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Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung 42chen nach schriftlicher Anzeige durch den anderen Vertragspartner Abhilfegeschaffen wurde. Sofern nach Anzeig e des anderen Vertr agspartners derartigeVerstöße nochm als eintreten, ist der andere Vertragspar tner berechtigt,den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.4. Darüber hinaus ist jeder Vertragspartner berechtigt, den jeweiligen Vertrag mitsofortiger Wirkung zu kündigen, wenna) der andere Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensüber sein Vermögen gestellt hat,b) Anordnungen nach § 21 der Insolvenzordnung gegen den anderen Vertragspartnergetroffen werden oderc) gegen den anderen Vertragspartner das Insolvenzverfahren eröffnetoder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.5. Im Falle einer Ausset zung von v ertraglichen Leistungen haben die Vertragspartnerihre jeweiligen Verpflichtungen unverzüglich wieder aufzunehmen, sobalddie Gründe für die Aussetzung entfallen sind.§ 56Datenweitergabe und DatenverarbeitungDer Netzbetreiber ist berechtigt, Verbr auchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten anNetzbetreiber weiterzugeben, soweit und s olange dies zur ordnungsgemäßen Abwicklungdes jeweiligen Vertra ges erforderlich ist. De r Transportkunde erklärt seinEinverständnis zur automatisierten Datenverarbeitung durch den Netzbetreiber oderein von dem Netzbetreiber beauftragtes Unternehmen nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze.§ 57Wirtschaftsklausel1. Sollten während der Laufzeit eines Vertrages unvorhergesehene Umständeeintreten, die erhebliche wirtschaftlic he, technische oder rechtliche Auswirkungenauf den Vertrag haben, für die abe r im Vertrag und dies en Netzzugangsbedingungenkeine Regelungen getroffen oder die bei Vertragsabschlussnicht bedacht wurden, und sollte infolgedessen irgendeine vertraglicheBestimmung dadurch für eine Partei unzumutbar werden, kann die betroffenePartei von der anderen eine entspre chende Anpassung der vertraglichenBestimmungen verlangen, die den geänder ten Umständen, unter Berücksichtigungaller wirtschaftlichen, techni schen und rechtlic hen Auswirkungen aufdie andere Partei, Rechnung trägt.2. Die Partei, die sich auf solche Um stände beruft, hat die erforderlichen Tatsachendarzulegen und zu beweisen.3. Der Anspruch auf Änderung der vertraglichen Bestimmungen besteht ab demZeitpunkt, an dem die fordernde Partei das erste Mal Änderungen der vertraglichenBestimmungen aufgrund geänderter Umstände fordert, es sei denn,

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