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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Treuhand-Direktor, reales Domizil, kein Anrufbeantworter sondern Telefon und Fax "real", keine C.O.-Adresse usw..).Versteuerung in DeutschlandWenn die zyprische Limited in Deutschland nach DBA oder anderen Faktoren eine Betriebsstätteauslöst, werden zunächst alle in Deutschland generierten Gewinne in Deutschland versteuert. Diesesmit 25% Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer nach Hebesatz und natürlich nicht mit der hohenEinkommenssteuer einer Einzelfirma oder BGB-Gesellschaft. Natürlich kann selbst dann eine Ltderheblichen Sinn machen, da das Stammkapital einer deutschen GmbH entfällt sowie die aggressiveDurchgriffshaftung. Außerdem kann dennoch eine anonyme Gründung erfolgen. Mithin gibt esintelligente Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast in Deutschland zu senken, z.B. in dem dieOberbetriebsstätte <strong>Zypern</strong> der Betriebsstätte Deutschland Rechnungen stellt.Was ist mit der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz?Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Versteuerung beimdeutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaftausübt (Mehrheitsshareholder), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und dieAuslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. ImRahmen der EU-Gesellschaften gibt es allerdings eine Kollision zwischen EU-Recht undHinzurechnungsbesteuerung, mit der sich derzeit die EU-Gerichte beschäftigen. Im Rahmen unsererKomplettpakete stellen wir einen treuhänderischen Shareholder, so das nach außen ein Steuerinländerim Gründungsland Shareholder ist, bzw. minimal 50% der Anteile hält. Weitere Vermeidungsstrategiensind:der deutsche Shareholder ist nach außen oder real Minderheitsshareholderdie Gesellschaft führt aktive Tätigkeiten ausder Shareholder ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (dieHinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)die Gesellschaft wird als Niederlassung ins Deutsche Handelsregister eingetragen, alsoBetriebsstätte DeutschlandDer Mehrheitsshareholder ist z.B. eine Liechtensteiner GesellschaftWer berät mich in steuer-und haftungsrechtlichen Fragen?Unser Steuerberatungsgesellschaft hat eine EU-Zulassung. Außerdem sprechen die Kollegen fließenddeutsch. Dort finden Sie fachkundige Beratung sowie die Realisierung der mod. Gewinn-undVerlustrechnung.Geschäftlicher Neuanfang nach InsolvenzDurch Gründung einer Ltd (mit allen Tatsächlichkeitsmerkmalen) können Sie geschäftlich neudurchstarten, selbst wenn Sie in Deutschland einmal geschäftlich Pech gehabt haben: Ihre Gläubigerkommen nicht an das Vermögen der Ltd als eigenständige juristische Person heran, lediglich anAusschüttungsgewinne/Dividenden oder Honorar/Gehalt, welches nach Deutschland an Sie gezahltwird. Allein diese Einkünfte sind pfändbar mit zur pfändungsfreien Grenze und natürlichEinkommenssteuerpflichtig in Deutschland.Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner Gesellschaft heraus?Zunächst einmal müsste die Frage gestellt werden, in wieweit Zuflüsse an die natürliche Personvermeidbar und/oder überhaupt sinnvoll sind. Denn die Auslandsgesellschaft- als juristische Personkannnatürlich weltweit Investitionen tätigen und/oder Vermögen erwirken, also z.B. ein Haus amBodensee kaufen. Mithin und/oder ergänzend kann die Repräsentanz der Auslandsgesellschaft z.B. in71

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