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Infos rund um Schwangerschaft - Stadt Wuppertal

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Bischofsfond der katholischen Kirche<br />

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, finanzielle Hilfen aus einem Bischofsfond der<br />

Katholischen Kirche zu erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind ähnlich des Hilfsfonds<br />

der Evangelischen Kirche. Die Schwangere muss sich in einer außergewöhnlich<br />

schwierigen Not- oder Konfliktsituation befinden, in der weder Leistungen nach dem<br />

SGB II oder SGB XII, noch die Beihilfe aus der Bundesstiftung ausreichend sind.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie in der Schwangerenberatungsstelle<br />

esperanza, Hünefeldstr. 54a, 42285 <strong>Wuppertal</strong>, Tel. 0202/28052-30/-31<br />

Elterngeld<br />

Anspruch auf Elterngeld<br />

Anspruch auf Elterngeld haben g<strong>rund</strong>sätzlich alle Eltern.<br />

Elterngeld wird in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein<br />

Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen. Der Zeitra<strong>um</strong> erhöht sich<br />

<strong>um</strong> weitere 2 Monate, wenn der andere Elternteil die sogenannten Partnermonate in<br />

Anspruch nimmt. Das bedeutet er/sie muss mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen<br />

und dafür auch die Arbeitszeit ganz oder teilweise reduzieren.<br />

Auch Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Vorausgesetzt<br />

wird, dass sie vor ihrer Elternzeit erwerbstätig waren, das Kind in Ihrer Wohnung lebt<br />

und Ihnen die elterliche Sorge oder z<strong>um</strong>indest das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine<br />

zusteht.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Auszahlungszeitra<strong>um</strong> von Elterngeld auf<br />

die doppelte Anzahl der Monate (24 oder 28 bei Inanspruchnahme der Partnermonate)<br />

bei gleichem Budget zu verlängern.<br />

Das Elterngeld erhalten alle Eltern, das heißt Arbeitnehmer/innen, Beamte/innen,<br />

Selbständige, Hausfrauen/Hausmänner, erwerbslose Elternteile, Auszubildende und<br />

Studierende.<br />

Ausländische Eltern haben dann Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in<br />

Deutschland nach Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs z<strong>um</strong> Arbeitsmarkt<br />

voraussichtlich dauerhaft ist.<br />

Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist,<br />

dass Mütter oder Väter ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen<br />

nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind<br />

mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und<br />

einen festen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.<br />

Höhe des Elterngeldes<br />

Das Elterngeld beträgt für erwerbstätige Eltern mindestes 67% des entfallenden Netto-<br />

Einkommens, maximal jedoch 1800 € und wird nach dem Einkommen des Elternteis<br />

berechnet, welcher die Kinderbetreuung übernimmt.<br />

Das Mutterschaftsgeld, einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, wird auf das Elterngeld<br />

voll angerechnet.<br />

Mütter und Väter ohne Einkommen, wie z.B. Studierende, Arbeitslosengeld II Empfänger/innen<br />

oder Hausfrauen/Hausmänner erhalten ein vom Einkommen unabhängiges<br />

Mindestelterngeld in Höhe von 300 €.<br />

Für gering verdienende Elternteile sieht das Elterngeldgesetz noch eine Besonderheit<br />

vor, sie erhalten dann ein erhöhtes Elterngeld, wenn ihr monatliches Einkommen im<br />

Jahr vor der Geburt unter 1000 € lag (Geringverdienerbonus).<br />

Dies bedeutet, je niedriger das Nettoeinkommen, <strong>um</strong> so höher ist der prozentuale<br />

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