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Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz richtet sich an Menschen mit Behinderungenim erwerbsfähigen Alter ab der Pflegestufe 5, 6 oder 7 (in begründeten Fällen auch3 oder 4), die sich in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigenDienstverhältnis befinden oder selbständig <strong>und</strong> gewinnorientiert tätig sind oder mitHilfe dieser Maßnahme ein konkret in Aussicht gestelltessozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis erlangen bzw. eine selbständigeErwerbstätigkeit aufnehmen können oder dadurch ein Studium oder eineBerufsausbildung in der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zuzüglich der <strong>für</strong> denBezug von Studienbeihilfe zulässigen weiteren Semester absolvieren können (dabeizu beachten sind die Bestimmungen betreffend Gewährung von Studienbeihilfe <strong>für</strong><strong>behinderte</strong> Studierende).KontaktB<strong>und</strong>essozialamt – Zentrale Babenbergerstraße 5; 1010 Wien Tel. 05 9988 (österreichweit zum Ortstarif) Fax 05 9988-2131 b<strong>und</strong>essozialamt@basb.gv.athttp://www.b<strong>und</strong>essozialamt.gv.at/Amtsst<strong>und</strong>en: Mo–Do 8.00–15.30 Uhr, Fr 8.00–14.30 Uhr Beratungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung SMS-Anfragen, speziell <strong>für</strong> Gehörlose: 0664 8574917 Kontakte der Landesstellen: http://www.b<strong>und</strong>essozialamt.gv.at/basb/Kontakt_-_LandesstellenÖffentlich-rechtliche UniversitätenDiese vergeben zwar keine finanziellen <strong>Förderungen</strong>, unterstützen aber <strong>behinderte</strong><strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende durch Beratung. Erstanlaufstelle sind dieBehindertenbeauftragten, die in der Arbeitsgemeinschaft Uniability(http://info.tuwien.ac.at/uniability/) vertreten sind. Ziel ist es, die Studienbedingungenan allen österreichischen Universitäten laufend zu verbessern <strong>und</strong> die Interessen derbetroffenen Menschen in der Öffentlichkeit zu vertreten.Unter dem Titel „Integriert Studieren“ haben viele Universitäten spezielleServicestellen <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung <strong>chronisch</strong>en Erkrankungeneingerichtet. Zu den Angeboten zählen dabei Seh<strong>behinderte</strong>n- <strong>und</strong>Blindenleseplätze (z.B. an den Universitäten Klagenfurt, Graz, Salzburg <strong>und</strong>Wien).StudienbeitragGemäß § 91 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) in Verbindung mit § 92Abs. 1 Z 6 UG 2002 im Zusammenwirken mit § 2b Studienbeitragsverordnung28

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