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Wegzugsbesteuerung - P+P Pöllath + Partners

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II. Steuerlich attraktive Zielländer4. Schweizpauschale Besteuerung nach dem Aufwand –Voraussetzungen:vgl. Art. 14 DBG bzw. Art. 6 StHG• natürliche Person mit nichtschweizerischer Staatsangehörigkeit• steuerrechtlicher Wohnsitz bzw. Aufenthalt in der Schweiz(erstmalig bzw. nach mindestens zehnjährigem Auslandsaufenthalt)• keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz(eigene Vermögensverwaltung, sowie Erwerbstätigkeit im Ausland zulässig) siehe Fall 3© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 17 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>II. Steuerlich attraktive Zielländer4. Schweizpauschale Besteuerung nach dem Aufwand – Ermittlung:Ausgangspunkt: Lebensaufwand der Steuerpflichtigen samt FamilieMindestansatz:5- bis 8-facherjährlicherMietzins / MietwertdereigengenutztenImmobilie2 U n t e r g r e n z e n :Mindestens so viel wie die nach den ordentlichenTarifen berechneten Steuern vom gesamtenBruttoertrag des in der Schweiz gelegenen undangelegten Vermögens samt den daraus fließendenEinkünften.(z.B. auch Immaterialgüter und deren Einkünfte, Ruhegehälter,Rentenund Pensionen aus schweizerischen Quellen)Sog. modifizierte Besteuerung nach dem Aufwand:Erträge aus in- und ausländischen Quellen,wenn für ausländische Einkünfte die pauschaleSteueranrechnung geltend gemacht wird.© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 18 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>9

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