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Bauansuchen Checkliste 2011.xlsx - Marktgemeinde Laßnitzhöhe

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<strong>Checkliste</strong> für Baubewilligung<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Laßnitzhöhe</strong>BauamtTel.: 03133/2237-24Fax: 03133/2237-31Pos. 8Pos. 9Pos. Text erledigt offen BemerkungAuszug aus dem Flächenwidmungsplan mit Bezeichnung des Baugrundstückes und Angabe derentsprechenden Bebauungszone(Zonierungsverordnung auf www.lassnitzhoehe.gv.at / Bauen und Wohnen / Flächenwidmung)Wenn aus den Pos. 2 bis Pos. 8 allein nicht beurteilt werden kann, ob das geplante Bauverfahrenden Vorschriften des Gesetzes entspricht, sind auf Verlangen der Behörde weitere Nachweise,insbesondere über die Standsicherheit, die Tragfähigkeit des Bodens (z.B. bei Schüttungen oderunklaren Bodenverhältnissen ist ein projektbezogenes geotechnisches Gutachten beizubringen),die Einhaltung des Brand- und Schallschutzes und dgl. sowie bei Geländeveränderungen einentsprechender Höhenschichtplan beizubringen.Pos. 9.1.Pos. 9.2.Pos. 9.3.Pos. 9.4.Geotechnisches Gutachten über die Tragfähigkeit des Untergrundes und über die Ausführung derFundamentierung des BauwerkesGeotechnisches Gutachten über die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und allenfallsBeschreibung der notwendigen baulichen MaßnahmenVerkehrstechnisches Konzept bei Einbindung der Zufahrt in eine Landesstraße oder beiübermäßiger Beanspruchung öffentlichen Grundes bzw. unklaren verkehrstechnischenGegebenheitenBrandschutzkonzept bei öffentlichen Gebäuden oder gewerblich genutzten GebäudenProjektunterlagen gem. § 23 Stmk. BauG.:(in 2-facher Ausführung, bei Förderungsansuchen in 3-facher Ausführung)Pos. 10einen Lageplan (Maßstab 1:1000, sofern nicht ein anderer Maßstab geeigneter ist), derinsbesonders folgendes auszuweisen hat:Pos. 10.1die Grenzen des BauplatzesPos. 10.2die auf dem Bauplatz bestehenden und geplanten Bauten mit Nebenanlagen<strong>Bauansuchen</strong> <strong>Checkliste</strong> <strong>2011.xlsx</strong> Seite 2


<strong>Checkliste</strong> für Baubewilligung<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Laßnitzhöhe</strong>BauamtTel.: 03133/2237-24Fax: 03133/2237-31Pos. Text erledigt offen BemerkungPos. 10.3.die Abstellflächen für Kraftfahrzeuge (mindestens 2 Abstellflächen pro Wohneinheit)Pos. 10.4.die Stellplätze für die MüllbehälterPos. 10.5.die zahlenmäßige Angabe der Abstände der / des Gebäude(s) zu den NachbargrenzenPos. 10.6.die zahlenmäßige Angabe der Abstände untereinander (bei Einreichung mehrerer Gebäude)Pos. 10.7.die separate Darstellung der Grundstückseinfriedung samt zurückgesetzten Einfahrtstor, sodassvor dem Tor die Parkmöglichkeit für einen PKW gegeben ist.Pos. 10.8.die zahlenmäßíge Angabe des Abstandes von der Grundstückseinfriedung bis zu dem öffentlichenVerkehrsweg, inkl. Bankette oder Künette (mind. 2,0 m)Pos. 10.9.die Darstellung der bestehenden baulichen Anlagen auf den angrenzenden und bis zu 30,0 m vonden Bauplatzgrenzen entfernt liegenden Grundstücken mit Angabe der jeweiligen GeschoßanzahlPos. 10.10. die GrundstücksnummernPos. 10.11. die GrundgrenzenPos. 10.12.die Verkehrsflächen, mit den Zu- und Abfahrten zu der Garage oder zu den Parkflächen, sowie dieDarstellung von geeigneten Reversierflächen, um ein rückwärtiges Ausfahren in eine öffentlicheVerkehrsfläche zu verhindern.Pos. 10.13. die Nordrichtung<strong>Bauansuchen</strong> <strong>Checkliste</strong> <strong>2011.xlsx</strong> Seite 3


<strong>Checkliste</strong> für Baubewilligung<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Laßnitzhöhe</strong>BauamtTel.: 03133/2237-24Fax: 03133/2237-31Pos. Text erledigt offen BemerkungPos. 10.14. einen Höhenfestpunkt, auf dessen Höhe das gesamte Planwerk zu beziehen ist, (Kanaldeckel,Straßenniveau, o. ä.) oder Angabe des 0/0 Punktes als absolute Meereshöhe (m. ü. Adria)Pos. 11die Grundrisse sämtlicher Geschoße (Maßstab 1:100) mit folgenden Ausweisungen:Pos. 12die Angabe der Raumnutzung und der zahlenmäßigen Ausweisung der NutzflächenPos. 13die Beschreibung der Materialkonstruktionen für Boden, Wand, Decke und DachPos. 14Pos. 15Pos. 16die notwendigen Schnittzeichnungen (Maßstab 1:100), insbesondere die Stiegenhausschnitte undjene Schnitte, die zur Feststellung der einzuhaltenden Grenz- und Gebäudeabstände notwendigsindalle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen oder desAnschlusses an die Nachbargebäude erforderlich sind, sowie Angaben über die Farbgebung(Maßstab 1:100)die Darstellung der geplanten Geländeveränderungen (ursprüngliches und neues Gelände) in denSchnitten und AnsichtenPos. 17die Berechnung der Bruttogeschoßfläche aller Geschoße für die Berechnung der Bauabgabe gem.§15 BauG in überprüfbarer FormPos. 18die Berechnung der Bruttogeschoßflächen aller Geschoße für die Berechnung derBebauungsdichte in überprüfbarer FormPos. 19Pos. 20eine nachvollziehbare Berechnung der Bebauungsdichte (ausgenommen Freiland)alle am Bauplatz befindlichen sowie die für die Aufschließung des Bauplatzes maßgeblichenAnlagen und Leitungen für die Wasser- und Energieversorgung, sowie für dieAbwasserbeseitigung mit Namen und Anschrift der Leitungsträger, insbesonders folgendePositionen:<strong>Bauansuchen</strong> <strong>Checkliste</strong> <strong>2011.xlsx</strong> Seite 4


<strong>Checkliste</strong> für Baubewilligung<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Laßnitzhöhe</strong>BauamtTel.: 03133/2237-24Fax: 03133/2237-31Pos. Text erledigt offen BemerkungPos. 20.1.die Abwasserentsorgungsleitung zum Kanalanschluß oder zur SenkgrubePos. 20.2.die Energieversorgungsleitung von der Hauptleitung zum BauwerkPos. 20.3.die Wasserversorungungsleitung von der Hauptleitung zum BauwerkPos. 20.4.Pos. 21Pos. 21.1.Pos. 22Pos. 23die Nahwärmeversorgungsleitung von der Hauptleitung zum Gebäude (wenn Nahwärmeanschlussgeplant oder vorhanden ist)Die Regenentwässerungsleitungen samt Darstellung der entsprechenden Versickerungsflächenauf eigenem GrundBerechnung der maximalen Entwässerungsmengen (mind. 25 lt/m²/10 min.) für die geplantenDachflächen bzw. die gepflasterten bzw. asphaltierten Flächen, samt Nachweis der gutenVersickerungsfähigkeit des Untergrundes durch ein geotechnisches Gutachten bzw. Beschreibungder für die ordnungsgemäße Entwässerung notwendigen Maßnahmen.einen Energieausweis bei Neubauten oder Zubauten über 100 % der ursprünglichenGeschossfläche (nähere Informationen siehe www.energieausweis.at) bzw. bei nicht Erforderniseines Energieausweises, Vorlage einer Wärmebedarfberechnung oder einen Nachweis derErfüllung der Erfordernisse des Wärmeschutzes und der heiztechnischen AnforderungenArt und Darstellung der baulichen Vorsorge für die Heizungsanlage samt Rauchfängeneinschließlich der Rauchfanganschlüsse,Pos. 24allfällige Aufzüge, Lüftungs- und Förderleitungen, sowie Klimaanlagen u.dgl.;Pos. 25eine Baubeschreibung, die insbesonders folgendes enthalten muß:- Beschreibung des Bauplatzes- Beschreibung der geplanten baulichen Anlage mit Angabe aller für die Bewilligungmaßgebenden, aus den Plänen nicht ersichtlichen Umständen,- Angaben über den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlagen<strong>Bauansuchen</strong> <strong>Checkliste</strong> <strong>2011.xlsx</strong> Seite 5


<strong>Checkliste</strong> für Baubewilligung<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Laßnitzhöhe</strong>BauamtTel.: 03133/2237-24Fax: 03133/2237-31Pos. Text erledigt offen BemerkungPos. 26Pos. 27Pos. 28Pos. 29die Baubeschreibung ist vom- Bauwerber,- von den Grundeigentümern oder Bauberechtigten und- von den Verfassern der Unterlagen zu unterfertigen.Die Pläne sind vom- Bauwerber,- von den Grundeigentümern oder Bauberechtigten und- von den Verfassern der Unterlagen zu unterfertigen.Die Pläne sind in technisch einwandfreier Form herzustellen. In den Plänen für Zu- undUmbauten sind die abzutragenden Bauteile gelb, die neu zu errichtenden Bauteile rotdarzustellen.Die Pläne sind zusätzlich in digitaler Form als .pdf Datei auf einem Datenträger der Baubehörde zuübergeben oder an die Mailadresse gde@lassnitzhoehe.gv.at zu mailen.Pos. 30Bei Neubauten von Gebäuden ist das Formular AGWR II (Adress- Gebäude- undWohnungsregister) mit den vorhandenen Daten ausgefüllt dem <strong>Bauansuchen</strong> beizulegen.Download von: www.lassnitzhoehe.gv.at / Bauen & Wohnen / BaubewilligungPos. 31Allfällige weitere Nachweise sind vom Bauwerber und von den Verfassern der Unterlagen unterBeisetzung ihrer Funktion zu unterschreiben. Als Verfasser der Unterlagen kommen nur dazugesetzlich Berechtigte in Betracht.Es ist seitens des Bauwerbers davon auszugehen, dass das Baubewilligungsverfahren ab demZeitpunkt der Einreichung des Bauprojektes bis zur Rechtswirksamkeit des Baubescheidesca. 3 Monatedauert. Falls Einsprüche von Nachbarn eingebracht werden oder von der Behörde zusätzlicheGutachten einzuholen sind, verlängert sich diese Laufzeit des Verfahrens entsprechend.<strong>Bauansuchen</strong> <strong>Checkliste</strong> <strong>2011.xlsx</strong> Seite 6

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