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Fakten - Twoday

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.neb.ybaG.lmth.nitlawnasthcer-nameniets-aluger/60/102/moc.topsdolb.qnibomnedreoheb/:pthansawybaGtsiineJineJaneJtimmenieaneJaneJaneJeduäbegnegüL.rui21neztäsegaT.tletezegnanednürgsgnugidnüKsnetlahreVgisämsbatslareneg,tfartsebaneJ.„tah-ierteb-eJtsi8Gaby jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur alsschwer paranoid bezeichnet werden...• Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude vonvon Anfang an systematisch geplant unddurchexerziertwurde......Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen,sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gabyfrei erfunden sind......In diesem arglistigenwurde ich von Gabydem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen......Auch die von GabyWahnideen...mehrfach mitphantasierten angeblichen „Suiziddrohungen" sind...dass mich Gaby mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungenvorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte......Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaftarglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden undmir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen...eine infame Mobbing-Intrige... Es daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt habenmuss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant...dass mich Gaby mangels stichhaltigenvorsätzlichpathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Dervon ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht......Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichenAmtsarzt abklären zu lassen......Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere...... Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem BaslerSchulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Personwahrscheinlich politischer Natur...• SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nasehielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei andern eines unehrenhaftenoder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag,Geldstrafe bis zu 180...Rechtsanwälte sind dafür bekannt, dass sie für Geld sogar die eigene Grossmutterverkaufen würden. Lic. Regula Steinemann schreckt nicht einmal davorzurück, den schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer H. noch zusätzlich zu


lmth.laf-mi-negnuztelrevsthcernehcsnem/21/0102/moc.topsgolb.dnibomnedreoheb/:pthtfahcstlawnastatSblA(ehcarpsniE""negnuldnahstmA"21neztäsegaT.nerhüfuz.tfartseb.nerabfarts10missbrauch verhaften lassen und dem Richtergenau das Gegenteil...Leider macht er aber...Wie ernst kann man einen Ersten Staatsanwalt nehmen, der vorsätzlich Lügenverbreitet?......Am 15.11.10 hatte Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeigegegen den Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser eingereicht. Die Vorwürfe sindhappig: Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubungund Entführung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Land eröffnete zwar ein Verfahren10 5057) gegen den mutmasslich kriminellen Staatsanwalt, nahmaber keine weiteren Ermittlungen auf. Weder Lehrer H. noch Dr. Voser wurdenzur Sache vernommen. Um den Fall rechtswidrig an Basel-Stadt abzutreten,machte die für den Kanton BL zuständige Sachbearbeiterin Ingrid Pfeiffer bei derBasel-Stadt eine sog. "Gerichtsstandsanfrage". Noch bevor sieeine Antwort erhielt, kümmerte sich lic. iur. Alberto Fabbri persönlich um dieStrafanzeige. In seinem Schreiben vom 16.2.11 verdrehte er die Handlungenseines Mitarbeiters zuund liess die Strafanzeige völligwillkürlich zurgegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" mutieren.Mit diesem üblen Trick versuchte Fabbri, die Strafanzeige gegen seinen MitarbeiterVoser rechtswidrig einzustellen......Offensichtlich will die Basler Staatsanwaltschaft den Mobbingfall Lehrer H. mitallen Mitteln vorsätzlich vertuschen...... Mit seinem Trick, eine Strafanzeige in eine "Einsprache gegen Verfügungen derStaatsanwaltschaft" zu verwandeln, dürfte Fabbri sein Amt massiv missbrauchthaben...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180...Er beweist bis ins kleinste Détail, wie Beamte und Behörden vor keiner Gemeinheitzurückschrecken, um einem engagierten und beliebten Lehrer mit allenMitteln dessen Berufskarriere vorsätzlich zu zerstören. Sogar die Menschenrechtewerden sowohl vom Kantonsgericht als auch vom Bundesgericht systematischmassiv verletzt..• http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/12/dr-dominique-favrebundesrichter.htmlSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,


.neW_.1regrebnroHlmth.tdatslmth.tlawnastats-rednetiel-resov-taeb-rd/1/0102/moc.topsqolb.qnibomnedreoheb/:pth-lesab-tfahcstlawnastats-eid/01/0102/moc.topsqolb.gnibomnedrenheb/:pth...rDeiDsaD,resualGtätilanimirknedröheBhcisinetednewtne21neztäsegaT,„tim,driwregrebnroHtlehcsinr- 11wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen 122 bestraftvorsätzlich vertuschtDr. Dominique Favre immer wieder regelmässigBundesrichterUrteil vom 9. Dezember 2010 unter der Mitwirkung von Favre, Wiprächtiger,Mathys und C. Monn beweist, dass bei der sog. bundesgerichtlichen "Rechtssprechung"nicht das RechtmVordergrund steht, sondern dessen systematischePervertierung...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft....Ohne mit der Wimper zu zucken, behauptete Glauser nun, Lehrer H. sei selberder Täter und es sei von Staatsanwalt Voser eine Hausdurchsuchung angeordnetworden. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täterpervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wiedersystematisch praktiziert......Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchungzu begleiten, liess Staatsanwalt Voser, den völlig überraschten Lehrer ineine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohnedas Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte......DW Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucherund Inf Stutz drangen mit demHausschlüssel in das Haus des Lehrersein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel...• Beat Voser hat mit seinem befohlenen Hausfriedensbruch seinen Ehrenplatzauf diesem Blog redlich verdient...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.• Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomasoffensichtlichminutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwaltfolgendes in die Akten.„


lmth.relsab.lmth.tdatsnir-lesab-thcirepsnoitalepa-sad/01/0102/moc.topsgolb.gnibomnedreoheb/:pth-red-niretiel-onej-vbaq/01/0102/moc.topsqolb.pnibomnedreoheb/:pth.1.esreviDybaGineJtimnehcilrhäfegnehcsutrevtnedisärpsthciregfartS.tbomeg081tgidluhcseb.rui-otkeR12...Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschlussdie Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen......Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungenvon Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen,oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag,Geldstrafe bis zu21neztäsegaTbestraft.ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion alsder Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten LehrerH. mehrfach alspotentiellen Gewalttäter verleumdet und ihn systematischin die Arbeitslosigkeit• Akten beweisen, dass alle diese 10 arglistigen Behauptungen infameLügen sind. Leider die Basler Staatsanwaltschaft, das Basler Appellationsgerichtund das Bundesgericht systematisch die aktenkundigen <strong>Fakten</strong>......Dieser Blog dokumentiert äusserst umfassend, wie Lehrer H. von einer arglistigenMobbing-Truppe systematisch in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurde. Dassdabei auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm (LDP)mehrfach ihre Finger im bösen Spiel hatte, ist besonders schockierend......Leider konnte es auchlic. Marc Oser (SVP) nichtlassen, bei der üblen Verschwörung gegen Lehrer H. mitzuwirken...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede.1Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.... Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin dasperfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihremAmt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungender ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Je-...Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte diearglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und


namyLlmth.hetsrovstnemetrapednanryElmth.nretie-red-thcis-eid/80/0102/moc.topsicolb.gnibomnedreoheb/:pth.-namye-hpatsirhc-rd/90/0102/moc.topsicoib.qnibomnedreoheblibth.rDretaihcysP-VIetzrÄretätlaweGgnugithcädreV13Fremdgefährdung" unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in diePsychiatrie einzusperren...... Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schadigen, beschuldigt oder verdachtigt,wer eine solche Beschuldigung oderweiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessatzen122 bestraft.Christoph Eymann, der Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements hatseine Verantwortung nicht wahrgenommen...... Die Mitarbeiter von Eymann haben in zahlreichen Schreiben Lehrer H. als psychischkranken, potentiellendiffamiert...... Dass Regierungsrat Eymann dem schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer nichteinmal ein Gespräch zubilligt, zeigt den wahren Charakter von Dr. Christophn......In Wirklichkeit baute er mit seinen linken Mitarbeitern Hans Georg Signer,Thomas Baerlocher und Gaby Jenö das Erziehungsdepartement zu einem totalitärenMachtapparat um......Lehrkräfte, die sich eigene Gedanken zu den sozialistischen Schulreformenmachten, wurden über die des Gesundheitsdienstes krankgeschrieben oderüberaus dem Schuldienst ausgegliedert. Diese DDR-Methodenwurden von Regierungsrat Eymann nicht nur gebilligt, sondern systematischmitgetragen......Als H. sich einen eigenen Psychiater aussuchte, kündigten die Mitarbeiter vondem beliebten Lehrer wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung".Wer im Basler Erziehungsdepartement keine unkritische Untertanenmentalitätan den Tag legt, wird mit allen Mitteln aus dem Betrieb gemobbt......Da Dr. Christoph Eymann die in diesem Blog aufgedeckte Wahrheit als "Diffamierung"seiner Mitarbeiter interpretiert, sämtliche Hinweise auf Mobbing leugnetund ein Gespräch mit dem beliebten Lehrer H. systematisch verweigert, erhältder Vorsteher des Erziehungsdepartements in diesem Blog einen "Ehrenplatz".Behördenkriminalität muss aufgedeckt und bekämpft werden! Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schadigen, beschuldigt oder,tgithcalcrev


,nehc.gnibomnedreoheb/:pthlmth.rethcirsednublmth.sixarp-qnurpsru-flodur-rui-cil/80/0102/moc.topsgolb.gnibomnedreoheb/:pth-red-ni-qnunertnetlaweg-eid/60/0102/moc.topsqalb.gnibomnedreoheb/:pthüneJ6neJlmth.edrewhcsebsgnusafrev/80/0102/moc.topsgolb,tsitsi21neztäsegaT-astaT- 14 -wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.hatte behauptet, er habe sie bedroht. Mit dieser infa-dem beliebten Lehrer den ganzen Staatsapparat auf den...Seine Chefin Gabymen Lüge, hetzteHals......Wenn man den Brief der Eltern an Bildungsleiter Flans Georg Signer liest, wirdklar, dass das von den Beamten und Behörden aufgebaute arglistige Lügengebäudenicht der Wahrheit entspricht...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft... Damit beweisen die Bundesrichter Ursprung, Niquille, Maillard und GerichtsschreiberLanz, dass Bundesrichter die Menschenrechte mit Füssen treten. Behörden,die sich nicht an die Bundesverfassung halten, sind Verfassungsfeinde...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede.1Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder andererdie geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft....Lic. iur. Rudolf Ursprung (SVP) ist einer der mächtigsten Männer in derSchweiz. ErtsiBundesrichter und hat die Macht, die "offizielle Wahrheit" abschliessendzu konstruieren......Sämtliche Argumente von Lehrer H., der sich in seinen Grundrechten massivverletzt fühlt, werden vorsätzlich ignoriert. Dass diese Art von Rechtsprechungzu tiefst verfassungswidrig versteht sich von selbst...... Das Konstrukt des Bundesgerichts eine vorsätzliche Irreführung der Bürgerinnenund Bürger. Der Entscheid von lic. iur. Rudolf Ursprung ist für sämtlicheStaatsangestellten in der ganzen Schweiz von fataler Tragweite...•Schweizerisches Strafgesetzbuch


.retätlaweGlmth.h-rerhel-nov-thcis-eid/60/0102/m0.t0psqolb.gnibomnedreoheb/:pth..retnU,selAeiD,gartnAäneJ6neJ.etahäneJ6neJäneJ.rui,sulhcS15Art. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft....In ihrem Schreiben an den Amtsarzt vorn 6.7.06 behauptet meine Chefin GabyJenö wahrheitswidrig, ich hätte Drohungen geäussert. Gleichzeitig verleumdetsie mich als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer...... Es ist aktenkundig, dass Gaby mich vorsätzlich mit einem gefährlichenvergleicht, um mich beim Amtsarzt rechtswidrig in ein psychiatrischesVerfahren zu nötigen...was sonst noch in den angeblich 5 Bundesordnern über mich gesammeltworden,tsiwurde von verschiedenen Staatsfunktionären böswillig konstruiert,um mich rechtswidrig zu entlassen......Wenn man die Akten halbwegs seriös studiert, kommt man klar zumdass das von Gaby Jenö arglistig erfundene Bedrohungsszenario mit der Realitätnichts zu tun hat und daher als Oble Nachrede und Verleumdung strafrechtlichzu verfolgen ist......Es ist aktenkundig, dass sich Gaby6.7.06 von mir bedroht gefühlt hat...in ihrem Verfolgungswahn bereits amvon Gaby vorsätzlich getätigten Verleumdungen führten schliesslichzum völlig unverhältnismässigen Zugriff der Sondereinheit Barrakuda...verbrei-... Bis auf den heutigen Tag leide ich schwer unter der den von Gabyteten Gerüchten und Verleumdungen...• diesem Aspekt sind auch die zahlreichen unwahren Behauptungen vonStrafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser und Rechtsanwältin lic. BarbaraPfister zu betrachten...... Ein Richter, der bewusst <strong>Fakten</strong> ausblendet, um sein im Voraus gefälltes Urteildurchzuziehen, macht sich der Begünstigung schuldig...... Einzig Gaby behauptet dies wahrheitswidrig in ihrer Strafanzeige, einearglistige Verleumdung, die den völlig unverhältnismässigen Einsatz der SondereinheitBarrakuda zur Folge Damit ist bewiesen, dass die Ausführungenvon Richter Oser aktenwidrig und wahrheitswidrig sind...„.Der zuständige Strafgerichtspräsident hat die Verhandlung von Anfang an unfairund einseitig geführt und alles, was die Beklagte belasten könnte, vorsätzlichausgeblendet...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, aufmit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.


.nehcstatebmUineJ,etretälbhcrud6neJhcilztäsrovsingnäfeGegüLineJineJ.hcärpseG5ineJineJ.etah- 16...Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder andererTatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wirdauf Antrag, mit bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.Wir habenuns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby gemäss denumfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochenhat......Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Bru nnmattschulhaus regelmässigschwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigertemir bei Lösungen von Problem en immer wieder das...Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener RegieLeute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hintermeinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren.„...Es ist aktenkundig, dass mich Gaby mehrmals bei den Behörden alsschwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieserfalschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinikeinsperren...In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog.„vertrauensärztlichen Untersuchung" aufzubieten......Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby beider Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben.Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zuschaden......Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicherVerleumdungen die Gaby vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt...Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Kellernackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhenlassen......Mit dieser doppeltenSchlinge zu ziehen...versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus dertrotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptetGaby im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich währendeines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit GüntherTschanun verglichen" haben,,....Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stelltmich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder GüntherTschanun......Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig,dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der BeklagtenGaby Jenö zurückzuführen sind......Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegenmich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal dieAktenmerkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtigesDokument systematisch vorenthalten hatte......In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, derangeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfeund beleidige......Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude vonGaby von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziertwurde...


•.1lmth.rebegtiebra.-nie-tdats-lesab-rebeqtiebra/50/0102/moc.topsqolb.qnibomnedreoheb/:pthhcilthcisnefOreWäneJ6neJlaF-VIybaGineJaneJäneJäneJnethcatuG-VIineJetähtin'17...Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältinlic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentinlic..ruiLiselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr..ruiMarie-Louise Stamm auf......Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal: Sämtliche Behauptungenund Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend,weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby frei erfunden sind......In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gabydem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen...mehrfach...Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellenSelbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischenmittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln...... Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematischvorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich„ernstzunehmende Drohungen" ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügeltenPlan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrischesund strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrigzu entlassen...... Gaby hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichenSelbstmörder und Amokläufer verleumdet......blieb Gaby offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizientzu schaden......Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaftarglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden......Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby mangels stichhaltigen Kündigungsgründenvorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren undinvalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. DanielFasnacht, der vor allem von der Erstellung vonlebt, hätte michplanmässig zum geschrieben und Gaby hätte ihre Kündigung endlichaussprechen können...... Nachdem dasthciregsgnutlawreVden Entscheid der Personalrekurskommissionzur Enttäuschung von wieder gekehrt hatte, musste sie, um michendgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unterAndrohung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen..... Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere.will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem BaslerSchulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person istwahrscheinlich politischer Natur...Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachredejemanden bei einem andern eines unehrenhaftensnetlahreVoder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,


.lmth.refpo,trAhcilrükliwnehcsiregros.-gnibomnedroheb-h-rerhel/30/0102/moc.topsicolb.dnibomnedreoheb/:pth...hcuAredieLredieLreDehcastaTblahrenI.äneJybaGlafgniboM,ineJnehcsigolohcyspluhcS,)PS(elbÜuz,gnutielsuahluhcSeränoitknufstatSrehcolreaB.negüfrev21neztäsegaT21neztäsegaT8neJsthciregsnoitalepA,ärneJ,.tztütsretnueduäbegnegüLl-rüFtfu- 18 -wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.imLehrer H. wurden die <strong>Fakten</strong> von der obersten Richterindes Kantons Dr. Marie Louise Stamm eloquent vertuscht...... Wer beim Arbeitgeber Basel-Stadt allerdings seine freie Meinung äussert,Gefahr, mittels FFE in eine psychiatrische Klinik gesperrt zu werden. Dieses Zielverfolgtedie Vorgesetzte des beliebten und engagierten Lehrers...stellte sich der junge und unerfahrene Gerichtspräsident lic..ruiMarcOser (SVP) von Anfang an hinter die Beklagte Gaby und verurteilte H. völligzur Zahlung von sämtlichen Kosten...•Schweizerisches Strafgesetzbuch173, Ehrverletzungen,NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.... Gabyeines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, umLehrer H. aus dem Schuldienst drängen. Sie nutzte die unklar formuliertenParagraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eineEskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben...wurde die Hetzjagd auf Lehrer.1-1vom jetzigen Ressortleiter BildungHans Georg Signer dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. ChristophEymann (LDP und der Gerichtspräsidentin desunddes Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftigPersonalleiter Schulen Thomas drängte die Vormundschaftsbehördeder Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog.Freiheitsentzug (FFE) zu...Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft in die Irre geführt...... Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der SHL Brunnmatt undvom Leiter desDienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestelltenSchreiben untermauert...• ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert undignoriert wurde und dass gewissearglistig einkonstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus demSchuldienst zu mobben......Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrersehr schätzten, wurden von derRektorin RessortleiterSigner und ED Vorsteher Eymann systematisch ignoriert...„.Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allenPunkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. ge-


•6neJ.,.rel-reso-cram-rui-cil/30/0102/moc.topsqolb.gnibomnedreoheb/:othlmth.nedisarpsthcireqfartsmedztorTtengiegybaGerewhcs"äneJ0.3.327netnedisärpsthcireGerewhcs"tsignuldnahrevsthcireGgnugithcädreV)eneJ21neztsegaT,.eränoitknufstatS,nerädlre.ruitgidluhcsebnenetlohcsebnueisäneJäneJ1.emhanreb5.„losgnuthcatugeB-VItsiehciltmäs-liwztuG- 19gen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic.iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte<strong>Fakten</strong> und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen......Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby massiv belastet hätten, wurdenvon Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunktder völlig willkürlich geführtenwurde das Mobbing-OpferLehrer H. vom befangenenzurder Anwaltskostender Gegenpartei...... Mit Beschluss vomStrafverfahren gegen H...wurde das von Gabyrechtswidrig angestrengte... Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mitdem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin,dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle geplant worden ist..hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs-als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher zu kontaktieren...„.Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gabygenötigt...... Das kriminelle Vorgehen der diversen... Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter ThomasBaerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt undtraumatisiert. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und DepartementsleiterDr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogenhaben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peterals sog. Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, kriminell...demLehrer erneut ge-Pflichtverletzung" sein......Unterdessen hat Rektorin Gabykündigt. Diesmal soll es eine...Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. ChristophEymann nicht in den Rücken fallen wollte, als verkündete, dass der völlig gesundeLehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischenangeblicheine Pflichtverletzung" begangen habenSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die sind, seinen Ruf zu schadigen,oder verdachtigt,wer eine solche Beschuldigung oderweiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.... Offensichtlich kennt der seit kurzem am Basler Strafgericht tätige lic. iur. MarcOser (SVP) § 152 nicht. Nur so es zu dass der unerfahrene Oser sichin der Verhandlung vom 17.3.10 von lic. Barbara Pfister offensichtlich übertölpelnliess. Die im Umgang mit Rechtsverdrehungen versierte Anwältin hatteden Auftrag gefasst, die offensichtlichen Ehrverletzungen der ehemaligen OS-Rektorin in sog. „berechtigte Interessen" zu verdrehen. Kurz nach Beginnder Verhandlung behauptete Pfister...


..1lmth.maredneztisrovlmth.mats-esiuol-eiram-rd/01/902/moc.topsdolb.dnibomnedreoheb/:pthnI.-tnedisarpsthcired-ervaf-rd/10/0102/moc.topsgolb.dnibomnedreoheb/:pthgnibomnedreoheb/:pthhcuAybaG-nosnehpets-ymerej-rd/21/902/moc.topsgolbäneitäneJtsignibomnedräheB- 20der Folge wies lic..ruiMarc Oser sämtliche Dokumente, welche die strafbarenHandlungen von dokumentierten willkürlich ab...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.,.. Dr. Dominique Favre (SP) ist einer der mächtigsten Männer in der Schweiz. Erist Bundesgerichtspräsident und hat die Macht, die "offizielle Wahrheit" abschliessendzu konstruieren...•. htmlSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft....Die damalige OS-Rektorin Gaby verbreitete damals das irrige Gerücht,Lehrer H. sei psychisch krank, habe Selbstmorddrohungen ausgestossen und habeseine Chefin mit dem Tod bedroht...der vorsitzende Präsident des Basler Strafgerichts Dr. Jeremy Stephensonkennt die Vorgeschichte von Lehrer H., aber nicht im Geringsten daran interessiert,dass die Privatklage endlich zur Verhandlung gelangt. Kraft seines Amtesverdreht Dr. Jeremy Stephenson den Sachverhalt vorsätzlich und macht denvöllig integren Lehrer H. einmal mehr zum Sündenbock...... Die <strong>Fakten</strong> im Fall Lehrer H. zeigen deutlich, dass Lehrer H. von sämtlichenstaatlichen Organen bis hinauf zum Bundesgericht vorsätzlich nicht ernstgenommenwird. Die Strafverfolgungsbehörden entpuppen sich als Strafvertuschungsbehörden,wenn es gilt, Ermittlungen gegen eigene Mitarbeiter vorzunehmen.Es muss somit angenommen werden, dassund Behördenkriminalitätvom Bundesgericht vorsätzlich gedeckt wird. Laut Strafgesetzbuchist auch organisierte Kriminalität stratbar...•Schweizerisches Strafgesetzbuch


•...lmth.zneh-etolesil-rui-ciI/70/902/moc.topsgolb.gnibomnedreoheb/:pthnirnegnuredlihcSsaDtiMtiMhcilrhäfegdmerftsi,tsi.ruiäneJ-gniboM.H-otkeR21Art. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft...Verantwortlich für diese Entwicklung Dr. Marie-Louise Stamm, die seitInkraftreten des neuen Personalgesetzes, trotz unzähligerzahlreicher Mitarbeiter noch nie Hinweise auf Mobbing erkennenwollte. Sogar die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby als massivselbst- undverleumdet und mittels falscher Anschuldigungsogar arglistig in ein strafrechtliches Verfahren gezwungen wurde, scheint die befangeneVerwaltungsgerichtspräsidentin nicht im geringsten zu interessieren...diesem rechtswidrigen Entscheid...dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes missachtet dasBasler Appellationsgericht vorsätzlich den schweizerischen Rechtsstaat...sollte eigentlich auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm wissen. Nazi-Justiz hat in unserem Rechtsstaat nichts verloren...Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft..Mehr als ein Jahr brauchte die Präsidentin der Rekurskammer des BaslerStrafgerichts lic..ruiLiselotte Henz, um die neun Rekurse von Lehrer gegendie neun Staatsfunktionäre aus dem Basler Beamten- und Behördenfilz abzuschmettern.Die ehemalige Staatsanwältin und jetzige Strafgerichtspräsidentinstützte sich ausschliesslich auf das Lügengebäude der neun angeschuldigtenSchreibtischtäter und verteidigte die Lügen der neun Beschuldigten mit zusätzlichenLügen....Mit dieser Lüge entlarvt sich die Strafgerichtspräsidentin als eine Richterin,die nicht nach der Wahrheit sucht, sondern diese mit allen rhetorischen Mittelnbis zur Unkenntlichkeit vertuscht....Natürlich verschweigt die Richterin vorsätzlich, dass Lehrer H. im Gesprächmit dem Notfallpsychiater konsequent von juristischen Gegenmassnahmenspricht und sich mehr als deutlich vom frei erfundenen Bedrohungsszenario derneun Angeschuldigten distanziert....Das böswillige Vorgehen und die psychopathische Hysterie mit der OSGaby Jenö gegen Lehrer H. vorgegangen wird von lic. Liselotte Henzin den höchsten Tönen gelobt....Eine Richterin, die einer Rufmörderin ein „sehr differenzierendes und zurückhaltendesAussageverhalten" attestiert, macht sich verdächtig, selber krank oderkriminell zu sein...


.lmth.simoksrukerlanosreplmth.ruhtrebah-esinelc-tniuqra-anairam/60/902/moc.topspolbaribomnedreoheb/:pth.-reyem-hpotsirhc-rd/50/902/moc.topsqolb.qnibomnedreoheb/:pthsaD,tniuqrA.rui.neheizletimsieweBoeneJnoisimoksrukerlanosreP21neztäsegaTybaG5ineJ.tfartseb.treitsixe"negiliwierf„- 22Mit dem Entscheid der Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter demVorsitz von lic. Liselotte Henz, hat sich der Verdacht erhärtet, dass im KantonBasel-Stadt die Gewaltenteilung nur noch in der Theorie Somit istdavon auszugehen, dass der Kanton Basel-Stadt von einem kriminellen Behördenfilzbeherrscht wird. Mit dem Entscheid der Gerichtspräsidentin lic..ruiLiselotteHenz hat sich der Mobbing-Skandal um Lehrer H. zu einem handfesten Justiz-Skandalentwickelt. Wer im Kanton Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, ist hieroffenbar an der falschen Adresse...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede.1Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.... Marianna Denise Haberthür und Benjamin Liebherr hatten Lehrer H.selber nie in einer Schulstunde besucht. Da im Klassenzimmer von Lehrer H.kein Chaos herrschte, versuchten die drei Mitglieder der SHL, H. als einen Lehrerdarzustellen, der mit Repression und Angst die Kinder angeblich „bedroht"haben soll......OS Rektorin Gaby ging sogar noch einen Schritt weiter und diskreditierteden Lehrer ohne Beweise als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer.Sogar Regierungsrat Eymann setzte sich beim Leiter der GesundheitsdiensteDr. Andreas Faller persönlich ein, Lehrer H. mittels einer Zwangseinweisung ausdem Verkehr zu...liess sich Lehrer H. nicht von OS-Rektorin zu einerKündigung motivieren, so dass eine weitere Eskalation erfolgte. Die Basler Zeitungdurfte jetzt den „gefährlichen" Lehrer an den Pranger stellen und die zahlreichenunwahren Gerüchte und Unterstellungen betr. Lehrer H. genüsslich ausbreiten...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180die angeblich "unabhängige"in ihrem Entscheidsämtlichedes Lehrers ignoriert und totschweigt, ist ein klarerHinweis auf ein systematisch organisiertes Behörden-Mobbing...


.srel.lmth.sed.1lmth.rehetsrov-namye-hpotsirhc-rd/70/802/moc.topsgolb.gnibomnedreoheb/:bthsletiMtiM.tlüfretim.nedrewhcseB0l031golb.gninanyE21neztäsegaT,tfartseb,tfartseb-nitiwna-reicreb-letsegieznA- 23 -•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180... Der Fisch stinkt vom Kopfe her." Norddeutsches Sprichwort......Alles was Dr. Christophvon sich gibt, sind arglistige Lügen......Auch bei der Zerstörung des Basler Schulsystems hat Dr. Christoph Eymannnur das "Wohl der Kinder" im Auge......Regierungsrat Eymann hat das von Lehrer H. gewünschte Gespräch systematischverweigert. Deshalb ist davon auszugehen, dass Eymann als oberster Kopfder intriganten Mobbingtruppe selber aktiv an der Zerstörung der beruflichenExistenz von Lehrer H. beteiligt war. Ein Regierungsrat, der Mobbing vertuscht,muss vom Volk abgewählt werden. Dass Eymann neben seinem Job als Regierungsratauch noch Franken als Nationalrat verdienen möchte, zeigt dieSkrupellosigkeit dieses Politikers...• http://behoerd en m obbspot.com/2008/07/lic-iur-eva-eichenSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag,Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen122vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung stellte Staatsanwältinlic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen von Lehrer H. gegen dieangeschuldigten neun Staatsfunktionäre ein......Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür.Amtsmissbrauch. Nötigung......Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschriftfreiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht dieSHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessenPsychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchtenNötigung... Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken desdiffamierendeihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitgliederden Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damit


äineJ..reletsciretsyH.relets.shcuarbsimstmA.rDsehcilhcästaTineJnegirhäjgnalrefuälkomAretüM5neJnieRelbO.gnugitaN.öneJüneJineJtsiztuGetnalpegöneJhcilrhäfegdmerf-reliw-egieznA-egieznA24ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig er-... Denise Haberthür führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich keinProtokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen <strong>Fakten</strong> muss davon ausgegangen werden,dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbarenVorwürfe der ging, sondern um die bereits vorsätzliche Ausgrenzungdes Anzeigestellers......Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller. Verletzung des Berufsgeheimnisses.Amtsmissbrauch. falsche Anschuldigung...nötigte den Anzeigesteller, ein"gnihcaoC„bei Dr. Gutzwiller zu be-... Gabysuchen......vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gabyund Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte nicht nur seineSchweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosenDiffamierungen indirekt bei seinen Vorgesetzten......Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosenDiagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat...nAStelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller denvöllig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damitdie gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt...Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnisverletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinen falschenAnschuldigungen massiv diskreditiert. Damit der objektive Tatbestandder falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt...Amtsmissbrauch. Falsche Anschuldigung. Irrefüh-Nachtrede...zu Gabyrung der Rechtspflege....Es ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichenunverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeitgetrieben hat...... Da in Wirklichkeit einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert,ist mit der unwahren Behauptung von Gaby der objektive Tatbestand derfalschen Anschuldigung eindeutig erfüllt......Mit ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht GabyDiffamierung des Gegners...das Strafrecht zurMitarbeiter grundlos als selbst- undzu bezeichnenund ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung" bei derStrafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenöhat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und dergeschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie demvorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen...All die genannten <strong>Fakten</strong> erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand deshat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen denAnzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt.Offensichtlich hat mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt,einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln......Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö denAnzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlichmit demTschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachredeeindeutig


...gnugidluhcs.gnugidluhcssehcilhcästaTsehcilhcästaTehcilrhäfeg.tlüfreuzthcilfpegrosrüFnebierheStkcewre.bneJrebü.gihäfsgnunhceruznutfahcsretäT.tlüfretsäl-nA-nA- 25zu Thomas Baerlocher Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche... Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehördeerfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und derversuchten Nötigung...völlig gesunden Menschen den Amtsweg zu pathologisieren und zupsychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt anschwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zurFolge...... Baerlocher wahrheitswidriges diffamiert den Anzeigesteller vorsätzlichund verfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung desAnzeigestellers in eine psychiatrische Klinik,...Mit dem Schreiben vom 7.7.06 Baerlocher bei der Vormundschaftsbehördeden Eindruck, der Anzeigesteller seiDamit ist derobjektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt...... Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, denAnzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einer psychiatrischenBegutachtung zu nötigen...zu Hans Georg Signer. Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche...hat den Anzeigesteller keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesenmit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und dercirtaihcysPgetrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislichvorsätzlich vorangetrieben......Der von Signer erwähnte „fürsorgerische Aspekt" ist unglaubwürdig und alsreine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigestellerzu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrigkrankschreiben zulassen......Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den imPersonalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damitist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig,..dass der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte,diese aber von Signer nur unzureichend gewährt wurde. Auf Grund dieser<strong>Fakten</strong> ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen......Es hätte eindeutig zurvon Hans Georg Signer gehört, den Anzeigestellergegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zuschützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten sich inkeinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig alsvorsätzliche Nötigung zu taxieren...... Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungenseiner Mitarbeiterin Gaby Damit diskreditiert er den Anzeigestellerebenfalls als Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigungeindeutig...Tatsächliches zu Dr. Marc Meier. Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche Anschuldigung......dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsichtverweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutigden objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs......Aufgrund der versteckten Diffamierungen der wurde unter derMitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert...


.gnugidluhcsnehcslmth.ieb-retaihcysp.-thcansaf-leinad-dem-rd/70/802/moc.topsgolb.dnibomnedreoheb/:pthregrebnroHehclostsi05121neztäsegaTtsithcilfpegiewhcsfureB,tgithcädrev-irtaihcysp-nA26... Obwohl der Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liesssich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalierenzu lassen...... Der Hinweis „mittels FFE" offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater,den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren......Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern.Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt......Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler. Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche...Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immerkorrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller amEnde des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einerKlinik hospitalisieren werde. Damit der objektive Tatbestand der versuchtenNötigung erfüllt...... Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den TatenTschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigestellerhabe sich mit Tschanun „identifiziert". Damit beschuldigt Spieler denAnzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestandder falschen Anschuldigung...... Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiaterseine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesundenMenschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistigeVorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestanddes Amtsmissbrauchs...... Es beweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem„Verfolgungswahn" leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionärenmit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werdensollte......Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomashat Dr. Markus Spieler zudem seinemassiv...Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigestellervorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweisein der Einvernahme als „absolut professionell" bezeichnet, zeigt wiebösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbrauchthat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. MarkusSpieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn" anzudichten.Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einemlebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oderwer eineBeschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zubestraft.


lmth.mi-tlavnastatslmth.remiehnedo-cire-denr-rd/70/802/moc.topsgolb.gnibomnedreoheb/:pth.1-retsre-duh-samoht-rd/70/802/moc.topsdoib.dnibomnedreoheb/:pthgnugithcädreV)eneJäneJ- 27 -...Obwohl zahlreiche Strafanzeigen gegen OS-Rektorin Gaby Jenö und ihre Genossinnenund Genossen bei der Rekurskammer des Basler Strafgerichts hängigsind, erfrechte sich die OS-Rektorin die verfassungsrechtlichen Grundrechte vonLehrer H. zu missachten und diesen zu einem Psychiater ihrer Wahl zu verpflichten......Offensichtlich soll Dr. med. Daniel Fasnacht als angeblich "unabhängiger" Psychiaterdas Lügengebäude der Genossinnen und Genossen bestätigen und mit einempsychiatrischen Gutachten untermauern, dass Lehrer H. arbeitsunfähigsei...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schadigen, beschuldigt oder verdachtigt,wer eine solche Beschuldigung oderweiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessatzen122 bestraft....Rektorin Gaby Jenö hat Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhungder Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen...... Dr. med. Eric Odenheimer hat die Untersuchung durchgeführt und ohne zu zögern,das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk kurzerhand fürungültig erklärt......Herr Dr. med. Odenheimer ist offensichtlich entgangen, dass die aktenkundigenpsychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. PietWestdijk eindeutig beweisen, dass Lehrer H. völlig gesund ist...... Leider ignoriert Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich dievon Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigenMobbing-Hinweise wandelt Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand ineinen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versucht Dr. Markus Spielerdem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychischeKrankheit anzudichten...... Demzufolge dürfte neben der von Gaby verfügten Freistellung und Kündigungauch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grössterWahrscheinlichkeit missbräuchlich sein......Das sich der Kantonsarzt von der arglistigen OS-Rektorin Gaby so willfähriginstrumentalisieren lässt, ist ein Skandal. Für Lehrer H. bedeutete dertendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere.Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt._•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede


•...1lmth.retaihcysplafon-releips-sukram-denr-rd/70/802/nroc.topsqolb.gnibomnedreoheb/:pthybaGaneJaneJäneJäneJäneJäneJ"gnumhenrhaWelbÜgnugithcädreVgnugithcädreV,negidähcs,negidähcs21neztäsegaT.los,tgithcädrev28Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zubeschuldigt oderwer eine solche Beschuldigung oderweiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft....Wenn man den Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hug ernst nehmen würde,käme man zur Überzeugung, dasskeinen Amtsmissbrauch begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mitihrer unrechtmässigen Kündigung nachweislich in die Arbeitslosigkeit getriebenhat......Gaby Jenö keine falschen Anschuldigungen getätigt habe, obwohl sie Lehrer H.aktenkundig als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dargestellthat und ihm schliesslich wegen nachweislich nie geäusserten angeblichen Drohungenein Strafverfahren aufgezwungen hat...... Gaby die Rechtspflege nicht irregeführt habe, obwohl sie nachweislich ausihrer "subjektivenvorsätzlich einen "objektiven Tatbestand"konstruiert hat......Gaby keine Amtsanmassung begangen habe, obwohl sie von Lehrer H.nachweislich ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, laut Personalgesetz aberhöchstens das Recht hat, Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchungzu verpflichten...... Gaby keine Nötigung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislichmit zwei Kündigungsandrohungen gezwungen hat, einer vertrauensärztlichenUntersuchung zuzustimmen und auf seine Meinungsfreiheit zu verzichten...... Gaby keine üble Nachrede begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mittelsihrer "subjektiven Wahrnehmungen" und ihrer strategischen Strafanzeige vorsätzlichdas Profil eines potentiellen Selbstmörders und Amokläufers verpassthat...ybaGJenö keine Drohung getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mitzwei Kündigungsandrohungen in Angst und Schrecken versetzt hat......Gaby Jenö keine Verleumdung begangen habe, obwohl sie nachweislich anDrittpersonen weitergegeben hat, dass Lehrer H. in seinem Weblog angeblichden Arbeitgeber Basel-Stadt verunglimpft haben... Gaby kein falsches Zeugnis abgegeben habe, als sie während der Verhandlungvor Appellationsgericht nachweislich behauptet hat, Lehrer H. habe verschiedeneTermine des Vertrauensarztes nicht wahrgenommen......Gaby Jenö keine einfache Körperverletzung begangen habe, obwohl sie LehrerH. mit ihren unrechtmässigen Handlungen laut einem psychiatrischen Gutachtenschwerste psychische Verletzungen zugefügt hat...Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen,Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zubeschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oderweiterverbreitet,


,nehcnevit.slA.„reH„hcil,1lmth.mi-retielanosreptreitrev-rehcolreab-samoht/70/802/moc.topsdolb.dnibomnedreoheb/:pth.,rehcolreaBeiD,gnugidluhcsnA.rentraGretaihcysplaftoNeduäbegnegüLPSelbÜnenielk„setzrastmA21nezt8segaT.dnretühcsrered„med."gnurötsgnusapnA„6neJ"lanidraK„reinaM-RDgilöv,tfartsebretaihcysplaftoN,tgithcalcrevnegitsälebneigoloedIrehcelreaB-ztäsrov-kejbus„na-astaT-rep- 29wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztasegaTbestraft.Analyse dieses Tondokuments istEinoffensichtlich seine Aufgabe in einer menschenverachtenden Art undWeise. Statt Lehrer H. zu helfen, versucht Dr. Markus Spieler Lehrer H.in die Ecke zu treiben...... Das reingiläfuzentstandene Tondokument entlarvt die Doppeldeutigkeit desFachterminus „Krisenintervention". Es muss davon ausgegangen werden, dassNotfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. zunötigen, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik zuzustimmen. Dies wirdauch aus dem Bericht Dr. Markus Spielers an Staatsanwalt Dr. Thomas Hombergerersichtlich. Völlig aus der Luft gegriffen behauptet Dr. Markus Spieler darin,Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun „identifiziert" und leide sowohl einem„Verfolgungswahn" und als auch an einer...Aufgrund dieser nachweislich falschen Anschuldigungen erstattete Lehrer H.ein halbes Jahr später Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und falscherStaatsanwältin Eva Eichenberger stellte das Verfahren gegenDr. Markus Spieler allerdings ein und machte kurzerhand den leidgeprüftenLehrer H. zum Täter. In ihrem Einstellungsbeschluss macht sie kurzerhand denBock zumOffensichtlich war Staatsanwältin Eva Eichenberger klar, mit welchenAbsichtenDr. Markus Spieler Lehrer H. zu hatte.Nur so ist es zu erklären, dass die Staatsanwältin den ominösen Notfallpsychiaterderart ungeschoren davonkommen lässt...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen,NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder andererdie geeignet sind, seinen Ruf zu schadigen, beschuldigt oderwer eine solche Beschuldigung oder Verdachtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180Parteipräsident der gestaltet er nicht nur die Zukunft der Partei, sondernauch die Zukunft der Lehrkräfte, die nicht ungeprüft die linkenfür den Unterricht adaptieren wollen. Im Fall Lehrer H. ging Thomassogar so weit, dass er Lehrer H., nach guter alterbei der Vormundschaftsbehördedessen Wohngemeinde als schwer psychisch kranken Mitarbeiterverleumdete...• unter den Genossen liebevoll auch oder „kleiner Machiavelli"genannt, liess keine Lüge aus, um ahnungslosen Lehrer H. möglichsteffizient zu schaden. Getreu dem Motto Zweck heiligt die Mittel" baute derPersonalleiter Schulen einauf, welches offensichtlich dieWahrnehmungen" der OS Rektorin Gaby zu untermauern hatte...... Hier ein paar Original-Lügen desMachiavelli":H. weigert sich den behördlichen Weisungen Folge zu leisten."rüfeine amtsiirztliche Untersu-„Er hat gestern einem Aufgebot deschung nicht Folge geleistet."


lmth.neluhcs.-retieltroser-rendis-groed-snah/70/802/moc.topsipolb.qnibamnedreoheb/:pth6neJlafgnihboMerdfafeirbreseLtreimrif,ralkheis"hcilhordeb".PStgidluhcsebrebilsnetfahreV,.etah,tgithcüreb30„Diese Zuweisung durch uns erfolgte vor dem Hintergrund der psychischen Situationvon EL. Für uns ist dass Herr H. am 14. August 2006 nicht mehr unterrichtendarf und kann."„Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst,aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen Suizid oder Bedrohungengegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf."„Dringendes ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt."...zur Eskalation zuzuspitzen...tiMseinem arglistigen Schreiben hatte Baerlocher die Absicht die Situation bis,.. Damit war derLehrer H. aber noch lange nicht erledigt. Als nächstesinstrumentalisierten die Genossen aus der SP den Vertrauensarzt der kantonalenGesundheitsdienste Dr. med. Marc Meier. Dieser war dafür bekannt, Diagnosenzu stellen, bevor er seine „Patienten" überhaupt gesehen•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachredeoder anderer Tatsa-oder verdächtigt,.1Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaftenchen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schadigen,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft....Hans Georg Signer offiziell nicht als Pressesprecher, er zählt aber zuden am meisten zitierten Staatsvertretern Basels. Bei Journalistenweil er als früherer Lehrer und Schulrektor gerne auch Stilnoten vergibt undnicht nur Inhalt, sondern auch Form der Berichterstattung beeinflussen will. Dievon ihm gebilligtezeigt, dass auch umstrittene Methoden zumInstrumentarium seiner Medienarbeit gehören......Auch Lehrer H. hat sich ausführlich mit Hans Georg Signers Tricks auseinandergesetzt.Wenn man Lehrer H. glauben will, wendet Hans Georg Signer nichtnur umstrittene Methoden an, sondern auch klar rechtswidrige. So manipuliertedieser angeblich an zwei Elternabenden zusammen mit seiner Mitarbeiterin OSRektorin Gaby die betroffenen Eltern derart perfid, dass diese am Schlussglauben mussten, Lehrer H. sei rechtmässig entlassen worden......Wenn man die zahlreichen Schreiben Hans-Georg Signers im Mobbingfall LehrerH. analysiert, kommt man zum Schluss, dass Ressortleiter Signer die Interessendes Erziehungsdepartements ohne Rücksicht auf Verluste knallhart vertritt.Wenn man davon ausgeht, dass Hans-Georg Signer als ausgefuchster Kommunikationsprofiauch vorsätzlich die Unwahrheit ausspricht, bekommen die stereotypenAussagen Signers plötzlich einen Sinn. Hier ein paar Beispiele für SignersDesinformations- und Vernebelungstaktiken......Hans Georg Signer ist Politiker bei der Mit seinem Parteipräsidenten undPersonalchef Thomas Baerlocher hat er die Basler Schulen fest im Griff. Wernicht spurt, wird genötigt krankschreiben zu lassen. Wer sich nicht krankschreibenlassen will, wird alsverleumdet, freigestellt und dem IV-Psychiater zugeführt...tarsgnureigeRDr. Christoph Eymann schaut dem arglis-... Der angeblich liberaletigen Mobbing-Treiben in seinem Departement schon seit bald zwei Jahren zu.


etätlaweGlmth.red-nirotker-neivbaq/70/802/moc.topsicolb.dnibonrnedreoheb/:pthrel-retiel-reliwztun-retep-rd/70/802/moc.topsgolb.gnibomnedreoheb/:pth.lmth.sednesedretnUtimieb.nebomuzsuanihsingnäfegsgnuhcusretnUirenoisiV-lewrOlafgniboM-liwztuG- 31Das neue Personalgesetz wird dazu missbraucht, Lehrkräfte die nicht linientreusind, aus dem Schuldienst...Damit setzt das Basler Erziehungsdepartement die düsterenvorsätzlich in die Realität um. Auch die Wahrheit wird im Erziehungdepartementneu definiert...•Schweizerisches Strafgesetzbuch,trA173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.... Diverse interne E-Mails und Aussagen von GabyRektorin mit ihren "subjektiven Wahrnehmungen" im aktuellendesED vorsätzlich eine masslose Hysterie entfacht hatte, um damit eine Eskalationder Ereignisse zu provozieren, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissenlässt. Aufgrund des von ihr mutwillig erzeugten Klima der Angst, wurde LehrerH. von einer Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land an seinem Wohnortmit Brachialgewalt überwältigt und demWaaghofzugeführt...öireJbeweisen, dass die OS-•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag,Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen 1 22 bestraft....Lehrer H. beispielsweise wurde nach über 20 Jahren mustergültigem Schuldienstvon Dr. Peter Gutzwiller völlig unbegründet zum angeblich potentiellenerklärt. Mit zahlreichen wahrheitswidrigen Behauptungen wurde H.während seiner wohlverdienten Sommerferien einem staatlich organisierten Psychoterrorausgesetzt...scheint aber auch Lehrer H. aufgrund der zahlreichen "psychologischenInterventionen" weitgehend konditioniert zu sein. Seine unverhältnismässigeVerhaftung durch die Sondereinheit der KAPO-Baselland und seine ungemütlicheNacht in einer überwachten Isolationszelle im UntersuchungsgefängnisWaaghof, haben Lehrer H. offensichtlich den "richtigen" Weg aufgezeigt. Aufseinem Weblog zeigt sich Lehrer H. überraschend einsichtig:"Es gibt kein Mobbing!"Offensichtlich haben die psychologischen Interventionen von Dr. Peterdie beabsichtigte Wirkung erzielt...


thpteatilaer/:-ZArtrA.1-imoc.topsgolb.pb.f/:pth.tnedroresuA/061s/8EQtindMeKZRkDA/IlIB8tHifsT/MokN5TEB.lmth.qnudnafp/30/2102/moc.topsqolb.elortnoksteatilaer/:pthehciltnedroresuAsEoks.elortnrüf6neJblmoc.topspol.HredeilgtimnedröheB21neztäsegaT21neztäsegaT.tfartseb- 32 -...In Dr. Peter Gutzwillers Weltanschauung wird also offensichtlich das Böse zumGuten...wäre interessant zu wissen, wie viele Lehrkräfte in den letzten Jahren durchDr. Peter Gutzwillers psychologischen Interventionen ihre Stelle im BaslerSchuldienst freiwillig oder unfreiwillig aufgegeben haben...• http://realitaetskontrolle.bloospot.com/2012/04/ausserordentlicherstaatsanwalt.htmlSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180Grafik:licher%2BStaatanwalt.ip•Staatsanwälte erwecken vorsätzlich den Eindruck, sie seienunabhängig. In Wirklichkeit arbeiten sie für den Staat und stellen sämtlicheStrafverfahren gegen kriminellesystematisch ein. SämtlicheBeweise, welche die Wahrheit an den Tag bringen, werden von ausserordentlichenStaatsanwälten vorsätzlich ignoriert. Dass sich die kriminellen Staatsfunktionäreregelmässig widersprechen, wird von ausserordentlichen Staatsanwältenvorsätzlich nicht zur Kenntnis genommen...... Hauptsache er kann die Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann ohnegrossen Aufwand einstellen. Dass Regierungsrat Eymann die Lüge seiner MitarbeiterinGaby (Lehrer H. habe Drohmails verschickt) ohne Rücksprache mitdem Lehrer bare Münze nimmt, beweist, dass Regierungsrat Eymann seineSorgfaltspflicht verletzt hat, mit seinem voreiligen Brief an die Elternschaft (dieKündigung von Lehrer sei rechtmässig) sein Amt missbraucht hat und mitseinen falschen Anschuldigungen (Lehrer H. habe eine Fernmeldeanlage missbraucht)die Rechtspflege vorsätzlich in die Irre geführt hat...•Schweizerisches Strafgesetzbuch, 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.


sintnekrE/061s/o3ST4oCmpic/ADA/IEKiaqFtrvT/ARqp7Zyp7xa-/moc.topsgolb.pb.1/:pth.1lmth.h-rerhel-lafgnibom-red-dnu-zab-eid/10/2102/moc.topsicolb.elortnoksteatilaer/:pth.„neteibrebüsretäThcilrhäfegdmerf,ineJsibtgidluhcseb- 33 -...2006 verleumdete Gaby Unterer Batterieweg 159, 4059 Basel, ihren MitarbeiterLehrer H. als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. In ihrer hochparanoidenWahnvorstellung fühlte sie sich von Lehrer H. bedroht und liess denvöllig ahnungslosen Lehrer über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mittelsAmtshilfe von der Sondereinheit Barrakuda während seiner Sommerferien anseinem Wohnort überfallen......Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sprach die arglistige Rufmörderin vonihren perfiden Taten frei und zwang Lehrer H. sogar dazu, die KostenAnwältinnen seiner Peinigerin zu bezahlen. Dass ein Mobbingopfer die Anwaltskostendes bezahlen muss, ist an arglistiger Perversion kaum mehr zurüfdie•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen,oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafezu 18021neztäsegaTbestraft....Nicht der angebliche Ex-Lehrer verfolgt Christoph Eymann, sondern der Erziehungsministerverfolgt den Lehrer...... Mit diesem Rundumschlag versuchen Eymann und die Staatsanwaltschaft denLehrer für Dinge verantwortlich zu machen, mit denen dieser nicht das Geringstezu tun hat...• http://realitaetskontrolle.bloqspot.com/2011/12/dr-christoph-eymann-inkomplott.htmlSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021nezt8segaTbestraft.Grafik:e.jpg...Das Stawa-Dokument vom 12.8.2006 beweist, dass Regierungsrat Eymann indas Komplott gegen Lehrer H. verwickelt war. Lehrer,Iwurde wahrheitswidrigals selbst- undverleumdet, um ihm rechtswidrig zu kündigen...


gpj.edr6B52%3C52%hebstfahcsdnumroV/06is/sITAPNj38f/0CA/1q7wkiahMvT/kQNAjJ1gJUi,driw-vm1BT/soc6HtMACL_/moc.topsgolb.pb.3/:pth.gpj.sualkinsorG+reteP+emhanrevniE/obisliZimth.h-rerhel-nedeq-negieznafarts/21/102/moc.topsgolb.elortnoksteatilaer/:pth/YC.A/icysYreslmth.nelgul-hcilztasrov-rethcir-new/60/0102/moc.topsgolb.elortnoksteatilaer/:pth.sEeiDeränoitknufstatS260-s3osaAz,ineJ.iuzgnugithcädreV,negildahcs21neztäsegaTnehcilrhdfegdmerf,tgithcädrevretätlaweG-saG- 34 -•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.Grafik:http://4.bp.blogspot.com/-Gaby Thomas Baerlocher und Peter Gutzwiller habenoffensichtlich noch nicht genug. Das Trio, welches im Jahre 2006 den beliebtenLehrer H. vorsätzlich als potentiellenretätlaweGverleumdete und aus demBasler Schulsystem mobbte, hat nun auch noch Strafanzeige gegen H. eingereicht.Offensichtlich ertragen es die arglistigen Staatsfunktionäre nicht, dassLehrer H. auf seinem Blog die Wahrheit ins Netz stellt...• ist davon auszugehen, dass die Funktionäre mit ihrer Strafanzeige beabsichtigen,die Wahrheit rechtswidrig unterdrücken. Dass ausgerechnet die Personen,die den Lehrer als selbst- undverleumdeten,nun Strafanzeigen gegen den völlig unbescholtenen Lehrer einreichen,ist an satanischer Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Die von derstaatlichen Mobbing-Truppe unterzeichneten Dokumente beweisen klar, dass dieEntlassung von Lehrer H. auf einem widerlichen Lügenkonstrukt basiert. Der ursprünglichePlan des Mobbing-Trios, Lehrer H. in einer Psychiatrischen Klinikzum Verstummen zu bringen, ist offensichtlich gründlich gescheitert...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zubeschuldigt oderwer eine solche Beschuldigung oderweiterverbreitet,auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen122 bestraft.Grafik:2...Im Einvernahmeprotokoll vom September 2006 versucht Detektivin S.Auskunftsperson Peter Grossniklaus massiv zu manipulieren. Sie versucht


ztorT_gpj.saG+aidualC-inegasuA/06is/gh2GN5topsgolb.pb.i/:pthelortnoksteatilaer/:pthlmth.tdats-lesab-ni-zlifzitsui/60/0102/moc.topsdoib.elortnoksteatilaer/:pthExtiJ/QCA/I.leuxLyiBT/soc6HtMQjCLmoc,.eillmth.tdats-lesab-ni-zlifzitsuj/60/0102/moc.topsgolb,.rui21neztäsegaT602,tkiledlaizifOhcuarbsimstmA- 35 -dem Inspektionspräsidenten einzureden, dass Lehrer H. sich mit GüntherTschanun verglichen habe......Obwohl Peter Grossniklaus nichts von einem Vergleich erwähnt, behauptetStrafgerichtspräsident Marc Oser weiterhin, Lehrer H. habe sich mitGünther Tschanun verglichen und sich so wie dieser gefühlt. Wer als Richterderart kriminell sein Amt missbraucht, macht sich strafbar.istein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden.Auch Begünstigungtsiein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehördegeahndet werden muss. In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft abernie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft undStrafgericht erweckt den Eindruck von "organisierter Kriminalität...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen122 bestraft.Grafik:...Im Einvernahmeprotokoll vom 8. September versucht Detektivin S. GasserAuskunftsperson Claudia Gass massiv zu manipulieren. Sie versucht der Arbeitskolleginvon Lehrer H. einzureden, dass dieser sich mehrfach mit demAmokläufer Günther Tschanun verglichen habe...diesem klaren Beweis behauptet Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oserweiterhin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sich so wiedieser gefühlt. Wer als Richter derart kriminell sein Amt missbraucht, macht sichstrafbar. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaftamtlich verfolgt werden. Auch Begünstigung ist einwelchesvon der Strafverfolgungsbehörde geahndet werden muss. In Basel-Stadt ermitteltdie Staatsanwaltschaft aber nie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischenStaatsanwaltschaft und Strafgericht erweckt den Eindruck von "organisierterKriminalität...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft.Grafik:


••nirgpj.saG+aidualC+negasuA/06n/gh2GN5gpjL+liamhorD/06is/E_FWxS1.1http://realitaetskontrolle.blocisbat.com/2010/05/andebliche-drohmailslmth.thcuatedfua/moc.topsgolb.pb,i/:pthgpj.2+liamhorD/06.1s/ozprVh-sliamhord-ehcilbedna/50/0102/moc.topsqolb.elartnoksteatilaer/:pthlmth.thcuatepfuateJ-61tsinehcilrhäfeg/maäneJLrws/ACA/Tu04Jbpz_S/soc6HtMQjCLtiJ/QCA/IUeuxLyiBT/soc6HtMQjCLS/soc6HtMQjCL21neztäsegaTkzaO/lCA/I2qV41Fqz.tfartseb-otkeRhttp://i .bp .blogspot .c- 36 -xE...Im Einvernahmeprotokoll vom 8. September 2006 versucht Detektivin S. GasserAuskunftsperson Claudia Gass massiv zu manipulieren. Sie versucht der Arbeitskolleginvon Lehrer H. einzureden, dass dieser sich mehrfach mit demAmokläufer Günther Tschanun verglichen habe...Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.Grafik:http://3.bp.blogspot.com/Grafik:.,Die Mails von Lehrer H. zeigen deutlich, dass nicht der beliebte und engagierteLehrer Drohmails geschrieben hat, sondern die ehemalige Rektorin der BaslerOrientierungsschule Gaby dem Lehrer höchstpersönlich mit einer Freistellungdroht, falls dieser sich nicht über den Amtsarzt psychiatrisch begutachtenlässt...Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180... Gaby Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion alsder Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten LehrerH. mehrfach alsGewalttäter verleumdet, um ihn systematisch ausdem Basler Schulsystem zu mobben. Ihr Lügengebäude stützt sich auf die folgendenfrei erfundenen Behauptungen...


lmth.eipulhcI.niretaneJlmth.rebleslmth.edul-etsre-sonel-yba15/30/0102/moc.topsicolbalortnoksteatilaer/:pth06is/kohx41Rd-hcis-tetsaleb-nirotker-so/80/9D02/moc.topsigolb.elortnoksteatilaer/:pth.11q5431p3BN6S/soc6HtMQjCL_imoc.topsgolb.pb.4/:pth-etztel-erhi-dnu-onei-vbaq/30/0102/moc.topsgolb.elortnoksteatilaer/:pth.eiD/moc.topsgolb.pb.1/ehclos1.3.71hcsirtaihcysP/h-oieb0,6o.8.1nelbOaneJ,negidähcs.ruiSisocWdv/wBA/IYo3/oBAJaneJ,tgithcädrev,aneJ-ielnefutSaneJ- 37 -•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zubeschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.Grafik:http : /LCjQMt HsVBvFrzA/si600-h/ D er+ Beweis.jpg6c9N5b 8heutige Stufenleiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby behauptete inihrer Strafanzeige vom Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen.Auch Gerichtspräsident lic. Marc Oser benutzte diese Lüge, um Gabyvom Vorwurf der Nachrede freizusprechen. Die Akten der Staatsanwaltbelegen aber, dass nur Gaby und der Untersuchungbeamte von "Vergleich"sprechen. Lehrer ging es immer nur darum, aufzuzeigen, dass man ausdem "Mobbing-Fall Tschanun" etwas lernen solle. Das Dokument zeigt, wie derUntersuchungsbeamte aufgrund der perfiden Strafanzeige von Gaby denunschuldigen Lehrer mit Günther Tschanun vergleicht...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oderwer eineBeschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen122 bestraft.Grafik:es + Gutacht en.jpgnBveranlasste nie, dass Herr H. zum Psychiater muss." GabySek.(Aussage vom als Angeklagte vor dem Basler Strafgericht)...•Schweizerisches Strafgesetzbuch


gpj.gnuhorD/h-06is/Az2QnogGCaer/:pth.1negnusalmhenreV.trA„.riWeidInegidnuketfärkrheLAo/8A/IWIQNbHcbnS/soc6HtMQjCL.tobs:txetra1K".nereimrofnid/50/902/moc.nresuänegnuresuÄheis- 38 -173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.Grafik:http://2.bp.blogspot.com/... OS Rektorin belastet sich selber...•christoph.htmlitaetskontrol le. b logSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachredeie-sch riI len-tone-des-d r-1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft....Im BaZ-Artikel vom 25.5.09 erhält Regierungsrat Eymann von der Basler Zeitungausführlich Raum, seine Niederlage betr. Bildungsraum Nordwestschweizzu beschönigen. Eymann gilt als begnadeter Rhetoriker. Seine Aussagen sinddeshalb nicht für bare Münze zu nehmen. Im Folgenden werden einige Eymann-Zitate näher analysiert. Was Eymann mit seinenwirklich meint,weiss nur er selber......„Wir mussten mit kritischen Tönen während des Vernehmlassungsverfahrensrechnen." Klartext: Kritik ist uns völlig egal. Wir sind die Regierung, wir ziehendiese Reform durch......„Deshalb reden alle mit — und das soll auch so sein." Klartext: Wir geben in sog.allen die Möglichkeit, sich zu Wir machen nachhertrotzdem was wir wollen, wir sind schliesslich die Regierung...müssen noch besserWir bombardieren die Bevölkerungvermehrt mit Propaganda, bis sie sich einsichtig zeigt. Die von uns bezahltenwissenschaftlichen Evaluationen werden beweisen, dass wir immer richtigliegen...„Wir dürfen allerdings keine Lösung erarbeiten, die dem Vorwurf aussetzt,den Volkswillen im Aargau zu missachten." Klartext: Wenn der Aargau die Basisstufenicht will, realisieren wir diese halt in den restlichen drei Kantonen....„Darum ist bei mir schon der Wille vorhanden, das Projekt möglichst umfangreichweiterverfolgen zu können." Klartext: Wir realisieren die Basisstufe auchgegen den Willen der beider Basel...„Es verliert niemand seinen Job." Klartext: Lehrkräfte, die sich gegen unsere Zielewehren, werden zwangsweise psychiatrisiert. Wer sich nicht psychiatrisierenlassen will, dem wir wegen schwerer Pflichtverletzung....


eiD„.hcI„.hcilnösreP„.gnureis„.•githciWeksürb,netlahtsefgnureisimonok6gnurhüfniEna.nedrawrüfad-ilaudividnI- 39Gesellschaft wandelt sich heute rasch und verlangt auch ein schnelles Reagierenin der Klartext:Schule." Die Globalisierung verlangt eine Gesellschaft,die alles glaubt, was von oben kommt. Die Volkschule muss daher zur Indoktrinationsanstalt„reformiert" werden...ist, dass auch die Basis einbezogen wird." Klartext: Es ist wichtig, dassdie Basis glaubt, dass sie einbezogen wird. Sie darf in sog. Vernehmlassungen ihreMeinung abgeben. Wir machen dann aber, was wir wollen. Wir sind schliesslichdie Regierung,,,...„Die Lehrerinnen und Lehrer sind mir sehr wichtig, ich habe sie gerne — bei allenSchwierigkeiten, die sie mir bei meiner beruflichen Auftragslage manchmalmachen." Klartext: Uns sind vor allem die Lehrerinnen und Lehrer wichtig, diesich exakt an unsere Vorgaben halten. Wir haben schliesslich von den Globalistenden Auftrag erhalten, die Volksschule bis zur Zerstörung zu heterogenisieren.Wer brauchbare Bildung will, soll dafür gefälligst an den Privatschulen bezahlen.glaube ich, dass die Basisstufe inhaltlich ein gescheites Instrumentist, um unserem Hauptproblem, der wachsenden Heterogentität der Schüler, zubegegnen." Klartext: Je heterogener die Schulklassen sind, desto weniger könnenwir in Tat und Wahrheit die Heterogenität in den Griff bekommen. Die Basisstufewird so heterogen sein, dass kein vernünftiger Unterricht mehr möglich ist.Dann ist unser Ziel erreicht. Wer brauchbare Bildung will, soll gefälligst anden Privatschulen bezahlen.......„Wir dürfen nicht populistisch sein." Klartext: Der Volkswille interessiert unsnicht im Geringsten. Wir wissen, was für uns und das Volk gut ist. Das war schonimmer so. Schliesslich sind wir die Regierung.....,„HarmoS ist die Struktur, der Bildungsraum definiert die Inhalte." Klartext:Um unser Ziel, dieder Bildung, zu verwirklichen, müssen wiram Bildungsraum Natürlich reicht zur Definierung der Bildungsinhaltedie HarmoS-Struktur, aber das dürfen unsere Untertanen nicht erfahren. Esgeht schliesslich in der Zukunft darum, Bildung teuer zu verkaufen......„Aber Probleme wie die stärkere Individualisierung und der Bedarf nach Tagesstrukturenstellen sich uns trotzdem." Klartext: Mit einer stärkerenin einer heterogenisierten Basisstufe werden wir die Lehrkräfte vorsätzlichüberfordern. Die Burn-Out-Rate wird markant ansteigen. Die Psychiatrisierungder ausgebrannten Lehrkräfte wird uns eine flächendeckende „Gedankenkontrolle"ermöglichen. In Tagesschulen werden die Kinder zum Wohle des Staatessozialistisch indoktriniert.,...„Wir haben eine Verbindlichkeit angestrebt, damit nicht eines der Parlamentedurch Bewegungen Grundsätze wieder infrage stellen kann." Klartext: Mitder vorsätzlichen Ausschaltung der Parlamente können wir HarmoS am Volk undan den Parlamenten vorbeimogeln. Das ist zwar völlig undemokratisch, aber derZweck heiligt bekanntlich die Mittel......„Wir haben einen Handlungsbedarf; das Basler Schulsystem hat ein schlechtesImage." Klartext: Es ist uns natürlich bekannt, dass im alten Schulsystem vor derSchulreform die Kinder optimal gefördert wurden. Mit derder OS istdie Heterogenität der Klassen vorsätzlich massiv gesteigert Mit der Basisstufewerden die Klassen noch heterogener. Damit wird die Volksschule vorsätzlichentwertet. Kinder, die etwas lernen wollen, müssen eine Privatschule.Mit der Privatisierung der Bildung zwingen wir beide Elternteile dazu, einer geregeltenArbeit nachzugehen. Deshalb müssen wir zwingend die Tagesschulenmassiv ausbauen...habe noch niemanden getroffen, der gesagt hat, wir müssen gar nichts machen."Klartext: Allerdings hat auch niemand gesagt, man solle die Situation verschlechtern.Deshalb betonen wir in unserer Propaganda immer wieder die


lmth.tiehrhaw..,hcilthcisregnutrewfuA,-eid-dnu-namye-hpotsirhc-rd/80/802/nroc.topsnolb.elortnoksteatilaer/:pth.targnureigeRsaDendtsneidetiHtiminamyEtim!hcilhcuärbsim-40der Schulen". Dass die massive Zunahme der Heterogenität in denSchulklassen die Volksschule ins Chaos stürzen wird, ist beabsichtigt. SchliesslichtsiBildung eine Ware, die nicht umsonst zu haben ist. Die Volksschule wirdzum umfunktioniert. Die Eliten werden ihre Kinder vermehrt an Privatschulenschicken. Bildung mit Qualität ist nach der Reform nicht mehr gratis......„(Der Bildungsraum Nordwestschweiz) wird kommen. Wann, das ist eine andereFrage. Es braucht Zeit und noch viel offensives Erklären. Klartext: Der BildungsraumNordwestschweiz ist eine beschlossene Sache. Mittels Aushebelungder Demokratie und dank unserer gigantischen Propagandamaschinerie wird esuns gelingen, unser Vorhaben gegen den Willen des Volkes und der Lehrkräftedurchzusetzen....•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,werwird, auf Antrag,solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.... Der Fisch stinkt vom Kopfe her." Norddeutsches Sprichwort......Dr. Christoph ist Leiter des Erziehungsdepartements Basel-Stadt unddirekter Chef von Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen. Gegen zahlreicheseiner Mitarbeiter laufen diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Nötigungund anderen mutmasslichen Delikten. Diverse anonyme blog-Betreiberäussern sich äusserst kritisch zu Regierungsrat Eyrnann......Das Gegenteil ist der Fall. Regierungsrat Eymann hat selber eine Verleumdungkampagnegegen einen politisch unbequemen Lehrer unterstützt. ZahlreicheEltern sind Zeugen, dass die folgenden Aussagen von Dr. Christoph Eymannnicht der Wahrheit entsprechen...Gegenteiltsiwahr! Sämtliche Akten beweisen, dass Lehrer H. von diversenPersonen vorsätzlich in Misskredit gebracht worden ist. Die Aussage von RegierungsratEymann entspricht nicht der Wahrheit!...„Auch hier ist genau das Gegenteil der Fall! Die gesetzlichen Vorschriften wurdennicht korrekt angewandt. Die Kündigung von Lehrer H. warDie Kündigung musste zurückgenommen werden!,..„Auch hier ist wieder das Gegenteil richtig! Regierungrat Eymann hat zwarRecht, wenn er die die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. lobt, aber eineKündigung war in keinem Fall angezeigt. Dass die Kündigung weder unvermeidlich,noch rechtmässig war, ist aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts eindeutig•Eymann verkündet seine eigene Wahrheit. Es ist die Wahrheitder,netsilabolGdie uns freie Bürgerinnen und Bürger ihren globalen Lügenversklaven.nelow


•lmth.ehcilztsrov.äneJ.srel.•...•.-hcrud-elortnokstilaer/80/802/moc.topsgolb.elortnoksteatilaer/:pth,drtwgitläfgroS.reletstsinA.•timaDfuAgitiezhcielGsehcilhcästaTybaGäneJrihtrebaHtkeridnimenie081,ehcilhcuärbsimsthcer"21neztäsegaTredeilgtimsuahluhcS-letsegieznA.rihtrebaH-egieznA- 41 -Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,auf Antrag, mit Geldstrafe bis zubestraft.sletiMvorsätzlicher Verdrehung von Ursache und Wirkung stellt Staatsanwältinlic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen eines politisch unbequemenLehrers gegen seine Vorgesetzten ein. Als Zugabe unterstellt die Anwältindes Staates dem Anzeigesteller einequerulatorische Anzeigenerstattung".Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nichtdaran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsrechtlichgarantierten Rechte wahrnehmen...stellt er die unzähligen vorsätzlichen Verdrehungen der Staatsanwältinrichtig. Als Insider bin ich im Besitz einer Kopie dieses Schreibens. Hier alsodas brisante Dokument......Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und DeniseAmtsmissbrauch. Nötigung...dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschriftfreiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht dieSHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessenPsychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchtenNötigung erfüllt...sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken desdiffamierende Beschwerden......Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die dreiden Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damitder objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt..... Denise führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich keinProtokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen <strong>Fakten</strong> muss davon ausgegangen werden,dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbarenVorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzliche Ausgrenzungdes Anzeigestellers...zu Dr. Peter Gutzwiller. Verletzung des Berufsgeheimnisses.Amtsmissbrauch. falsche Anschuldigung...nötigte den Anzeigesteller, ein „Coaching" bei Dr. Gutzwiller zu besuchen......vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gabyund Thomas Raerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seineSchweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosenDiffamierungen bei seinen Vorgesetzten...ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosenDiagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat...Stelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller denvöllig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und da-


..edröhreletsednehcsirtaihcsEtiMdnuhcilztäsrovrefuälkomA6neJelbO.gnugitöN.6neJ6neJrehcolreaBnetätivitkArehco'reaBshcuarbsimstmA6neJ-ebstfahcsdnumroVnelbü6neJ-egieznA-ztäsrov-erhcaN-ysp-laf- 42mit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt...... Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnisverletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinennehcsAnschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestandder falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt...Amtsmissbrauch. Falsche Anschuldigung. Irrefüh-Nachtrede......Tatsächliches zu Gabyrung der Rechtspflege.ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichenunverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeitgetrieben hat......Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert,ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand derfalschen Anschuldigung eindeutig erfüllt...ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht GabyDiffamierung des Gegners...das Strafrecht zur...Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnenund ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung" bei derStrafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenöhat mit ihren zahlreichen Schreiben und ein Klima der Angst und derHysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie demeine psychische Notlage aufgezwungen......All die genannten <strong>Fakten</strong> erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand desAmtsmissbrauchs. hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen denAnzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt.Offensichtlich hat mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt,einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln......Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby denAnzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlichmit demTschanun. Damit ist der Tatbestand dereindeutig erfüllt.... Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche An-...Tatsächliches zu Thomasschuldigung...... Das Schreiben von Thomasrehco!reaBvom 7.7.06 an dieerfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand desversuchten Nötigung...und der... Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zupsychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt anschwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zurFolge...... Baerlocher wahrheitswidriges Schreiben diffamiert den Anzeigestellerverfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung desAnzeigestellers in eine psychiatrische Klinik...... Mit dem Schreiben vom 7.7.06 erweckt bei der Vormundschaftsbehördeden Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist derobjektive Tatbestand der falschen Anschuldigung...Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, denAnzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einerBegutachtung zu nötigen...


eiletsegiez..gnugidluhcs..,tsisad„..•fuAlhowbOcraM.,nereixatehcsiregrosrüf„hcärpseGtrhaweg.neseiweb-nA-nA43...Tatsächliches zu Hans Georg Signer. Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche...hat den Anzeigesteller zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesenmit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und derPsychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislichvorsätzlich vorangetrieben...Der von Signer erwähnteAspekt" ist unglaubwürdig und alsreine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigestellerzu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrigkrankschreiben zu lassen...... Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den imPersonalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damitder Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt...der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte,diese aber von Signer nur unzureichend wurde. Auf Grund dieser<strong>Fakten</strong> ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutigsEhätte eindeutig zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, dengegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zuschützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich inkeinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig alsvorsätzliche Nötigung zu...Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungenseiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigestellerebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigungeindeutig erfüllt—...Tatsächliches zu Dr. Marc Meier. Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche Anschuldigung......dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsichtverweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutigden objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs......Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter derMitwirkung von Dr. Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert...lhowbOder Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liesssich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalierenzu... Der Hinweis „mittels FFE" ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater,den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren...diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern.Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt_...Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler. Amtsmissbrauch. Nötigung. Falsche Anschuldigung......Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immerkorrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller amEnde des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einer psychiatrischenKlinik hospitalisieren werde. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchtenNötigung erfüllt...sich der Anzeigesteller im mit Spieler deutlich von den TatenTschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigestellerhabe sich mit Tschanun „identifiziert". Damit beschuldigt Spieler den


•.,„.„.u-IclfUhCSUt-hCrud-elortlrokstilaer/80/8021m0.toDlsgolb.elortnoksteatilaer/:pthtiMregrebnroHrehcolreaHnegifirgrebü.tztelrev,rehcolrcaB8neT,21neztäsegaTtlüfrenerabheizlovhcannehciltzräsneuartrev„damit den Tatbe-44Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein undstand der falschen Anschuldigung...... Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiaterseine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesundenMenschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistigeVorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestanddes Amtsmissbrauchs...sEbeweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem„Verfolgungswahn" leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionärenmit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werdensollte...der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Tho-hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht mas-massiv...Mit seinenFragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigestellervorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweisein der Einvernahme als „absolut professionell" bezeichnet, zeigt wiebösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbrauchthat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. MarkusSpieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn" anzudichten.Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einemlebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden...ri d. htmlSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180bestraft....Am 27.6.06 teilen Gaby Jenö und Thomas Baerlocher einem politisch unbequemenLehrer in einem „Gespräch" völlig unerwartet mit, sie seien der Meinung,er könne seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Mit dieserfür den Lehrer höchst irritierenden und in keiner WeiseBehauptungwird diesem in der Folge eine „psychologische Hetzjagd" aufgezwungen,die zum Ziel hat, den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik zu entsorgen......Offensichtlich hat Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht im Gespräch mitThomas...Dass der Pseudo-Coach diese vertraulichen Information an PersonalleiterThomas Baerlocher weiterleitet, bedeutet für den Lehrer ein massiver Vertrauensbruch......In der ersten Woche der Sommerferien 2006 versucht der sog. VertrauensarztDr. Marc Meier den Lehrer telefonisch zu überreden, einerUntersuchung" zuzustimmen. Allerdings merkt der Lehrer am Telefon schnell,dass Dr. Meier vonund Gutzwiller bereits „auf Linie" gebrachtworden ist. Als Dr. Meier dann die Mobbing-These des Lehrers nicht im gerings-


•.lmth.gnuglofrevfarts-hcrud-elortnokstilaer/80/802/moc.topsgolb.elortnoksteatilaer/:pthneg.1eiDnirehcerpsnretlE.neznerguzsuatläfrebü.neheguzfua"negiliwierf„.tsisaneJaneJsaneJDE-nulohredeiWtsianeJ- 45 -ten ernst nehmen will, verliert der Lehrer jegliches Interesse an einer vertrauensärztlichenUntersuchung......Als aber auch dieser die Mobbing-Thesen nicht im geringsten ernst nehmenwill, beschleicht den Lehrer ein seltsames Gefühl. In monotonenversucht Signer dem Lehrer immer wieder zu suggerieren, dieser habe einepsychische Krankheit und solle sich krankschreiben lassen......Als er aber den letzten Satz des Briefes liest, wird ihm endgültig klar, in welcheRichtung das arglistige Mobbing-Treiben von und Baerlocher führen soll...darauf folgende Strafanzeige wegen angeblicher Drohung, sorgt dannallerdings schnell dafür, dass der Lehrer seine Angelegenheiten wie von der Rektorinbereits angekündigt, nicht mehr selbständig regeln kann. Der Plan vonund Baerlocher scheintDie Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land „Barrakuda" den Lehrer an seinem Wohnort und führt diesen vorden Augen der verdutzten Nachbarschaft in Handschellen und Augenbinde ab..,...Einige Tage später erhält der Lehrer von Hans-Georg Signer einen Brief, derziemlich unklar formuliert Offensichtlich hat man geplant, den politisch unbequemenLehrer zu einerKündigung zu „motivieren...neränoitknuF-...Mit diesem Brief will Signer den Lehrer offensichtlich einschüchtern undgleichzeitig den Eindruck erwecken, das Erziehungsdepartement habe mit demrufschädigenden baz-Artikel nichts zu tun. Da aber ausser denund der Staatsanwaltschaft niemand von der Strafanzeige weiss, unschwerauszumachen, wer den Baslerstab und die baz über die unrechtmässigeVerhaftung informiert hat...... Die Behörden schützen mit dem sog. Persönlichkeitsschutz vor allem ihre arglistigenVeranstaltungen. Die „Vorkommnisse" sind in Wirklichkeit nichts anderesals die Realisierung hinterlistig geplanter Aktionen einiger Staatsfunktionäre,mit der Absicht, einen politisch unbequemen Lehrer zwangsweise aus demSchuldienst... Mit dieser Behauptung nimmt Signer offensichtlich bereits die Entscheidungender Personalrekurskommission und des Appellationsgerichts vorweg......Mit dieser unsäglichen Tatsachenverdrehung will man den Lehrer endgültig als„kranken" Lehrer darstellen. Dass der wirkliche Sachverhalt auch in diesemPunkt ein ziemlich anderer ist, ist aus dem E-Mail ersichtlich, das der Lehrer einerschrieb, die an einem Elternabend kräftig gegen seine Personintrigiert hatte... Die Freistellung ist demzufolge die Konsequenz einer arglistigen Behörden-Hetzjagd, die in Sommerferien des Lehrers stattgefunden hat...Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft


.,nir.lmth.eirtaihcysp.elortnoksteatilaer/:pth-hcrud-elortnokstilaer/80/802/moc.topolb.elortnoketeatilaer/:gth.nirotkeR-SOdnerhäWieBsnetsetäpSöireJgisänrshatslareneg60.8o.i6neJäneJ-hcrud-elortnokstilaer/80/802/moc.topsdolb,8neJ6neJ.,niesnehcilthcerlanosrepaneJaneJybaG-otkeRdneJ46jetzt wird auch dem letzten Skeptiker klar werden, dass die demLehrer angedichtete „psychische Krankheit" nur als Vorwand dient, um diesenmit einergeplanten Eskalations-Kaskade aus dem Schuldienstzu entfernen. Dieser vom ED zu verantwortende Angriff auf die psychischeund physische Integrität des politisch unbequemen Lehrers dürfte mit grössterWahrscheinlichkeit strafrechtlich relevant...Um die Eskalation auf die Spitze zu treiben, reicht Rektorinschliesslich am um 19.20 Uhr bei der Bezirkswache City eine Strafanzeigewegen angeblicher Drohung gegen den Lehrer ein. Wenn sie ihn schon nichtüber den psychiatrischen Weg erledigen kann, dann offensichtlich wenigstensüber das Strafrecht...• ihren Angaben greift Rektorin Gaby ein weiteres Mal zu einer arglistigenLüge: Obwohl der Lehrer mit ihr seit Wochen kein Gespräch mehr geführthat, behauptete sie, dieser hätte sich mit dem Amokläufer Tschanun verglichenund Drohungen per E-Mail verschickt...... Die Tatsache, das vom unbescholtenen Lehrer ein psychiatrisches Gutachtenverlangt hat, ist eine massive Kompetenzüberschreitung der Rektorin undmüsste eigentlich als schwere Pflichtverletzung vom Vorsteher des ErziehungsdepartementsDr. Christoph Eymann mitMassnahmen bestraftwerden......Da sich der politisch unbequeme Lehrer aber zu keiner Zeit krank gemeldethat, muss das Vorgehen von Rektorin Gaby als massiv rechtswidrig bezeichnetwerden...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble Nachrede1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen 122 bestraft.Gaby erfindet bei der Entlassung eines politisch unbequemenLehrers ihre eigene „Wahrheit"......Da der Lehrer in Wirklichkeit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Drohungenausgesprochen hat, ist die Aussage von Gaby nichts anderes als eine arglistigeLüge...seinen Sommerferien wird der völlig ahnungslose Lehrers vonGaby und Thomas Baerlocher in eine Eskalationsspirale verwickelt, diedamit enden soll, dass der Lehrer in einer psychiatrischen Klinik "therapiert"werden kann. Dass Rektorin Gaby den Lehrer mangels Kündigungsgründenmit der Psychokeule aus dem Verkehr ziehen will, kann der politisch unbequemeLehrer auch zwei Jahre nach dieser arglistigen Mobbing-Intrige noch immernicht nachvollziehen...•lmth.eidoloedi


.lesrel.1noisimoksgnuflmth.esalc.1-eid-hcrud-elortnokstilaer/80/802/moc.topsqolb.elortnoksteatilaer/:pthl,negnuztelrevrhE.ruinrenieineJineJäneJäneJ,tgithcädrevtarotkeR-SO-ürpstfähcseG-anotnak-äH47Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oderwer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztasegaTbestraft....Zur Begründung der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers benütztFrau lic.senIWeihrauch, die Juristin des ED, unter anderem ein Schreibeneiner Frau, die überhaupt nichts mit dem Lehrer zu tun hat..._Helene Häseli, so heisst diese Frau, kritisiert in ihrem Brief vom 12.11.04 an diedamalige Schulhausleiterin Gaby ein Musical des Lehrers in einer unakzeptablenund tendenziösen Art und Weise......Von da an ist dem Lehrer klar, dass aus dem Hinterhalt mit der grossen Mobbing-Kelleangerichtet worden ist. Natürlich wollen die damalige OS-RektorinVerena Labhardt und ihre Schulhausleiterin Gaby die ominöse Helenenicht kennen, obwohl diese Person in der „Gender-Gemeinde" wohl bekanntist...•Schweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173,Üble NachredeWer jemanden bei andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft.hcuAOS Inspektionspräsident Peter Grossniklaus ist in der SP. Er hat überhauptnoch nie einen Stundenbesuchiebdiesem Lehrer durchgeführt, dafürebenfalls die Freistellung und Kündigung bewilligt, ohne mit dem Lehrer vorhergesprochen zu haben. Auch Hans-Georg Signer, der Ressortleiter Schulen ist SP-Mitglied. Auch Hans-Georg Signer, der Ressortleiter Schulen ist SP-Mitglied. Erliest dem Lehrer die frei erfundenen Kündigungsgründe persönlich vor. ThomasBaerlocher, Personalleiter im Ressort Schulen ist gleichzeitig auch nochSP-Partei-Präsident hat die Kündigung zusammen mit demunterschrieben.Eine Beschwerde vom betroffenen Lehrer an die(GPK) wird vom GPK-Präsidenten und SP-Grossrat JanGoepfert selbstverständlich auf Eis gelegt. Als liberal gesinnter Bürger versuchtder Lehrer sein Glück mit einer Beschwerde bei Dr. Christoph Eymann, dem „liberalen"Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements...... Ein völlig unbescholtener Lehrer wird von Rektorin Gaby (ehemaliges SP-Mitglied) und ihren Helfershelfern in einer perfiden Art und Weise in die Arbeitslosigkeitgetrieben......In Wirklichkeit wird das von gegen den Lehrer angestrengte Strafverfahren,wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft „mangels Beweisen"eingestellt, weil die Drohungen nur im Kopf der Rektorin stattgefunden haben....


gnurhelebletimsthceR•,1topsolb.elortnoksteatilaer/:pth.netatsre,negidähcsdnatsebfartSybaGelbÜüneJ6neJnelheF„48... Da „Mobbing" leider noch immer keinnach StGB ist, sieht sichder Lehrer gezwungen, gegen OS-Rektorin in zahlreichen PunktenStrafanzeige zu (Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung,Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Nachrede) Die StaatsanwaltschaftBasel-Stadt eröffnet ein Verfahren gegen Rektorin und ihre diversenHelfershelfer, welches aber von Staatsanwältin Eva Eichenberger mittels vorsätzlicherVerdrehung von Ursache und Wirkung wegen angeblichem desTatbestands" wieder eingestellt wird...com/2008/08/realittskontrolle-durch-diemainstream.htmlSchweizerisches StrafgesetzbuchArt. 173, Ehrverletzungen, Üble NachredeWer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen,die geeignet sind, seinen Ruf zubeschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 18021neztäsegaTbestraft....Vor über zwei Jahren wollte OS-Rektorin Gaby Jenö einen Lehrer über einenbestellten Amtsarzt krankschreiben lassen. Inoffiziell hatte der Lehrer nicht dierichtige politische Gesinnung, offiziell versuchte man ihm eine psychischeKrankheit anzudichten„,...Kommunikationsberater, PR-Spezialisten, Psychologen und Spin doctors sindvon der Verwaltung angestellt worden, um uns in die Neue Weltordnung zu „integrieren".Unter dem Vorwand „HarmoS" wird auch die Schweizer Schullandschaftkräftig umgepflügt. Die Kinder sollen bereits ab vier Jahren vom Staat indoktriniertwerden...STAATSCHAFT BASEL-STADTDr. B. Voser, Leitender StaatsanwaltGegen die blosse Herausgabe der Gegenstände und Vermögenswerte besteht kein ordentliches Rechtsmittel. ImFalle der späteren Beschlagnahme der edierten Unterlagen steht der betroffenen Person die Beschwerde nachArt. 393 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Abs. 2 und Art. 382 StPO zu.

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