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NIEDERSCHIRFT - Fieberbrunn

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zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung einer neuenFriedhofsverordnungDie alte Friedhofsverordnung ist aus den 70er Jahren und soll daher an den aktuellen Standangepasst werden, insbesonders sind folgende Änderungen von der Friedhofsverordnungerwähnenswert:• die Besuchsöffnungszeiten werden von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr geregelt• die Ordnungsvorschriften wurden neu gestaltet und ausdrücklich erwähnt, dass dasRauchen und Lärmen, das Trinken und die Mitnahme von Alkohol oder Suchtgiften,das Mitbringen von Spielgeräten wie Skateboards, Fußbälle oder Ähnliches, dasHerumlungern auf dem Friedhof und das längere Verweilen auf dem Friedhofsarealverboten sind.Weiters ist in der Friedhofsverordnung festgelegt, dass die genaue Situierung der Bestattungdurch die Friedhofsverwaltung festgelegt wird und der Graberhalter diesbezüglich durchBezahlung der Grabstätte kein Mitspracherecht erhält. Dies ist zwar bis jetzt auch schon sogehandhabt worden, eine aktuelle Nachfrage bei der Landesregierung hat jedoch ergeben,dass diese Situation rechtlich nicht genau geklärt ist, weshalb diese Bestimmung in die neueFriedhofsverordnung aufgenommen wurde.Die Friedhofsverordnung ist noch durch das Amt der Tiroler Landesregierung zu begutachtenund zu prüfen.Beschlussfassung: Einstimmige Genehmigung der vorliegenden neuen Friedhofsverordnungzu Punkt 6. Beschlussfassung Verordnung über den Betreuungs- undVerpflegungsbeitrag für eine allfällige Nachmittagsbetreuungab dem Schuljahr 2007/2008Herbert Grander schlägt vor, dass unter der Voraussetzung, dass eine ausreichendeSchüleranzahl die Nachmittagsbetreuung wünscht, in der Volksschule Dorf dieNachmittagsbetreuung angeboten wird; nach einer Diskussion werden daher folgendeBeschlüsse gefasst:• Die Nachmittagsbetreuung erfolgt in der Volksschule Dorf, die Öffnungstage betragenMontag bis Donnerstag.• Der Betreuungsbeitrag liegt für einen Tag bei € 30,--, für 2 Tage bei € 40,--, für 3Tage bei € 50,-- und für 4 Tage bei € 60,-- pro Monat.• Der Verpflegungsbeitrag wird mit € 2,50 festgesetzt; auch die Preise bei derMittagsküche der Hauptschule werden entsprechend angepasst (ab Herbst einfachesMenü € 2,50, teureres Menü € 3,50).• Der Monatsbeitrag, nicht jedoch der Verpflegungsbeitrag wird für das 2. Kind nurmehr in Höhe von 50 % vorgeschrieben, ebenso für weitere Kinder einer Familie.• Von der Einhebung des Betreuungs- und Verpflegungsbeitrages kann in Hinblick aufdie Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigenganz oder teilweise abgesehen werden (Gemeindevorstandsbeschluss).Die Beschlussfassung dieser Verordnung der Gemeinde erfolgt einstimmig.

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