13.07.2015 Aufrufe

103756-MAM7 75x16 4L100 57,1 ET37 ( Seat, VW ).pdf - MAM Felgen

103756-MAM7 75x16 4L100 57,1 ET37 ( Seat, VW ).pdf - MAM Felgen

103756-MAM7 75x16 4L100 57,1 ET37 ( Seat, VW ).pdf - MAM Felgen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandHersteller06-1022-A01-V01PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ <strong><strong>MAM</strong>7</strong>-7516Bay-Wheels GmbHSeite 4 von 7A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der <strong>Felgen</strong>außenseite nur Klebegewichteunterhalb der <strong>Felgen</strong>schulter angebracht werden.A22 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend denNormen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen miteiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.Das Ventil darf nicht über den <strong>Felgen</strong>rand hinausragen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3- türig und 5- türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph <strong>57</strong> StVZO) liegt. Wirddie Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationenauf Zulässigkeit zu überprüfen.K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich desMotorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandHersteller06-1022-A01-V01PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ <strong><strong>MAM</strong>7</strong>-7516Bay-Wheels GmbHSeite 7 von 7PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2006.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 12.Februar 2007Tufan00<strong>103756</strong>.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!