Infos rund um Schwangerschaft - Stadt Wuppertal
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Bischofsfond der katholischen Kirche<br />
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, finanzielle Hilfen aus einem Bischofsfond der<br />
Katholischen Kirche zu erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind ähnlich des Hilfsfonds<br />
der Evangelischen Kirche. Die Schwangere muss sich in einer außergewöhnlich<br />
schwierigen Not- oder Konfliktsituation befinden, in der weder Leistungen nach dem<br />
SGB II oder SGB XII, noch die Beihilfe aus der Bundesstiftung ausreichend sind.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie in der Schwangerenberatungsstelle<br />
esperanza, Hünefeldstr. 54a, 42285 <strong>Wuppertal</strong>, Tel. 0202/28052-30/-31<br />
Elterngeld<br />
Anspruch auf Elterngeld<br />
Anspruch auf Elterngeld haben g<strong>rund</strong>sätzlich alle Eltern.<br />
Elterngeld wird in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein<br />
Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen. Der Zeitra<strong>um</strong> erhöht sich<br />
<strong>um</strong> weitere 2 Monate, wenn der andere Elternteil die sogenannten Partnermonate in<br />
Anspruch nimmt. Das bedeutet er/sie muss mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen<br />
und dafür auch die Arbeitszeit ganz oder teilweise reduzieren.<br />
Auch Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Vorausgesetzt<br />
wird, dass sie vor ihrer Elternzeit erwerbstätig waren, das Kind in Ihrer Wohnung lebt<br />
und Ihnen die elterliche Sorge oder z<strong>um</strong>indest das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine<br />
zusteht.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Auszahlungszeitra<strong>um</strong> von Elterngeld auf<br />
die doppelte Anzahl der Monate (24 oder 28 bei Inanspruchnahme der Partnermonate)<br />
bei gleichem Budget zu verlängern.<br />
Das Elterngeld erhalten alle Eltern, das heißt Arbeitnehmer/innen, Beamte/innen,<br />
Selbständige, Hausfrauen/Hausmänner, erwerbslose Elternteile, Auszubildende und<br />
Studierende.<br />
Ausländische Eltern haben dann Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in<br />
Deutschland nach Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs z<strong>um</strong> Arbeitsmarkt<br />
voraussichtlich dauerhaft ist.<br />
Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist,<br />
dass Mütter oder Väter ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen<br />
nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind<br />
mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und<br />
einen festen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.<br />
Höhe des Elterngeldes<br />
Das Elterngeld beträgt für erwerbstätige Eltern mindestes 67% des entfallenden Netto-<br />
Einkommens, maximal jedoch 1800 € und wird nach dem Einkommen des Elternteis<br />
berechnet, welcher die Kinderbetreuung übernimmt.<br />
Das Mutterschaftsgeld, einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, wird auf das Elterngeld<br />
voll angerechnet.<br />
Mütter und Väter ohne Einkommen, wie z.B. Studierende, Arbeitslosengeld II Empfänger/innen<br />
oder Hausfrauen/Hausmänner erhalten ein vom Einkommen unabhängiges<br />
Mindestelterngeld in Höhe von 300 €.<br />
Für gering verdienende Elternteile sieht das Elterngeldgesetz noch eine Besonderheit<br />
vor, sie erhalten dann ein erhöhtes Elterngeld, wenn ihr monatliches Einkommen im<br />
Jahr vor der Geburt unter 1000 € lag (Geringverdienerbonus).<br />
Dies bedeutet, je niedriger das Nettoeinkommen, <strong>um</strong> so höher ist der prozentuale<br />
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