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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Kann die steuerliche Betriebsstätte der Limited auf <strong>Zypern</strong> sein, auch wenn einnicht auf <strong>Zypern</strong> steuerrechtlich Ansässiger Shareholder/Gesellschafter ist?Grundsätzlich zielt das DBA auf den „Ort der geschäftlichen Entscheidungen“ ab. Sofern einauf <strong>Zypern</strong> steuerrechtlich Ansässiger Direktor der Limited ist und:z.B. ein Deutscher als Mehrheits-Shareholder (Gesellschafter) der zyprischen Limitedauftritt (z.B. bei aktiven Einkünften nach AStG auf <strong>Zypern</strong>)undim Gesellschaftervertrag ausgeführt wird, dass alle maßgeblichen Entscheidungenauf Gesellschafterversammlungen stattfinden, wobei der deutscheShareholder/Gesellschafter anwesend sein mussunddiese Gesellschafterversammlungen ausschließlich im Sitzstaat, also auf <strong>Zypern</strong>,stattfinden,ist der Ort der geschäftlichen Entscheidungen dennoch <strong>Zypern</strong>. In Rechtsfolge steht <strong>Zypern</strong>das alleinige Besteuerungsrecht zu, sofern in einem anderen Land keine steuerlicheBetriebsstätte nach DBA ausgelöst wird.Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung derzyprischen Gewinne in DeutschlandEinführungGemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Gewinne ausländischer Gesellschaftenzwischen Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwertliegt bei: 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006;15% vom 1. Januar 2007bis zum 31. Dezember 2008; und 10% vom 1. Januar 2009.Die Beteiligung muss mithin erkennbar auf mindestens ein Jahr ausgelegt sein.Beispiel:Eine deutsche GmbH hält 50% Anteile an einer zyprischen Limited. In Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann die deutsche GmbH 50% der Gewinne der zyprischen Limitedsteuerfrei in Deutschland vereinnahmen. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn der Gewinn anden Anteilseigner der deutschen GmbH ausschüttet wird, sofern natürliche Person und dannim Halbeinkünfteverfahren. Bei Installation einer steuerrechtlichen Organschaft inDeutschland kann vom deutschen Anteilseigner sogar gänzlich steuerfrei, unterProgressionsvorbehalt, vereinnahmt werden.Sofern der Mandant mit dem Gedanken spielt, eine Auslandsgesellschaft zu gründen undfirmiert bisher in Deutschland als Personengesellschaft, sollte überlegt werden, eineenglische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland zu gründen, die dann z.B. 50%47

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