13.07.2015 Aufrufe

Stellungnahme Justizreform - Kreis Ilanz

Stellungnahme Justizreform - Kreis Ilanz

Stellungnahme Justizreform - Kreis Ilanz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fazit: Mit der vorliegenden Fragestellung will die Regierung möglichst viele positive Antwortenzu dem von ihr favorisierten „Kahlschlag“ (sog. Variante Regierung) erhalten, ohne dass sie explizitzwischen der Variante <strong>Kreis</strong>e und Variante Regierung unterscheidet.3.3 Zur Frage des Festhaltens an <strong>Kreis</strong>en (vgl. regierungsrätliche Frage 1.3)In formeller Hinsicht stellt sich diese Frage in der vorliegenden, anstehenden Vorlage gar nicht.So oder so sind bzw. bleiben die <strong>Kreis</strong>e Wahlkreise für den Grossen Rat und politische Verwaltungskörper.Von einer Problematik der bisherigen Verwaltungsaufgaben der <strong>Kreis</strong>e zu sprechen,ist tendenziös, deplaziert, ja sogar rufschädigend. Im Zusammenhang mit Verwaltungsaufgabenist uns keine diesbezügliche Problematik bekannt.In materieller Hinsicht würden mit der Variante Regierung den <strong>Kreis</strong>en all ihre Justizaufgabenentzogen, womit der Weiterbestand der <strong>Kreis</strong>e mehr als gefährdet ist.3.4 Zur Aufgaben-Entflechtung im Bereich der Justiz (vgl. regierungsrätliche Frage 2.1)Ob man die sogenannte Variante <strong>Kreis</strong>e oder Variante Regierung fährt, steht nur bedingt im Zusammenhangmit dem Projekt „Bündner NFA“ und dessen Zielsetzung. Ein Festhalten am statusquo bzw. an der Variante <strong>Kreis</strong>e ist absolut NFA-kompatibel. Die Zuweisung an eine Ebene istbereits heute Tatsache, weil Bezirke und <strong>Kreis</strong>e die mittlere Ebene zwischen Kanton (obere) undGemeinden (untere Ebene) bilden. Im Übrigen wehren wir uns gegen die vom Kanton beabsichtigte,finanzielle Ungleichbehandlung der Bezirke und <strong>Kreis</strong>e, in dem die bzw. alle Justizaufgabender Bezirke inskünftig vollumfänglich vom Kanton bezahlt werden sollen, nicht aber diejenigender <strong>Kreis</strong>e. Werden im Rahmen des NFA die Justizaufgaben inskünftig alle vom Kantonbezahlt, so kann dies auch bei einem Belassen der Justizaufgaben bei den <strong>Kreis</strong>en erfolgen.Der Kanton schliesst diesbezüglich mit den <strong>Kreis</strong>en einen sogenannten Leistungsauftragab und die <strong>Kreis</strong>e rechnen diesbezüglich inskünftig statt mit den Gemeinden mit dem Kanton ab.Fazit: In Nachachtung der Zielsetzungen des Bündner NFA ist künftig der Justizbereich der<strong>Kreis</strong>e vollumfänglich durch den Kanton zu finanzieren (wie der Kanton dies neu für die Bezirksgerichteanbietet, und wie dies für Kantons- und Verwaltungsgericht heute schon praktiziertwird). Justiz respektive Rechtsprechung ist nämlich Sache des Kantons.Die Erfüllung der diversen Justizaufgaben ist durch die <strong>Kreis</strong>e bisher erwiesenermassen sehrkostengünstig erfolgt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Variante <strong>Kreis</strong>e auch künftigdie günstigere ist als die Variante Regierung.Im Weiteren fehlen bis heute die Details der Variante Regierung, das heisst das Aufzeigen, wiebzw. wer all die bisherigen Justizaufgaben der <strong>Kreis</strong>e übernehmen soll. Soll im Zivilbereich allesbeim Bezirksgericht angehängt werden, so fragen wir uns, wie sich eine solche Lösung mit demgemäss neuer eidgenössischer ZPO vorgesehenen und vom ordentlichen Gericht (Bezirksgericht)unabhängigen und erstinstanzlichen Schlichtungsverfahren (d.h. das heute von den <strong>Kreis</strong>präsidentInnendurchgeführte Vermittlungsverfahren) verträgt.3.5 Zum Verzicht auf Kompromisslösungen (vgl. regierungsrätliche Frage 2.2)Auch hier will die Regierung offensichtlich möglichst viele positive Antworten zu ihrer Variante:Sie erwähnt hier erstmals die sogenannte Variante <strong>Kreis</strong>e, aber ohne genaue Ausformulierung.Die Regierung bezeichnet diese aber umgehend despektierlich und abwertend als soge-5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!