Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Sachverständigengutachten, in dem der Behinderungsgrad festgestellt wird. Für dieAntragstellung zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt. Das Vorliegen dererheblichen Behinderung wird zu Kontrollzwecken vom Finanzamt spätestens allefünf Jahre geprüft.Verordnung des B<strong>und</strong>esministers <strong>für</strong> Arbeit, Soziales <strong>und</strong>Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über dieFeststellung des Grades der Behinderung(Einschätzungsverordnung)BGBl. II Nr. 261/2010Diese Verordnung wurde gemäß § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes,BGBl. Nr. 22/1970 idgF erlassen <strong>und</strong> definiert den Begriff Behinderung als einenicht nur vorübergehende körperliche, geistige oder psychischeFunktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktion, die zu einerErschwerung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere amErwerbsleben, führt. Als nicht vorübergehende gilt ein Zeitraum von mehr alsvoraussichtlich sechs Monaten.Die Auswirkungen der Beeinträchtigung werden als Grad der Behinderung beurteilt<strong>und</strong> der Grad der Behinderung wird nach Art <strong>und</strong> Schwere derFunktionsbeeinträchtigung in festen Sätzen oder Rahmensätzen in der Anlagedieser Verordnung festgelegt; diese Anlage bildet einen Bestandteil derVerordnung. Bei Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen, die nicht in derAnlage angeführt sind, ist der Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbarenFunktionsbeeinträchtigungen festzulegen.Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union: Richtlinie2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung einesallgemeinen Rahmens <strong>für</strong> die Verwirklichung der Gleichbehandlungin Beschäftigung <strong>und</strong> BerufJede ungerechtfertigte <strong>und</strong> benachteiligende Ungleichbehandlung - worunter auchbereits die Anweisung zur Diskriminierung <strong>und</strong> die Belästigung fallen - wegen derReligion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder dersexuellen Ausrichtung soll untersagt werden.Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes auf Menschen mitBehinderung zu gewährleisten, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Dasbedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten <strong>und</strong> erforderlichen Maßnahmen19