Ãbersicht Leistungsnachweise - Philosophie
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<strong>Leistungsnachweise</strong> („Scheine“)Lehramtsstudiengang<strong>Philosophie</strong> als eines der i.d.R. zwei Fächer(gemäß LPO vom 11. 4. 1986)Grundstudium:Zwei <strong>Leistungsnachweise</strong> (i.d.R. in Proseminaren oder Seminaren) zu Teilgebieten ausverschiedenen Bereichen der Bereiche A, B und C, erbracht durch Hausarbeit oder Referatoder Klausur oder Kolloquium; auf Wunsch des Studierenden benotet.Zwei unbenotete <strong>Leistungsnachweise</strong> (Bescheinigung der Teilnahme und Mitarbeit i.d.R. inProseminaren oder Seminaren) zu verschiedenen Teilgebieten aus den Bereichen A, B und C,erbracht durch wenigstens ein Sitzungsprotokoll oder Thesenpapier oder Kurzreferat.Hauptstudium:Drei <strong>Leistungsnachweise</strong> (i.d.R. in Seminaren), zwei davon aus zweien der Bereiche A, Boder C, einer aus dem Bereich D, erbracht durch Hausarbeit oder Referat oder Klausur oderKolloquium; auf Wunsch des Studierenden benotet.Ein qualifizierter Studiennachweis aus dem Bereich, in dem kein <strong>Leistungsnachweise</strong>rworben wurde, erbracht durch Kurzreferat oder Thesenpapier oder Klausur oderKolloquium oder zwei Sitzungsprotokolle; auf Wunsch des Studierenden benotet.Magisterstudiengang<strong>Philosophie</strong> als Haupt- oder Nebenfach(gemäß vorläufiger Studienordnung vom 1. 6. 1994 aufgrund der MPO vom 18. 12. 1992)Grundstudium:Zwei qualifizierte <strong>Leistungsnachweise</strong> (Hauptfach) bzw. ein qualifizierterLeistungsnachweis (Nebenfach), erbracht (i.d.R. in Proseminaren oder Seminaren) durchHausarbeit oder Referat oder Klausur oder Kolloquium; auf Wunsch des Studierendenbenotet.Zwei unbenotete <strong>Leistungsnachweise</strong> (Hauptfach) bzw. drei unbenotete<strong>Leistungsnachweise</strong> (Nebenfach) („Teilnahmescheine“), erbracht (i.d.R. in Proseminarenoder Seminaren) durch Sitzungsprotokoll oder Thesenpapier oder Kurzreferat.Hauptstudium:Drei qualifizierte <strong>Leistungsnachweise</strong> (Hauptfach) bzw. ein qualifizierterLeistungsnachweis (Nebenfach), erbracht (i.d.R. in Seminaren) durch Hausarbeit oderReferat oder Klausur oder Kolloquium; auf Wunsch des Studierenden benotet.
[noch nicht genehmigt]Magisterstudiengang<strong>Philosophie</strong> als Haupt- oder Nebenfach(gemäß Studienordnung vom [?] 2003 aufgrund der MPO vom 23. 11. 1998)Grundstudium:Drei <strong>Leistungsnachweise</strong> (Hauptfach) bzw. zwei <strong>Leistungsnachweise</strong> (Nebenfach)(benotete „Scheine“), erbracht (i.d.R. in Proseminaren oder Seminaren) durch Hausarbeit oderReferat oder Klausur oder Kolloquium.Ein Teilnahmenachweis (unbenoteter „Schein“) (Haupt- und Nebenfach), erbracht (i.d.R. inProseminaren oder Seminaren) durch Sitzungsprotokoll oder Thesenpapier oder Kurzreferat.Hauptstudium:Drei <strong>Leistungsnachweise</strong> (Hauptfach) bzw. ein Leistungsnachweis (Nebenfach) (benotete„Scheine“), erbracht (i.d.R. in Seminaren) durch Hausarbeit oder Referat oder Klausur oderKolloquium.