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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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RechtsbehelfWiderspruch<strong>und</strong> KlageGegen Feststellungsbescheide kann der behinderte Mensch oder ein von ihm Bevollmächtigterinnerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erheben.Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigenStelle erhoben werden (Muster siehe auf Seite 66). Erst nach Abschlussdieses Verfahrens durch einen Widerspruchsbescheid ist die Klage möglich (Mustersiehe auf Seite 76). Ausnahmsweise kann der behinderte Mensch auch schonvor Abschluss des Widerspruchsverfahrens klagen, wenn „ohne zureichendenGr<strong>und</strong>“ nach drei Monaten noch nicht über den Widerspruch entschieden wurde(Untätigkeitsklage). Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht (siehe Seite 250)schriftlich oder zur Niederschrift des Urk<strong>und</strong>sbeamten einzulegen.MusterRalf Meyer Warendorfer Str. 2612345 Musterstadt, denAn den KreisGegen Ihren Bescheid vom......... GZ:.... erhebe ich hiermitWiderspruch.Schriftliche Begründung folgt.Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse <strong>und</strong> Gutachten, dieGr<strong>und</strong>lage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu übersenden (einschließlichder abschließenden beraterähnlichen Stellungnahme).Ralf MeyerMonatsfristFür die Fristwahrung kommt es darauf an, wann der Widerspruch bei der zuständigenStelle beziehungsweise wann die Klage beim Sozialgericht eingeht. Widerspruch<strong>und</strong> Klage sind auch dann noch fristgerecht, wenn sie innerhalb der Monatsfristbei einer anderen inländischen Behörde eingehen oder bei einemVersicherungsträger (zum Beispiel Betriebskrankenkasse, AOK).Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit dem behandelndenArzt <strong>und</strong>/oder dem Bevollmächtigten (zum Beispiel einem Rechtsanwalt, der Gewerkschaft,einem Behindertenverband) zu besprechen, um festzustellen, ob einWiderspruch mit Aussicht auf Erfolg eingelegt werden kann. Reicht die Zeit nichtmehr für eine ausführliche Begründung, so genügt zur Fristwahrung ein Schreibennach dem Muster auf Seite 64. Die Begründung sollte dann der zuständigen Stelleinnerhalb eines angemessenen Zeitraumes übersandt werden. Gleiches gilt fürKlage <strong>und</strong> Berufung.AkteneinsichtDer behinderte Mensch hat auch die Möglichkeit, jederzeit Akteneinsicht (zumBeispiel zur Vorbereitung der Widerspruchsbegründung) zu verlangen. Sofern es64

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