13.07.2015 Aufrufe

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!Kontakt:Öffnungszeiten der Bildungsberatung: Do 18.00 – 20.00 Fr 9.00 – 12.00 Terminvereinbarungen & weitere Informationen: bildungsberatung@polycollege.atAdresse der Bildungsberatung: 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 37 www.polycollege.ac.at/index.php?id=55Informationen <strong>und</strong> Kontaktaufnahme auch unter:www.voegs.at; E-Mail: info@voegs.atHilfsgemeinschaft der Blinden <strong>und</strong> Sehschwachen ÖsterreichsEs gibt derzeit keine speziellen finanziellen Fördermaßnahmen <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong>Studierende. Es ist jedoch ein Antrag an den Notfallfonds der Hilfsgemeinschaftmöglich. Voraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft (diese ist kostenlos, derNachweis des Grades der Sehbeeinträchtigung ist erforderlich). DieFördermaßnahmen richten sich nach den Erfordernissen der/des Studierenden.Besonders zu beachten ist der Grad der Sehbeeinträchtigung <strong>und</strong> die Bedürftigkeit.Kontakt:1200 Wien, Jägerstraße 36 Tel.: +43-1-330 35 45 – 17 Mobil: 0665/14 55 482 Fax: +43 -1-330 35 45 – 11 Nähere Informationen sind unter http://www.hilfsgemeinschaft.at abrufbar.ABAk – Arbeitsassistenz <strong>für</strong> AkademikerInnen mit Behinderung<strong>und</strong>/oder <strong>chronisch</strong>er ErkrankungABAk vergibt keine direkten finanziellen <strong>Förderungen</strong>, es wird jedoch Betreuungzwecks Jobsuche angeboten. Diese kann jede/jeder erhalten, der einen in Österreichanerkannten Abschluss einer Universität, Fachhochschule, Sozial- oderPädagogischen Akademie hat, wobei mindestens ein Bachelor Voraussetzung ist,<strong>und</strong> ihre/seine Behinderung durch einen Behindertenpass, einen Feststellbescheidoder ein ärztliches Attest zum Nachweis der Behinderteneigenschaft belegen kann.Der Grad der Behinderung muss von 50% (in Ausnahmefällen 30%) betragen. DerBeratungszeitraum beträgt sechs Monate <strong>und</strong> umfasst Unterstützung bei derErstellung der Bewerbungsunterlagen, Interview- <strong>und</strong> Bewerbungstraining,Erarbeiten eines persönlichen Qualifikationsprofils sowie kompetente Begleitung<strong>und</strong> Beratung bei der Arbeitssuche.43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!