Ausschreibung Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Bildung ...
Ausschreibung
Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) schreibt das
Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) eine
„Berufsbegleitende Weiterbildung in der sonderpädagogischen Fachrichtung
zum Beginn des Wintersemesters 2012/2013 aus.
Lernbehindertenpädagogik“
Inhalt und Organisation der berufsbegleitenden Weiterbildung
1. Die berufsbegleitende Weiterbildung wird in Form eines Präsenzkurses mit einem festen Kurstag
pro Woche durchgeführt. Der Kurstag wird mit der Zulassung bekannt gegeben. Die
berufsbegleitende Weiterbildung ist auf fünf Studienhalbjahre (vier Semester und ein
Prüfungssemester) ausgelegt. Der Studienort ist die Universität Leipzig.
2. Die berufsbegleitenden Weiterbildung an der Universität Leipzig wurde eingerichtet auf der
Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste
Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I)
vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2007
(SächsGVBl. S. 30).
3. Die Zulassung zu den Prüfungen und deren Durchführung erfolgt durch das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur, Referat 3A 4, Lehrerbildung, Thillm, Studienseminare,
Landesprüfungsamt für Lehrämter entsprechend der Thüringer Verordnung über die Erste
Staatsprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik vom 6. Mai 1994 (GVBl. S. 693), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 22. Januar 2009 (GVBl. S. 39).
Der Teilnehmer erhält bei erfolgreichem Abschluss ein entsprechendes Zeugnis.
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4. Der Freistaat Thüringen übernimmt für Landesbedienstete die Lehrgangskosten. Es werden 6
Abminderungsstunden gewährt. Reisekosten, insbesondere Kosten für Semesterbeiträge, Fahrten,
Übernachtung, Verpflegung sowie andere Auslagen werden nicht erstattet. Mit den Teilnehmern
wird eine diesbezügliche Vereinbarung geschlossen.
5. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie nach erfolgreichem Abschluss mindestens drei Jahre
im Thüringer Schuldienst verbleiben. Aus dieser Verpflichtung kann kein Anspruch auf Beschäftigung
abgeleitet werden.
6. Für Teilnehmer aus Schulen in freier Trägerschaft wird ein Kostenanteil pro Semester erhoben,
dessen Höhe nach Abschluss der Vertragsverhandlungen über die Durchführung der
Lehrveranstaltungen noch konkret zu beziffern ist. Die Kosten für etwaig anfallende
Prüfungsgebühren sind in diesem Betrag nicht enthalten und müssen von den Teilnehmern selbst
getragen werden. Mit den Teilnehmern wird eine diesbezügliche Vereinbarung geschlossen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 50 % eines in
Vollzeit beschäftigten Lehrers in Thüringen und ein
- Abschluss als Lehrer mit voller Lehrbefähigung für die unteren Klassen oder ein vom
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als gleichwertig anerkannter
Fachschulabschluss
§ 24 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) vom
20. Dezember 2010 findet Anwendung.
Bewerbung:
Interessenten senden ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, beglaubigte
Zeugniskopien der abgeschlossenen Lehrerausbildung) bis zum 18. April 2012 (Posteingang beim
Thillm!) auf dem Dienstweg (über das zuständige Staatliche Schulamt!) an das:
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Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
- Leiter des Zentralarbeitsbereiches -
Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka
Auf die Bestimmungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes wird verwiesen.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Das Thillm behält sich Änderungen vor!
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