Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!I. Gesetzliche Bestimmungen im Hinblick auf <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong><strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> MenschenÖsterreichische B<strong>und</strong>esverfassungB<strong>und</strong>es-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor demGesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse <strong>und</strong>des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderungbenachteiligt werden. Die Republik (B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden) bekenntsich dazu, die Gleichbehandlung von <strong>behinderte</strong>n <strong>und</strong> nicht<strong>behinderte</strong>nMenschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.Artikel 7 B-VG enthält eine Nicht-Diskriminierungsbestimmung sowie eineStaatszielbestimmung <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> Menschen. Damit wird nicht nur normiert,dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, sondern eswurde auch festgelegt, dass die Republik (B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden) dieGleichbehandlung „in allen Bereichen des täglichen Lebens“ gewährleisten.Staatszielbestimmungen sind programmatische Normen im Verfassungsrecht. Siewerden auch „Verfassungsaufträge“ genannt <strong>und</strong> beinhalten Gr<strong>und</strong>sätze, nachdenen sich das gesamte staatliche Handeln richten soll. Es werden keinesubjektiven Rechte <strong>für</strong> Einzelne oder Gruppen gewährleistet, sondern sie richtensich primär an staatliche Organe. Die Gleichbehandlung von Behinderten wurde1997 in die Verfassung aufgenommen. Ihre hauptsächliche Bedeutung habenStaatszielbestimmungen als Auslegungsmaßstab anderer Rechtsnormen. DerVerfassungsgerichtshof kann auf Unterlassungen des Gesetzgebers reagieren.UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit BehinderungenDieses Übereinkommen ist ein von 128 Staaten <strong>und</strong> der EU durch Ratifizierung,Beitritt oder (im Fall der EU) formale Bestätigung abgeschlossenervölkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte <strong>für</strong> die Lebenssituation <strong>behinderte</strong>rMenschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahmeam gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es finden sich darin nebengr<strong>und</strong>legenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z.B. dem Recht aufLeben, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation <strong>behinderte</strong>rMenschen eingehen.Nur etwas mehr als die Hälfte der Vertragsstaaten haben bis 2013 auch dasFakultativprotokoll abgeschlossen. Neben dem Beitritt zur Konvention ist dessenAbschluss gesondert möglich. Hierdurch wird Einzelpersonen oder10