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Die Präqualifizierung ist keine Hexerei

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SANI-WELT<br />

Um künftig Vertragspartner der Krankenkassen<br />

werden zu können, müssen<br />

die Le<strong>ist</strong>ungserbringer vor Vertragsschluss<br />

ihre Eignung nachweisen. Ein<br />

Weg dazu <strong>ist</strong> die <strong>Präqualifizierung</strong>. Um<br />

Transparenz zu schaffen, boten Hartmann<br />

Rechtsanwälte und MTD-Verlag<br />

im September zwei Seminare in Lünen<br />

und Ulm an. Carla Grienberger, Leiterin<br />

des Referats Hilfsmittel beim GKV-<br />

Spitzenverband, sowie die Rechtsanwälte<br />

Peter Hartmann und Jörg Hackstein<br />

erläuterten die Sachlage.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Präqualifizierung</strong> als neue Schikane?<br />

„Wir wollen die Branche nicht<br />

zerschlagen. Deshalb haben wir die<br />

Branche am Prozess der <strong>Präqualifizierung</strong><br />

beteiligt“, nahm Carla Grienberger<br />

den <strong>Präqualifizierung</strong>skritikern gleich den<br />

Wind aus den Segeln. In der Tat suchte<br />

der GKV-Spitzenverband nach Lösungen,<br />

die auch im Sinne der Branche sind. Dazu<br />

gehört, dass sich die Bürokratie möglichst<br />

in Grenzen hält, wenngleich sich<br />

der GKV-Spitzenverband auch nicht über<br />

die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen<br />

kann. Völlig neu <strong>ist</strong> die <strong>Präqualifizierung</strong><br />

indes nicht, baut sie doch auf der<br />

alten Zulassung auf.<br />

6<br />

MTD 11/2010<br />

SANI-INFO<br />

<strong>Die</strong> <strong>Präqualifizierung</strong><br />

<strong>ist</strong> <strong>keine</strong> <strong>Hexerei</strong><br />

Auch bei den Anforderungskriterien<br />

wurde pragmatisch vorgegangen. Je nach<br />

Versorgungsbereich gibt es unterschiedliche<br />

<strong>Präqualifizierung</strong>skriterien. Grien-<br />

Carla Grienberger<br />

beteiligt die Verbände<br />

am <strong>Präqualifizierung</strong>sprozess.<br />

berger machte deutlich, dass man sich nur<br />

für die Bereiche präqualifizieren kann, für<br />

die man tatsächlich auch einen Vertrag<br />

mit den Kassen schließen will. Und wenn<br />

man beispielsweise nur mit einer Kasse<br />

einen Vertrag zu einem Versorgungsbereich<br />

schließen will, kann auf die <strong>Präqualifizierung</strong><br />

ganz verzichtet wer den. Dann<br />

kann der Eignungsnachweis auch individuell<br />

durch Vorlage von Unter lagen gegenüber<br />

der Kasse erbracht werden. Zusätzlich<br />

haben die Kassen die Möglichkeit,<br />

die <strong>Präqualifizierung</strong>skriterien in den<br />

Verträgen selbst zu konkretisieren – z. B.<br />

wenn es um die Frage des Notdienstes<br />

oder des Wiedereinsatzes geht. Relevant <strong>ist</strong><br />

der Eignungsnachweis im Übrigen für alle<br />

drei möglichen Vertragsarten nach § 127<br />

SGB V (Ankün digungsvertrag, Ausschreibungsvertrag<br />

und Individualvertrag).<br />

Noch <strong>ist</strong> das ganze <strong>Präqualifizierung</strong>sprozedere<br />

nicht unter Dach und Fach.<br />

Carla Grienberger, Jörg Hackstein und Peter Hartmann (von links) informierten über die Präqualifikation.


<strong>Die</strong> Präqualifikation interessierte in Ulm …<br />

Noch nicht geregelt <strong>ist</strong> die Frage der<br />

Fortbildungen. Auch hier suche der<br />

GKV-Spitzenverband den Schulterschluss<br />

zu den Le<strong>ist</strong>ungserbringer-Organisationen.<br />

Dass letztlich aber der GKV-Spitzenverband<br />

das letzte Wort hat, daran<br />

SANI-INFO<br />

… und in Lünen.<br />

ließ Grienberger <strong>keine</strong>n Zweifel. Neben<br />

der <strong>Präqualifizierung</strong> müssen zudem die<br />

Produkt- und <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungsanforderungen<br />

des Hilfsmittelverzeichnisses neu<br />

gestaltet werden. <strong>Die</strong>s wird Thema des<br />

Jahres 2011 sein.<br />

SANI-WELT<br />

Gegenüber dem Individual-Nachweis<br />

hat die <strong>Präqualifizierung</strong> den Vorteil, dass<br />

sie von allen Kassen anerkannt werden<br />

muss. Neutrale Prüffirmen sollen für objektive<br />

und für alle Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

gleiche Prozesse sorgen. Im Gegensatz<br />

MTD 11/2010<br />

7


SANI-WELT<br />

zu den alten Empfehlungen durch die ehe -<br />

ma ligen Spitzenverbände sind diese <strong>Präqualifizierung</strong>sstellen<br />

privatwirtschaf t -<br />

liche Firmen mit Gewinnabsichten. Deshalb<br />

werden sie Gebühren erheben. Wie<br />

teuer es wird, darüber konnte Grienberger<br />

im September noch <strong>keine</strong> Angaben<br />

8<br />

Peter Hartmann<br />

mahnte angesichts<br />

des Machtzuwachses<br />

der Kassen<br />

mehr Branchensolidarität<br />

beim Vertragsgeschehen<br />

an.<br />

machen. Sie betonte aber, dass die <strong>Präqualifizierung</strong>sstellen<br />

ihre Preise zur<br />

Transparenz veröffentlichen müssen.<br />

Offensichtlich wittern aber einige Firmen<br />

doch ein lohnendes Geschäft. Immerhin<br />

lagen dem GKV-Spitzenverband rund 40<br />

Anträge auf Benennung als <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle<br />

vor. Konkrete Benennungen<br />

von <strong>Präqualifizierung</strong>sstellen mit<br />

ihren Prüfbereichen durch den GKV-<br />

Spitzenverband sind wohl ab November<br />

2010 zu erwarten, nachdem der entscheidende<br />

Beirat, bestehend aus Vertretern<br />

von Kassen und Le<strong>ist</strong>ungserbrin-<br />

MTD 11/2010<br />

SANI-INFO<br />

Beitritt zu Verträgen und Kassenmacht<br />

Neben der <strong>Präqualifizierung</strong> wurden<br />

weitere Themen behandelt. Jörg Hackstein<br />

beschäftigte sich mit dem Beitrittsrecht<br />

zu Verträgen. Dabei wies er darauf<br />

hin, dass die Kassen zur umfassenden<br />

Information (Vertragsvorlage) verpflichtet<br />

sind und jedem Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

einen Beitritt zu geschlossenen Verträgen<br />

ermöglichen müssen, sofern er die<br />

Voraussetzungen erfüllt. Aus unterschiedlichen<br />

Gründen seien viele Kassen dieser<br />

Pflicht zur Vertragsvorlage nicht oder<br />

nur unter erschwerten Bedingungen<br />

nachgekommen. Nach Urteilen des LSG<br />

Celle (Az.: L 4 KR 254/09 ER), des SG<br />

Osnabrück (Az.: S 3 KR 115/09), des SG<br />

Hamburg (Az.: S 34 KR 164/09) und des<br />

SG Berlin (Az.: S 86 KR 162/09) müssen<br />

die Kassen aber vollkommene Vertragstransparenz<br />

gewähren. <strong>Die</strong>ses Informationsrecht<br />

darf nicht einmal von einer<br />

Versorgungsberechtigung abhängig ge-<br />

gern, am 15. Oktober tagte. <strong>Die</strong>ser Beirat<br />

wird künftig auch eine Rolle spielen,<br />

wenn bei der praktischen Umsetzung der<br />

<strong>Präqualifizierung</strong>s bestimmungen Korrekturbedarf<br />

ersichtlich werden sollte.<br />

Und davon <strong>ist</strong> auszugehen. Grienberger:<br />

„<strong>Die</strong> Materie <strong>ist</strong> unheimlich komplex.“<br />

Grundsätzlich kann ein Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

jede benannte <strong>Präqualifizierung</strong>s -<br />

stelle in Anspruch nehmen. Dabei haben<br />

Hauptbetrieb und alle Filialen oder Tochtergesellschaften<br />

das Prozedere zu durchlaufen.<br />

Bei positivem Ausgang des Prüfungsverfahrens<br />

erhält der Le<strong>ist</strong>ungs -<br />

erbringer seine <strong>Präqualifizierung</strong>s bestä -<br />

tigung mit einer Gültigkeit von fünf<br />

Jahren. Grienberger betonte explizit,<br />

dass eine folgende Re-<strong>Präqualifizierung</strong><br />

für den Le<strong>ist</strong>ungserbringer <strong>keine</strong> große<br />

Hürde darstellen werde, sofern sich <strong>keine</strong><br />

gravierenden betrieblichen Änderungen<br />

ergeben haben. Rechtsanwalt Peter<br />

Hartmann ermahnte die Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

aber dringend, ihrer jeweiligen<br />

<strong>Präqualifizierung</strong>sstelle betriebliche Änderungen<br />

unbedingt mitzuteilen, da es<br />

im Extremfall sogar zu Vertragskündigungen<br />

der Kassen kommen könne. Da<br />

die präqualifizierten Betriebe zentral in<br />

einer Datenbank erfasst werden, kann<br />

die Aberkennung einer <strong>Präqualifizierung</strong><br />

natürlich fatale Folgen haben. Mitzuteilende<br />

Veränderungen sind beispielsweise<br />

macht werden. Der Zugang zu Informationen<br />

und zur Versorgung darf nicht<br />

behindert werden. Hinsichtlich der Informationspflicht<br />

darf es <strong>keine</strong> Vertragsgeheimnisse<br />

geben. Falls eine Kasse gegen<br />

das Informations- und das Beitrittsrecht<br />

verstößt, empfahl Hackstein anstelle des<br />

gewöhnlichen Rechtsweges mit langer<br />

Verfahrensdauer ein Verfahren über den<br />

sog. einstweiligen Rechtsschutz.<br />

Beitreten kann ein Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

zu gleichen Bedingungen nicht nur sog.<br />

Verträgen nach § 127 Abs. 2, sondern<br />

auch noch bestehenden Altverträgen,<br />

solange diese tatsächlich noch wirksam<br />

sind. Sofern abtrennbare Versorgungsbereiche<br />

vertraglich geregelt sind, kann<br />

auch nur einem Versorgungsteil beigetreten<br />

werden. Beitreten kann ein Leis -<br />

tungserbringer sowohl Einzelverträgen,<br />

Verbandsverträgen und auch Apothekenverträgen.<br />

Apotheken dürfen von<br />

Wechsel des Inhabers oder fachlichen<br />

Leiters, Standortwechsel, maßgebliche<br />

räumliche Änderungen, Erweiterung des<br />

Hilfsmittel spektrums, Auflösung des Unternehmens,<br />

Insolvenz. Je nach Veränderung<br />

kann eine <strong>Präqualifizierung</strong> eingeschränkt,<br />

ausgesetzt oder zurückgezogen<br />

werden.<br />

Vom Sanitätshaus über Apotheken,<br />

Orthopädieschuhtechniker, Homecare-<br />

Unternehmen bis hin zu exotischen<br />

Hilfsmitteln wie Blindenhunden gibt es<br />

rund 50.000 Le<strong>ist</strong>ungserbringer, die von<br />

der <strong>Präqualifizierung</strong> betroffen sind.<br />

Deshalb sind die ursprünglich vorgegebenen<br />

Fr<strong>ist</strong>en für die verbindliche <strong>Präqualifizierung</strong><br />

nicht einzuhalten (Anm.<br />

d. Red.: Einzelheiten zu Bestandsschutz,<br />

Erfüllung der Anforderungen, Vertriebswegen,<br />

Versorgungsbereichen und Betriebs<br />

begehungen finden Sie im anschließenden<br />

Artikel „Empfehlungen zur <strong>Präqualifizierung</strong>“.)<br />

Rechtsanwalt Jörg Hackstein schilderte<br />

den Weg zur <strong>Präqualifizierung</strong>. Differenziert<br />

werden müsse zwischen den Antragsstellungen<br />

wie Anträge auf Erwerb/<br />

Neuanfang, Aufrechterhaltung/Ver län -<br />

gerung, Änderung oder Erweiterung. Je<br />

nach Antragsstellung wird es unterschiedliche<br />

Formulare geben. Eindringlich<br />

ermahnte Hackstein die Le<strong>ist</strong>ungserbringer,<br />

alle vorgegebenen Fr<strong>ist</strong>en<br />

den Kassen nicht anders behandelt werden<br />

als andere Le<strong>ist</strong>ungserbringer. Und<br />

wenn ein Le<strong>ist</strong>ungserbringer seinen Beitritt<br />

erklärt, darf eine Kasse <strong>keine</strong> zusätzlichen<br />

Bedingungen stellen.<br />

Durch den Wegfall der Zulassung und<br />

die Vertragsverpflichtung prognostizierte<br />

Peter Hartmann eine weitere Stärkung<br />

der Macht der Krankenkassen. Kritisch<br />

sah er auch Vertragsorganisationen wie<br />

GWQ und Spectrum K mit privatrechtlichem<br />

Charakter und der daraus entstehenden<br />

Nachfrage- bzw. Einkaufsmacht.<br />

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung<br />

empfahl er den Le<strong>ist</strong>ungserbringern,<br />

der Kassenmacht etwas entgegenzustellen.<br />

Dazu müsste bei den Beteiligten<br />

die Bereitschaft bestehen, über alte<br />

Gräben zu springen und mit einer Stimme<br />

mit den Kassen zu verhandeln.


zwingend zu beachten, sonst drohe die<br />

Zurückweisung des Antrags. <strong>Die</strong> <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle<br />

muss den Antrag binnen<br />

zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit<br />

überprüfen und fehlende Unterla-<br />

Jörg Hackstein:<br />

Kassen verstoßen<br />

beim Beitrittsrecht<br />

gegen geltendes<br />

Recht.<br />

gen in einer angemessenen Fr<strong>ist</strong> einfordern.<br />

Auf Antrag kann die Fr<strong>ist</strong> einmalig<br />

verlängert werden. Eventuell nötige Betriebsbegehungen<br />

müssen innerhalb<br />

von vier Wochen durch die <strong>Präqualifizierung</strong>s<br />

stelle erfolgen. Spätestens acht<br />

Wochen nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen<br />

muss eine <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle<br />

entscheiden und die Entscheidung<br />

mit den erforderlichen Daten dem GKV-<br />

Spitzenverband mitteilen.<br />

Will eine <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle die<br />

<strong>Präqualifizierung</strong> eines Le<strong>ist</strong>ungserbringers<br />

ablehnen, so muss der Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

vor dem förmlichen Beschluss<br />

informiert werden, um Stellung nehmen<br />

zu können. Entsprechend verlängert<br />

sich die Fr<strong>ist</strong> von acht Wochen. Beschwerden<br />

gegen eine Ablehnung sind<br />

in der Beschwerdeordnung festgelegt.<br />

Nach Hartmanns Darstellung liegt das<br />

Ziel dieses geregelten Beschwerdeverfahrens<br />

darin, nach Möglichkeit gerichtliche<br />

Verfahren zu vermeiden. Im Mittelpunkt<br />

dazu steht eine neutrale, unparteiische<br />

Beschwerdestelle, die von jeder<br />

<strong>Präqualifizierung</strong>s stelle einzurichten <strong>ist</strong><br />

und die der abgelehnte Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />

anrufen kann.<br />

Bei der <strong>Präqualifizierung</strong> werden allge -<br />

meine Anforderungen, sachliche Anforderungen<br />

und berufliche Anforderungen<br />

überprüft. Dabei werden Produktarten<br />

zu Versorgungsbereichen zu sammen ge -<br />

führt. <strong>Die</strong> allgemeinen An for de rungen<br />

umfassen die IK je Betriebsstätte, den<br />

SANI-INFO<br />

Nachweis der Erfüllung berufs recht li cher<br />

Voraussetzungen, Betriebshaftpflicht ver -<br />

sicherungen, Erklä rungen der Insolvenzfreiheit,<br />

Zahlung der Steuern und Sozialabgaben<br />

usw. sowie die Erfüllung der<br />

Anforderungen nach § 128 SGB V (Raums<br />

kizze, Mietvertrag, Grundbuchauszug).<br />

<strong>Die</strong> sachlichen Anforderungen betreffen<br />

je nach Versorgungsbereich z. B. die<br />

Beratungsbereiche, den Werkstattraum,<br />

die Sicherstellung der sachgerechten<br />

Durchführung von Instandhaltungen/<br />

Reparaturen, den barrierefreien Zugang/<br />

Toiletten, Lagermöglichkeiten, Wiederaufbereitungsvorrichtungen,<br />

Werkstatt -<br />

ausstattung und spezifische Einrichtungen<br />

wie z. B. Laufgang und Refraktionsraum.<br />

So sind z. B. zur Abgabe von Kom-<br />

SANI-WELT<br />

pressionsstrümpfen folgende sachliche<br />

Voraussetzungen notwendig: Sicherstellung<br />

zeitnaher Verfügbarkeit der Produkte,<br />

Vorführ- und Testmuster, abgegrenzter<br />

Beratungsraum mit Liege sowie<br />

Lagermöglichkeiten gemäß Herstellerangaben.<br />

Auch bei den beruflichen Anforderungen<br />

des fachlichen Leiters sind je nach<br />

Versorgungsbereich unterschiedliche Berufsgruppen<br />

zugelassen. Für die Versorgung<br />

mit Kompressionsstrümpfen muss<br />

der fachliche Leiter OT- und OST-Meis -<br />

ter, Dipl.-Ing. für OT und Reha, OT-Techniker,<br />

Orthopädieschuhmacher, Fachverkäufer<br />

Sanitätsfachhandel, Apotheker<br />

oder Gesundheits-/Kranken-/Altenpfleger<br />

sein. RS<br />

MTD 11/2010<br />

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