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Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Ausnahmeregelungen (d.h. der besondere Kündigungsschutz besteht schon vorAblauf der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses) gelten <strong>für</strong>:• Arbeitsunfälle• Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns.Weiters kann die nachträgliche Zustimmung zu einer bereits ausgesprochenenKündigung dann erteilt werden, wenn der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zumZeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht bekannt war <strong>und</strong> nicht bekannt seinmusste, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer dem Personenkreis derbegünstigten Behinderten angehört.KündigungsfristDie Kündigungsfrist <strong>für</strong> begünstigte <strong>behinderte</strong> Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerbeträgt mindestens vier Wochen.ACHTUNGBei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, dem Ende einesbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf oder bei berechtigter fristlosenEntlassung gilt der besondere Kündigungsschutz nicht.„Die Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber insbesondere dannnicht zugemutet werden können, wenn (mögliche Kündigungsgründe gem. § 8 Abs.4 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG):• der Tätigkeitsbereich des begünstigten Behinderten entfällt <strong>und</strong> derDienstgeber nachweist, dass der begünstigte Behinderte trotz seineZustimmung an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichenSchaden nicht weiter beschäftigt werden kann;• der begünstigte Behinderte unfähig wird, die im Dienstvertrag vereinbarteArbeit zu leisten, sofern in absehbaren Zeit eine Wiederherstellung derArbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist <strong>und</strong> der Dienstgeber nachweist, dassder begünstigte Behinderte trotz seine Zustimmung an einem anderengeeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigtwerden kann;• der begünstigte Behinderte die ihm auf Gr<strong>und</strong> des Dienstverhältnissesobliegenden Pflichten beharrlich verletzt <strong>und</strong> der WeiterbeschäftigungGründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen“.Förderung <strong>und</strong> UnterstützungArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Behinderungen können im Unternehmen oftauch ohne spezielle Unterstützung arbeiten. In manchen Fällen wird sich jedoch13

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