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Die Beratung zur Vorsorgevollmacht - Betreuungsvereine in Aktion

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sogenannten Querschnittsarbeit, aber eben auch mit e<strong>in</strong>em fachlich fundiertentwickelten Konzept bei der Führung von Rechtlichen Betreuungen durch ihreberuflichen Mitarbeiter.Im Vorfeld der Reformdiskussionen 2003 kam immer wieder die Frage auf, wor<strong>in</strong> sichdie Arbeit der <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> von der des Berufsbetreuers unterscheidet.Mancher Vere<strong>in</strong>svertreter sah damals bei der Antwort nicht gut aus.Um die Notwendigkeit von Betreuungsarbeit <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>en zu unterstreichen, wirdes auf Dauer vielleicht nicht genügen, ausschließlich die Querschnittsarbeit alsBesonderheit hervorzuheben. E<strong>in</strong>e Schärfung des Profils ist notwendig.<strong>Die</strong> <strong>Beratung</strong> bei der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> bietet hier zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en weiterenBauste<strong>in</strong> <strong>zur</strong> Besetzung weiterer Arbeitsfelder und somit e<strong>in</strong>er zusätzlichenProfilierung.Gerade auch <strong>in</strong> der Abgrenzung zum Berufsstand der Juristen – sowohl <strong>in</strong> dertatsächlichen Betreuungsführung, als auch <strong>in</strong> der <strong>Beratung</strong>sarbeit der Amtsgerichte –bietet die <strong>Beratung</strong> bei der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> die Möglichkeit des Herausstellens derbesonderen Eignungen der Methoden der Sozialarbeit im Betreuungswesen. Siebetont <strong>Beratung</strong>saspekte, die bisher im Arbeitsfeld Betreuung wenig Beachtungfanden.2. Warum <strong>Beratung</strong> durch <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong>?Das Abfassen e<strong>in</strong>er <strong>Vorsorgevollmacht</strong> bzw. Betreuungsverfügung erfordert vomVollmachtgeber – soll es gel<strong>in</strong>gen - e<strong>in</strong>e umfassende Ause<strong>in</strong>andersetzung mitverschiedensten Fragen aus ethischen, mediz<strong>in</strong>ischen, rechtlichen undpsychosozialen Bereichen. Informieren und ggf. beraten kann man sich daher auchbei unterschiedlichen Berufsgruppen, z.B. bei Rechtsanwälten, Notaren, Mediz<strong>in</strong>ernund den Betreuungsbehörden.<strong>Die</strong> <strong>in</strong>dividuelle <strong>Beratung</strong> zu Vollmachtsfragen erfordert juristische Kenntnisse,psychologische Grundkenntnisse, Wissen um mögliche Beteiligte im Arbeitsfeld,Sicherheit im Umgang mit familiären Konflikten, Gesprächsführungstechniken usw.Hier s<strong>in</strong>d <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> aufgrund ihrer gesamten Aufgabenstellung, denerprobten Konzepten und dem entsprechenden Fachpersonal im Besonderengeeignet.2.1 Eignung der <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong>In allen <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong>n werden Rechtliche Betreuungen durch hauptamtlicheund ehrenamtliche Mitarbeiter geführt. Es gibt also ganz konkrete Erfahrungen mitdieser Aufgabe. Darüber h<strong>in</strong>aus beraten <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> traditionell dieehrenamtlichen Betreuer und betreuungsführende Familienangehörige.Im Rahmen der Betreuungsführung und/oder im Vorfeld des Betreuungsverfahrenshaben Mitarbeiter immer wieder auch Kontakt mit Familienangehörigen, die sich nicht<strong>in</strong> der Lage sehen, selbst die Betreuung für e<strong>in</strong>en Angehörigen zu übernehmen.<strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> wissen um die Gründe, Sorgen, Ängste, die Familienangehörige<strong>in</strong> dem Zusammenhang beschäftigen. Mitarbeiter der <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> kennen3

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