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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 03-8136-A03-V02 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>03</strong>-<strong>8136</strong>-A<strong>03</strong>-<strong>V02</strong>TGA-Art 13.1Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673Fertiger/ZuliefererO.Z. SpaSeite 8 von 8PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 20<strong>03</strong>.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der <strong>Nummer</strong> KBA-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 12. November 2012Pohl00186999.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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