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Unsere - Sterkrade

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Treppenhausreinigung„<strong>Unsere</strong> <strong>Sterkrade</strong>r“Service 17Die <strong>Sterkrade</strong>r Wohnungsgenossenschaftbietet im Hinblick auf den demografischenWandel an, eine Firma mit den Arbeiten zubeauftragen und somit die Hausgemeinschaftenvon ihren Reinigungspflichten zuentlasten.Gemäß unserer Hausordnung sind alleMietparteien für die Treppenhausreinigungund das Reinigen der Treppenhausfensterinklusive Hauseingangstür und Briefkastenanlage,in einer wechselnden Reihenfolgezuständig. Wer verhindert ist, egal ob urlaubs-oder krankheitsbedingt, muss selbstfür eine Vertretung sorgen.Wenn in Ihrer Hausgemeinschaft Interessebesteht, reichen Sie uns einen schriftlichenAntrag ein, den alle Mieter unterzeichnet haben.Nur wenn alle Parteien unterschriebenhaben, können wir die Firma entsprechendbeauftragen. Informationen zu den anfallendenKosten können Sie bei Interesse vorabtelefonisch bei uns erfragen.WinterdienstFällt es Ihnen körperlich schwer, Schneezu schippen oder müssen Sie morgensfrüh zur Arbeit, so dass Sie Ihren Räumpflichtennicht nachkommen können?Aufgrund des schneereichen Winters möchtenwir Sie auf unser Angebot bezüglich desWinterdienstes aufmerksam machen. Wiewir bereits in unserer ersten Ausgabe imJahr 2012 berichteten, ist es uns gelungen,einen Rahmenvertrag für den Winterdienstabzuschließen.Dieser ermöglicht es, den Hausgemeinschaftendie Winterdienstpflichten abzunehmenund auf eine Firma zu übertragen. DieKosten hierfür belaufen sich weiterhin auf0,33 EUR inkl. MwSt. je laufenden Meter zureinigende Fläche pro Einsatz und würdenebenfalls über die Betriebskostenabrechnungumgelegt.Hier gilt es ebenso wie bei der Treppenhausreinigung:Hat Ihre Hausgemeinschaft Interessean dieser Dienstleistung, reichen Sieuns einen schriftlichen Antrag ein, den alleMieter unterzeichnet haben. Nur mit dem Einverständnisaller Mietparteien können wir dieFirma entsprechend beauftragen.Falls Sie noch weitere Fragen haben, rufenSie uns an.AnsprechpartnerMarvin Knese 0208 69005 - 39

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