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SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen

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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />

Zielvorstellungen<br />

Folgende Voraussetzungen müssten erfüllt werden:<br />

Zeitsituation:<br />

Wöchentlich sollte ein Unterrichtstag mit 8 Unterrichtsstunden und vierzehntäglich ebenfalls mit acht<br />

Unterrichtstunden erteilt werden können. Dies ist vor allem wegen der Umsetzung des nach<br />

Lernfeldern aufgeteilten Rahmenlehrplanes zwingend geboten.<br />

Erweiterung des Unterrichtsangebots<br />

Zukünftig sollte das Fach Englisch in den Fächerkanon mit einer Stunde wöchentlich aufgenommen<br />

werden. Die Erweiterung der fremdsprachlichen Kommunikationsfähigkeit ist Voraussetzung für<br />

berufliche Mobilität in der Europäischen Union (vgl. Hessischer Rahmenlehrplan Berufsfeld<br />

Körperpflege Grund- und Fachstufe Friseurin/Friseur vom 1. Februar 2004, Seite 5).<br />

Das Prinzip der Handlungsorientierung soll beibehalten werden. Bei entsprechendem Leistungsstand<br />

kann das Abschlusszeugnis dem Realschulabschluss gleichgestellt werden. Dies erscheint besonders<br />

wichtig, da wir 80 % Hauptschüler unterrichten.<br />

Das Unterrichtsangebot muss erweitert werden, um den aktuellen Anforderungen des modernen<br />

Friseurbetriebes gerecht zu werden.<br />

Externe Schulungen sollten angestrebt werden, wie z. B. Haarverlängerung (Extension), Laserbehandlung,<br />

apparative Kosmetik, Nageldesign, Nagelmodellage. Dies kann über Fachfirmen bzw. Innungsbetriebe<br />

erfolgen. Räumliche Voraussetzungen sind in unserem Fachbereich gegeben, finanzielle<br />

Möglich-keiten müssen abgeklärt werden.<br />

Raumeinrichtung - Erneuerung der Lernmittel<br />

• Aus technischen Gesichtspunkten sind Neuerungen im Bereich der Handpflege nötig.<br />

• Ein Lichthärtungsgerät für Nagelmodellage muss angeschafft werden. Regelmäßig erneuert<br />

werden müssen auch die Übungsköpfe.<br />

• Die Computer unseres Fachbereichs müssen mit aktuellen Programmen ausgerüstet werden<br />

(derzeit Windows 95, veraltetes Frisurenberatungssystem).<br />

• Internetanschluss in den Unterrichtsräumen ist nicht vorhanden.<br />

• Die Arbeit mit elektronischen Medien ist im Lehrplan als methodische Voraussetzung zugrunde<br />

gelegt. (vgl. Hessischer Rahmenlehrplan Berufsfeld Körperpflege für die Grund- und Fachstufe<br />

Friseurin/Friseur vom 1. Februar 2004, Seite 7).<br />

Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer<br />

Es ist anzustreben, dass die schulischen Leistungen in die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfung<br />

einfließen, damit das Prüfungsergebnis nicht allein von der Handwerkskammerprüfung<br />

abhängt. Dies würde unserem pädagogischen Grundverständnis entsprechen.<br />

Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen/Lehrer im Berufsfeld Körperpflege<br />

Den Lehrerinnen/Lehrern sollte es ermöglicht werden, mindestens jährlich einmal bei den haar- und<br />

hautkosmetischen Betrieben, wie z. B. WELLA, GOLDWELL, ALCINA, BIOMARIS und anderen<br />

Fortbildungsseminare zu belegen. Die Kosten sollten zumindest teilweise übernommen werden. Die<br />

Freistellung vom Unterricht sollte problemlos und rechtzeitig erfolgen.<br />

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