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Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!III. Fördermaßnahmen der LänderLand BurgenlandDie Fachhochschule Burgenland ist ein privatrechtlich organisierter Träger in Formeiner GmbH im Eigentum des Landes Burgenland <strong>und</strong> ist seit Einführung vonFachhochschul-Studiengängen Anbieter von Studiengängen an zwei Standorten(Eisenstadt <strong>und</strong> Pinkafeld). Es fallen keine Studienbeiträge an (gilt <strong>für</strong> alleStudierenden). Wenn Studierende eine besondere Unterstützung brauchen, damitsie den Vorlesungen folgen können, müssen sie sich an die Geschäftsführung derFachhochschule Burgenland wenden, die sich um ihr Anliegen kümmert. Das Landunterstützt Studierende in anderen B<strong>und</strong>esländern mit einem Zuschuss zumSemesterticket.Land TirolIm Rahmen des Stipendienwesens des Landes gibt es keine eigenenFörderungsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> Studierende. Gemäß den geltendenRichtlinien werden ausschließlich Studierende aus Tirol unterstützt, dienachweislich trotz Vorliegens einer sozialen Bedürftigkeit keinen Anspruch aufeine Studienbeihilfe des B<strong>und</strong>es haben, dabei können bei Erfüllung der Kriterienauch <strong>behinderte</strong> Studierende gefördert werden. Es gibt aber <strong>für</strong> diesenPersonenkreis keine eigenen Vergaberichtlinien bzw. speziellen <strong>Förderungen</strong>.Land SteiermarkDas Steiermärkische Behinderungsgesetz bietet eine Reihe von Leistungen <strong>für</strong><strong>behinderte</strong> Menschen an, welche bei den Bezirksverwaltungsbehörden zubeantragen sind <strong>und</strong> auf die bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruchbesteht. Spezielle Leistungen <strong>für</strong> Studierende mit Behinderung sind darin nichtvorgesehen.Land OberösterreichFür behinderungsbedingten Mehraufwand, zur Bewältigung behinderungsbedingterschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration <strong>und</strong> zur Milderungbesonderer Notlagen können bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen desOberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes Zuschüsse gewährt werden. Aufdie Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Nähere Informationen sind unterhttp://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/39577_DEU_HTML.htmzu finden.30

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