Satzung des Vereins Gemeinsam leben, gemeinsam lernen â Olpe ...
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7 <strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> <strong>Gemeinsam</strong> <strong>leben</strong>, <strong>gemeinsam</strong> <strong>lernen</strong> – <strong>Olpe</strong> plus§ 12: Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>(1) Die Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der in der Mitgliederversammlungerschienenen Mitglieder. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zurMitgliederversammlung gefasst werden.(2) Bei Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>einem gemeinnützigen Verein in der Region <strong>Olpe</strong> und Umgebung zu, <strong>des</strong>sen Zielsetzung im Bereich derBehindertenhilfe liegt. Dieser Verein wird mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlungbestimmt. Für Beschlüsse über die Verwendung <strong>des</strong> verbleibenden Restvermögens ist zuvor dieStellungnahme <strong>des</strong> Finanzamts einzuholen.§ 13: Gerichtsstand / Erfüllungsort(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist <strong>Olpe</strong>.(2) Das Gründungsprotokoll und die <strong>Satzung</strong> müssen vom Vorstand an das Amtsgericht weitergegebenwerden, nachdem die <strong>Satzung</strong> von min<strong>des</strong>tens sieben Mitgliedern unterzeichnet worden ist. Der Antragist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.(3) Vorstehender <strong>Satzung</strong>sinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 30.10.2010 beschlossen.Datum der Errichtung: 30.10.2010