Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Problematik eingegangen werden. Doch ist auch hier letztlich ein Studienerfolg zuerbringen.Arbeitsmarktservice (AMS)Auch Studierenden stehen nunmehr Leistungen aus den Mitteln des AMS zu, wobeidas Merkmal Behinderung <strong>für</strong> sich allein kein Anknüpfungspunkt <strong>für</strong> eineFörderung sein kann. Allerdings können ges<strong>und</strong>heitliche Einschränkungen inmanchen Förderprogrammen zusätzliche Förderdauern oder -höhen bedingen.B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Soziales <strong>und</strong> Behindertenwesen(BASB/B<strong>und</strong>essozialamt)Das B<strong>und</strong>essozialamt <strong>und</strong> seine neun Landesstellen sind zentrale Anlaufstelle <strong>für</strong>Menschen mit Behinderung <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong>en Krankheiten.Nähere Informationen sind abrufbar unterhttp://behinderung.fsw.at/information/b<strong>und</strong>essozialamt.htmlStudierende, die österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,Staatsbürgerinnen/Staatsbürger von Vertragsparteien des Abkommens über denEuropäischen Wirtschaftsraum oder Flüchtlinge sind, deren Grad der Behinderungmindestens 50 v. H. beträgt, können Hilfen gewährt werden, wenn ohne dieseHilfsmaßnahmen die Aufnahme oder Fortsetzung einer Schul- oderBerufsausbildung gefährdet wäre.Fördermaßnahmen:• Ausbildungsbeihilfen• Orientierungs- <strong>und</strong> Mobilitätstraining zur Erlangung von Kommunikations<strong>und</strong>lebenspraktischen Fähigkeiten• <strong>für</strong> blinde <strong>und</strong> seh<strong>behinderte</strong> Studierende können die Mehrkosten <strong>für</strong>blindenspezifische, technische Hilfsmittel sowie auch <strong>für</strong> das entsprechendeKnow-how im Rahmen der Ausbildungsbeihilfe (Erhöhung desSockelbetrages gefördert werden• Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)Höhe der Fördermaßnahme (Ausbildungsbeihilfe) pro Semester/Studienjahr:Zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes kann <strong>für</strong> die gesetzlichvorgesehene Dauer des Studiums (zuzüglich der <strong>für</strong> den Bezug vonFamilienbeihilfe zulässigen weiteren Semester) eine monatliche Beilhilfe in derHöhe der Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG) geleistet werden, dassind <strong>für</strong> 2013 monatlich € 238,-. Bei nachweisbar vorliegenden höheren Kosten26