SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
Zielvorstellungen<br />
Folgende Voraussetzungen müssten erfüllt werden:<br />
Zeitsituation:<br />
Wöchentlich sollte ein Unterrichtstag mit 8 Unterrichtsstunden und vierzehntäglich ebenfalls mit acht<br />
Unterrichtstunden erteilt werden können. Dies ist vor allem wegen der Umsetzung des nach<br />
Lernfeldern aufgeteilten Rahmenlehrplanes zwingend geboten.<br />
Erweiterung des Unterrichtsangebots<br />
Zukünftig sollte das Fach Englisch in den Fächerkanon mit einer Stunde wöchentlich aufgenommen<br />
werden. Die Erweiterung der fremdsprachlichen Kommunikationsfähigkeit ist Voraussetzung für<br />
berufliche Mobilität in der Europäischen Union (vgl. Hessischer Rahmenlehrplan Berufsfeld<br />
Körperpflege Grund- und Fachstufe Friseurin/Friseur vom 1. Februar 2004, Seite 5).<br />
Das Prinzip der Handlungsorientierung soll beibehalten werden. Bei entsprechendem Leistungsstand<br />
kann das Abschlusszeugnis dem Realschulabschluss gleichgestellt werden. Dies erscheint besonders<br />
wichtig, da wir 80 % Hauptschüler unterrichten.<br />
Das Unterrichtsangebot muss erweitert werden, um den aktuellen Anforderungen des modernen<br />
Friseurbetriebes gerecht zu werden.<br />
Externe Schulungen sollten angestrebt werden, wie z. B. Haarverlängerung (Extension), Laserbehandlung,<br />
apparative Kosmetik, Nageldesign, Nagelmodellage. Dies kann über Fachfirmen bzw. Innungsbetriebe<br />
erfolgen. Räumliche Voraussetzungen sind in unserem Fachbereich gegeben, finanzielle<br />
Möglich-keiten müssen abgeklärt werden.<br />
Raumeinrichtung - Erneuerung der Lernmittel<br />
• Aus technischen Gesichtspunkten sind Neuerungen im Bereich der Handpflege nötig.<br />
• Ein Lichthärtungsgerät für Nagelmodellage muss angeschafft werden. Regelmäßig erneuert<br />
werden müssen auch die Übungsköpfe.<br />
• Die Computer unseres Fachbereichs müssen mit aktuellen Programmen ausgerüstet werden<br />
(derzeit Windows 95, veraltetes Frisurenberatungssystem).<br />
• Internetanschluss in den Unterrichtsräumen ist nicht vorhanden.<br />
• Die Arbeit mit elektronischen Medien ist im Lehrplan als methodische Voraussetzung zugrunde<br />
gelegt. (vgl. Hessischer Rahmenlehrplan Berufsfeld Körperpflege für die Grund- und Fachstufe<br />
Friseurin/Friseur vom 1. Februar 2004, Seite 7).<br />
Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer<br />
Es ist anzustreben, dass die schulischen Leistungen in die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfung<br />
einfließen, damit das Prüfungsergebnis nicht allein von der Handwerkskammerprüfung<br />
abhängt. Dies würde unserem pädagogischen Grundverständnis entsprechen.<br />
Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen/Lehrer im Berufsfeld Körperpflege<br />
Den Lehrerinnen/Lehrern sollte es ermöglicht werden, mindestens jährlich einmal bei den haar- und<br />
hautkosmetischen Betrieben, wie z. B. WELLA, GOLDWELL, ALCINA, BIOMARIS und anderen<br />
Fortbildungsseminare zu belegen. Die Kosten sollten zumindest teilweise übernommen werden. Die<br />
Freistellung vom Unterricht sollte problemlos und rechtzeitig erfolgen.<br />
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