese werden im Rahmender Personalkosten (Pkt. a) abgehandelt.Sonstige Zuschläge und Gemeinkosten sind im Rahmen der Gerätekosten nicht förderungsfähig.d. Materialentnahme aus eigenem Bestand („Lagerentnahme“)Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit von Kosten durch Material aus eigenem Bestand ist die Auflistung derMaterialien unter Angabe von Entnahmedatum, Entnahmegegenstand sowie Einkaufspreis netto. Zuschläge sindim Rahmen der Materialentnahme nicht förderungsfähig. Die KPC behält sich vor, die Vorlage vonEinkaufsrechnungen zu einzelnen Positionen zu verlangen.Version 07/2014 Seite 10 von 10

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