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Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!(z.B. behinderungsbedingte Zusatzausstattungen etc.) können diese bis zur Höheder dreifachen Ausgleichstaxe monatlich ersetzt werden. Die Ausbildungsbeihilfeist jährlich zu beantragen (eine Verlängerung auf den gesamtenAusbildungszeitraum ist möglich) <strong>und</strong> wird einmal im Studienjahr angewiesen(abzüglich der Zuschläge zur Studienbeihilfe).Voraussetzungen <strong>für</strong> den Erhalt von <strong>Förderungen</strong>:Ausbildungsbeihilfe• Besuch einer im § 3 des Studienförderungsgesetzes genannten Einrichtungen• Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang <strong>für</strong> dieStudienberechtigungsprüfung• Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes• Vorlage der Zulassungs-/Rückmeldungsbestätigung bzw. beiStudienberechtigungsprüfung der Lehrgangsbesuchsbestätigung• Erforderliche Unterlagen:Erstmalig ist die Ausbildungsbeihilfe beim B<strong>und</strong>essozialamt mit dem beimBSB aufliegenden Antragsformblatt zu beantragen. Ein Abbruch oder dervorzeitige Abschluss des Studiums sowie jede Änderung der Studienrichtungist dem B<strong>und</strong>essozialamt unverzüglich zu melden. Die Vorlage vonEinkommensnachweisen ist nicht erforderlich; die Ausbildungsbeihilfe isteine einkommensunabhängige Förderung.Orientierungs- <strong>und</strong> Mobilitätstraining zur Erlangung von Kommunikations- <strong>und</strong>lebenspraktischen Fähigkeiten<strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> ein Orientierungs- <strong>und</strong> Mobilitätstraining sowie <strong>für</strong> ein Trainingzur Erlangung von Kommunikations- <strong>und</strong> lebenspraktischen Fähigkeiten könnenStudierenden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. gewährtwerden, wenn ohne diese Hilfsmaßnahmen die Aufnahme oder Fortsetzung einerSchul- oder Berufsausbildung gefährdet wäre.Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz(Richtlinie des B<strong>und</strong>esministers <strong>für</strong> Arbeit, Soziales <strong>und</strong> Konsumentenschutz, inKraft getreten am 1. Jänner 2011)Menschen mit schwerer Behinderung verfügen oftmals über die fachliche <strong>und</strong>persönliche Eignung zur Ausübung eines Berufes, Absolvierung einerBerufsausbildung oder Besuch einer höheren Schule bzw. zur Teilnahme an einerarbeitsmarktpolitischen Maßnahme <strong>und</strong> bedürfen aber aufgr<strong>und</strong> ihrerBeeinträchtigung einer personalen Unterstützung.27

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