Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Gehörlose Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien können (ab dem 15.Lebensjahr bis zum vollendeten 35. Lebensjahr) die Dolmetschleistung <strong>für</strong>Bildungszwecke zur Übersetzung der vorgetragenen Lehrinhalte durchGebärdendolmetscherinnen <strong>und</strong> Gebärdendolmetscher beim Fonds Soziales Wienbeantragen. Der maximale Kostenzuschuss beträgt derzeit € 5.000 brutto/Jahr. DerKostenträger ist der Fonds Soziales Wien.Es sind folgende Nachweise/Dokumente zu erbringen:• Nachweis der Behinderung: ärztliche Bef<strong>und</strong>e oder Behindertenpass(Zusatzeintragung)• Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellungim Sinne des § 4 Chancengleichheitsgesetz• Studienerfolg im letzten StudienjahrMobilitätstrainingBlinde oder hochgradig sehbeeinträchtigte Menschen (Nachweis der Behinderung:ärztliche Bef<strong>und</strong>e oder Behindertenpass mit Zusatzeintragung) können sich mitHilfe von Mobilitätstrainerinnen/-trainern das sichere Zurücklegen von Wegen <strong>und</strong>die Benützung von Hilfsmitteln wie Stöcken erarbeiten. Bei der Suche nachTrainerinnen <strong>und</strong> Trainern geben der BSVÖ (Blinden- <strong>und</strong> Seh<strong>behinderte</strong>nverbandÖsterreich- www.oebsv.at) <strong>und</strong> die ÖBW (Österreichische Blindenwohlfahrt –www.oebw.at). Die Mobilitätstrainerinnen/-trainer schicken einenKostenvoranschlag an den Fonds Soziales Wien (das Antragsformular ist auf derWebseite des FSW unter Downloads zu finden). Voraussetzung ist dieösterreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne des § 4Chancengleichheitsgesetz Wien. Zuständiger Kostenträger ist das B<strong>und</strong>essozialamt,subsidiär der Fonds Soziales Wien.Wiener Linien – gehörlose PersonenVöllig gehörlose österreichische Staatsbürgerinnen/-bürger bzw. Personen, die imSinne des § 4 Chancengleichheitsgesetz Wien gleichgestellt sind, können vomFonds Soziales Wien 50 % der Jahreskarte der Wiener Linien bezuschusstbekommen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Wien haben <strong>und</strong> ein gewissesEinkommen nicht überschreiten (das Antragsformular ist auf der Webseite desFSW unter Downloads zu finden). Der Nachweis der Behinderung ist durchärztliche Bef<strong>und</strong>e oder den Behindertenpass (Zusatzeintragung) zu erbringen. Derzuständige Kostenträger ist der Fonds Soziales Wien.33