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PUK-SOLARLINEMONTAGESYSTEME FÜR FREIFLÄCHENANLAGEN


FreiflächenanlagenPUK-SolarlinePUK-SOLAR GMBH & CO. KGNobelstraße 45-5512057 BerlinDeutschlandTelefon: +49 30 68283-01Fax: +49 30 68283-284info@<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mwww.<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mIHRE ANSPRECHPARTNERHarald DahlmannProduktmanagerTelefon: +49 30 682 83-241Fax: +49 30 682 83-250Mobil: +49 160 97270320harald.dahlmann@<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mPUK-SOLARLINEMONTAGESYSTEME FÜR PARKPLATZÜBERDACHUNGENPUK-SOLARLINEMONTAGESYSTEME FÜR DACHANLAGENStephan HippelEntwicklung / KonstruktionTelefon: +49 30 68283-299Fax: +49 30 68283-250Mobil: +49 160 4766376stephan.hippel@<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mMichael HaaseInnendienstTelefon: +49 30 68283-295Fax: +49 30 68283-250Mobil: +49 175 2299779michael.haase@<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mWeitere Informationen über Montagesystemefür Dachanlagen und Parkplatzüberdachungenerhalten Sie aufunserer Website www.<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>m


FreiflächenanlagenPUK-SolarlineSolarpark Ahlhorn, 33 MWpDas Montagesystem für Untergestelle von Photovoltaik- Anlagen basiert auf demEinsatz diverser Standardmontageprofile. Die Einfachheit im Zusammenwirkender Profile bis hin zur Modulklemmung, die Funktionalität und die flexible Einsetzbarkeitsind die Bedingungen für die schnell erkennbare Montagefreundlichkeitunseres Systems.Nach vorgegebenen Parametern für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlagebieten wir Lösungen, die statisch fundiert und zugleich preisoptimiert sind.Referenzobjekte bisher mit insgesamt 300 MWp LeistungSolarpark Adelebsen, 10 MWp1


FreiflächenanlagenPUK-SolarlineDAS UNTERNEHMENDie PUK-WERKE KG Berlin sind ein unabhängiges Privatunternehmen in besterTradition des deutschen Mittelstandes, das auf eine 75-jährige erfolgreiche Unternehmensgeschichtezurückblicken kann.PUK verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Entwicklung, Produktionund Montage von Kabeltragsystemen. Bis heute hat sich die Produktpalette ständigverbessert und erweitert.Die Lieferung und Montage von Kabeltrag- und Unterflursystemen sind das Kerngeschäftdes Unternehmens auf Baustellen im In- und Ausland.Ebenso erfolgreich ist PUK mit der jüngsten Produktgruppe, dem Montagesystemfür Untergestelle von Photovoltaikanlagen – „PUK – Solarline“.Nach intensiver Entwicklungszeit war das System Ende 2009 marktreif und istseitdem auf vielen Freiflächenanlagen in Deutschland und Europa eingesetztworden.Die PUK-Solar KG bietet mit PUK-Solarline ein Montagesystem an, das statischoptimiert und geprüft, einfach in seinem Aufbau, preiswert und montagefreundlichist. Es ist aus eigener Produktion, mit Montage und kann für alle Modultypen eingesetztwerden. Ein entscheidender Vorteil der Abwicklung von Projekten ist, dassvon der Planung bis zur Realisierung alle Arbeiten in einer Hand liegen.Das Leistungsspektrum reicht von der Fundamentierung, über die Lieferung undden Aufbau der Gestelle bis hin zur Montage der Module.Für jede PV-Anlage wird gemäß der Aufgabenstellung der Aufbau der Konstruktionberechnet und ein individuelles Angebot erarbeitet.Im Datenblatt für die Konstruktionsplanung werden zunächst alle wichtigen anlagenspezifischenKennwerte des Projektes erfasst.Anhand dieser Informationen wird mit dem Bemessungsprogramm PUK-SolarWaredie optimale Variante der Unterkonstruktion für die PV-Anlage dimensioniert.Die Berechnung liefert den statischen Nachweis für die Konstruktion, basierendauf den Forderungen der DIN 1055 und des Euro<strong>co</strong>des, sowie das Ergebnis deroptimalen Variante der Unterkonstruktion.Alle Teile werden in eigenen Produktionshallen hergestellt, entweder in Berlin oderim Zweigwerk Schönecken in Rheinland-Pfalz.Die Stützprofile, Quer- und Längsträger, Diagonalaussteifungen und Anschlussteilesind grundsätzlich aus Stahl. Anschließend erfolgt die Feuerverzinkung nachdem Tauchverfahren. Die notwendige lange Lebensdauer der Anlagen von mindestens25 Jahren wird damit gesichert.Mit unserem Team und Know How sind wir jederzeit in der Lage, auf marktspezifischeHerausforderungen und Entwicklungen schnell und zuverlässig zu reagieren.Die Jahrzehnte lange Erfahrung- bei der Lösung technischer Anforderungen,- Lieferung großer Materialmengen,- Montage komplexer Systeme,- kurzfristigen Fertigung aller notwendigen Bauteile sowie- den dazugehörigen Ingenieurleistungen,ist ein zusätzlicher Garant für die Bewältigung der Aufgaben bei der Realisierunggroßer Solarparks.Das PUK-Solarline Montagesystem ist für alle Modultypen geeignet, ob kristallineModule mit Rahmen, Dünnschicht-Glas-Module oder große Full-Size Module mitaufgeklebten Back Rails. Jedes Gestell wird den Modulabmessungen und dengewünschten Tischgrößen individuell angepasst und statisch bemessen.Das Montagesystem PUK-Solarline ist geprüft und zertifiziert nach der gültigenTÜV-Specifikation für PV Mounting Systeme. Neue Erkenntnisse auf dem Gebietder Photovoltaik-Technik werden ständig in das Bemessungsprogramm eingearbeitet.Wir planen und berechnen die Unterkonstruktionen, schaffen alle Voraussetzungenfür eine zügige Vorbereitung und ein reibungsloses Baugeschehen, undsichern eine sachkundige und fachmännische Betreuung vor Ort.Bisher hat PUK Unterkonstruktionen für über 300 Megawatt installierte Leistunggeliefert und montiert. Neben Projekten in Deutschland wird die PUK-SOLAR KGauch zukünftig dazu beitragen, Photovoltaik-Anlagen in Europa und auch darüberhinaus zu realisieren.2


FreiflächenanlagenPUK-SolarlinePUK-SOLARLINEAus den jahrzehntelangen Erfahrungen in der Aus stattung von konventionellenKraftwerken und den daraus resultierenden technischen Anforderungen, sind wirerfahren in der Lieferung großer Material mengen, Montage komplexer Systeme,der kurz fristigen Fertigung aller notwendigen Bauteile, sowie den dazu gehörigenIngenieurleistungen. Dieses Know How übertragen wir auf unsere ProduktgruppePUK-Solarline.Der PUK-Solarline-<strong>Katalog</strong> gibt Projektieren und Systemanbietern eine ge sicherteEntscheidungshilfe, das geeignete Montagesystem für Untergestelle vonPhotovoltaik-Anlagen auszuwählen. Er bietet Systemlösungen für Freiflächenanlagen,für ein-, zwei- oder mehr reihige Modullagen in 1- oder 2- Stützvarianten beiFreiflächenanlagen.Unsere Bauausführungen sind für alle Varianten der Fundamentierung einsetzbar.Das gilt für die Rammung, das Eindrehen von Erdankern und die Installation aufBetonfundamenten.Mit der PUK-Solarline bieten wir ein Montagesystem an, das1. einfach in seinem Aufbau,2. statisch optimiert und3. preiswert und montagefreundlich ist.Unsere modulunabhängigen Systemvarianten basieren auf der Grundlage deranlagenspezifischen Kennwerte (Ort, Fundament, Modulreihen, Tisch größe usw.)und der Berechnung unserer Systemstatik.Wir verwenden überwiegend feuerverzinkte Stahl profile aus unserem bewährtenStandardprogramm.Unser Leistungsspektrum reicht von der Fundamentierung, über Lieferungund Aufbau der Gestelle bis hin zur Montage der Module. Für jede PV-Anlageerarbeiten wir gemäß der Auf gabenstellung ein individuelles Angebot.Unser Montagesystem PUK-Solarline ist geprüft und zertifiziert nach der TÜVSpec. TZE/2.572.11.DIE PUK-SOLAR KG IST MITGLIED IM BUNDESVERBAND SOLARWIRTSCHAFT.3


FreiflächenanlagenSystemstatikPUK-SOFTWAREMit dem Bemessungsprogramm PUK-SolarWare SW 10.8 dimensionieren wir dieoptimale Variante der Unterkonstruktion für jede PV-Anlage.Mit nur vier Eingabeschritten wird der minimale Material- und Montageeinsatzermittelt.Die PUK-SolarWare SW 10.8 liefert den statischen Nachweis für die Konstruktionen,basierend auf den Forderungen der DIN 1055, der Euro<strong>co</strong>des, der DIN 18800und den eigenen Windlastversuchen. Diese Statik besitzt in allen Ländern EuropasGültigkeit, da die dortigen unterschiedlichen Wind- und Schneelastkennwerteberücksichtigt werden.Die Ergebnisse unseres Bemessungsprogramms liefern die Informationen zuden optimierten Profilen und Stützabständen, darüber werden die erforderlichenBelastungen bzw. Auflagelasten ermittelt.Mit der PUK-SolarWare SW 10.8 erhält der Projektierer die notwendige Sicherheit,dass ein statisch geprüftes und wirtschaftlich optimiertes Montagesystem ausgewähltwurde.3. Schritt: Module und Modulanordnung1. Schritt: Projektdaten4. Schritt: Auswahl der Gestellvariante2. Schritt: Geographische LageAusgabeprotokoll4


FreiflächenanlagenMontageMONTAGELEISTUNGFundamentierung, Anlieferung und Aufbau der Gestelle und Montage der Module an verschiedenen Beispielen.1. Rammung der Stützprofile2. Montage der Querträger und DiagonalenDas Einbringen der Profile in den Boden erfolgt mit Hydraulik-Rammen. Je nachBodenklasse werden die Pfosten ca. 1,5 bis 2,0 Meter tief in die Erde gerammt.Bei der Montage der Querträger mittels Verschraubung in den Langlochreihen derProfile wird die erforderliche Tischneigung fixiert. Mit Diagonalen wird der Stützrahmenversteift.3. Montage der Längsträger4. Montage der ModuleDie montierten Längsträger auf den Querträgern geben dem Tisch seine statischberechnete Festigkeit. Mit speziellen Anschlusswinkeln werden Längs- und Querträgermiteinander verschraubt.Die Module werden direkt auf die Längsträger mit zugelassenen Modulklemmenmontiert. Die Befestigungspunkte auf den Längsträgern sind je nach Modulbreiteschon vorgelocht.Zum Lieferumfang gehören natürlich detaillierte Montageanleitungen und -hinweise.5


FreiflächenanlagenRammungDie Fundamentierung des Gestells erfolgt durch dasRammen der Stützen (KHU 60 - Profile) in den Boden.Mit den PUK – eigenen hydraulischen Rammenwerden die Stützprofile millimetergenau in die Erdegerammt.Die Rammtiefe liegt zwischen 1,5 und 2,0 m. Diegenaue Rammtiefe wird durch Proberammungen mitAuszugsversuchen ermittelt. Die gemessenen Zugwertewerden mit den statisch berechneten Lastwertenverglichen. Durch diesen Abgleich kann dann dieRammtiefe festgelegt werden.Ein Bodengutachten ist für die Rammtiefenbetrachtunghilfreich, aber nicht zwingend notwendig.Rammfähig sind die Böden der Bodenklassen 3bis 4. Kleine Steine und geschredderter Bauschuttbis zu einer Korngröße von 60 mm sind kein Hindernisfür das Rammen.Ist der Boden nicht fest genug und die Auszugswertezu niedrig, können durch Schrägrammungen undVerschrauben der Schrägprofile mit der hinterenStütze diese Werte verdreifacht werden, so dass dieStandsicherheit des Gestells wieder gegeben ist.6


FreiflächenanlagenBetonbefestigungSind die Steine zu groß oder der Boden felsig, muss gebohrt werden.Anschließend wird der Pfosten einbetoniert.Auf glatten Betonflächen mit entsprechender Betongüte werden die Stützen aufgedübelt.Ist die Betongüte nicht ausreichend bzw. die Oberfläche rissig und porös und dieBetonfläche nur bis 30 cm dick, wird mit schwerem Baugerät ein Loch in denBeton gemeißelt. Durch dieses Loch wird die Stütze in den darunter befindlichenBoden gerammt.Ist ein Eindringen in den Boden auf Grund von Folienbei Deponien oder anderer Hindernissen (Betonteile,Steine etc.) nicht möglich, so bietet PUK-Solarauch Betonelemente an. Hierzu werden die Stützenzunächst provisorisch am Boden fixiert und speziellfür das jeweilige Bauvorhaben dimensionierteSchalungs körper platziert.Im Anschluss erfolgt das Ausgießen der Schalungmit Hilfe einer Betonpumpe. Auf eine exakte Ausrichtungder Stützen wird hierbei speziell geachtet. Nacheiner gewissen Aushärtezeit kann die Montage desrestlichen Gestells erfolgen.Nach dem vollständigen Aushärten des Betons kanndie verwendete Schalung mühelos entfernt und ggf.für weitere Betonelemente verwendet werden.7


FreiflächenanlagenTechnische InformationenKORROSIONSSCHUTZDa Solartragsysteme nur im Außenbereich eingesetzt werden, bietet diePUK-WERKE KG ausschließlich Stahlteile, verzinkt nach dem Tauchverfahren(DIN EN ISO 1461), an.POTENTIALAUSGLEICHBei den Verbindungen der Längsprofile ist der Potential ausgleich mit den zuverwendenden Ver bindern gewährleistet. Der Nachweis für den individuellenAnwendungsfall kann gegeben werden.FEUERVERZINKUNG NACH DEM TAUCHVERFAHREN(DIN EN ISO 1461)Nach DIN EN ISO 1461 beträgt die mittlere örtliche Schichtdicke mindestens45 μm für Mat.dicken < 1,5 mm55 μm für Mat.dicken ≥ 1,5 bis ≤ 3,0 mm70 μm für Mat.dicken > 3,0 bis ≤ 6,0 mmBefestigungszubehör kann gegebenenfalls in Edelstahl oder Aluminium ausgeführtwerden.BLITZSCHUTZDie PV-Freiflächenanlagen sind durch Blitzschutzsysteme zu sichern.BAUGRUNDDie Fundamentierung kann durch Rammung von Stützprofilen, Eindrehen vonErdankern oder Einsatz von Betonfundamenten erfolgen. Für die Berechnungder Fundamente bzw. die Fest legung der Rammtiefe sind Bodengutachten bzw.Proberammungen und Auszugsversuche erforderlich.KONTAKTKORROSIONGrundsätzlich sind Isolierungsmaßnahmen nicht erforderlich, es sei denn dieOberflächen der sich berührenden Bauteile sind annähernd gleich groß.Folgende Kombinationen sind daher unkritisch:- Edelstahlbefestigungsmaterial (z. B. Schraube) / verzinktes Bauteil- Edelstahlbefestigungsmaterial / Modulklemme aus Aluminium- Verzinktes Bauteil (Träger) / Modulklemme aus AluminiumKritische Bauteilkombinationen werden durch unsere Ingenieure geprüft und aufden verbindlichen Montagezeichnungen gekennzeichnet.SCHRAUBVERBINDUNGENSchraubverbindungen im Außenbereich unterliegen dynamischen Belastungen(z. B. durch Wind).Die Einhaltung der Anziehdrehmomente (gem. Tabelle 1) ist in diesem Zusammenhangunbedingt sicher zustellen.GewindeStahl verzinktF (4.6)MaterialStahl verzinktF (8.8)Edelstahl (μ=0,14)E (A2-70) / E4 (A4-70)M 6 3,5 11,3 7,4M 8 8,4 27,3 17,8M 10 17 54 36M 12 29 93 62Tabelle 1: Anziehdrehmomente [Nm] – unverbindliche Richtwerte gemäßVDI 22308


SYSTEMVARIANTEN


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Kristallin, 2-reihig, vertikalModule, Kristallin, 2-reihig, vertikal10


Freiflächenanlagen2-Stützensysteme11


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Kristallin, 3-reihig, vertikalModule, Kristallin, 3-reihig, vertikal12


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Kristallin, 4-reihig, horizontal13


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Dünnschicht, First Solar, 5-reihig, horizontalModule, Dünnschicht, First Solar, 5-reihig, horizontal14


Freiflächenanlagen2-Stützensysteme15


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Kristallin, 2-reihig, horizontalModule, Kristallin, 3-reihig, horizontal16


Freiflächenanlagen2-Stützensysteme17


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Dünnschicht, gerahmt, 3-reihig, vertikalModule, Dünnschicht, gerahmt, 3-reihig, vertikal18


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Dünnschicht mit Back Rails, 1,3 x 1,1 m, 3-reihig, vertikalModule, Dünnschicht mit Back Rails, 1,3 x 1,1 m, 3-reihig, vertikal19


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 1,1 m, 2-reihig, vertikalModule, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 1,1 m, 2-reihig, vertikal20


Freiflächenanlagen2-StützensystemeModule, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 2,2 m, 2-reihig, vertikalModule, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 2,2 m, 2-reihig, vertikal21


Freiflächenanlagen1-StützensystemeModule, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal22


Freiflächenanlagen1-StützensystemeModule, Dünnschicht, 1,3 x 1,1 m, 1-reihig, vertikalModule, Dünnschicht, 1,3 x 1,1 m, 1-reihig, vertikal23


24Freiflächenanlagen3-Stützensysteme, Ost-West


Freiflächenanlagen3-Stützensysteme, Ost-West25


26FreiflächenanlagenParkplatzüberdachungen


FreiflächenanlagenBefestigungsmöglichkeiten27


FreiflächenanlagenNotizen


FreiflächenanlagenNotizen


FreiflächenanlagenNotizen


Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungender PUK-Solar GmbH & Co. KGGeltungDie nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil allerreinen Lieferverträge (ohne Montageleistungen) der Verkäuferin mit Unternehmen, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dies gilt fürFolgegeschäfte und auch dann, wenn in einem Folgegeschäft keine ausdrückliche Einbe ziehungvereinbart wird. Für Verträge, die neben der Lieferung auch Montageleistungen umfassen,gelten allein die „Besonderen Vertragsbedingungen für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionenfür Solaranlagen“. Etwaige vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen desKäufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin hat ihnen im Einzelfallausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.Angebote und UnterlagenAngebote und <strong>Katalog</strong>angaben der Verkäuferin sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist undLiefermöglichkeit freibleibend. Aufträge des Käufers werden durch schriftliche oder ausgedruckteBestätigung der Verkäuferin (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.Zeichnungen, Skizzen, Muster und sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungendürfen ebenso wie Angebote Dritten nicht zugänglich gemacht werden; die Verkäuferin behältsich das Eigentum und Urheberrecht vor. Die gezeigten Abbildungen, angegebenen Gewichteund Maße sind annähernd. Derartige Angaben sind keine garantierte Beschaffenheit, es seidenn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Änderungen bleiben vorbehalten.PreiseMaßgeblich ist der Preis gemäß Auftragsbestätigung. Ohne besondere Vereinbarung werden diezum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise berechnet. Preise verstehen sichzuzüglich Umsatzsteuer und ab Werk oder Auslieferungslager (nach Wahl der Verkäuferin).Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate, ist die Verkäuferin bei einer Änderungder Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten zwischen Vertragsschlussund Lieferung berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. DieAnsprüche wegen Störung der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt.Die Standardverpackung der Verkäuferin für nationalen LKW-Versand ist in den Preisen enthalten.Darüber hinausgehende Verpackung – z.B. seemäßige – wird zu Selbstkosten inRechnung gestellt, jedoch nicht zurüc<strong>kg</strong>enommen.LieferungErfüllungsort ist das Werk bzw. Auslieferungslager der Verkäuferin. Im Falle der Abholung durchden Käufer mit der Bereitstellung, im Falle der Versendung mit Übergabe an den Spediteur oderFrachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf denKäufer über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, den die Verkäuferin nicht zu vertreten hat,geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald ihm Versandbereitschaft angezeigt wurde.Feste Lieferfristen bestehen nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verkäuferin schriftlichverbindliche Lieferfristen garantiert. Die Lieferfristen beginnen im Zweifel mit dem Datumunserer Auftragsbestätigung. Sie gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk bzw. Auslieferungslagerder Verkäuferin verlässt. Ist eine Lieferung durch einen Umstand aus dem Risikobereich desKäufers unmöglich oder unzumutbar, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderungzuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Gleiches gilt, soweit der Verkäuferin ein Zurückbehaltungsrechtzusteht.Höhere GewaltHöhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Krieg,Terrorakte, Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung von Behörden hervorgerufene oder anderevon der Verkäuferin nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung oder Lieferungverhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störungvon der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge der Störung die Lieferung verzögert, verlängertsich die Lieferzeit um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.RücklieferungenEin Anspruch auf Rücknahme nicht benötigter Ware durch die Verkäuferin besteht nicht.Aktuelle <strong>Katalog</strong>ware in wiederverkaufsfähigem, einwandfreiem Zustand kann nach vorherigerAb sprache binnen 3 Monaten nach Lieferung bei frachtfreier Anlieferung frei Werk bzw. Niederlassungzurüc<strong>kg</strong>enommen werden.Die Vergütung erfolgt unter Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten.Eventuell erforderliche Kosten der Nachbesserung und Neuverpackung werden nach Aufwandin Abzug gebracht. Kabelschellen und sonstige Kleinteile werden nur in unangebrochenen Verpackungseinheitenzurüc<strong>kg</strong>enommen. Rücklieferungen von Materialien in Sonderausführungwerden nicht angenommen.ZahlungMangels besonderer Vereinbarung werden folgende Zahlungen fällig:- ein Drittel bei Vertragsschluss- ein Drittel bei Versandbereitschaft- ein Drittel bei Lieferung.Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen beglichen sind und dieberechtigte Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird.Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei derVerkäuferin. Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einer Zahlung werden alle, auch gestundete,Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Im Verzugsfalle ist die Verkäuferin berechtigt, diegesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.Befindet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt,sofortige Barzahlung für alle Leistungen zu verlangen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungenist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Verkäuferin.BeanstandungenDer Käufer hat die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-,Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen. ErkennbareMängel müssen der Verkäuferin innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder- wenn sich der Mangel erst später zeigt - innerhalb einer Woche ab Entdeckung unter sofortigerEinstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, gilt dieWare als genehmigt.Sind Waren mangelhaft, leistet die Verkäuferin vorrangig dadurch Gewähr, dass sie nach ihrerWahl die Waren kostenlos ausbessert oder kostenlos Ersatz liefert (Nacherfüllung). Auf einFehlschlagen der Nacherfüllung kann sich der Käufer erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversucheebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene Frist ohneNacherfüllungsversuchverstrichen ist. Angemessen ist im Zweifel eine Frist, die der vertraglichen Lieferfrist entspricht.Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme der in § 478 BGB bestimmtenAnsprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ware, dieentsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist.HaftungSchadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässigerVerletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Inden Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher odergrob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung derVerkäuferin der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden.Sämtliche in diesen Lieferbedingungen enthaltenenHaftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehleneiner garantierten Beschaffenheit entstanden sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.EigentumsvorbehaltDie Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahltist und sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, beglichen sind.Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnungaufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.Der Käufer ist zur Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßenGeschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgendenRegelungen beachtet werden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware undüber die Forderungen, die er nach diesen Regelungen an die Verkäuferin abgetreten oder abzutretenhat, ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einerneuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Verkäuferin.Ein Eigentumserwerb des Käufers nach §§ 946-950 BGB ist ausgeschlossen.Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren, erwirbt die VerkäuferinMiteigentum an der neuen Sache nach dem Wertverhältnis. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schonjetzt in dem Betrage an die Verkäuferin ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. DieVerkäuferin nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen istder Rechnungswert der Verkäuferin zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %.Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung derForderungen aus dem Weiterverkauf. Von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird die Verkäuferinkeinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommtAuf Verlangen hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderungen zunennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, denSchuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.Übersteigt der Wert der der Verkäuferin eingeräumten Sicherungen die Forderungen um mehrals 10 %, verpflichtet sich die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragungoder Freigabe der Sicherheiten; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgtdurch die Verkäuferin.Über Zwangsvollstreckungs- oder sonstige Maßnahmen Dritter, welche die Rechte der Verkäuferinan der Vorbehaltsware oder an abgetretenen Forderungen rechtlich oder tatsächlichbeeinträchtigen können, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich unter Übergabe der für eineIntervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Im Falle einer Pfändung oder sonstigenBeschlagnahmen ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum derVerkäuferin hinzuweisen und der Verkäuferin innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einerAbschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten derWahrung der Eigentumsrechte der Verkäuferin.Gerichtsstand; RechtswahlGerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt,am Sitz des Käufers oder der Lieferadresse zu klagen. Es gilt ausschließlich das deutsche Rechtunter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganzoder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungennicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zuersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtund wirksam ist.1/2012


Besonderen Vertragsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KGfür Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen für Solaranlagen1. GeltungDie nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Ver trägezwischen der PUK-Solar GmbH & Co. KG und Unternehmen, juristischen Personen desöffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Errichtung vonTragkonstruktionen (Lieferung und Montageleistungen).Für Verträge über die reine Lieferung von Material ohne Montageleistung durch die PUK-SolarGmbH & Co. KG gelten nicht diese Vertragsbedingungen sondern die allgemeinen Liefer- undZahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG.Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,es sei denn, die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlichzugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.2. Angebote und UnterlagenAngebote der PUK-Solar GmbH & Co. KG sind freibleibend. Zeichnungen, Skizzen, Muster undsonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen ebenso wie Angebote Drittennicht zugänglich gemacht werden; die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich das Eigentumund Urheberrecht vor. Die Abbildungen, Gewichte und Maße sind annähernd. Derartige Produktangabensind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklichund schriftlich.3. PreiseMaßgeblich ist der Preis gemäß unterzeichnetem Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich imZeitpunkt der Rechnungslegung gültiger Umsatzsteuer.Beträgt die Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin für den Beginn der Ausführungvor Ort mehr als vier Monate, ist die PUK-Solar GmbH & Co. KG bei einer zwischenzeitlichenÄnderung der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten berechtigt, dievereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen.4. Abrechnung nach ZeitaufwandDie PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende Leistungen nach Zeitaufwand zuberechnen:- Mehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von denGrundlagen des Angebotes.- Bauseitig bedingte Wartezeiten- Fahrzeiten für die Ab- und Wiederanreise der Monteure bei nicht von PUK-Solar zu vertretendenMontageunterbrechungen.5. Geltung der VOB/B und des BGBFür das Vertragsverhältnis gilt einheitlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltendenFassung und nachrangig das Werkvertragsrecht §§ 631 – 650 BGB.6. Höhere GewaltHöhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs- oder Versandstörungen, Krieg, Terrorakte,Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügungvon Behörden hervorgerufene oder andere von der PUK-Solar GmbH & Co. KG nicht zu vertretendeHindernisse, welche die Herstellung oder Leistung verhindern oder unzumutbar werdenlassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung.Wird infolge der Störung die Leistung verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauerder Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.7. ZahlungWird kein Zahlungsplan vereinbart, werden folgende Zahlungen in % der Auftragssumme fällig:- 05 % bei Vertragsabschluss,- 25 % bei Beginn der Montage vor Ort,- jeweils 10 % bei Anlieferung von jeweils 25 % des Gestellmaterials,- 20 % nach Abschluss der Modulmontage,- 10 % nach Abnahme (Schlusszahlung).Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind und dieberechtigte Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird. Soweit nicht andersvereinbart, beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der PUK-SolarGmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer Zahlung werden alle, auchgestundete, Forderungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG sofort fällig.Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Zahlungssicherheit inForm einer unbefristeten Bürgschaft zu verlangen, welche einen Verzicht auf die Einreden derAnfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB enthält.Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftigfestgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers.Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlichdas Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus derBürgschaft in Berlin durchzuführen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur beiunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.8. Baustelleneinrichtung des AuftraggebersDer Auftraggeber sorgt für die erforderliche Baustelleneinrichtung bestehend aus Bautoilette,Bauzaun, Beleuchtung (soweit erforderlich), Bauwasser und Baustrom und die Bewachung derBaustelle. Die Herstellung von Zuwegungen und Erdarbeiten obliegt – soweit erforderlich –ebenfalls dem Auftraggeber.9. Beistellungen durch AuftraggeberWerden vom Auftraggeber Solarmodule oder sonstige Stoffe zur Ausführung zur Verfügunggestellt, so ist der Auftraggeber für deren Tauglichkeit verantwortlich. Nimmt die PUK-SolarGmbH & Co. KG für den Auftraggeber Solarmodule von Dritten entgegen, wird sie eine Sichtprüfungauf offenkundige Beschädigungen durchführen. Eine dem Auftraggeber ggf. gegenüberseinem Lieferanten nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht übernimmt diePUK-Solar GmbH & Co. KG für den Auftraggeber nicht.10. Technische Änderungen, HerstellerwechselDie PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungenvor, soweit diese Änderungen die Funktionstauglichkeit der Tragkonstruktion nicht mindern,dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden und seine Interessen berücksichtigt wurden.Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich vor, Hersteller und Fabrikat zu wechseln, soweit diesegleichwertig sind und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.11. AbnahmeAuf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung (Modulreihe) gesondertabzunehmen.Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung vonmehr als 12 Werktagen berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen (wie z.B. Material ohneMontage, Montage von Tragsystemen ohne Modulauflage, einzelne Tische) Teilabnahme undTeilvergütung zu verlangen.12. NachunternehmereinsatzDie PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmerzu erbringen. § 4 Nr. 8 VOB/B findet keine Anwendung.13. GewährleistungIst die Leistung mangelhaft, leistet die PUK-Solar GmbH & Co. KG vorrangig durch NachbesserungGewähr. Auf ein Fehlschlagen kann sich der Auftraggeber erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversucheebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemesseneFrist ohne Nacherfüllungsversuch verstrichen ist.Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. GeringfügigeKorrosionserscheinungen ohne Einfluss auf die Standsicherheit stellen keinen Mangel dar.14. HaftungFür überlassene Solarmodule und sonstige Materialien, Werkzeuge und Geräte haftet diePUK-Solar GmbH & Co. KG gem. § 690 BGB.Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falleleicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowievorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfenist die Haftung der PUK-Solar GmbH & Co. KG der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbarentypischen Durchschnittsschaden.Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nichtbei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheitentstanden sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.15. Gerichtsstand; RechtswahlGerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die PUK-Solar GmbH & Co. KG istjedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort zu klagen. Es gilt ausschließlichdas deutsche Recht.16. SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweiseunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eineunwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die demwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.01/2012Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigungnur mit unserer schriftlichen Genehmigung.Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!


FreiflächenanlagenDaten für die Konstruktionsplanung1. AnsprechpartnerFirma: Ansprechpartner: Telefon:2. Ort des BauvorhabensStraße: PLZ: Ort:Land:Höhe über NN:GPS-Koordinaten (falls bekannt):3. Fundament Beton Rammung Sonstiges:4. Modultyp und -anordnungModultyp:Leistung [Wp]:Länge [mm]: Breite [mm]: Höhe [mm]:Gewicht [<strong>kg</strong>]: Neigungswinkel [°]:Traufhöhe (Abstand Erdboden bis Unterkante Modul) [mm]: Anordnung: vertikal horizontalReihen je Modultische: Modulanzahl je Reihe: Anzahl der Tische:Modulanzahl gesamt:Gesamtleistung [kWp/MWp]:ACHTUNG: Der Geländegrundriss und die Position der Potovoltaikanlagen auf dem Gelände beeinfl ussen die Dimensionierung der Montagegestelle maßgeblich. VorhandeneSkizzen, Zeichnungen oder Pläne helfen daher grundsätzlich, die Gestelle so leicht wie möglich auszulegen und damit die Kosten zu minimieren. Bitte reichen Sie dahersämtliche, in dieser Form verfügbaren Unterlagen bei Ihrer Anfrage mit ein.Ihr Ansprechpartner: Harald Dahlmann | Produktmanager


PUK-Solar GmbH & Co. KGNobelstraße 45-5512057 BerlinDeutschlandTelefon: +49 30 68283-01Fax: +49 30 68283-250info@<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mwww.<strong>puk</strong><strong>solar</strong>.<strong>co</strong>mIrrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung nur mit unsererschriftlichen Genehmigung. Mit Erscheinen dieser Drucksache verlieren alle vorhergehenden Unterlagen ihre Gültigkeit. © PUK-WERKE KG · PUK-KAT SOL-FA DE · TOPP · 500 · 2013-05-23

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