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EU-Polizeimissionen - Franziska Brantner

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Institut für Migrations- und SicherheitsstudienWir machen Wissen für Sie nutzbar.Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)Das PSK ist ein Gremium der Europäischen Union, in dem sich einmal imMonat hochrangige Beamte der Außenministerien oder der StändigenVertretung der Mitgliedstaaten in Brüssel treffen. Nach Artikel 25 des <strong>EU</strong>-Vertrags unterstützt das PSK die Gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Es verfolgt dieinternationale Lage im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik undrichtet von sich aus oder auf Anfrage Stellungnahmen an den Rat der<strong>EU</strong>. Auch kann das Gremium mit der Kontrolle und Leitung vonKrisenbewältigungsoperationen beauftragt werden.Auf dieser Grundlage erarbeiten CIVCOM und CPCC unter Mitwirkung der EuropäischenKommission Polizeistrategische Optionen (PSO) für das PSK, das dieses nach Überprüfungüber den AStV zum Rat weiterleitet. An dieser Stelle wird die zentrale Rechtsgrundlageerlassen: der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der EuropäischenUnion beschließt eine Gemeinsame Aktion (Joint Action) (Art. 11-17 <strong>EU</strong>V). 15 Darin sind u.a.das Mandat, seine Ziele sowie der finanzielle Rahmen festgelegt. 16Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV)Der AStV besteht aus den Leitern der Ständigen Vertretungen derMitgliedstaaten bei der <strong>EU</strong>. Oft wird die französische AbkürzungCOREPER (frz. Comité des représentants permanents) verwendet (engl.Committee of Permanent Representatives).3.2. Kabinettsbeschluss und Festlegung der deutschenBeteiligungsstärkeParallel dazu stimmt sich das AA in Deutschland informell mit dem BMI ab. Mitarbeiter desAuswärtigen Amts und des Bundesinnenministeriums, je nach Sachlage auch desVerteidigungs- sowie Finanzministeriums, tauschen sich regelmäßig aus und bereiten unterFederführung des AA die Weisungen für die verschiedenen Sitzungen in den <strong>EU</strong>-Gremienvor. Das Bundeskabinett entscheidet dann unter Berücksichtigung einer Reihe von Kriterienüber eine Beteiligung an einer internationalen Polizeimission. Zu diesen Kriterien gehören:- eine außen- und sicherheitspolitische Interessenanalyse,- die Vertretbarkeit des Risikos unter Berücksichtigung der Sicherheitslage imKrisengebiet nebst medizinischer Versorgung,15 Je nach Sachlage beraten allein die Außenminister oder gemeinsam mit denVerteidigungsministern. Die Innenminister der einzelnen <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten sind formell an diesenEntscheidungen noch nicht beteiligt. Die schwedische Ratspräsidentschaft hat jedoch erstmals eininformelles Treffen der Außen- und Innenminister durchgeführt, um die Innenminister stärker in dasKrisenmanagement der <strong>EU</strong> zu involvieren.16 Ein Beispiel hierfür ist die Joint Action 2007/369/CFSP vom 30. Mai 2007 über die Errichtung einerPolizeimission der <strong>EU</strong> in Afghanistan. (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:139:0033:0038:EN:PDF)imss: <strong>EU</strong>-<strong>Polizeimissionen</strong>: Force Generation und Training im deutschen Kontext, März 201012

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