Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Personengruppen die Möglichkeit eines internationalen Beschwerdeverfahrenseröffnet.Österreich war unter den ersten Staaten, die die UN-Behindertenkonvention am 30.März 2007 inkl. Fakultativprotokoll unterschrieben haben. Im Sommer 2008 wurdesie in Österreich ratifiziert <strong>und</strong> seit dem innerstaatlichen In-Kraft-Treten am 26.Oktober 2008 sind B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden gleichermaßen verpflichtet, dieKonvention in Österreich umzusetzen. Neben der Verwaltung sind sowohl dieGesetzgebung (B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesgesetzgebung) als auch die Rechtsprechunggefordert, Maßnahmen im Einklang mit der Konvention zu setzen bzw.konventionskonform zu entscheiden.Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020Am 24. Juli 2012 beschloss der Ministerrat den „Nationalen AktionsplanBehinderung 2012 – 2020“. Der Plan wurde vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit,Soziales <strong>und</strong> Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit allen anderenB<strong>und</strong>esministerien erarbeitet. Er wurde in einem partizipativen Prozess auch mitden Sozialpartnern <strong>und</strong> der Zivilgesellschaft, vor allem mit den Organisationen vonMenschen mit Behinderungen diskutiert. Es ist die Strategie der österreichischenB<strong>und</strong>esregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – sie enthältin acht Schwerpunkten insgesamt 250 Maßnahmen, die von allenB<strong>und</strong>esministerien bis 2020 umgesetzt werden sollen.Behinderteneinstellungsgesetz (BEinsG; BGBl. Nr. 22/1970)http://www.jusline.at/Behinderteneinstellungsgesetz_%28BEinstG%29_Langversion.htmlDas Behinderteneinstellungsgesetz ist das <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> Menschen wichtigsteGesetz <strong>für</strong> ihre Eingliederung ins Berufsleben bzw. <strong>für</strong> den Erhalt bestehenderArbeitsplätze.Das BEinstG, dessen Vorgängergesetze bis in die Zeit des Ersten Weltkriegeszurückreichen, ruht auf drei Säulen, <strong>und</strong> zwar auf der Beschäftigungspflicht, dembesonderen Kündigungsschutz <strong>und</strong> auf Förderung <strong>und</strong> Unterstützung.BeschäftigungspflichtDurch die Beschäftigungspflicht wird die Eingliederung von begünstigten<strong>behinderte</strong>n Personen in den Arbeitsprozess bezweckt. In erster Linie soll dieserVerpflichtung entsprochen werden, dass Arbeitgeberinnen/Arbeitgeberentsprechend der jeweiligen Pflichtzahl begünstige <strong>behinderte</strong> Personenbeschäftigen. Auf je 25 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ist je eine begünstigte<strong>behinderte</strong> Person einzustellen. Wird dieser Verpflichtung nicht oder nicht zur11